• Keine Ergebnisse gefunden

FEUERWEHReinsatz nrw 12 2015 UKNRW

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "FEUERWEHReinsatz nrw 12 2015 UKNRW"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

VERSICHERUNGSSCHUTZ – WAS IST EIGENTLICH MIT…

…EINSAMMELN VON WEIHNACHTS- BÄUMEN?

In vielen Kommunen ist es Brauch, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume durch die Feuerwehr, häufig die Jugend- feuerwehr, eingesammelt werden. Das Einsammeln der Weihnachtsbäume durch die Freiwillige Feuerwehr gehört grundsätzlich jedoch nicht zu den origi- nären Aufgaben der Freiwilligen Feuer- wehr nach dem FSHG NRW.

Jedoch können auch im Einzelfall solche Tätigkeiten der Feuerwehrangehörigen versichert sein, mit deren Wahrnehmung sie durch ihren Dienstherren beauftragt werden.

Beauftragt also die Verwaltungsspitze einer Kommune die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr beispielsweise mit dem Einsammeln von Weihnachts- bäumen, so stehen die Kameraden und Kameradinnen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unfallkasse NRW. Der Versicherungs- schutz umfasst die auszuübende Tätig- keit, aber auch die Wege, die in diesem Zusammenhang zurückgelegt werden.

Anders verhält es sich bei der Jugendfeu- erwehr. Die Jugendfeuerwehr hat einen jugendpflegerischen Auftrag und soll das körperliche, geistige und sittliche Wohl der Jugendlichen fördern. Grund- sätzlich stehen alle Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich der Jugendfeuerwehr gehören, unter Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz bei der Unfall- kasse NRW besteht jedoch nicht nur bei Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen, sondern auch bei Tätigkeiten, die der Pflege des Gemeinschaftslebens dienen.

Dazu kann ebenfalls das Einsammeln von Weihnachtsbäumen zählen.

Heike Giersberg, Unfallkasse NRW Irgendwann muss fast jeder echte Weihnachtsbaum entsorgt werden.

BLICKPUNKT SICHERHEIT

FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2015 41

UNFALLKASSE NRW

(2)

EINSATZ VON KOHLENMONOXIDWARN- GERÄTEN BEI FEUERWEHREN UND

HILFELEISTUNGSORGANISATIONEN

Infoblatt Nr. 07 des Sachgebietes

„Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“

Stand: 28/09/2015

Im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kann es seit jeher zur unbemerkten Exposi- tion der Einsatzkräfte mit Kohlenmonoxid (CO) kommen. Neben klassischen Brand- einsätzen gewinnen Schadensereignisse ohne initiales Brandgeschehen, wie z. B.

unbeabsichtigte CO-Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeigeführte CO-Freisetzungen in suizidaler Absicht, immer mehr an Bedeu- tung (weitere Informationen siehe auch

DFV-Fachinformation 04/20121 bzw.

Gefahrstoffdatenbank GESTIS der DGUV.

Im Zuge der Einsatzvorbereitung ist es daher sinnvoll, an Hand einer Gefähr- dungsbeurteilung (z. B. gemäß [5]) zu prüfen, in welchem Umfang im Feuer- wehr- und Rettungsdiensteinsatz CO- Warn geräte mitgeführt werden sollen.

Führen Feuerwehren oder Rettungs- dienste als Ergebnis ihrer Gefährdungs- beurteilung CO-Warngeräte mit, sind Maßnahmen je nach Expositionshöhe zu ergreifen. Aus Sicht des Sachgebietes

„Feuerwehren und Hilfeleistungsorgani- sationen“ (SG FwH) und des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) sind die in Tabelle 1 beschriebenen Warnschwellen und Verhaltensweisen zu empfehlen.

Hierfür wurde zugrunde gelegt, dass

l die exponierten Einsatzkräfte gesund sind bzw. keine Schwangerschaft vorliegt, da eine Fruchtschädigung bereits bei geringerer CO-Exposi tion

nicht ausgeschlossen werden kann. Insbesondere Personen mit koronaren Herzerkrankungen (KHK) können bei körperlicher Belastung deutlich empfind- licher auf eine CO-Exposition reagieren als gesunde Menschen.

(Eine KHK kann vorliegen, auch wenn die Einsatzkraft sich subjektiv gesund fühlt. Darüber hinaus gibt es momentan keine nichtinvasive Untersuchungs- methode, um eine KHK sicher auszuschließen.)

l bei potenziell exponierten Einsatzkräften und Patienten eine umgehende Blutent- nahme für den CO-Hb-Puls- oxymeter erfolgt,

1 Rahmenempfehlung zu Einsätzen bei Verdacht auf

einen CO-Notfall innerhalb von Räumen Abb. 1 empfohlene Trageweisen von CO-Warngeräten 42 FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2015

UNFALLKASSE NRW

(3)

Literatur:

[1] G. Kaiser, D. Müller, Einsatz von Kohlenstoffmo- noxidwarngeräten im Rettungsdienst, Not fall+

Rettungsmedizin 2014, 17:141–146

[2] R. Merget; Th. Brüning: Stellungnahme des IPA zum Umgang mit Expositionen gegenüber Kohlenmonoxid, 06.10.2014, persönliche Korres- pondenz

[3] Feuerwehr Wiesbaden: Gefährdung durch Koh lenmonoxid im Einsatz. Empfehlungen zur Aus stattung und Einsatztaktik, 2012

[4] CO-Konferenz der Feuerwehr Hamburg, Januar 2015, persönliche Korrespondenzen, Teilnehmer- unterlagen

[5] Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeur- teilung im Feuerwehrdienst (DGUV Information 205-021), www.publikationen.dguv.de [6] Hessisches Ministerium des Innern und für

Sport, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Leitfaden CO – Einsatz – Schutz von Einsatzkräften (Feuerwehr und Rettungsdienst) bei Einsätzen mit erhöhtem Kohlenstoffmo- noxidgehalt in der Atmosphäre, Stand 20. No- vember 2014

[7] GESTIS-Stoffdatenbank – Gefahrstoffinformati- onssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfall- versicherung, www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank

Tabelle 1: Exposition und Verhaltensweisen, nach [1], [2], [3] und [6] modifiziert CO-Konz. Maßnahmen/Verhalten

>30ppm

Aufmerksamkeitsschwelle Achtung: CO vorhanden!

• Fenster und Türen öffnen

• Einsatztätigkeit ohne Unterbrechung durchführen

→ schonende Rettung

• CO-Quelle identifizieren und weitere Freisetzung unterbinden, falls das ohne Eigengefährdung möglich ist.

• Wenn Quelle nicht zu ermitteln bzw. abzustellen ist, Fachkräfte (je nach Lage z. B. Feuerwehr, Störungsdienst, Schorn- steinfeger) informieren.

>60 ppm

Gefährdungsschwelle Achtung: CO in erhöhter Konzentration vorhanden!

• Zuerst Maßnahmen zur Belüftung des Raums ergreifen!

• Wenn effektive Belüftung nicht möglich ist, Patient aus dem Gefahrenbereich bringen (dabei Aufenthaltsdauer im Gefah- renbereich minimieren, Richtwert: unter 15 min)

→ schnelle Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

• Erst danach medizinische Versorgung durchführen

• Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

>200ppm

Rückzugsschwelle Achtung: CO in gefährlicher Konzentration vorhanden!

• Feuerwehr alarmieren (falls noch nicht initial geschehen)

• Betroffenen Bereich räumen und für ein Absenken der CO-Konzentration sorgen (z. B. großflächiges Querlüften)

→ sofortige Rettung unter Beachtung des Eigenschutzes.

• Weitere Maßnahmen danach unter umluftunabhängigem Atemschutz bzw. geignetem CO-Filtergerät durchführen.

• Messwertanzeige des CO-Warngeräts laufend beobachten und Lage ständig neu bewerten.

>500ppm -- Achtung: Akute Gefährdung durch CO!

Alle Maßnahmen nur unter umluftunabhängigem Atemschutz durchführen.

Literatur:

[1] G. Kaiser, D. Müller, Einsatz von Kohlenstoffmonoxidwarn- geräten im Rettungsdienst, Notfall+Rettungsmedizin 2014, 17:141–146

[2] R. Merget; Th. Brüning: Stellungnahme des IPA zum Umgang mit Expositionen gegenüber Kohlenmonoxid, 06.10.2014, persönliche Korrespondenz

[3] Feuerwehr Wiesbaden: Gefährdung durch Kohlenmonoxid im Einsatz. Empfehlungen zur Ausstattung und Einsatztaktik, 2012

[4] CO-Konferenz der Feuerwehr Hamburg, Januar 2015, persönli- che Korrespondenzen, Teilnehmerunterlagen

[5] Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Feuerwehrdienst (DGUV Information 205-021),

www.publikationen.dguv.de

[6] Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Leitfaden CO – Ein- satz - Schutz von Einsatzkräften (Feuerwehr und Rettungs- dienst) bei Einsätzen mit erhöhtem Kohlenstoffmonoxidge- halt in der Atmosphäre, Stand 20. November 2014

[7] GESTIS-Stoffdatenbank - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung,

www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank

2 l die Messgeräte von den Einsatzkräften

ständig personennah getragen wer- den und ein ausreichender Luftzutritt zum CO-Warngerät gewährleistet ist (siehe Abbildung 1),

l die Pflege und Wartung der Geräte gemäß den Herstellervorgaben bzw dem

Infoblatt 05 des SG FwH der DGUV erfolgt,

l die Verweildauer der Einsatzkräfte im möglichen Gefahrenbereich nicht mehr als 30 Minuten beträgt,

l die Einsatzkräfte in Räumlichkeiten tätig werden, in denen mit „haushalts- üblichen“ potenziellen CO-Quellen (z. B. Heizgeräten, Feuerstätten, Ver- brennungsmotoren) zu rechnen ist,

l bei Gefahrstofflagen im industriellen Maßstab bzw. gemäß FWDV 500 im Gefahrenbereich von vornherein Einsatzkräfte mit mindestens umluft- unabhängigem Atemschutz einge- setzt werden.

Dieses Informationsblatt ersetzt in keinem Fall die eigene, örtliche Gefährdungsbeurteilung sowie evtl.

daraus resultierende taktische und strategische Überlegungen bzw.

Standardeinsatzregeln/Dienstanwei- sungen. Ob die Inhalte der Tabelle 1 im eigenen Zuständigkeitsbereich vollständig genutzt oder individuell angepasst werden (z. B. durch das Weglassen einer Warnschwelle) muss mithilfe einer Gefährdungsbeurtei- lung im Rahmen der Einsatzvorberei- tung entschieden werden.

Evtl. vorhandene, landesspezifische Regelungen sind vorrangig zu be- achten.

FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2015 43

UNFALLKASSE NRW

(4)

KREISSICHERHEITSBEAUFTRAGTEN- SEMINAR IN BERGNEUSTADT

Bergneustadt. An den ersten beiden Wochenenden im November fanden in Bergneu- stadt die jährlichen Seminare für Kreissicherheitsbeauftragte und Stadtsicherheitsbeauf- tragte der kreisfreien Städte statt. Auch in diesem Jahr hat der Bereich Prävention der Feuerwehr, unter der Leitung von Martin Bach, ein inter- essantes Programm zusam- mengestellt. Carmen Pies, Fachkraft für Arbeitssicherheit, berichtete über Beispiele unzu- reichender Ladungssicherung bei den Fahrzeugen der Feuer- wehren. Sie erläuterte auch die Verantwortlichkeiten für die Ladungssicherheit und zeigte

anhand diverser Rechenbeispiele, wie die Anzahl der Spanngurte etc. zu errechnen ist. Weiter waren Benutzung und Eignung von Fahrzeugen für den Verwendungs- zweck ein Thema.

Als „Außentermin“ fuhr dann Thorsten Schlingmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Aufbauherstellers, mit einem HLF auf das Gelände des Feuer- wehrtagungs- und Erholungszentrum NRW. Dabei handelte es sich um das HLF 20 der Firma Schlingmann mit Euro 6 Motor. Herr Schlingmann erklärte das

Fahrzeug mit allen sicherheitsrelevanten Neuerungen und den Auswirkungen der Abgasanlage des EURO 6 Motors.

Den ersten Tag beendete Gilbert Lenz, MSA Safety Company, mit dem Thema Persön- liche Schutzausrüstung (PSA) anhand einer Gefährdungsbeurteilung. Er erläu- terte dabei die DGUV-I 205-014. „Auswahl von Persönlicher Schutzausrüstung auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung für Einsätze bei deutschen Feuerwehren“

Lenz stellte die Neuerungen der Richt- linie (0810) vor und den Weg dorthin. Die

Das Team der UK NRW: Martin Bach, Dietmar Cronauge, Tanja Michels, Heike Giersberg, Andrea Rettig

überarbeitete vfdb-Richtlinie soll Anfang 2016 veröffentlicht werden. Diese Schrift wird von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) gemeinsam herausge- geben.

Den zweiten Tag begann Frau Andrea Rettig, Leiterin der Gruppe Feuerwehr, Hilfeleis- tende, Ehrenamt und Pflegende der Regionaldirektion West- falen-Lippe der Unfallkasse NRW mit dem Thema Versiche- rungsschutz bei der Freiwilligen Feuerwehr. Im Anschluss daran beendeten Heike Giersberg, Leiterin der Gruppe Feuerwehr, Hilfeleis- tende, Ehrenamt und Pflegende der Regi- onaldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW zusammen mit ihrer Kollegin Tanja Michels, Sachbearbeiterin für den Regie- rungsbezirk Köln, welche Leistungen die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr nach einem Unfall zu erwarten haben.

Die neue Mehrleistungssatzung, die zum 01.01.2015 in Kraft trat, wurde ebenfalls vorgestellt und erläutert.

Heike Giersberg Unfallkasse NRW

MINISTERBESUCH AUF DER A + A

Düsseldorf. Ende Oktober fand in Düssel- dorf die weltweit größte Fachmesse für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicher- heit (A+A) statt. Sicheres und gesundes Arbeiten ist weiterhin ein Thema für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die A+A ist die Plattform für umfassendes Wissen und innovative Lösungen.

Neben allgemeinen Informationen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stand in diesem Jahr das Thema „Gewalt gegen Rettungskräfte“ im Mittelpunkt.

So informierte sich neben vielen Versi-

cherten auch NRW-Arbeitsminister Uwe Meyeringh, Rainer Schmeltzer, Gabriele Pappai

Rainer Schmeltzer am Messestand der Unfallkasse NRW über Schutzwesten für Rettungskräfte im Einsatz. Begleitet wurde Minister Schmelzer vom alternie- renden Vorsitzenden des Vorstandes der Unfallkasse NRW und Gabriele Pappai, Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW.

Die Westen sollen Rettungssanitäter und Notärzte vor Hieb-, Stich- und Schnittverletzungen sowie vor Schuss- verletzungen schützen. Sie sind relativ leicht und gut unter und über der Arbeitskleidung zu tragen.

– aw – 44 FEUERWEHReinsatz:nrw 12/2015

UNFALLKASSE NRW

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach der IVENA Sonderlage waren am 05.12.2021 um 11:00 Uhr 322 Betten auf hessischen Intensiv- stationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt.. Bei 301 wurde

Vor diesem Hintergrund wird die vollständig elektronische Akte in der hessischen Justiz bereits seit 2018 im Landgericht Limburg sowie seit April 2021 im Sozialgericht

Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunuskreis, Landkreis

Satzung der Hochschule Geisenheim zur regelung der Be- kanntmachungen von Satzungen nach § 31 Abs. 4 HHG Hiermit gebe ich nachstehend die Satzung der Hochschule Geisen- heim

In Vorjahren (z.B. 2018-2020, Grenze nicht überschritten) erhaltene Mittel sowie im Jahr vor der Überschreitung (2020) noch vorhandene Mittel unterliegen aber ebenfalls nicht

Das Land hat im Jahr 2019 insgesamt 7 AB-SR beschafft und in den Landkreisen DA-DI, MKK, FB, RÜD, GI, FD und KS stationiert.... Zum Hochwasserschutz und zur Löschwasser-Versorgung

Seit 2020 werden über die HessenFonds für Wirtschaftsstabilisierungsmaßnahmen GmbH mit Sitz in Wiesbaden solchen Unternehmen, die infolge der Corona-Virus-Pandemie in Notlage

Nach der IVENA Sonderlage waren am 11.01.2022 um 11:00 Uhr 243 Betten auf hessischen Intensiv- stationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt.. Bei 234 wurde