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INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Ausschreibung von (Kader)Stellen der Gemeindeverwaltung

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06-10.637

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betreffend Ausschreibung von (Kader)Stellen der Gemeindeverwaltung

Wortlaut:

„Der Gemeinderat hat in den letzten Monaten verschiedene Leitungsstellen in der Gemein- deverwaltung neu besetzt.

Dabei handelt es sich teils um Neubesetzungen bereits bestehender Stellen (z.B. Abtei- lungsleitung Hochbau und Planung, Abteilungsleitung Gesundheit und Soziales), teils um die Besetzungen neu geschaffener Leitungsstellen (Leitung Gemeindeschulen).

Ein Teil dieser Stellen wurde öffentlich ausgeschrieben, ein anderer Teil wurde vom Ge- meinderat ohne Ausschreibung (auf dem Berufungsweg) besetzt.

Für Aussenstehende ist es nicht einfach zu durchschauen, was den Gemeinderat dazu be- wegt, die einen (Kader)Stellen in der Gemeindeverwaltung öffentlich auszuschreiben, die anderen nicht.

Ich bitte deshalb den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Gibt es Stellen in der Gemeindeverwaltung, die zwingend öffentlich ausgeschrieben werden müssen?

2. Welches sind die Überlegungen des Gemeinderats, einen Teil der frei werdenden oder neu geschaffenen (Kader)Stellen in der Gemeindeverwaltung (nicht) auszu- schreiben?

3. Würde es nicht gerade einer öffentlichen Institution gut anstehen, (Kader)Stellen öf- fentlich auszuschreiben, um einerseits möglichst fähige Leute rekrutieren zu können und andererseits jeden Anschein von Nepotismus auszuschliessen?

4. Weshalb hat der Gemeinderat die Stellen der Leitung Gemeindeschulen nicht aus- geschrieben, jedoch diejenigen der ihr unterstellten Schulleitungen?“

Eingegangen: 12. Dezember 2008

www.riehen.ch

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Sitzung des Einwohnerrats vom 17. Dezember 2008

Reg. Nr. 01-0201.015 Nr.06.10.637.1

Interpellation Roland Engeler-Ohnemus betreffend Ausschreibung von (Kader)Stellen der Gemeindeverwaltung

Offene Stellen in der Gemeindeverwaltung Riehen werden in der Regel ausgeschrie- ben. Dieser Grundsatz ist in § 6 des Personalreglements vom 16. Juli 2002 festgehal- ten. Von dieser Regel sind Ausnahmen möglich. In Absatz 2 der entsprechenden Reglementsbestimmung ist dies folgendermassen formuliert:

„Sind geeignete, fachlich und persönlich qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber vorhanden, können die Stellen ohne öffentliche Ausschreibung intern besetzt wer- den.“

Diese Ausnahmebestimmung erlaubt bei geeigneten Konstellationen interne Lauf- bahnplanungen im Sinne einer gezielten Personalentwicklung. Ergibt sich eine solche Gelegenheit, so müssen sich die internen Kandidatinnen und Kandidaten mit vollstän- digen Unterlagen um die Stelle bewerben und es findet ein vergleichbares Prozedere statt. Zur Vervollständigung des Bildes kann auch ein externes Assessment veranlasst werden. Verläuft das interne Bewerbungsverfahren positiv, so wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet. Reine „Pro forma-Ausschreibungen“ sind sowohl für die sich bewerbenden Kandidatinnen und Kandidaten als auch für die Personaladministration wenig sinnvolle Leerläufe. Je nach Konstellation wird allerdings eine öffentliche Ausschreibung auch dann durchgeführt, wenn interne Bewerbungen vorliegen. Dann aber findet eine echte Auswahl statt und das Rennen ist für die interne Kandidatur offen.

Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass die Verwaltungsleitung und die Leiterin Perso- nelles diesen vom Gesetz her gegebenen Spielraum mit Bedacht handhaben. Oberste Zielsetzung bleibt immer, die fähigsten Leute für eine Stelle gewinnen zu können.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Gibt es Stellen in der Gemeindeverwaltung, die zwingend öffentlich ausgeschrie- ben werden müssen?

Von den Rechtsgrundlagen her gibt es keine Stelle in der Gemeindeverwaltung, die zwingend öffentlich ausgeschrieben werden muss. Die öffentliche Ausschreibung ist indessen die Regel.

2. Welches sind die Überlegungen des Gemeinderats, einen Teil der frei werdenden oder neu geschaffenen (Kader)Stellen in der Gemeindeverwaltung (nicht) auszu- schreiben?

Wenn die Voraussetzungen stimmen, entspricht es einer guten Personalentwicklung, einer fachlich und persönlich qualifizierten internen Bewerbung den Vorrang zu geben.

www.riehen.ch

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Seite 2 Auf diese Weise kann wertvolles Know-how bei der Gemeinde erhalten bleiben. Dies kommt allerdings nur in Frage, wenn das Stellenprofil mit der Qualifikation der Bewer- berin oder des Bewerbers übereinstimmt. Bei der in der Interpellation genannten Neu- besetzung der Abteilungsleitung Hochbau und Planung war dies in idealer Weise der Fall.

3. Würde es nicht gerade einer öffentlichen Institution gut anstehen, (Kader)Stellen öffentlich auszuschreiben, um einerseits möglichst fähige Leute rekrutieren zu können und andererseits jeden Anschein von Nepotismus auszuschliessen?

Möglichst fähige Leute für offene Stellen in der Gemeindeverwaltung gewinnen zu können, ist oberstes Ziel. Umso wertvoller ist es, wenn geeignete interne Kandidatin- nen und Kandidaten vorhanden sind. Solche Konstellationen sind in einem Betrieb von der Grösse der Gemeinde Riehen allerdings nicht sehr häufig. Das interne Potenzial zu vernachlässigen, wäre eine schlechte Personalpolitik. Mit Nepotismus (zu Deutsch:

Vetternwirtschaft) hat dies nichts zu tun, wohl aber mit Laufbahnförderung und Erhalt wertvollen Know-hows.

4. Weshalb hat der Gemeinderat die Stellen der Leitung Gemeindeschulen nicht ausgeschrieben, jedoch diejenigen der ihr unterstellten Schulleitungen?

Die Stelle der Co-Leitung Gemeindeschulen wurde nicht ausgeschrieben, weil zwei qualifizierte interne bzw. quasi-interne Bewerbungen vorlagen. Mit der Kommunalisie- rung der Primarschulen gingen die Gemeinden die Verpflichtung ein, das bestehende Personal der Primarschulen von Riehen und Bettingen zu übernehmen, sofern die Betroffenen einen Transfer zur Gemeinde nicht ablehnen. Vor diesem Hintergrund muss es als Glücksfall bezeichnet werden, dass diese rechtliche Verpflichtung einer- seits und die fachlichen Qualifikationen der bisherigen Co-Rektorin für die künftige Funktion in der Leitung Gemeindeschulen andererseits bestens übereinstimmen.

Bei den dezentralen Leitungen der einzelnen Schulen und Kindergartenquartiere ist die Ausgangslage eine andere: In den künftigen Strukturen haben die Schulleitungen wesentlich erweiterte Aufgaben im Vergleich zu den heutigen Schulhausleitungen, insbesondere was den Personalführungsbereich betrifft. Es werden deshalb für die Schulleitungen Qualifikationen verlangt, über welche die heutigen Schulhausleitungen nicht zwingend verfügen müssen. Im Übrigen wären auch nicht genügend interne Be- werbungen vorhanden gewesen. Vor diesem Hintergrund war es unerlässlich, diese neu definierten Stellen auszuschreiben. Selbstverständlich konnten sich auch die heu- tigen Schulhausleitungen um die Übernahme der künftigen Funktion der Schulleitung bewerben. Sie wurden zu diesem Zweck persönlich angeschrieben. Es haben sich denn auch interne und externe Kandidatinnen und Kandidaten für die Stellen bewor- ben. Das Auswahlverfahren ist derzeit noch in Gang.

Riehen, 16. Dezember 2008 Gemeinderat Riehen

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