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Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betreffend Verkehrs-führung während der Sanierung der Grenzacherstrasse

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Sitzung des Einwohnerrats vom 29. April 2014

www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.11 Nr. 10-14.800.02

Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betreffend Verkehrs- führung während der Sanierung der Grenzacherstrasse

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Die Totalerneuerung von stark frequentierten Strassen ergibt zwangsläufig Verkehrs- behinderungen oder zusätzliche Verkehrsbelastungen bei Umfahrungsrouten. Die Verkehrsführung während der Sanierung der Grenzacherstrasse wurde durch den Kanton erarbeitet und mit der Gemeinde abgesprochen. Ab 5. Mai gilt eine Einbahnre- gelung in Fahrtrichtung Grenzach-Wyhlen. Der Verkehr in Richtung Stadt wird nach dem Zoll in die Hörnliallee - Kohlistieg - Rauracherstrasse - Bäumlihofstrasse umgelei- tet. Zur vorgeschlagenen Verkehrsführung gibt es leider keine Alternative. Der An- wohnerschaft der Umfahrungsroute (Rauracherstrasse / Hörnliallee) wurde Mitte März mit einem Schreiben die bevorstehende Verkehrsführung dargelegt. Gleichzeitig wur- den zudem alle Anwohnenden eingeladen, am 27. März an einer Informationsveran- staltung in der Aula des Hebelschulhauses teilzunehmen. An der Veranstaltung wurde das Erneuerungsprojekt detailliert vorgestellt und die Begründungen für die notwendi- ge Verkehrsführung dargelegt.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:

1. Weshalb kann der Verkehr während der Bauzeit nicht einspurig mit einer Lichtsig- nalanlage über die Grenzacherstrasse geführt werden?

Bereits mit der zweispurigen Verkehrsführung ergeben sich in den Spitzenzeiten Rückstauungen Richtung Rankhof wie auch in Richtung Grenzacher-Zoll. Die maxima- le einspurige Verkehrsführung, welche durch die Polizei zugelassen wird, liegt bei 200 Metern. Eine rund 200 Meter lange einspurige Verkehrsführung, welche mit einer Lichtsignalanlage (LSA) gesteuert ist, würde zu sehr grossen Rückstaus in der Grenzacherstrasse führen. Zudem ist vorgesehen, dass der Busverkehr normal in der Grenzacherstrasse verkehren soll, also ohne Umleitung. Dies geschieht mit einem jeweils kurzzeitigen Anhalten des Gegenverkehrs. Bei einer einspurigen Verkehrsfüh- rung mit LSA könnte für den Busverkehr der Taktfahrplan nicht mehr eingehalten wer- den.

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Seite 2 2. Ist der Gemeinderat bereit, sich dafür einzusetzen, dass zumindest in den ver- kehrsarmen Zeiten (abends, nachts, Wochenenden) der Bauabschnitt einspurig befahren und auf die Umleitung durch bewohnte Gemeindegebiete verzichtet werden kann?

Grundsätzlich sind ständige Wechsel des Verkehrsregimes bei einer Umfahrungssig- nalisation zu vermeiden. Es verunsichert die Verkehrsteilnehmenden, welche sich rasch an eine Umleitungssituation gewöhnen. Zudem würde dies bedeuten, dass die Baustellenlänge auf ca. 200 Meter begrenzt werden müsste, was die Bauzeit verlän- gern würde. Auch der Busbetrieb wäre wiederum davon betroffen und es würde zu unakzeptablen Verspätungen kommen.

3. Wurde der Gemeinderat über die geplante Umleitung durch Riehener Wohnquar- tiere und z.T. über Riehener Gemeindestrassen informiert und hat er dieser zuge- stimmt? Wenn ja, weshalb?

Der Gemeinderat wurde informiert. Er hat der vorgeschlagenen Umfahrung zuge- stimmt, weil vom Tiefbauamt Basel-Stadt plausibel dargelegt werden konnte, dass es dazu keine sinnvolle Alternative gibt.

4. Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die betroffene Bevölkerung auf Rie- hener Boden vor der zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastung zu schützen?

Der Verkehrsfluss auf der Umfahrungsstrecke soll überwacht werden. Das Ziel dabei ist ein möglichst staufreier und sicherer Abfluss des Verkehrs auch in der Hauptver- kehrszeit am Morgen. Dabei gibt es drei neuralgische Knoten, auf welche je nach Si- tuation korrigierend eingegriffen werden muss: Vortrittssituation Bereich Zoll, Knoten Otto Wenk-Platz und Knoten Bäumlihofstrasse/Rauracherstrasse. Massnahmen kön- nen signalisationstechnisch erfolgen, durch das Einstellen der Lichtsignalanlage Bäumlihofstrasse/Rauracherstrasse oder durch Verkehrsdienste.

5. Welche zusätzlichen Vorkehrungen sind zur Schulwegsicherung in diesem Gebiet vorgesehen?

Gegenwärtig sind keine speziellen Massnahmen für die Sicherung der Schulwege vorgesehen. Es können weiterhin die bestehenden Fussgängerstreifen benützt wer- den. Die Verkehrssituation während der Verkehrsumleitung wird ab Beginn beobach- tet. Sollten sich gegenüber der jetzigen Situation heute noch nicht absehbare Gefähr- dungen ergeben, würden zusätzliche Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Schul- wegsicherheit ergriffen werden.

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Seite 3 6. Obwohl der Abschnitt Hörnliallee-Kohlistieg der Rauracherstrasse heute eine Tempo 30-Zone ist, wird auf den Wegweisern beim Hörnli noch immer empfohlen, diese Strecke vom Hörnli in Richtung Lörrach und Riehen zu befahren. Ist der Gemeinderat bereit, sich dafür einzusetzen, dass diese Signalisation der geplan- ten Umleitungsstrecke entsprechend umgeändert wird?

Die Wegweiser wurden bereits angepasst.

7. Lörracherstrasse: Welche Verkehrsführung ist während diesen Sanierungsarbei- ten für den OeV, den motorisierten und den Langsamverkehr geplant.

Diese Detailplanung - inkl. Verkehrsführung - wird demnächst gestartet, nachdem der Grosse Rat den Kredit inzwischen genehmigt hat. Bis heute gibt es noch keine Resul- tate dazu.

Riehen, 22. April 2014

Gemeinderat Riehen

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