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Interpellation Roland Lötscher betreffend Sanierung der Deponie Landauer

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Sitzung des Einwohnerrats vom 28. August 2013

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.742.02

Interpellation Roland Lötscher betreffend Sanierung der Deponie Landauer

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Einwohnergemeinde der Stadt Basel ist Grundeigentümerin des Grundstücks, welches von den Altlasten saniert werden soll. Dem Baubegehren für die Altlastensa- nierung wurde ein Umweltbericht beigelegt, welcher sehr detailliert Auskunft über die umweltrelevanten Auswirkungen der Altlastensanierung gibt und in welchem die Mass- nahmen dargestellt sind, welche getroffen werden, um die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Die Sanierung wird sehr eng durch das Amt für Umwelt und Energie begleitet.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Welche Art von Material wurde in dieser Grube von wem von wann bis wann de- poniert?

Als Grundlage für die Planung der Altlastensanierung wurden zahlreiche Probeboh- rungen vorgenommen. Die Kenntnisse über das deponierte Material sind also relativ gut. Auf dem Areal befand sich in der ersten Hälfte des 20 Jahrhunderts eine grosse Kiesgrube, die von 1955 bis 1967 nach und nach wieder verfüllt wurde. Die Grube wurde durch das kantonale Tiefbauamt betrieben. Zur Ablagerung gelangten neben Aushub und Bauschutt insbesondere Strassenwischgut und Dolenschlämme aus dem Strassenunterhalt sowie Hauskehricht. Da zu dieser Zeit keine systematische Kontrol- le der abgelagerten Abfälle erfolgte, ist davon auszugehen, dass auch Abfälle aus Gewerbebetrieben und privater Sperrmüll in der Grube eingelagert worden sind. Hin- weise auf Ablagerungen aus der chemischen Industrie liegen nicht vor.

2. Wer übernimmt zu welchen Anteilen die Kosten von ca. CHF 17-25 Mio. für die Sanierung dieser Deponie?

Die Altlastensanierung wird von der Grundeigentümerin, der Einwohnergemeinde der Stadt Basel, bezahlt.

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Seite 2 3. Welche Gefahren gehen von diesem belasteten festen und flüssigen Material für die Umwelt und für die mit dem Aushub Beschäftigten sowie die anliegende Be- völkerung aus?

Die Altlast wurde während rund 20 Jahren sowohl bezüglich des Grundwassers im Abstrom der Deponie als auch bezüglich der Gasemissionen in speziell eingerichteten Messpegeln periodisch überwacht. Aufgrund dieser Messergebnisse besteht kein Sa- nierungsbedarf der Altlast. Die Grundeigentümerin wäre gesetzlich also nicht verpflich- tet, eine vollständige Sanierung vorzunehmen, weil die Gefahren für die Umwelt und das Grundwasser sehr gering sind. Das ausgehobene Material muss jedoch fachge- recht entsorgt werden. Es wird unterschieden zwischen reaktivem Material, welches bei der Entsorgung noch behandelt werden muss, und Inertstoff (z.B. Bauschutt), wel- cher wieder in einer geeigneten Deponie fachgerecht entsorgt werden kann.

4. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Gefahr für Mensch und Umwelt während des Aushubs möglichst gering zu halten?

Im Bauentscheid werden die Massnahmen gemäss Umweltbericht verbindlich festge- legt; dies gilt für die Zu- und Wegfahrtsroute oder die Umweltstandards der eingesetz- ten Baumaschinen. Um die Staubemissionen möglichst gering zu halten, wird eine Radwaschanlage eingesetzt und das Material muss beim Abtransport durch eine Pla- ne abgedeckt werden. Um Geruchsemissionen möglichst gering zu halten, wird der jeweilige Aushubbereich mit einem Zelt abgedeckt und es wird ein Abluftsauggebläse mit Aktivkohlefilter eingesetzt. Um den Lärm abzudämpfen, wird das Areal mit einer Bauwand mit festen Schaltafeln eingefasst. Schliesslich wird die Gaskonzentration in der Grube laufend überwacht. Im Weiteren sind verschiedene Massnahmen zum Schutz des Grundwassers vorgesehen.

5. Über welche Strassen erfolgen der Ab- und Zutransport des Materials?

Im Bauentscheid wird als Zu- und Wegfahrtsroute der Kohlistieg - Hörnliallee - Grenzacherstrasse festgelegt.

6. Die geplante Genossenschaftsüberbauung nutzt nicht die ganze ausgehobene Fläche. Im Sinne eines Synergieeffektes könnte der ungenutzte ausgehobene Teil der Grube zusätzlichen Nutzungen zugeführt werden: (Lager-)Raum für Gewerbe oder Bandräume z.B. Wie stellt sich der Gemeinderat zu dieser Idee?

Unterirdische Lagerräume für Gewerbe oder Bandräume werden gemäss kantonalem Bau- und Planungsgesetz bis zu einem gewissen Mass an die zulässige Bruttoge- schossfläche angerechnet, das heisst, dass dementsprechend oberirdisch weniger

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Seite 3 Wohnfläche realisiert werden könnte. Deshalb ist die Idee kaum umsetzbar. Im Übri- gen wären auch die Synergien relativ gering. Eingespart werden könnten die Kosten für die Zuführung von sauberem Kies, das sind rund CHF 60 bis 70 pro m3. Für die vorgeschlagenen unterirdischen Räume ist jedoch von Baukosten in der Höhe von rund CHF 400 bis 500 pro m3 auszugehen.

7. Falls der Gemeinderat der Idee von Frage 6 grundsätzlich zustimmt: Wird der Gemeinderat ein entsprechendes Projekt ausarbeiten? Wer käme als Bauträger in Frage? (ev. die Gemeinde selbst?)

Trotz einer gewissen Sympathie mit der Idee ist der Gemeinderat der Meinung, dass auf dem Areal die oberirdische Wohn-Bruttogeschossfläche nicht zugunsten unterirdi- scher Bruttogeschossfläche für Gewerbeflächen oder Bandräume reduziert werden soll. Dies dürfte auch nicht auf die Zustimmung der Wohnbaugenossenschaft Nord- west stossen, welche auf dem Areal als Baurechtsnehmerin rund 100 Wohnungen realisieren will. Für die unterirdischen Räume wäre sie zudem kaum bereit, das Reali- sierungs- und Vermietungsrisiko zu tragen.

Riehen, 27. August 2013

Gemeinderat Riehen

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