• Keine Ergebnisse gefunden

FEUERWEHReinsatz nrw 11 2016 UKNRW

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FEUERWEHReinsatz nrw 11 2016 UKNRW"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BLICKPUNKT SICHERHEIT

FREIWILLIGE UNTERSTÜTZUNGS-

LEISTUNGEN DER UNFALLKASSE NRW

11. Änderung der Satzung der Unfallkasse NRW

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz zur Neureglung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophen- schutzes (BHKG) enthält u.a. eine Ermächtigung der Unfall- kasse NRW, erstmals kraft Satzung freiwillige Unterstützungs- leistungen für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.

In ausführlichen Beratungen der Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse NRW, unter anderem im Feuerwehrausschuss mit dessen stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Jan Heinisch, wurden die dafür notwendigen Unterstützungsrichtlinien erarbeitet. Sie wurden als §§ 41 und 42 der Satzung am 10. August 2016 im GV NRW veröffentlicht.

1. Wer hat einen Anspruch?

Auf der Grundlage des § 56 Absatz 2 BHKG NRW erbringt die Unfallkasse NRW nun freiwillige Unterstützungsleistungen für aktive ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen oder deren Hinterbliebene.

2. Wann besteht ein Anspruch?

Diese pauschalisierten Leistungen werden ohne Anerken- nung einer Rechtspflicht freiwillig gezahlt,

l soweit die Gesundheitsschäden der aktiven Angehörigen der Feuerwehr im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Feuerwehr gemäß § 1 BHKG NRW entstanden sind oder sich verschlimmert haben und

l wenn Entschädigungsansprüche nach dem SGB VII im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach § 1 BHKG NRW nicht bestehen.

2.1 Gesundheitsschäden

Grundlage für Unterstützungsleistungen sind Gesundheits- schäden, die im Zusammenhang mit dem aktiven Feuerwehr- dienst auftreten, für die aber kein gesetzlicher Unfallversiche- rungsschutz nach dem SGB VII anerkannt werden kann.

Dies betrifft hauptsächlich Fälle, in denen ein Arbeitsunfall wegen fehlender Unfallkausalität zu verneinen ist. Dies betrifft hauptsächlich sogenannte Gelegenheitsursachen wie z.B. Herzinfarkt, Achillessehnenruptur, bei denen es u.a.

an einem geeigneten Unfallmechanismus mangelt.

2.2 Feuerwehrdienst

Ein Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit dem Feuer- wehrdienst kann entstehen vorrangig

l bei Einsätzen, Übungen, Vorbereitungshandlungen und technischer Hilfeleistung (einschließlich der dafür erfor- derlichen Wege),

l aber auch z.B. bei Maßnahmen des vorbeugenden Brand- schutzes und des Katastrophenschutzes.

3. Welche Leistungen gibt es?

Für Erkrankungen, die erfahrungsgemäß mehr als 26 Wochen auf Dauer zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit führen, sind Leistungen zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro vorge- sehen. Bei Todesfällen können 15.000 Euro gewährt werden.

In besonderen Härtefällen, die existenzbedrohend sind oder erhebliche wirtschaftliche Nachteile für den Betroffenen darstellen, ist es möglich, Beihilfen bis 10.000 Euro zu bewil- ligen.

4. Was ist zu tun?

Leistungen nach den Entschädigungsrichtlinien werden nur auf Antrag erbracht. Dieser Antrag wird den Versicherten von der Unfallkasse NRW zur Verfügung gestellt oder ist unter www.unfallkasse-nrw.de herunterzuladen.

5. Wer entscheidet?

Nach § 41 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Unfallkasse NRW entscheidet der Feuerwehrausschuss der Unfallkasse NRW über die Gewährung von freiwilligen Unterstützungsleis- tungen.

LOHNFORTZAHLUNG UND VERDIENSTAUSFALL

Außerdem wurden die Regelungen zur Lohnfortzahlung und zum Verdienstausfall im BHKG neu geregelt. Die Neufassung des § 21 BHKG NRW (Lohnfortzahlung) übernimmt haupt- sächlich die früheren Regelungen der §§ 12 und 20 FSHG NRW, was aber auch eine satzungsrechtliche Umsetzung zur Kostentragung und -erhebung notwendig macht. Die §§ 39 und 40 der Satzung der Unfallkasse NRW enthalten nun neue Satzungsregelungen zu Lohnfortzahlung und Verdienstaus- fall für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen aufgrund des § 21 BHKG NRW.

Anke Wendt

Assistenz der Geschäftsführung der Unfallkasse NRW

Tobias Schlaeger Bereichsleitung Grundsatz

der Unfallkasse NRW

42 FEUERWEHReinsatz:nrw 11/2016

UNFALLKASSE NRW

(2)

DGUV-FACHGESPRÄCH 13. – 14.12.16

„Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr – zukunftsfähig gemacht.“

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG? UNTERWEISUNG?

DOKUMENTATIONEN? EIGNUNG?

Nur vier von vielen Schlagwörtern, die auch bei ehrenamtlichen Führungskräften der Feuerwehren in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr ist eine zentrale Aufgabe der Kommunen und ihrer Feuerwehren. Häufig bestehen jedoch Unsicherheiten und Fragen zu diesem Themenkomplex, wie z. B.:

l Welche Bedeutung haben das staatliche Recht, das Vor schriften- und Regelwerk der DGUV, die Normen für meine Feuerwehr?

l Körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst – was bedeutet das? Wer stellt diese Eignung fest?

l Gibt es neue Formen der Unterweisung bzw. Erkenntnisse aus der Erwachsenenbildung, die z. B. den jährlichen UVV- Abend interessant machen?

l Wie installiert man ein wirksames System von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der freiwilligen Feuerwehr?

l Überprotektion oder mangelhafter Schutz – wie wählt und benutzt man die passende persönliche Schutzausrüstung im Feuerwehrdienst?

l Kontaminationsvermeidung / Hygiene im Feuerwehrdienst – ist das wichtig?

Die Antworten hierauf sowie aktuelle Informationen zum Sachstand der geplanten Neufassung der DGUV Vorschrift 49

„Feuerwehren“ und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb der Feuerwehr haben, können aus erster Hand von ausgewie- senen Experten und Prakti-

kern in Sachen Sicherheit, Unfall- und Gesundheits- schutz beim 4. Fachge- spräch „Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr – zukunftsfähig gemacht“ des Fachbereichs

„Feuerwehren, Hilfeleis- tungen, Brandschutz“ der DGUV in Dresden erfahren werden.

Die Teilnahme an der Fachveranstaltung sowie der Abendveranstaltung ist kostenfrei. Anreise und Übernachtung müssen jeweils von den Teilneh- mern getragen werden.

Zielgruppe sind die Aufsichtspersonen der Unfallversiche- rungsträger, Verantwortliche aus Behörden, Ministerien und Verbänden sowie Führungskräfte der Freiwilligen, Berufs- und Werkfeuerwehren.

Veranstaltungsort:

DGUV Akademie Dresden Haus 2

Königsbrücker Landstraße 2 – 4 01109 Dresden

www.dguv.de/congress/index.jsp

Informationen zum Veranstaltungsort, zur Anmeldung und zur Hotelreservierung erhalten Sie unter:

www.dguv.de/webcode/d1036243

FEUERWEHReinsatz:nrw 11/2016 43

UNFALLKASSE NRW

(3)

JUGENDFEUERWEHR-

SICHERHEITSPREIS 2016

Der Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis der Unfallkasse NRW soll die Mitglieder der Jugendfeuerwehren anspornen, sich mit den Aspekten der Sicherheit und des Arbeitsschutzes in der Jugendfeuerwehr auseinanderzusetzen.

Wer gute Ideen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Jugendfeuerwehr hat, ist hiermit aufge- rufen, sich für diesen Preis zu bewerben.

In den vergangenen Jahren haben die Angehörigen der Jugendfeuerwehren in NRW zahlreiche gute Vorschläge einge- reicht, die sich bei der täglichen Arbeit in den Jugendfeuerwehren bewährt haben.

Einige dieser Vorschläge waren so gut, dass sie auch von den aktiven Feuer- wehrangehörigen übernommen und eingesetzt wurden. Es hat sich gezeigt, dass durch die Teilnahme am Jugendfeu- erwehr-Sicherheitspreis das Verständnis für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vertieft wird. Nicht zuletzt profitieren alle davon, wenn Ideen und daraus Verbesse- rungsvorschläge entstehen, die helfen, Unfälle zu vermeiden.

Der Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis von der Unfallkasse NRW wird in drei

1.000

500

250

400

Stufen verliehen. Es werden Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro, 500 Euro und 250 Euro vergeben.

Darüber hinaus gibt es einen Sonderpreis für die Sparte Film/Videoclip. Für dieses Jahr können sich Jugendfeuerwehren zum Thema „Sicher im Übungsdienst“

mit einem kurzen Filmbeitrag bewerben.

Die Filmlänge sollte höchstens 3 Minuten betragen. Dieser Medienpreis wird mit 400 Euro belohnt.

Das Verfahren zur Teilnahme und weitere Informationen lesen Sie auf unserer Homepage im Feuerwehrportal www.

unfallkasse-nrw.de/feuerwehr-portal.

html

Die Bewerbungsfrist für den Preis 2016 endet am 31.12.2016.

Die Preisverleihung wird im 2. Quartal 2017 stattfinden.

Die Beiträge sind zu schicken an die:

Unfallkasse NRW Martin Bach

Regionaldirektion Westfalen-Lippe Salzmannstraße 154

48159 Münster

Fotos: Unfallkasse NRW · Gestaltung: odendörfer|Kellow

44 FEUERWEHReinsatz:nrw 11/2016

UNFALLKASSE NRW

(4)

1.000

500

250

400

VERSICHERUNGSSCHUTZ – WAS IST EIGENTLICH MIT …

… WEIHNACHTSFEIERN?

Gemeinschaftsveranstaltungen sind Veranstal- tungen, die dazu dienen, die Verbundenheit und das Vertrauensverhältnis zu der Leitung sowie den Feuerwehrangehörigen untereinander zu fördern.

Hierzu gehören typischerweise Kameradschafts- abende, Weihnachtsfeiern, Ausflüge usw.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

1. Es muss ein angemessener Gemeinschafts- zweck vorliegen. Die Veranstaltung muss der Pflege der Verbundenheit zwischen der Wehrleitung und den Feuerwehrangehörigen sowie zwischen den Feuerwehrangehörigen untereinander dienen.

2. Die Wehrleitung muss die Veranstaltung selbst durchführen oder zumindest billigen bzw.

fördern. Außerdem muss die Planung und Durchführung von der Autorität der Wehr- leitung oder dessen Beauftragten getragen werden.

3. Der Wehrleiter muss anwesend sein oder sich durch einen Beauftragten vertreten lassen.

4. Alle Feuerwehrangehörigen müssen, wenn auch ohne Pflicht, daran teilnehmen können.

5. Die Veranstaltung muss zumindest von einem relevanten Anteil der Feuerwehrangehörigen besucht werden. Bei einem offensichtlichen Missverhältnis zwischen der Zahl der Feuerwehr- angehörigen und den tatsächlich Anwesenden ist dieses Kriterium nicht erfüllt. Die Festlegung einer bestimmten Mindestbeteiligungsquote hat die Rechtsprechung allerdings abgelehnt, sondern stellt stets auf die Umstände des Einzelfalls ab. Bislang hat die Rechtsprechung bei Beteiligungsquoten zwischen 26,5 und 40 Prozent kein Missverhältnis angenommen.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die mit dem Gesamtzweck der Veranstaltung vereinbar sind und somit im inneren Zusammen- hang mit der versicherten Tätigkeit stehen. Der Versicherungsschutz besteht bis zum offiziellen Ende der Veranstaltung.

Heike Giersberg Leiterin der Gruppe Feuerwehren,

Hilfeleistende, Ehrenamtliche und Pflegende der Regionaldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW

FEUERWEHReinsatz:nrw 11/2016 45

UNFALLKASSE NRW

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Als Leiter der Kinderfeuerwehr darf durch den Leiter der Feuerwehr nur bestellt werden, wer über die erforderliche Eignung und Befähigung für die Arbeit mit Kindern in dem

„Die Studie wird uns dabei unterstützen, für die Zukunft die rich- tigen Maßnahmen zu treffen, um dieser Form von Gewalt ganz entschieden zu begegnen.“ Am stärksten betroffen sind

Bei der Arbeit für den ebenfalls eingereichten Medienpreis wurde der Gedanke weiter- entwickelt, so dass der Weg mit dem Fahrrad zum Übungsabend auch noch sicherer werden sollte.

Alle Betriebe, die von der Unfallkasse NRW prämiert wurden, zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich über das gesetzliche Maß hinaus im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Wie haben Sie den Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Feuerwehr integriert und hat Ihnen die Teilnahme am Prämi- ensystem der Unfallkasse NRW dabei geholfen?. Anfangs haben wir

Nach dem Übungsdienst, gerade im Sommer bei warmen Temperaturen, aber auch nach einer Atemschutzübung oder einem Einsatz, möchte der ein oder andere nicht verschwitzt nach

Das neue BHKG bietet nunmehr auch die Möglichkeit, dass der Freiwilligen Feuer- wehr Personen angehören können, die nicht in der Einsatzabteilung mitwirken, aber dennoch

„Wir pauschalieren hier nun, um zu gewährleisten, dass alle für vergleichbare Tätigkeiten auch die gleiche finanzielle Anerkennung erhalten“, sagt Tobias Schlaeger, Bereich