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FEUERWEHReinsatz nrw 12 2013 UK NRW

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Unfallkasse nrw

432 Feuerwehreinsatz:nrw 12/2013

sIcherheItsPreIs 2012/2013:

nrw-JugendFeuerwehren sInd toP

Seit vielen Jahren vergibt die Unfallkas- se Nordrhein-Westfalen den Jugendfeu- erwehr-Sicherheitspreis. Mit ihm will die Unfallkasse einen Anreiz schaffen, um jugendliche Feuerwehrleute für das Thema Sicherheit und Gesundheit zu sensibilisieren.

Mitte November 2013 fand im Rah - men des Landesjugendfeuerwehrtages in Brilon die Preisvergabe 2012/2013 statt. Johannes Plönes, Mitglied der Ge- schäftsführung der Unfallkasse NRW, stellte den Anwesenden die Preisträ- ger sowie die von ihnen eingereichten Projekte vor und überreichte die Pokale sowie die Geldpreise in Höhe von 1.000 Euro, 500 Euro und 250 Euro.

In diesem Jahr siegten die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus dem ostwest- fälischen Borgholzhausen. Mit einer einfachen, aber genialen Idee konnten sie die Jury – bestehend aus Mitgliedern des Feuerwehrausschusses der Unfall-

kasse NRW – überzeugen. In ihrer pro- fessionellen Präsentation haben sie sich mit der Sicherheit in der Feuerwehrhal- le auseinandergesetzt.

In der Bewerbung wurde ein einfacher Vorschlag für die Sicherheit bei Fahr- ten von der Fahrzeughalle auf den Hof gemacht. Im Selbstversuch haben die jungen Feuerwehrleute die toten Win- kel rund um das Feuerwehrfahrzeug ermittelt und dann die Punkte mit der

größten Gefährdung bestimmt. Die Ent- schärfung dieser Gefahrenstelle erfolg- te mit einem Rundspiegel – angebracht an der Hallenausfahrt – durch den der Fahrer den Bereich vor dem Fahrzeug einsehen kann. Von dieser Maßnahme profitieren auch die aktiven Angehöri- gen der Feuerwehr. Ein Vorschlag mit Nachhaltigkeit. Die Jury sagte: „Top“.

Viel Applaus auf dem Landesjugendfeuerwehrtag in Brilon für die Preisträger 2012/2013. Die Ideen zur Verbesserung von Sicherheit und

Gesundheit fanden großen Anklang. Fotos: Unfallkasse NRW

Johannes Plönes, Mitglied der Geschäftsfüh- rung der Unfall- kasse NRW stellte die Preisträger des Jugendfeuerwehr-Sicher- heitspreises 2012/2013 vor.

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Unfallkasse nRW

Aber leicht haben es die Bewerber der Jury nicht gemacht. Noch nie sind so viele Bewerbungen eingegangen wie in diesem Jahr: 14 Jugendfeuerwehren reichten ihre Vorschläge ein. Entschei- dende Kriterien für die Preisvergabe waren: Umsetzbarkeit, Innovation und Bezug zur Jugendfeuerwehr.

Der zweite Preis ging an die Jugendfeu- erwehr Hagen Gruppe „Nord“: Auch diese Idee war „Top“. Während der re- gelmäßig durchgeführten Veranstal- tungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchsgewinnung, an denen die Jugendfeuerwehr oft teilgenom- men hat, ist ihnen aufgefallen, dass bei Vorführungen, bei denen Wasserpumpen zum Einsatz kommen, ein hoher Lärmpegel und der Die- selgestank unangenehm ist. Daraufhin haben sie sich als Jahresmotto den Slogan „Aber sicher“

gegeben. Neben einem Besuch bei der Deutschen Arbeitsschutzausstellung Dortmund (DASA) wurden noch Lärmmessungen durch- geführt und die Fahrzeugpumpen durch Elektropumpen ersetzt. „Nach- ahmenswert“ urteilte die Jury und ver- gab dafür Platz zwei.

Der dritte Preis wurde gleich drei Mal verliehen. Die Jugendfeuerwehrange- hörigen aus Monheim entwickelten ein Memory-Spiel, aus Paderborn-Wewer

wurde ein Jahresdienstkalender und aus Wickede ein Comicbuch eingereicht.

Allen dreien war gemeinsam, das mit visueller Darstellung die Sicherheit im Jugendfeuerwehralltag gezeigt wurde.

Jeder Vorschlag für sich befasste sich mit dem Alltagsgeschehen und hob die geforderte Aufmerksamkeit und die Si- cherheit im Bereich Jugendfeuerwehr hervor.

Auch im kommenden Jahr wird die Un- fallkasse NRW wieder den Jugendfeu- erwehr-Sicherheitspreis ausschreiben und hofft schon jetzt auf zahlreiche Bewerbungen. Informationen zur Aus- schreibung gibt es rechtzeitig unter www.unfallkasse-nrw.de

– aw –/Dirk Neugebauer Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr aus dem ostwestfälischen Borgholzhausen sind die Gewinner der Jugendfeuerwehr- Sicherheitspreises 2012/2013.

Fotos: Unfallkasse NRW

Den zweiten Platz erreichten die Angehörigen der Jugendfeuerwehr Hagen Gruppe „Nord“.

Fotos: Unfallkasse NRW

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Dritter Platz auch für die Jugendfeuerwehr aus Wickede und ihr eingereichtes Comicbuch.

Foto Unfallkasse NRW

Die Jugendfeuerwehr aus Paderborn- Wewer erhielt ebenfalls einen dritten

Preis für ihren Jahresdienstkalender.

Foto: Unfallkasse NRW Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr aus Monheim

entwickelten ein Memory-Spiel und kamen dafür beim Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis 2012/2013 der UK NRW auf den dritten Platz.

Foto: Unfallkasse NRW

VersIcherungsschutz Für lehrende und lernende der Feuerwehren

Ausgangslage:

n Nach der aktuellen Rechtslage kön- nen Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht in die Jugendfeuerwehr, die Bestandteil der Feuerwehren ist, aufgenommen werden. Dadurch ist derzeit die Ver- mittlung des Status der Mitglied- schaft in der Feuerwehr als konsti- tutives Merkmal für die Begründung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem Unternehmen der Hilfeleis- tung für diesen Personenkreis nicht begründet.

n Eine andere Beurteilung ist für die Be - treuer geboten. Entweder sind diese selbst Mitglieder der Feuerwehren und insoweit unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 12, Alt. 1 SGB VII). Oder aber sie sind als Lehrende (§ 2 Abs. 1 Nr. 12,

Alt. 2 SGB VII) unfallversicherungs- rechtlich den Mitgliedern der Feuer- wehren vollumfänglich gleichgestellt (vgl. BT-Drucks. 13/2204, S. 75).

n Personen, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind gesetzlich versichert, soweit sie als Lernende an einer Ausbildungsveranstaltung der Feuerwehren teilnehmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 12, Alt. 2 SGB VII). Ansprüche auf satzungsgemäße Mehrleistung be- stehen als akzessorische Leistungen.

Anforderungen an den gesetzlichen Versicherungs- schutz der unter 10-jährigen als Lernende einer Lehrveran- staltung der Feuerwehren:

n Ausbildungsveranstaltungen der Feu - erwehren erfordern eine Zuordnung

zur Feuerwehr. Davon kann ausge- gangen werden, wenn die Feuerwehr als Veranstalter erkennbar ist, für die Inhalte der Veranstaltung verantwort- lich zeichnet und diese im Wesentli- chen trägt. Sie trägt diese im Wesentli- chen, wenn sie auf die Zusammenset- zung der Veranstaltungsteilnehmer, den Ablauf der Veranstaltung und die Lehrgangsinhalte maßgeblichen Einfluss hat. Kennzeichnend für die Veranstaltung ist daher das Vorhan- densein einer Person, die Lehrinhalte vermittelt, das Vorhandensein von Personen, denen Lehrinhalte vermit- telt werden und Lehrinhalte, die den Zwecken der Organisation dienlich sind und sich an den Aufgaben und Zielen der Freiwilligen Feuerwehren und Ihrer Verbände sowie an der Ziel- gruppe der Lernenden ausrichten.

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n Zielgruppe der Veranstaltungen sind Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass ein Mindestalter ab dem vollendeten 6.

Lebensjahr vorauszusetzen ist, da die generelle Schulfähigkeit als geeigne- tes Kriterium für die Feststellung der Ausbildungsfähigkeit der Kinder an- gesehen wird. Auch die Orientierung der Lerninhalte an den Aufgaben und Zielen der Feuerwehren spricht dafür, von einem Mindestalter von nicht we - niger als sechs Jahren auszugehen.

n Eine Lehrveranstaltung der Feuer- wehren ist durch die Vermittlung von Lerninhalten gekennzeichnet, die den Zwecken der Organisation (Feuerwehren und Feuerwehrverbän- de) dient. Die Aus- und Fortbildung der Feuerwehren ist weitgehend durch landesrechtliche Vorschriften ausgestaltet und richtet sich an die Mitglieder der Feuerwehren. Dies schließt aber Ausbildungsinhalte gegenüber den sechs- bis zehnjäh- rigen Kindern nicht grundsätzlich aus, wie dies bereits die Praxis in den Jugendfeuerwehren zeigt, in denen ebenfalls altersadäquate Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten an die Mitglieder der Jugendfeuerwehren stattfindet. Die Aufgabenstellungen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Verbände sind nicht allein auf

technische Fähigkeiten ausgerichtet.

Die Wertevermittlung, ehrenamtlich für den Dienst für die Allgemeinheit einzutreten und die Vermittlung von Gefahren, die von den Feuerwehren bekämpft werden (z. B. Brandschutz- erziehung, Löschhelfer, Technikwis- sen, naturwissenschaftliches Wissen) können geeignete Lerninhalte sein.

Die Vermittlung der Lerninhalte wird in der Durchführung auf das Alter der Kinder Rücksicht nehmen müssen.

Eine altersadäquate Ausgestaltung der Veranstaltungen (Pausen, spie- lerische Vermittlung) ist daher nicht

ausgeschlossen. Ob eine Lehrveran- staltung über einen längeren Zeit- raum angeboten wird, richtet sich maßgeblich nach dem Curriculum der Lehrveranstaltung.

Praktische Anforderungen an das Verfahren gegenüber der Unfallkasse NRW

Die Unfallanzeige ist durch die Stadt oder Gemeinde/Feuerwehr an die Un- fallkasse NRW zu richten.

n Die versicherte Tätigkeit als Lernen- der oder Lehrender wird durch An- gaben zur Lehrveranstaltung (z.B.

Curriculum, Veranstaltungsplan, Ter- minplanung, Teilnahmenachweis) nachgewiesen.

n Unbeschadet von Maßnahmen der Aufklärung (§ 13 SGB I) und der Be- ratung (§ 14 SGB I) sieht das Gesetz keine vorherige Genehmigung ent- sprechender Veranstaltungen durch die Unfallkasse NRW vor. (Ansprech- partner Unfallkasse NRW; Feuer- wehrportal).

n Die Vermeidung von arbeitsbeding- ten Gesundheitsgefahren obliegt dem Veranstalter. Diese hat sich an den besonderen Anforderungen der Zielgruppe der Lernenden zu orien- tieren. Soweit erforderlich wird die Unfallkasse NRW im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages tätig werden können.

Warnhinweis Stützkrümmer:

Bei einer bayerischen Feuerwehr lös- te sich während einer Löschübung die Verschraubung der drehbargela- gerten Kupplung eines Stützkrüm- mers. Während das Knaggenteil am Strahlrohr verblieb, schlug der am B- Schlauch angekuppelte Stützkrüm- mer dem Strahlrohrführer ins Gesicht.

Aufgrund der hohen Rückstoßkräfte erlitt der Feuerwehrangehörige schwerste Verletzungen, u.a. zahlrei- che Frakturen der Gesichtsknochen.

Es wurde anschließend jedoch festge- stellt, dass nicht nur der Stützkrüm-

mer von einer Firma betroffen ist und dass auch bei Sammelstücken lockere Teile vorhanden sind.

Aufgrund der festgestellten Probleme fordert die UK NRW alle Feuerwehren auf, alle wasserführenden Armaturen, die lose Verschraubungen haben (z.B.

Stützkrümmer, Sammelstück, Zumi- scher, Werfer) zu überprüfen. Eine Prü- fung nach dem Gebrauch ist ebenfalls sinnvoll.

Weitere Infos unter:

www.unfallkasse-nrw.de mit dem WebCode 417.

Referenzen

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