INFORMATIONEN DER DEUTSCHEN
GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG ERSTHELFERKARTEN WEITER
VERFÜGBAR
BENUTZUNG VON PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNGEN GEGEN ERTRINKEN
Rettungswesten und Schwimmhilfen, zusammengefasst als persönliche Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, kommen als Schutzmaßnahmen bei Arbeiten am und auf dem Wasser zum Einsatz, wenn alle technischen und organisatorischen Schutzmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die überarbeitete Ausgabe der DGUV-Regel 112-201 unterstützt Unternehmer sowie alle anderen für den Arbeitsschutz verantwortlichen Akteure bei der Auswahl und Benutzung dieser persönlichen Schutzausrüstungen. Unter anderem werden die Themen Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderen PSA detailliert behandelt.
Folgende wesentliche Änderungen wurden im Vergleich zur letzten Ausgabe dieser Regel aus dem Jahr 2015 vorgenommen:
l Die Auswirkungen der 2016 in Kraft gesetzten EU-Verordnung 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen auf PSA gegen Ertrinken wurden integriert. PSA gegen Ertrinken gehören nach dieser aktuell geltenden Verordnung der Kategorie 3 (Schutz gegen tödliche Gesundheitsrisiken) an, zuvor waren diese PSA der Kategorie 2 zugeordnet.
l Der Anhang zu PSA im Offshore-Bereich wurde entfernt. Stattdessen wird auf die DGUV- Information 203-007 „Windenergieanlagen“ verwiesen, in der das Thema hinreichend behandelt wird.
l Die Rechts- und Normenbezüge wurden aktualisiert und ergänzt.
Im Oktober 2020 versandte die Unfallkasse NRW an alle Kommunen in NRW ein Starterpaket mit Ersthelferkarten, Merkblättern für die Einsatzkräfte und Infoflyern für Ersthelfende in verschiedenen Sprachen.
Die Ersthelferkarten sollen von den Mitgliedern der Feuerwehren an Menschen, die anderen in Notsituationen wie zum Beispiel bei Unfällen oder Angriffen geholfen haben, verteilt werden. Die Ersthelfenden stehen bei der Ersten Hilfe unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, was ihnen jedoch oftmals nicht bewusst ist. Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Hose bis hin zu psychischen Folgen – wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse NRW abgesichert.
In der Zwischenzeit sind schon viele Ersthelferkarten nachbestellt worden, um zum Beispiel alle Fahrzeuge der Feuerwehr damit auszustatten. Nachbestellungen sind auch weiterhin möglich.
Wenden Sie sich dafür bitte an feuerwehr@unfallkasse-nrw.de
UNFALLKASSE NRW
52 FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2020
BLICKPUNKT SICHERHEIT
KLASSIFIZIERUNG UND AUSWAHL VON ATEMSCHUTZ- GERÄTEN NACH ISO-STANDARDS
Die DGUV-Information 212-190 erläutert die Klassifizierung und Auswahl von Atemschutzgeräten nach ISO-Standard 16973
„Atemschutzgeräte – Einteilung“ bzw. der ISO-Standard-Reihe 16975 „Atemschutzgeräte – Auswahl, Einsatz und Instandhal- tung“. Die Information stellt somit eine Ergänzung der DGUV- Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ dar, welche die Auswahl und den Einsatz von Atemschutzgeräten nach DIN- und EN-Klassifizierung beschreibt sowie Hinweise zur Benut- zung von Atemschutz- geräten beinhaltet.
Neue Ausgabe des SiBe-Reports
Im neuen SiBe-Report lesen Sie folgende Beiträge: Zur Corona-Prävention. Wie man richtig lüftet. Zu Gesundheitsri- siken am Arbeitsplatz. Zu viel Sitzen macht krank. Zur Kommunikation. Die richtige Ansprache zur Suchtprävention und warum Zeit- und Jahresplanung für Sicherheitsbeauftragte sinnvoll ist.
Sie finden die neue Ausgabe des SiBe-
Reports auf unserer Homepage www.unfallkasse-nrw.de mit dem Webcode N1606.
LEITFADEN
PSYCHOSOZIALE NOTFALLVERSORGUNG FÜR EINSATZKRÄFTE Die DGUV-Information 205-038 „Leitfaden Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“ vermittelt Kenntnisse über mögliche Belastungen im Dienst bei einer Einsatzorga- nisation, psychisch bedingte Reaktionen des menschlichen Körpers auf außergewöhnliche Ereignisse, Hilfsangebote der Psychosozialen Notfallversorgung und den Ablauf einer medizinischen Betreuung nach einer mit dem Einsatzdienst im Zusammenhang stehenden Schädigung der psychischen Gesundheit. Sie dient Einsatzkräften als Hilfe dabei, Gefähr- dungen für die Psyche zu erkennen und Angebote zur Reduzie- rung der Belastung wahrzunehmen sowie diese anzufordern.
Diese DGUV-Information richtet sich vorrangig an Einsatzkräfte von Feuerwehren, Hilfeleistungsorganisationen und des Tech- nischen Hilfswerks, enthält darüber hinaus aber auch Hinweise für die verantwortlichen Unternehmerinnen und Unternehmer (z. B. Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land bzw. Bund, Hilfeleistungs- organisationen).
DGUV
FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2020 53