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INTERPELLATION Roland Lötscher betr. Gesetz über den Denkmalschutz

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Academic year: 2022

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10-14.624

www.riehen.ch

INTERPELLATION Roland Lötscher betr. Gesetz über den Denkmalschutz Wortlaut:

„Der Regierungsrat hat den Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über den Denkmal- schutz in die Vernehmlassung gegeben. Die Vernehmlassungsfrist ist am 15. September abgelaufen.

Unter anderem soll im geänderten Gesetz zukünftig zwischen der Schutzzone ausserhalb und innerhalb der historischen Ortskerne unterschieden werden. Solaranlagen (Photovol- taik) sollen ausserhalb der historischen Ortskerne wie bis anhin dann bewilligt werden, wenn sie nicht störend in Erscheinung treten (z.B. auf Flachdächern). In den historischen Ortsker- nen würden Solaranlagen demgemäss nur noch schwerlich möglich sein. In Riehen umfasst der historische Ortskern die Schutzzonen im Gebiet Riehen Dorf zwischen der Inzlin- gerstrasse und Im Glögglihof sowie dem Bahngeleise und dem Brühlmattweg resp. Bachte- lenweg.

Diese Regelung würde z.B. eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Gemeindehauses verunmöglichen. Für Riehen als ausgezeichnete Energiestadt wäre aber eine solche Anlage sehr attraktiv: Sie könnte als Vorbild dienen und die Bemühungen der Gemeinde sichtbar machen, dass sie alternative Energieformen fördert. Ausserdem würde sie einen umwelt- freundlichen Beitrag zu Riehens Stromversorgung liefern. Betrachtet man z.B. im grenzna- hen Deutschland die Ortskerne, so stellt man fest, dass dort Solaranlagen ästhetisch durch- aus vereinbar sind mit dem Dorfbild.

Ich frage deshalb den Gemeinderat,

1. ob er gewillt ist, Solaranlagen in Riehen zu ermöglichen und tatkräftig zu fördern, auch im Dorfkern,

2. welches für ihn die Kriterien einer Beeinträchtigung des Dorfbildes sind,

3. ob er die vorgeschlagene Gesetzesänderung auch so versteht, dass Solaranlagen im Riehener Dorfkern nahezu unmöglich würden,

4. ob er die Auffassung teilt, dass eine Solaranlage auf dem Dach des Gemeindehau- ses eine vorbildliche Wirkung haben könnte und das Dorfbild nicht massiv beein- trächtigt,

5. ob und mit welchen Aussagen er sich an der Vernehmlassung zum Gesetz über den Denkmalschutz beteiligt hat und

6. ob es möglich und wünschenswert wäre, wenn Riehen autonom darüber entscheiden könnte, ob, wo und unter welchen Bedingungen im historischen Dorfkern Solaranla- gen errichtet werden können.

Ich danke dem Gemeinderat im Voraus für die Beantwortung!“

Eingegangen: 28. Oktober 2011

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Sitzung des Einwohnerrats vom 2. November 2011

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.624.1

Interpellation Roland Lötscher betreffend Gesetz über Denkmal- schutz

Der Gemeinderat beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Ist der Gemeinderat gewillt, Solaranlagen in Riehen zu ermöglichen und tatkräftig zu för- dern, auch im Dorfkern?

Die höchste Auszeichnung für Energiestädte, der «European Energy Award GOLD», ist ein eindrücklicher Beleg dafür, dass die Förderung von erneuerbaren Energien für den Gemein- derat eine hohe Priorität geniesst. Aber der historische Riehener Dorfkern ist ebenfalls ein hohes Gut, das es zu bewahren gilt. Auf welchen Dachflächen Solaranlagen im Dorfkern bewilligt werden können, wird deshalb im Baubewilligungsverfahren sorgfältig geprüft.

In der Dorfbildschutzzone und auf denkmalgeschützten Liegenschaften ausserhalb der Dorfbildschutzzone werden Begehren für Solaranlagen durch die kantonale Denkmalpflege beurteilt, in den übrigen Zonen von der Ortsbildkommission. Das Denkmalschutzgesetz ver- unmöglicht eine Bewilligung von Solaranlagen in der Dorfbildschutzzone nicht, die Anforde- rungen für eine Bewilligung sind aber höher, als in der übrigen Bauzone.

2. Welches sind für den Gemeinderat die Kriterien einer Beeinträchtigung des Dorfbildes?

In der Dorfbildschutzzone werden höhere Anforderungen an die Bewilligungsfähigkeit von Solaranlagen gestellt. Solaranlagen werden bewilligt, wenn diese den historischen Charak- ter der Bauten und Anlagen nicht beeinträchtigen. Auf kaum einsehbaren Dachflächen wer- den Solaranlagen auch in der Schutzzone bewilligt.

3. Versteht er die vorgeschlagene Gesetzesänderung auch so, dass Solaranlagen im Rie- hener Dorfkern nahezu unmöglich würden?

Nein. Die Revision des Denkmalschutzgesetzes hat das Ziel, Massnahmen für die Einhal- tung umweltgerechter und energetischer Standards zu erleichtern. Zudem betrifft die Geset- zesänderung nur die Dorfbildschutzzone, welche nur gerade 1.5% der gesamten Bauzone von Riehen und ungefähr ein Fünftel des Dorfkerns umfasst. Der Dorfkern liegt mehrheitlich in der Schonzone, teilweise in der Bauzone 3, teilweise in der Zone für Nutzungen im öffent- lichen Interesse, teilweise in der Grünzone.

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Seite 2 4. Teilt er die Auffassung, dass eine Solaranlage auf dem Dach des Gemeindehauses eine vorbildliche Wirkung haben könnte und das Dorfbild nicht massiv beeinträchtigt?

Ja. Im Rahmen der laufenden Projektierung der energetischen Sanierung des Gemeinde- hauses wurde die Installation einer Solaranlage in Zusammenarbeit mit der Ortsbildkommis- sion geprüft. Das Resultat der Projektierung wird dem Einwohnerrat in absehbarer Zeit vor- gelegt.

5. Mit welchen Aussagen hat sich der Gemeinderat an der Vernehmlassung zum Gesetz über den Denkmalschutz beteiligt?

Im Wesentlichen hat der Gemeinderat begrüsst, dass auch in der Dorfbildschutzzone ver- mehrt Solaranlagen zugelassen werden, soweit der historische und künstlerische Charakter der bestehenden Bebauung nicht beeinträchtigt wird.

Abgelehnt hat er, dass im Denkmalrat die Gemeinde Riehen nicht mehr vertreten sein soll.

Die Interessen der Gemeinde sollten aber bei Unterschutzstellungsanträgen für Liegen- schaften in Riehen frühzeitig einfliessen können.

6. Ist es möglich und wünschenswert, wenn Riehen autonom darüber entscheiden könnte, ob, wo und unter welchen Bedingungen im historischen Dorfkern Solaranlagen errichtet werden können?

Im Denkmalschutzgesetz ist nicht vorgesehen, dass die Gemeinden eigene Regelungen vorsehen können. Der Gemeinderat sieht dafür auch keinen Bedarf, weil er die Prioritäten für die Förderung von Solaranlagen nicht in der historisch wertvollen Dorfbildschutzzone, sondern in den übrigen 98.5% der Bauzone sieht.

Riehen, 1. November 2011

Gemeinderat Riehen

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