BLICKPUNKT SICHERHEIT
ZENTRALE EXPOSITIONSDATENBANK
ÜBER DIE DATENBANK
Die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter – Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ist ein Angebot der Deutschen Gesetzli- chen Unfallversicherung (DGUV) an Unternehmen, damit diese ihre Verpflichtungen nach der Gefahrstoff- verordnung erfüllen können. In der ZED werden Daten über die Exposition von Beschäftigten, die durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzell- mutagenen Stoffen der Kategorien 1 A und 1 B gemäß Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 (CLP-Verordnung) gefährdet sind, erfasst. Unternehmen können ihre Daten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten. Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Dritte haben keinen Zugang zu den Daten.
Der Zugriff auf die Daten ist nur möglich für:
l Unternehmen auf die von ihnen erfassten Daten
l Beschäftigte auf die sie persönlich betreffenden Daten. Sie können den Auszug über ihre Expositionshistorie schriftlich bei der ZED anfordern. In einem Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten können sie einer Weitergabe ihrer Daten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zustimmen.
Durch die Dokumentation in der ZED sind die Daten dauerhaft gesichert – ganz unabhängig davon, ob ein Betrieb noch existiert oder die Beschäftigten die Unterlagen selbst noch verfügbar haben.
Die DGUV übernimmt die Archivierungs- verpflichtung der Unternehmen von 40 Jahren nach Ausscheiden.
Vor der erstmaligen Speicherung ihrer Daten in der ZED ist die Zustimmung der Beschäftigten erforderlich. Ein entspre-
chendes Einwilligungsformular kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Die Unternehmen können ihre Teilnahme an der ZED jederzeit beenden und die Dokumentation im eigenen Hause weiter führen. Es wird empfohlen, die zu diesem Zeitpunkt bereits erfassten
Daten in der ZED zu belassen.
GESETZLICHER HINTERGRUND
Die Gefahrstoffverordnung enthält im § 14 die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen gefähr- deten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Es muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden (Archivierungs- pflicht). Beschäftigten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhän- digen (Aushändigungspflicht).
Diese Bestimmung hat ihren Ursprung in der EU-Krebs-Richtlinie 2004/37/EG. Ziel ist es, die verpflichtend zu erhebenden Exposi- tionsdaten personenbezogen langfristig zu speichern, um auch nach Ablauf der meist langen Latenzzeiten mögliche Zusam- menhänge zwischen Arbeitsplatz und aufgetretener Erkrankung zu erkennen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Entschädigung von Berufskrankheiten.
Die zentrale Expositionsdatenbank erreichen Sie im Internet unter https://zed.dguv.de
Außerdem ist es möglich, sich zunächst mit einer Testversion der ZED einen Eindruck über deren Bedienung und die Datener- fassung zu verschaffen.
Erfassung von Tätigkeiten in der ZED 42 FEUERWEHReinsatz:nrw 4/2017
UNFALLKASSE NRW
FEUERWEHRPORTALE DER UNFALLKASSE NRW
Die Unfallkasse NRW betreibt neben ihrem Feuerwehrportal www.unfallkasse-nrw.de/feuerwehrportal, in dem Sie Infor- mationen rund um die Leistungen, den Versicherungsschutz und die Präventionsangebote der Unfallkasse NRW finden, auch das Portal https://www.sichere-feuerwehr.de. Es hat das Ziel, neben Verantwortlichen und
Bauplanern auch ehrenamtlich Tätige, zum Beispiel Personen bei den Freiwil- ligen Feuerwehren, zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz in ansprechender und moderner digitaler Form zu beraten und zu informieren. So können die Mitgliedsbetriebe bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Sicherheits- und Gesund- heitsschutz wirksam unterstützt werden.
– aw –
INFORMATIONSVERANSTALTUNGEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ UND DEN LEISTUNGEN DER UK NRW
In der Ausgabe 8-9/2016 FEUERWEHReinsatz:nrw wurde über das Angebot der Unfallkasse NRW berichtet, Vorträge zum Thema Versicherungsschutz und Leistungen zu halten.
Während die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppen Feuerwehr, Hilfeleistende, Ehrenamtliche und Pflegepersonen (FHEP) in 2016 durch NRW gereist sind, um zu informieren und aufzuklären, gehen die Termin in 2017 natürlich weiter.
Von Aachen bis zum Niederrhein nach Goch fanden in diesem Jahr bereits mehr als 10 weitere Informationsveranstaltungen statt. „Die Nachfrage nach unseren Vorträgen nimmt deutlich zu. Das freut mich sehr. Zum einen zeigt es, dass der Bedarf nach
Informationen rund um das Thema Versicherungsschutz da ist, zum anderen gibt es der Unfallkasse NRW die Möglichkeit, ein Gesicht zu zeigen, welches ein Miteinander im Anschluss an die Veranstaltung deutlich erleichtert. Die Hemmschwelle anzu- rufen, bei Fragen oder Problemen sinkt, sobald man Jemanden schon mal gesehen oder gesprochen hat.“, so Heike Giersberg, Leiterin der FHEP-Gruppe im Rheinland.
Bei den Veranstaltungen wird eine PowerPoint Präsentation mit Beispielen aus der Praxis und anderen Medien vorgestellt. Im Anschluss können aufkommende Fragen beantwortet werden.
Bei Interesse wenden Sie sich an Ihre zuständige Ansprechpart- nerin:
Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Westfalen Andrea Rettig
Leitung der Gruppe Feuerwehr/Hilfeleistende/
Ehrenamtliche/Pflegende
Telefon 0251 / 2102-3117
E-Mail a.rettig@unfallkasse-nrw.de Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland Heike Giersberg
Leitung der Gruppe Feuerwehr/Hilfeleistende/
Ehrenamtliche/Pflegende
Telefon 0211 / 2808-2507
E-Mail h.giersberg@unfallkasse-nrw.de
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