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Infoblatt Fahrsicherheitstraining neu

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Academic year: 2022

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Die Unfallkasse NRW fördert Fahrsicherheitstrainings für Freiwillige Feuerwehren

Höhe des Zuschusses:

Die Förderung erfolgt in Höhe von 60 € pro Teilnehmer (bei maximal 12 Teilnehmern).

Der Restbetrag für das Training muss von der Stadt oder

Gemeinde anderweitig aufgebracht werden. Ein Anspruch auf eine generelle und vollständige Förderung durch die UK NRW besteht nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Fahrsicherheitstrainings je nach Anbieter unterschiedlich sein können.

Wer bietet

Fahrsicherheitstrainings an?

Geeignete Anbieter und Übungs- plätze finden Sie im Internet (Sicherheitsprogramme für

Berufskraftfahrer und umsetzende Verbände und Organisationen, Sicherheitsprogramm für Einsatz- fahrzeuge). Fahrt- und Verpfle- gungskosten bei den Trainings werden von der UK NRW nicht übernommen.

Wer und was wird gefördert?

Im Jahr 2018 werden praktische Fahrsicherheitstrainings (Groß- fahrzeuge) für Versicherte der Unfallkasse NRW (UK NRW) (www.unfallkasse-nrw.de) mit einer entsprechenden gültigen Fahreraubnis für Großfahrzeuge der Feuerwehren bezuschusst.

Versicherte der UK NRW sind in diesem Zusammenhang die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angestellte der Berufsfeuerwehren bzw.

hauptamtlichen Feuer- und Rettungswachen. Die Beamten der Feuerwehren werden bei der Zuschussregelung nicht

berücksichtigt, da diese nicht bei der Unfallkasse NRW versichert sind. Pro Training werden aus methodisch-didaktischen Gründen bis zu 12 Personen zugelassen, da nur so die angestrebte Verhaltensänderung als Einsatzfahrer angeregt werden kann.

Förderung von praktischen Fahrsicherheitstrainings:

Es werden ausschließlich Anbieter/Trainings für Großfahr- zeuge gefördert, die aus Gründen der Qualitätssicherung vom DVR als Moderatoren ausgebildet wurden.

Januar 2018

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Sankt-Franziskus-Straße 146 - 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0, Fax 0211 9024-1355

Fahrsicherheitstrainings Feuerwehren

Wie kann bei der Unfallkasse NRW ein Training beantragt werden?

Wenn Interesse an einem Fahrsicherheitstraining besteht, sollte der Leiter der Feuerwehr zunächst schriftlich oder per Email bei Frau Baumkötter einen

Gutschein (Formular) anfordern:

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Frau Manuela Baumkötter Telefon: 0251 21 02 3248 Fax: 0251 21 02 3264 Email:

m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de

Weitere Informationen erhalten zum Verfahren finden Sie auf der nächsten Seite.

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Verfahren:

Frau Baumkötter sendet dem Wehrführer dann einen Gutschein mit der Bitte, diesen komplett und in Druckschrift ausgefüllt im Original an die UK NRW zurück zu senden. Der Gutschein muss innerhalb von 4 Wochen zurückgesandt werden, danach verliert der nummerierte Gutschein seine Gültigkeit!

Nachdem der Gutschein überprüft, freigegeben und an Sie zurückgesandt wurde, kann er vom Wehrführer innerhalb von 3 Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist verliert der Gutschein seine Gültigkeit (es zählt das Freigabedatum durch die UK NRW)! Unter dem Punkt

„Bankverbindung“ ist die Bankverbindung des durchführenden Anbieters/Moderators in Druckschrift einzutragen. Die UK NRW weist auf die Anforderungen an die Anbieter der Fahrsicherheitstrainings hin. Durch Nichtbeachtung der Anmeldemodalitäten entstehende Kosten für die Versicherten können von der Unfallkasse NRW nicht übernommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nur

Fahrsicherheitstrainings gefördert werden, die bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Wichtige Hinweise:

• Die Unfallkasse NRW stellt den Feuerwehren in NRW im Rahmen der Haushaltsmittel für Fahrsicherheitstrainings auf Großfahrzeugen der Feuerwehr Gutscheine aus.

• Eine Reservierung von Sicherheitstrainings durch die Feuerwehren bei der Unfallkasse NRW ist nicht möglich.

• Von den geforderten Anmeldemodalitäten abweichende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

• Die UK NRW behält sich eine Überprüfung der Trainingsinhalte und des Teilnehmerkreises vor.

• Rechnungen müssen bis spätestens zum 31.12.2018 bei der Unfallkasse NRW eingehen, sonst können diese nicht bezahlt werden.

Förderung von Fahrsicherheitstrainings für Freiwillige Feuerwehren; Infoblatt Januar 2018

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen - Sankt-Franziskus-Straße 146 - 40470 Düsseldorf, Tel. 0211 9024-0, Fax 0211 9024-1355

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