BLICKPUNKT SICHERHEIT
ANPASSUNG DER MEHRLEISTUNGEN DER UNFALLKASSE NRW
Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuer
wehr in NRW hat die Unfallkasse NRW neben den gesetzlichen Geldleistungen die Gewährung von Mehrleistung durch ihre Satzung bestimmt. Dieses MEHR an Leistungen soll das besonders hohe Maß an Engagement und Einsatzbereitschaft für die Allgemeinheit honorieren.
Die Mehrleistungen werden an Versi
cherte und Hinterbliebene ergänzend zu den gesetzlichen Geldleistungen gezahlt.
Mit der unter anderem vom Feuerwehr
ausschuss der Unfallkasse NRW erar
beiteten 9. Satzungsänderung vom 4.
Dezember 2014 wurden zum 1. Januar 2015 die Mehrleistungsbestimmungen
(Anhang zu § 21 der Satzung der Unfall
kasse NRW) für neue Versicherungsfälle grundlegend geändert. Ziel der Ände
rungen war, ihre Anwendung nicht zuletzt durch einkommensunabhängige pauschale Berechnungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten und eine zielgenauere Leistungsgewährung insbe
sondere zugunsten von Schwerverletzten und den schutzbedürftigen Hinterblie
benen sicherzustellen. Bagatellverlet
zungen sollten jedoch bei den Mehrleis
tungen weniger Berücksichtigung finden.
Ein zentraler Aspekt der Neugestaltung der Mehrleistungsbestimmungen war die verbesserte Absicherung schwerer Verletzungen und von Hinterbliebenen.
Bei der Ausgestaltung der Mehrleis
tungsbestimmungen wurde zudem ein Weg der Pauschalierung eingeschlagen, um mehr Transparenz und Nachvollzieh
barkeit für die Versicherten zu schaffen, die im Vorfeld genauestens über die Leis
tungshöhe informiert werden können.
Zugleich dient diese Ausgestaltung der Verwaltungsvereinfachung, weil mitunter komplizierte (händische) Berechnungen entfallen. Gleichzeitig wurde kein auto
matischer Anpassungsmechanismus der Beträge („Dynamisierung“) in der Satzung verankert, weil ansonsten zwangsläufig auch CentBeträge entstehen und Ge
staltungsspielräume der Selbstverwal
tungsorgane, wie z.B. des Feuerwehraus
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UNFALLKASSE NRW
schusses, beschnitten würden. Insofern bedarf es einer gesonderten, bewussten Entscheidung hinsichtlich einer Anpas
sung.
Zum 1. Januar 2019 wurde die Mehr
leistungssatzung nun überarbeitet. Die Anpassungen der Mehrleistungssatzung orientieren sich an der Entwicklung der Tarif, Renten und Bezugsgrößenstei
gerungen seit 2015. So wurden die in den Mehrleistungsbestimmungen der Satzung der Unfallkasse Nordrhein
Westfalen ausgewiesenen Pauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2019 um 10 von Hundert erhöht.
Die Unfallkasse NRW leistet nun beispiels
weise ab dem 15. Tag der unfallbedingten, ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit 28 Euro statt 25 Euro pro Kalendertag. Als Mehrleistung zur Verletztenrente werden bei einer Vollrente anstelle von 650 Euro nun 715 Euro monatlich gezahlt. Bei einer dauernden Minderung der Erwerbstä
tigkeit von 100 % erhält die versicherte Person, wenn sie aufgrund eines Arbeits
unfalls keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, eine einmalige Entschä
digung in Höhe von nun 100.000 Euro statt wie bisher 90.000 Euro.
Weitere Informationen zu den Mehrleis
tungen der Unfallkasse NRW erhalten Sie auf der Homepage www.unfallkassenrw.
de mit dem Webcode S0449.
– aw –
SEMINARANGEBOT 2019 IST ONLINE
Auch 2019 bietet die Unfallkasse NRW ihren Versicherten verschiedene Seminare an. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in NRW stehen folgende Seminarangebote zur Verfügung:
l Seminare für Führungskräfte,
l Seminare für Führungskräfte bei der Feuerwehr – Gefährdungsbeurteilung,
l Seminare für Sicherheitsbeauftragte der Feuerwehr,
l Seminare für Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte,
l Sportseminare für Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte,
l Seminare für Kreissicherheitsbeauftragte und Stadtsicherheitsbeauftragte der kreisfreien Städte,
l Seminare für Sportbeauftragte in den Feuerwehren,
l Seminare Kreisausbilder FeuerwehrMotorsäge,
l Seminare zur Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Feuerwehr und
l Fahrsicherheitstrainings für Fahrerinnen und Fahrer von Großfahrzeugen bei der Feuerwehr (siehe auch Artikel in dieser Ausgabe)
Das umfangreiche Seminarangebot für das Jahr 2019 finden Sie online unter www.unfallkassenrw.de, Webcode S0052. Dort können die Anmeldungen vorgenommen werden. – aw –
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UNFALLKASSE NRW
FAHRSICHERHEITSTRAININGS FÜR FEUERWEHREN
Die Unfallkasse NRW fördert die Übungen mit Großfahrzeugen
WER UND WAS WIRD GEFÖRDERT?
Im Jahr 2019 werden praktische Fahrsi
cherheitstrainings (Großfahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkassenrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahrer
laubnis für Großfahrzeuge der Feuer
wehren bezuschusst. Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuer
wehren und Angestellte der Berufsfeuer
wehren bzw. hauptamtlichen Feuer und Rettungswachen. Die Beamten der Feuer
wehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei
der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodischdidak
tischen Gründen bis zu zwölf Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.
FÖRDERUNG VON PRAKTISCHEN FAHRSICHERHEITSTRAININGS
Es werden ausschließlich Anbieter/
Trainings für Großfahrzeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.
Die Unfallkasse NRW fördert Fahrsicherheitstrainings für Freiwillige Feuerwehren
Höhe des Zuschusses:
Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal 12 Teilnehmern).
Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.
Wer bietet Fahrsicherheitstrainings an?
Geeignete Anbieter und Übungs- plätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für Berufskraftfahrer und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatz- fahrzeuge). Fahrt- und Verpfle- gungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.
Wer und was wird gefördert?
Im Jahr 2019 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Groß- fahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkasse-nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahreraubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst.
Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw.
hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu 12 Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.
Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings:
Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahr- zeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.
Januar 2019
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Sankt-Franziskus-Straße 146 - 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0, Fax 0211 9024-1355
Fahrsicherheitstrainings Feuerwehren
Wie kann bei der Unfallkasse NRW ein Training beantragt werden?
Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per Email bei Frau Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264 Email:
m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de Weitere Informationen erhalten zum Verfahren finden Sie auf der nächsten Seite.
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UNFALLKASSE NRW
Unfallkasse NordrheinWestfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264 EMail: m.baumkoetter@
unfallkassenrw.de
Neue Ausgabe des SiBe-Reports
Themen der neuen Ausgabe des SiBe
Report sind u.a., wie Sie als Sicher
heitsbeauftragte zur Gesprächskultur im Betrieb beitragen können, wie Sie Unfällen im Büro vorbeugen, Tipps zum Stressabbau und wie Sie bei Kleintrans
porten die Ladung richtig sichern.
Lesen können Sie den neuen SiBeReport entweder direkt am PC oder sogar alle Ausgaben des SiBeReports in unserer App.
Den Link zum SiBeReport und zur App finden Sie auf unserer Homepage www.
unfallassenrw.de mit dem Webcode N1361.
HÖHE DES ZUSCHUSSES
Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal zwölf Teil
nehmern).
Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förde
rung durch die UK NRW besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.
WER BIETET FAHRSICHERHEITS- TRAININGS AN?
Geeignete Anbieter und Übungsplätze finden Sie im Internet (Sicherheitspro
gramme für Berufskraftfahrer und umset
zende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatzfahr
zeuge). Fahrt und Verpflegungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.
WIE KANN BEI DER UNFALLKASSE NRW EIN TRAINING BEANTRAGT WERDEN?
Wenn Interesse an einem Fahrsicher
heitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per EMail bei Frau Baumkötter einen Gutschein (Formular) anfordern:
VERFAHREN
Frau Baumkötter sendet dem Wehrführer dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druckschrift ausgefüllt im Original an die UK NRW zurückzusenden. Der Gutschein muss innerhalb von vier Wochen zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit! Nachdem der Gutschein überprüft, freigegeben und an Sie zurückgesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabe
datum durch die UK NRW)! Unter dem Punkt „Bankverbindung“ ist die Bankver
bindung des durchführenden Anbieters/
Moderators in Druckschrift einzutragen.
Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrai
nings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanfor
derungen erfüllen.
WICHTIGE HINWEISE
Die Unfallkasse NRW stellt den Feuer
wehren in NRW im Rahmen der Haus
haltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.
Eine Reservierung von Sicherheitstrai
nings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.
Von den geforderten Anmeldemoda
litäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die UK NRW behält sich eine Überprü
fung der Trainingsinhalte und des Teil
nehmerkreises vor.
Rechnungen müssen bis spätestens zum 31.12.2019 bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese nicht bezahlt werden.
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