• Keine Ergebnisse gefunden

FEUERWEHReinsatz nrw 03 2016 UKNRW

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FEUERWEHReinsatz nrw 03 2016 UKNRW"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BLICKPUNKT SICHERHEIT

Nach dem Übungsdienst, gerade im Sommer bei warmen Temperaturen, aber auch nach einer Atemschutzübung oder einem Einsatz, möchte der ein oder andere nicht verschwitzt nach Hause fahren. Die Gerätehäuser sind in der Regel so ausge- stattet, dass die Mitglieder der Feuerwehr die Möglichkeit haben, zu duschen oder sich zu waschen. Aber ist dies auch versichert, wenn dabei etwas passiert?

Die zu Hause vor oder nach der Feuerwehrtätigkeit vorgenom- mene körperliche Reinigung ist der privaten Sphäre zuzurechnen und zwar auch nach starker Verschmutzung und Schwitzen wegen eines Einsatzes. Dies gilt auch, wenn am Arbeitsplatz z. B. wegen der Reparatur einer betriebseigenen Dusche keine Reinigungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Weil dem Verletzten seine häusliche Sphäre gut bekannt ist, besteht kein Grund,

VERSICHERUNGSSCHUTZ – WAS IST EIGENTLICH MIT...

...DUSCHEN?

den Wegeunfallversicherungsschutz ausnahmsweise bis in das eigene Badezimmer reichen zu lassen.

Das Waschen oder Duschen im Feuerwehrhaus ist hingegen versichert, weil hier eine betriebliche Einrichtung benutzt wird und der Feuerwehrangehörige sich noch im Dienst befindet.

Heike Giersberg Leiterin der Gruppe Feuerwehren, Hilfeleistende,

Ehrenamtliche und Pflegende der Regionaldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW

FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2016 41

UNFALLKASSE NRW

(2)

EMPFEHLUNGEN FÜR KINDERFEUER- WEHREN IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katas- trophenschutz (BHKG), welches im Januar 2016 in Kraft getreten ist, wird die Möglichkeit der Bildung von Kinderfeuerwehren geschaffen. In der letzten Ausgabe vom FEUERWEHReinsatz:nrw erhielten Sie eine Übersicht über die von der Unfallkasse NRW für die Angehörigen der Feuerwehren zusammengestellte Informationssammlung, in der folgende Bereiche thematisiert werden:

l Organisatorische Voraussetzungen

l Einbindung der Sicherheitsbeauftragten

l Aufsichtspflicht der Betreuerinnen und Betreuer

l Lerninhalte

l Ort der Gruppenstunde

l Anforderungen an Sanitäranlagen

l Uniform und persönliche Schutzausrüstung

l Transport von Mitgliedern der Kinderfeuerwehr in Fahr- zeugen

l Experimente während der Gruppenstunde

l Verhalten im Feuerwehrhaus bei einem Alarm während der Gruppenstunde

l Vorerkrankungen und Allergien

l Schwimmen in der Kinderfeuerwehr

l Sicherstellung der Ersten Hilfe

l Körperliche Leistungsfähigkeit

l Hilfreiche Materialien der Unfallkasse NRW

In dieser und den kommenden Ausgaben vom FEUERWEHR einsatz:nrw möchten wir Sie ausführlicher zu den einzelnen Punkten informieren.

ORGANISATORISCHE VORAUS SETZUNGEN

Das Thema „jüngere Feuerwehrangehörige“ ist für die Feuer- wehren in NRW nichts Neues. In den meisten Kommunen bestehen bereits Jugendfeuerwehren, in denen Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren sowohl jugendpflegerisch betreut werden als auch feuerwehrdienstlichen Übungsdienst verrichten.

Sie verbringen ihre Gruppen- und Übungsstunden in den Feuer- wachen und Feuerwehrgerätehäusern der aktiven Wehr.

Die Kinderfeuerwehr soll als eigenständige separate Gruppe außerhalb der Jugendfeuerwehr gebildet werden. Sie stellt

42 FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2016

UNFALLKASSE NRW

(3)

daher die Vorstufe zur Jugendfeuerwehr dar und hat aufgrund der Altersstruktur andere Ansätze in der Kinder- und Jugendar- beit als die Jugendfeuerwehr. Auf Arbeiten im Rahmen der feuer- wehrtechnischen Ausbildung, an und mit Fahrzeugen sowie Geräten der Feuerwehr, sollte verzichtet werden. Altersgerechtes Heranführen an die Technik der Feuerwehr und Brandschutz ist möglich. Heranführende Handlungen, Aktionen und Spiele sind erlaubt, sollten aber auch vorher gründlich beurteilt werden. So kann beispielsweise die manuell zu bedienende Kübelspritze eingesetzt werden.

Je jünger die Kinder sind, desto eher sind kreativ-spielerische Aktivitäten in der Gruppenstunde zu bevorzugen. Geeignete Methoden sind: Arbeiten in Gruppen, Singen und Musizieren, Gedichte lernen und Geschichten erzählen, Tanzen und andere Darbietungen, Malen, Basteln, Spielen in jeglichen Variationen sowie körperliche Beanspruchung durch Bewegungsangebote und Sport.

Bevor eine Kinderfeuerwehrgruppe gegründet wird, sollte ermit- telt werden, wie viele Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen. Sinnvoll wäre es, Menschen mit einer pädagogischen Vorbildung als Betreuerinnen oder Betreuer zu gewinnen. Aus der zur Verfügung stehenden Anzahl ergibt sich dann, wie viele

Kinder in der neuen Gruppe überhaupt aufgenommen werden können. Der in der Jugendfeuerwehr empfohlene Betreuungs- schlüssel von zwei Betreuungskräften auf 10 Kinder sollte auch bei Kinderfeuerwehrgruppen das Mindestmaß sein. Eine Steige- rung des Bertreuungsschlüssels ist jedoch möglich und sinnvoll.

Hier ist im Einzelfall die Beurteilung der jeweiligen Situation vor Ort notwendig.

Um die Kinder nicht zu überfordern, wird empfohlen, zwei Treffen pro Monat mit einer maximalen Dauer von zwei Stunden in der Kinderfeuerwehr durchzuführen. Um den Eltern und Kindern eine zeitliche Orientierung zu geben, sollte ein Gruppenplan, analog dem Jugendfeuerwehrdienstplan, erstellt werden.

Die umfassende Informationssammlung kann auf der Home- page der Unfallkasse NRW www.unfallkasse-nrw.de mit dem Webcode S0396 herunter geladen werden.

Stephan Burkhardt Aufsichtsperson Abteilung Gesundheitsdienst,

Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt in der Unfallkasse NRW

UNTERWEISUNGSHILFEN FÜR

EINSATZKRÄFTE MIT FAHRAUFGABEN

Neue DGUV Information 205-024

In Kürze erhalten alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen von der Unfallkasse NRW eine neue Ausbildungshilfe. Die DGUV Information „Unterweisungshilfen für Einsatzkräfte mit Fahr- aufgaben“ ist eine völlige Neuerscheinung. Erstmals stehen den Hilfsorganisationen in einem Werk alle Informationen rund um das Thema „Fahren von Einsatzfahrzeugen“ zur Verfügung.

Der Broschüre ist auch eine DVD beigelegt, auf der sowohl der

205-024

Januar 2016

DGUV Information 205-024

Unterweisungshilfen

für Einsatzkräfte mit Fahraufgaben

© eyetronic/Fotolia

Inhalt der Broschüre sowie weitere Informationen und kurze Videosequenzen zur Verfügung gestellt werden.

Die umfangreichen Themen- gebiete wurden in drei Modu- len zusammengefasst:

Modul 1

Fahrphysik und technische Einweisung:

1. Fahrphysik

1.1 Grundlagen der Fahr- physik

1.2 Bremsen 1.3 Kurvenfahrten 1.4 Fahrzeugtechnik 2. Fahrzeugeinweisung

2.1 Ersteinweisung 2.2 Fahrberechtigung 2.3 Wiederholungsunter-

weisung/Fahrpraxis 2.4 Spezielle Unterwei-

sungen

Modul 1 1 Fahrphysik

Modul 1

Fahrphysik und technische Einweisung

© Thaut Images/Fotolia

Modul 1 2. Fahrzeug- einweisung

© Mammut Vision/Fotolia© Thomas Siepmann/Fotolia

FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2016 43

UNFALLKASSE NRW

(4)

Martin Bach Leiter der Hauptabteilung Prävention der Regionaldirektion Westfalen-Lippe der Unfallkasse NRW Modul 2

Ladungssicherung und Insassenschutz:

1.1 Sicherheitsgurte 1.2 Helm im Fahrzeug

1.3 Atemschutzgeräte im Innenraum 1.4 Materialverlastung im Innenraum

1.5 Transport von Atemschutz geräten und -flaschen 1.6 Ladungssicherung auf Transportfahrzeugen

Modul 3

Einsatzfahrten: Rechtliche Grundlagen 1.1 Entscheidungsverhalten

1.2 Wahrnehmung und Informa tionsverarbeitung 1.3 Fahrstrategien

Anhang:

Vertiefende Informationen/Literatur Arbeitshilfen

Vordrucke Medien

Die Art und der Umfang der Materialien sind für eine Erstunter- weisung zum Thema „Fahren von Einsatzfahrzeugen“ aber auch zur jährlichen Unterweisung besonders im Zusammenhang mit der Nutzung von Sonderrechten geeignet. Durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Medien kann eine solche Unter- weisung besonders interessant gestaltet werden.

Modul 2

Ladungssicherung und Insassenschutz

Modul 3 Einsatzfahrten

Die Anforderungen an die Ladungssicherung in Einsatz- und Logistikfahrzeugen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hierzu sind im Modul 2 die wichtigsten Informati- onen zusammengefasst.

Im Modul 3 findet man neben den meist bekannten rechtlichen Grundlagen noch weitere wichtige Hinweise für Einsatzfahrten.

So wird aufgezeigt, wie die richtige Fahrstrategie für ein schnel- leres Vorwärtskommen sorgt.

Bei konsequenter Nutzung und Umsetzung der Inhalte müsste dies zu einer Reduzierung die vielfältigen Gefahren im Zusam- menhang mit Einsatzfahrten beitragen. Bisher stellen Einsatz- fahrten noch ein deutlich erhöhtes Risiko für die Verkehrsteil- nehmer dar.

Entscheidungsverhalten

Sicher    schnell gar nicht ankomm

Sicherheit en

Ris

Anspannung Ärger W iko

ut Z

orn

helfen + retten wichtig kompetent überle gen Vorurteile Überleg

enheit

Emotionen Motive Einstellungen DGUV-Information 205-024

Modul 3: Einsatzfahrten FOLIE

MODUL3

3.2 Entscheidungsverhalten 19

Brems- und Anhalteweg

70 km/h 60 50 40 30 20

60 km/h 50 40 30 20

50 km/h 40 40 km/h

30 30 30

Reaktionsweg Bremssweg

20 20 20

Ausgangsgeschwindigkeit 70 km/h: 19,4 + 31,5 = 50,0 m Ausgangsgeschwindigkeit 60 km/h: 16,7 + 23,1 = 39,8 m 50 km/h: 13,9 + 16,1 = 30,0 m

11,1 + 10,3 = 21,4 m

Trockene Fahrbahnoberfläche Verzögerung a = 6,0 m/s2 Reaktionszeit t = 1 s Anhaltewege und Aufprallgeschwindigkeiten

5 10 m 20 m 30 m 40 m 50 m

15 25 35 45

30 40

70 60 50

DGUV-Information 205-024

Modul 1: Fahrphysik und technische Einweisung

FOLIE MODUL1

22

1.2 Bremsen

Gleichzeitiges Anlegen von PA und Sicherheitsgurt in vier Schritten

1. Den vom Gurtschloss abgewandten Schultergurt anlegen 2. Beckengurt schließen

3. Sicherheitsgurt anlegen DGUV-Information 205-024

Modul 2: Ladungssicherung und Insassenschutz

FOLIE MODUL2

16

2.3 Atemschutzgeräte im Innenraum

© Michael Stifter/Fotolia

44 FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2016

UNFALLKASSE NRW

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisati- onen“ im Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brand- schutz“ (DB FHB) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche-

Dies trifft nicht nur auf die Leiterin oder den Leiter der Freiwil- ligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften zu, sondern auch auf alle diejenigen, die in ihrem Hauptberuf bei

Als Leiter der Kinderfeuerwehr darf durch den Leiter der Feuerwehr nur bestellt werden, wer über die erforderliche Eignung und Befähigung für die Arbeit mit Kindern in dem

Ihr Referat machte die Unterschiede zwischen der HuPF („Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine univer- selle Feuerwehrschutzbekleidung“), die es nur in Deutschland gibt,

„Wir wollen das Berufsfeld auch besser für diese Thematik sensibilisieren und Betroffenen die Hemmschwelle nehmen, besondere Vorfälle auch zu melden.“ Nur wenige

Die Unfall- kassen, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der Angehö- rigen der Freiwilligen Feuerwehren, waren ebenso vertreten wie die Forschungsabteilungen der

Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter – Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ist ein Angebot der Deutschen Gesetzli-

Nach dem Eintritt eines Arbeitsunfalls während des Dienstes in der Freiwilligen Feuerwehr ist es der gesetzliche Auftrag der Unfallversicherung und somit der Unfallkasse NRW, die