BLICKPUNKT SICHERHEIT
Nach dem Übungsdienst, gerade im Sommer bei warmen Temperaturen, aber auch nach einer Atemschutzübung oder einem Einsatz, möchte der ein oder andere nicht verschwitzt nach Hause fahren. Die Gerätehäuser sind in der Regel so ausge- stattet, dass die Mitglieder der Feuerwehr die Möglichkeit haben, zu duschen oder sich zu waschen. Aber ist dies auch versichert, wenn dabei etwas passiert?
Die zu Hause vor oder nach der Feuerwehrtätigkeit vorgenom- mene körperliche Reinigung ist der privaten Sphäre zuzurechnen und zwar auch nach starker Verschmutzung und Schwitzen wegen eines Einsatzes. Dies gilt auch, wenn am Arbeitsplatz z. B. wegen der Reparatur einer betriebseigenen Dusche keine Reinigungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Weil dem Verletzten seine häusliche Sphäre gut bekannt ist, besteht kein Grund,
VERSICHERUNGSSCHUTZ – WAS IST EIGENTLICH MIT...
...DUSCHEN?
den Wegeunfallversicherungsschutz ausnahmsweise bis in das eigene Badezimmer reichen zu lassen.
Das Waschen oder Duschen im Feuerwehrhaus ist hingegen versichert, weil hier eine betriebliche Einrichtung benutzt wird und der Feuerwehrangehörige sich noch im Dienst befindet.
Heike Giersberg Leiterin der Gruppe Feuerwehren, Hilfeleistende,
Ehrenamtliche und Pflegende der Regionaldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW
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UNFALLKASSE NRW
EMPFEHLUNGEN FÜR KINDERFEUER- WEHREN IN NORDRHEIN-WESTFALEN
Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katas- trophenschutz (BHKG), welches im Januar 2016 in Kraft getreten ist, wird die Möglichkeit der Bildung von Kinderfeuerwehren geschaffen. In der letzten Ausgabe vom FEUERWEHReinsatz:nrw erhielten Sie eine Übersicht über die von der Unfallkasse NRW für die Angehörigen der Feuerwehren zusammengestellte Informationssammlung, in der folgende Bereiche thematisiert werden:
l Organisatorische Voraussetzungen
l Einbindung der Sicherheitsbeauftragten
l Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer
l Lerninhalte
l Ort der Gruppenstunde
l Anforderungen an Sanitäranlagen
l Uniform und persönliche Schutzausrüstung
l Transport von Mitgliedern der Kinderfeuerwehr in Fahr- zeugen
l Experimente während der Gruppenstunde
l Verhalten im Feuerwehrhaus bei einem Alarm während der Gruppenstunde
l Vorerkrankungen und Allergien
l Schwimmen in der Kinderfeuerwehr
l Sicherstellung der Ersten Hilfe
l Körperliche Leistungsfähigkeit
l Hilfreiche Materialien der Unfallkasse NRW
In dieser und den kommenden Ausgaben vom FEUERWEHR einsatz:nrw möchten wir Sie ausführlicher zu den einzelnen Punkten informieren.
ORGANISATORISCHE VORAUS SETZUNGEN
Das Thema „jüngere Feuerwehrangehörige“ ist für die Feuer- wehren in NRW nichts Neues. In den meisten Kommunen bestehen bereits Jugendfeuerwehren, in denen Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren sowohl jugendpflegerisch betreut werden als auch feuerwehrdienstlichen Übungsdienst verrichten.
Sie verbringen ihre Gruppen- und Übungsstunden in den Feuer- wachen und Feuerwehrgerätehäusern der aktiven Wehr.
Die Kinderfeuerwehr soll als eigenständige separate Gruppe außerhalb der Jugendfeuerwehr gebildet werden. Sie stellt
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UNFALLKASSE NRW
daher die Vorstufe zur Jugendfeuerwehr dar und hat aufgrund der Altersstruktur andere Ansätze in der Kinder- und Jugendar- beit als die Jugendfeuerwehr. Auf Arbeiten im Rahmen der feuer- wehrtechnischen Ausbildung, an und mit Fahrzeugen sowie Geräten der Feuerwehr, sollte verzichtet werden. Altersgerechtes Heranführen an die Technik der Feuerwehr und Brandschutz ist möglich. Heranführende Handlungen, Aktionen und Spiele sind erlaubt, sollten aber auch vorher gründlich beurteilt werden. So kann beispielsweise die manuell zu bedienende Kübelspritze eingesetzt werden.
Je jünger die Kinder sind, desto eher sind kreativ-spielerische Aktivitäten in der Gruppenstunde zu bevorzugen. Geeignete Methoden sind: Arbeiten in Gruppen, Singen und Musizieren, Gedichte lernen und Geschichten erzählen, Tanzen und andere Darbietungen, Malen, Basteln, Spielen in jeglichen Variationen sowie körperliche Beanspruchung durch Bewegungsangebote und Sport.
Bevor eine Kinderfeuerwehrgruppe gegründet wird, sollte ermit- telt werden, wie viele Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen. Sinnvoll wäre es, Menschen mit einer pädagogischen Vorbildung als Betreuerinnen oder Betreuer zu gewinnen. Aus der zur Verfügung stehenden Anzahl ergibt sich dann, wie viele
Kinder in der neuen Gruppe überhaupt aufgenommen werden können. Der in der Jugendfeuerwehr empfohlene Betreuungs- schlüssel von zwei Betreuungskräften auf 10 Kinder sollte auch bei Kinderfeuerwehrgruppen das Mindestmaß sein. Eine Steige- rung des Bertreuungsschlüssels ist jedoch möglich und sinnvoll.
Hier ist im Einzelfall die Beurteilung der jeweiligen Situation vor Ort notwendig.
Um die Kinder nicht zu überfordern, wird empfohlen, zwei Treffen pro Monat mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden in der Kinderfeuerwehr durchzuführen. Um den Eltern und Kindern eine zeitliche Orientierung zu geben, sollte ein Gruppenplan, analog dem Jugendfeuerwehrdienstplan, erstellt werden.
Die umfassende Informationssammlung kann auf der Home- page der Unfallkasse NRW www.unfallkasse-nrw.de mit dem Webcode S0396 herunter geladen werden.
Stephan Burkhardt Aufsichtsperson Abteilung Gesundheitsdienst,
Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt in der Unfallkasse NRW
UNTERWEISUNGSHILFEN FÜR
EINSATZKRÄFTE MIT FAHRAUFGABEN
Neue DGUV Information 205-024
In Kürze erhalten alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallkasse NRW eine neue Ausbildungshilfe. Die DGUV Information „Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahr- aufgaben“ ist eine völlige Neuerscheinung. Erstmals stehen den Hilfsorganisationen in einem Werk alle Informationen rund um das Thema „Fahren von Einsatzfahrzeugen“ zur Verfügung.
Der Broschüre ist auch eine DVD beigelegt, auf der sowohl der
205-024
Januar 2016
DGUV Information 205-024
Unterweisungshilfen
für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben
© eyetronic/Fotolia
Inhalt der Broschüre sowie weitere Informationen und kurze Videosequenzen zur Verfügung gestellt werden.
Die umfangreichen Themen- gebiete wurden in drei Modu- len zusammengefasst:
Modul 1
Fahrphysik und technische Einweisung:
1. Fahrphysik
1.1 Grundlagen der Fahr- physik
1.2 Bremsen 1.3 Kurvenfahrten 1.4 Fahrzeugtechnik 2. Fahrzeugeinweisung
2.1 Ersteinweisung 2.2 Fahrberechtigung 2.3 Wiederholungsunter-
weisung/Fahrpraxis 2.4 Spezielle Unterwei-
sungen
Modul 1 1 Fahrphysik
Modul 1
Fahrphysik und technische Einweisung
© Thaut Images/Fotolia
Modul 1 2. Fahrzeug- einweisung
© Mammut Vision/Fotolia© Thomas Siepmann/Fotolia
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UNFALLKASSE NRW
Martin Bach Leiter der Hauptabteilung Prävention der Regionaldirektion Westfalen-Lippe der Unfallkasse NRW Modul 2
Ladungssicherung und Insassenschutz:
1.1 Sicherheitsgurte 1.2 Helm im Fahrzeug
1.3 Atemschutzgeräte im Innenraum 1.4 Materialverlastung im Innenraum
1.5 Transport von Atemschutz geräten und -flaschen 1.6 Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen
Modul 3
Einsatzfahrten: Rechtliche Grundlagen 1.1 Entscheidungsverhalten
1.2 Wahrnehmung und Informa tionsverarbeitung 1.3 Fahrstrategien
Anhang:
Vertiefende Informationen/Literatur Arbeitshilfen
Vordrucke Medien
Die Art und der Umfang der Materialien sind für eine Erstunter- weisung zum Thema „Fahren von Einsatzfahrzeugen“ aber auch zur jährlichen Unterweisung besonders im Zusammenhang mit der Nutzung von Sonderrechten geeignet. Durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien kann eine solche Unter- weisung besonders interessant gestaltet werden.
Modul 2
Ladungssicherung und Insassenschutz
Modul 3 Einsatzfahrten
Die Anforderungen an die Ladungssicherung in Einsatz- und Logistikfahrzeugen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hierzu sind im Modul 2 die wichtigsten Informati- onen zusammengefasst.
Im Modul 3 findet man neben den meist bekannten rechtlichen Grundlagen noch weitere wichtige Hinweise für Einsatzfahrten.
So wird aufgezeigt, wie die richtige Fahrstrategie für ein schnel- leres Vorwärtskommen sorgt.
Bei konsequenter Nutzung und Umsetzung der Inhalte müsste dies zu einer Reduzierung die vielfältigen Gefahren im Zusam- menhang mit Einsatzfahrten beitragen. Bisher stellen Einsatz- fahrten noch ein deutlich erhöhtes Risiko für die Verkehrsteil- nehmer dar.
Entscheidungsverhalten
Sicher schnell gar nicht ankomm
Sicherheit en
Ris
Anspannung Ärger W iko
ut Z
orn
helfen + retten wichtig kompetent überle gen Vorurteile Überleg
enheit
Emotionen Motive Einstellungen DGUV-Information 205-024
Modul 3: Einsatzfahrten FOLIE
MODUL3
3.2 Entscheidungsverhalten 19
Brems- und Anhalteweg
70 km/h 60 50 40 30 20
60 km/h 50 40 30 20
50 km/h 40 40 km/h
30 30 30
Reaktionsweg Bremssweg
20 20 20
Ausgangsgeschwindigkeit 70 km/h: 19,4 + 31,5 = 50,0 m Ausgangsgeschwindigkeit 60 km/h: 16,7 + 23,1 = 39,8 m 50 km/h: 13,9 + 16,1 = 30,0 m
11,1 + 10,3 = 21,4 m
Trockene Fahrbahnoberfläche Verzögerung a = 6,0 m/s2 Reaktionszeit t = 1 s Anhaltewege und Aufprallgeschwindigkeiten
5 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m
15 25 35 45
30 40
70 60 50
DGUV-Information 205-024
Modul 1: Fahrphysik und technische Einweisung
FOLIE MODUL1
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1.2 Bremsen
Gleichzeitiges Anlegen von PA und Sicherheitsgurt in vier Schritten
1. Den vom Gurtschloss abgewandten Schultergurt anlegen 2. Beckengurt schließen
3. Sicherheitsgurt anlegen DGUV-Information 205-024
Modul 2: Ladungssicherung und Insassenschutz
FOLIE MODUL2
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2.3 Atemschutzgeräte im Innenraum
© Michael Stifter/Fotolia
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