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FEUERWEHReinsatz nrw 04 2013 UK NRW

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UnFallkassE nRW

126 FEUERWEHReinsatz:nrw 4/2013

blIckpUnkt sIcHERHEIt

„Die Zeit ist reif für Möglichkeiten statt Mitgefühl“, heißt es im Dokumentar- film „Gold – Du kannst mehr als du denkst“. Es ist ein Appell an die Gesell- schaft, dass Menschen mit Behinderung nicht bemitleidet, sondern Bedingun- gen für eine gleichberechtigte Teilhabe geschaffen werden müssen. Der durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversi- cherung mitfinanzierte Kinofilm feier- te am 26. Februar 2013 Premiere. Dazu verwandelte sich der Technik-Hangar der Lufthansa Hamburg für 1400 gela- dene Gäste in einen Kinosaal.

Ein kleiner Punkt im blauen Meer: Die querschnittgelähmte deutsche Gold- medaillengewinnerin Kirsten Bruhn schwimmt Zug um Zug gegen die Wel- len. Der blinde Marathonläufer Henry Wanyoike läuft mit seinem Guide Jo- seph Kibunja durch den kenianischen Straßenverkehr. Der Australier Kurt Fearnley holt mit seinem Rennrollstuhl einen Lastwagen auf der Landstraße ein. Schon mit den ersten Szenen ist das Publikum mitten drin im Leben der drei Athleten der Dokumentation „Gold – Du kannst mehr als Du denkst“.

Grenzen überwinden, neue Ziele finden und sie mit Disziplin verfolgen – so kann jeder über sich hinauswachsen. Das ist die Botschaft von „Gold – Du kannst mehr als Du denkst“. Die Dokumenta- tion ist nicht einfach nur ein Kinofilm.

Es ist ein Projekt, das über vier Jahre ge- wachsen ist. „Als erstmals die Idee ‘Wir machen einen Kinofilm‘ vorgestellt wur- de, war ich skeptisch. Doch heute Abend bin ich stolz darauf, dieses Ergebnis mitgestaltet zu haben“, so Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deut- schen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ein Projekt dieser Art ist auch für die gesetzliche Unfallversicherung ungewöhnlich und ein vorläufiger Hö- hepunkt in ihrem Engagement für den Behindertensport. Doch die Entschei- dung ist begründet: „Ein Kinofilm ist ein

„Gold – dU kannst mehR als dU denkst“ feieRte pRemieRe

besonderes Medium, um mit den The- men Inklusion und Rehabilitation auch eine breite Öffentlichkeit zu erreichen“, ergänzt Gregor Doepke, Kommunikati- onschef der DGUV. Die Berichterstat- tung zu den Paralympics in London hat gezeigt, wie sehr die Spiele ein großes Publikum begeistern. Auch Hans-Peter-

Friedrich, Innen- und Sportminister sowie Schirmherr des Projektes „Gold“, kündigt an: „Auch während der diesjäh- rigen Weltsportministerkonferenz wird der Film GOLD gezeigt und hoffentlich Anlass zu vielen Diskussionen geben“.

Die persönlichen Erfahrungen der drei Paralympioniken sensibilisieren für die Herausforderungen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Das wird besonders klar, wenn Kurt Fearnley sagt:

„Meine größte Angst ist es zu hören:

Du darfst hier nicht rein, weil du im

Rollstuhl sitzt“. Nach den 107 Minuten Spielzeit wird „Gold – Du kannst mehr als Du denkst“ mit Standing Ovations und langem Applaus gewürdigt. Unter den prominenten Gästen waren auch Wladimir und Vitali Klitschko, Modera- torin Dana Schweiger und Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz.

„Gold – Du kannst mehr als Du denkst“

läuft seit dem 28. Februar in den Kinos.

Die Liste mit den Startkinos finden Sie unter: www.dguv.de/gold

Aktuell wird der Kinostart durch die Medienkampagne mit „Gold“-Protago- nistin Kirsten Bruhn begleitet. Anzeigen in verschiedenen Tageszeitungen und Radiotrailer weisen auf den Kinostart und das Engagement der gesetzlichen Unfallversicherung hin. Mehr dazu un- ter: www.dguv.de/gold

DGUV Gute Laune bei der Premiere des Films „Gold – Du kannst mehr als du denkst“ in Hamburg.

Foto: DGUV

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FEUERWEHReinsatz:nrw 4/2013 127

UnFallkassE nRW

Die Feuerwehren legen großen Wert auf die Gewinnung neu- er Mitglieder. Oft absolvieren Interessenten, unabhängig ob Erwachsener oder Jugendlicher, sogenannte „Probedienste“, be- vor Sie endgültig in die Freiwil- lige Feuerwehr aufgenommen werden. Die Probedienste die- nen dazu, den Interessenten die Möglichkeit zu geben, die Arbeit der Feuerwehr genauer kennen zu lernen, erste Erfahrungen in der Feuerwehr zu sammeln und sich darüber klar zu werden, ob eine Mitgliedschaft in der Frei- willigen Feuerwehr „etwas für sie ist“.

Bezüglich des Versicherungs- schutzes der Interessenten wird der Probedienst als versicherte Teilnahme an einer „Ausbil- dungsveranstaltung“ angese- hen. Das Gesetz schützt nach seiner Zielsetzung (nur) diejenigen, die für den Unternehmenszweck, nämlich die Hilfe bei Unglücksfällen, ausgebil- det werden. Bei solchen Teilnahmen wird von der Rechtsprechung jedoch eine hinreichend unmittelbare (räum- liche und zeitliche) Sachnähe zur Hilfe bei Unglücksfällen für erforderlich ge- halten (vgl. BSG vom 18.12.1980 – 8a RU 92/79).

Wenn also

• Art und Umfang der zu besuchenden Schulungsveranstaltung der Freiwil- ligen Feuerwehr (beziehungsweise Jugendfeuerwehr) vorher mit dem für die Ausbildung zuständigen Verant- wortlichen abgesprochen ist,

• der Probedienst dazu dienen soll, die Eignung und Neigung des möglichen neuen Mitglieds für den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr festzustellen

Auch im Jahr 2013 vergibt die Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen wieder den Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis an Jugendfeuerwehren in Nordrhein- Westfalen, die im vergangenen Jahr auf dem Gebiet der Sicherheit und Un- fallverhütung bei Jugendfeuerwehren etwas Außergewöhnliches geleistet haben.

Die Beiträge sind bis zum 31. Juli 2013 durch den jeweiligen Kreis- beziehungs- weise Stadtjugendfeuerwehrwart über den Vorstand der Landesjugendfeu- erwehr Nordrhein-Westfalen an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zu

seRie (15): VeRsicheRUnGsschUtz Bei pRoBediensten

eRinneRUnG: JUGendfeUeRWehR-sicheRheitspReis

• und ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Probedienst und der geplanten Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr besteht,

dann wird ein Versicherungs- schutz für die Interessenten be- jaht.

Bei der Teilnahme an Probediens- ten stehen die Interessierten auch bei Fahrten im Feuerwehr- fahrzeug unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung der Unfallkasse NRW. Dies gilt ebenfalls bei der Wahrnehmung von leichten Tätigkeiten außer- halb des Gefahrenbereiches.

Es empfiehlt sich, die grundsätz- lichen Daten der Interessierten vor Beginn des Probedienstes schriftlich festzuhalten. Nach § 4 Absatz 1 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtli- chen Angehörigen der Freiwilligen Feu- erwehr kann ein/e Jugendliche/r nur mit Zustimmung ihrer/ seiner gesetzli- chen Vertreter durch die/ den Leiter/in der Wehr in die Jugendfeuerwehr auf- genommen werden. Aus diesem Grund ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bereits vor dem Probedienst einzuholen. -aw-

richten. Die Beiträge sind zu schicken an die:

Unfallkasse NRW Dezernat Feuerwehr St.-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf

Einsendeschluss ist der 31. Juli 2013.

Die ausführliche Ausschreibung gab es bereits in der Januar/Februar-Ausgabe 2013 von „FEUERWEHReinsatz:nrw“.

Die Ausschreibung kann außerdem auf der Homepage der Unfallkasse NRW nachgelesen werden unter der Adres- se www.unfallkasse-nrw.de mit dem WebCode 531.

Foto: UK NRW

Referenzen

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