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UKNRW FEUERWEHReinsatz nrw 3 2019

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BLICKPUNKT SICHERHEIT

ANPASSUNG DER MEHRLEISTUNGEN DER UNFALLKASSE NRW

Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuer­

wehr in NRW hat die Unfallkasse NRW neben den gesetzlichen Geldleistungen die Gewährung von Mehrleistung durch ihre Satzung bestimmt. Dieses MEHR an Leistungen soll das besonders hohe Maß an Engagement und Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit honorieren.

Die Mehrleistungen werden an Versi­

cherte und Hinterbliebene ergänzend zu den gesetzlichen Geldleistungen gezahlt.

Mit der unter anderem vom Feuerwehr­

ausschuss der Unfallkasse NRW erar­

beiteten 9. Satzungsänderung vom 4.

Dezember 2014 wurden zum 1. Januar 2015 die Mehrleistungsbestimmungen

(Anhang zu § 21 der Satzung der Unfall­

kasse NRW) für neue Versicherungsfälle grundlegend geändert. Ziel der Ände­

rungen war, ihre Anwendung nicht zuletzt durch einkommensunabhängige pauschale Berechnungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten und eine zielgenauere Leistungsgewährung insbe­

sondere zugunsten von Schwerverletzten und den schutzbedürftigen Hinterblie­

benen sicherzustellen. Bagatellverlet­

zungen sollten jedoch bei den Mehrleis­

tungen weniger Berücksichtigung finden.

Ein zentraler Aspekt der Neugestaltung der Mehrleistungsbestimmungen war die verbesserte Absicherung schwerer Verletzungen und von Hinterbliebenen.

Bei der Ausgestaltung der Mehrleis­

tungsbestimmungen wurde zudem ein Weg der Pauschalierung eingeschlagen, um mehr Transparenz und Nachvollzieh­

barkeit für die Versicherten zu schaffen, die im Vorfeld genauestens über die Leis­

tungshöhe informiert werden können.

Zugleich dient diese Ausgestaltung der Verwaltungsvereinfachung, weil mitunter komplizierte (händische) Berechnungen entfallen. Gleichzeitig wurde kein auto­

matischer Anpassungsmechanismus der Beträge („Dynamisierung“) in der Satzung verankert, weil ansonsten zwangsläufig auch Cent­Beträge entstehen und Ge­

staltungsspielräume der Selbstverwal­

tungsorgane, wie z.B. des Feuerwehraus­

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UNFALLKASSE NRW

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schusses, beschnitten würden. Insofern bedarf es einer gesonderten, bewussten Entscheidung hinsichtlich einer Anpas­

sung.

Zum 1. Januar 2019 wurde die Mehr­

leistungssatzung nun überarbeitet. Die Anpassungen der Mehrleistungssatzung orientieren sich an der Entwicklung der Tarif­, Renten­ und Bezugsgrößenstei­

gerungen seit 2015. So wurden die in den Mehrleistungsbestimmungen der Satzung der Unfallkasse Nordrhein­

Westfalen ausgewiesenen Pauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2019 um 10 von Hundert erhöht.

Die Unfallkasse NRW leistet nun beispiels­

weise ab dem 15. Tag der unfallbedingten, ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit 28 Euro statt 25 Euro pro Kalendertag. Als Mehrleistung zur Verletztenrente werden bei einer Vollrente anstelle von 650 Euro nun 715 Euro monatlich gezahlt. Bei einer dauernden Minderung der Erwerbstä­

tigkeit von 100 % erhält die versicherte Person, wenn sie aufgrund eines Arbeits­

unfalls keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, eine einmalige Entschä­

digung in Höhe von nun 100.000 Euro statt wie bisher 90.000 Euro.

Weitere Informationen zu den Mehrleis­

tungen der Unfallkasse NRW erhalten Sie auf der Homepage www.unfallkasse­nrw.

de mit dem Webcode S0449.

– aw –

SEMINARANGEBOT 2019 IST ONLINE

Auch 2019 bietet die Unfallkasse NRW ihren Versicherten verschiedene Seminare an. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW stehen folgende Seminarangebote zur Verfügung:

l Seminare für Führungskräfte,

l Seminare für Führungskräfte bei der Feuerwehr – Gefährdungsbeurteilung,

l Seminare für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr,

l Seminare für Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte,

l Sportseminare für Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte,

l Seminare für Kreissicherheitsbeauftragte und Stadtsicherheitsbeauftragte der kreisfreien Städte,

l Seminare für Sportbeauftragte in den Feuerwehren,

l Seminare Kreisausbilder Feuerwehr­Motorsäge,

l Seminare zur Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Feuerwehr und

l Fahrsicherheitstrainings für Fahrerinnen und Fahrer von Großfahrzeugen bei der Feuerwehr (siehe auch Artikel in dieser Ausgabe)

Das umfangreiche Seminarangebot für das Jahr 2019 finden Sie online unter www.unfallkasse­nrw.de, Webcode S0052. Dort können die Anmeldungen vorgenommen werden. – aw –

FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2019 43

UNFALLKASSE NRW

(3)

FAHRSICHERHEITSTRAININGS FÜR FEUERWEHREN

Die Unfallkasse NRW fördert die Übungen mit Großfahrzeugen

WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT?

Im Jahr 2019 werden praktische Fahrsi­

cherheitstrainings (Großfahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkasse­nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahrer­

laubnis für Großfahrzeuge der Feuer­

wehren bezuschusst. Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuer­

wehren und Angestellte der Berufsfeuer­

wehren bzw. hauptamtlichen Feuer­ und Rettungswachen. Die Beamten der Feuer­

wehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei

der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch­didak­

tischen Gründen bis zu zwölf Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.

FÖRDERUNG VON PRAKTISCHEN FAHRSICHERHEITSTRAININGS

Es werden ausschließlich Anbieter/

Trainings für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.

Die Unfallkasse NRW fördert Fahrsicherheitstrainings für Freiwillige Feuerwehren

Höhe des Zuschusses:

Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal 12 Teilnehmern).

Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.

Wer bietet Fahrsicherheitstrainings an?

Geeignete Anbieter und Übungs- plätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für Berufskraftfahrer und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatz- fahrzeuge). Fahrt- und Verpfle- gungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.

Wer und was wird gefördert?

Im Jahr 2019 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Groß- fahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkasse-nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahreraubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst.

Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw.

hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu 12 Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.

Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings:

Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahr- zeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.

Januar 2019

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Sankt-Franziskus-Straße 146 - 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0, Fax 0211 9024-1355

Fahrsicherheitstrainings Feuerwehren

Wie kann bei der Unfallkasse NRW ein Training beantragt werden?

Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per Email bei Frau Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264 Email:

m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de Weitere Informationen erhalten zum Verfahren finden Sie auf der nächsten Seite.

44 FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2019

UNFALLKASSE NRW

(4)

Unfallkasse Nordrhein­Westfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264 E­Mail: m.baumkoetter@

unfallkasse­nrw.de

Neue Ausgabe des SiBe-Reports

Themen der neuen Ausgabe des SiBe­

Report sind u.a., wie Sie als Sicher­

heitsbeauftragte zur Gesprächskultur im Betrieb beitragen können, wie Sie Unfällen im Büro vorbeugen, Tipps zum Stressabbau und wie Sie bei Kleintrans­

porten die Ladung richtig sichern.

Lesen können Sie den neuen SiBe­Report entweder direkt am PC oder sogar alle Ausgaben des SiBe­Reports in unserer App.

Den Link zum SiBe­Report und zur App finden Sie auf unserer Homepage www.

unfallasse­nrw.de mit dem Webcode N1361.

HÖHE DES ZUSCHUSSES

Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal zwölf Teil­

nehmern).

Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förde­

rung durch die UK NRW besteht nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.

WER BIETET FAHRSICHERHEITS- TRAININGS AN?

Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheitspro­

gramme für Berufskraftfahrer und umset­

zende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatzfahr­

zeuge). Fahrt­ und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.

WIE KANN BEI DER UNFALLKASSE NRW EIN TRAINING BEANTRAGT WERDEN?

Wenn Interesse an einem Fahrsicher­

heitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per E­Mail bei Frau Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:

VERFAHREN

Frau Baumkötter sendet dem Wehrführer dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druckschrift ausgefüllt im Original an die UK NRW zurückzusenden. Der Gutschein muss innerhalb von vier Wochen zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit! Nachdem der Gutschein überprüft, freigegeben und an Sie zurückgesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabe­

datum durch die UK NRW)! Unter dem Punkt „Bankverbindung“ ist die Bankver­

bindung des durchführenden Anbieters/

Moderators in Druckschrift einzutragen.

Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrai­

nings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanfor­

derungen erfüllen.

WICHTIGE HINWEISE

Die Unfallkasse NRW stellt den Feuer­

wehren in NRW im Rahmen der Haus­

haltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.

Eine Reservierung von Sicherheitstrai­

nings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.

Von den geforderten Anmeldemoda­

litäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Die UK NRW behält sich eine Überprü­

fung der Trainingsinhalte und des Teil­

nehmerkreises vor.

Rechnungen müssen bis spätestens zum 31.12.2019 bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese nicht bezahlt werden.

FEUERWEHReinsatz:nrw 3/2019 45

UNFALLKASSE NRW

Referenzen

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