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UKNRW FEUERWEHReinsatz nrw 11 2017

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BLICKPUNKT SICHERHEIT

10. SICHERHEITS-FORUM FEUER- WEHR DER UNFALLKASSE NRW

Ende September richtete die Unfallkasse NRW (UK NRW) erneut das Sicherheits- Forum Feuerwehr (SFF) aus. Bereits zum zehnten Mal lud die UK NRW Fachleute der Freiwilligen Feuerwehren und der Kommunen zu einem Forum zum Meinungs-, Erfahrungs- und Wissensaus- tausch ein. Unter den Teilnehmern waren Sicherheitsbeauftrage, Wehrführer, Vertreter des Verbandes der Feuerwehren in NRW und kommunale Bedienstete.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden von Johannes Plönes, stellver- tretender Geschäftsführer der UK NRW, begrüßt. Einleitende gab Plönes den

Teilnehmern einen Rückblick der vergan- genen Jahre des SFF. Anschließend stellte er den Anwesenden die folgenden Refe- renten vor und gab einen kurzen Abriss über die Referate.

Als erster Referent startet Dipl.-Ing. Chris- tian Pannier, Produktmanager der LHD Group Deutschland GmbH, zum Thema Schutzkleidung für Technische Hilfeleis- tungseinsatz nach der DIN EN 16689.

Diese Norm regelt die Schutzbekleidung für Einsätze. Er stellte zur Diskussion, ob die Einsatzbekleidung für einen Einsatz

zur technischen Hilfeleistung (TH) die gleiche sein muss, wie die zur Brand- bekämpfung. Weiter zeigte er die Prob- leme auf, die die Norm mit sich bringt.

Hier bezog er sich u.a. auf die Taschen, Knöpfe und Sichtbarkeit. Außerdem thematisierte Pannier die geplante EN 13911:2017 – Schutzkleidung für die Feuerwehr – Anforderungen und Prüf- verfahren für Feuerschutzhauben für die Feuerwehr. Diese Norm legt Mindestsi- cherheitsanforderungen und Prüfver- fahren für die bei der Brandbekämpfung zu tragenden Feuerschutzhauben fest.

Der zweite Referent war Christian Hennings, wissenschaftlicher Mitar-

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beiter des Laser Zentrum Hannover e.v. Er stellte ein sich noch in der Entwicklung befindliches Lasersystem zur Rettung bei komplexen Unfällen vor. Mittlerweile verbauen Automobilhersteller immer festere Materialien, welche die herkömm- lichen Rettungsmittel teilweise an ihre Grenzen führen. So ist die Entwicklung eines robusten, mobilen Laserschneid- systems für die schonende und schnelle Rettung eingeschlossener Personen aus PKW, LKW oder Zügen unabdingbar.

Vorteil des Lasers sei die Schneidleis- tung, welche unabhängig vom verwen- deten Werkstoff möglich ist. Die großen Herausforderungen dieses Projektes sind die Gewährleistung der Sicherheit der verunfallten Person sowie die Mobi- lität, die Robustheit, die Flexibilität, die Kompaktheit und das geringe Gewicht des Lasers. In wie weit dies kompatibel für die Feuerwehr wird, bleibt abzuwarten.

Nach der Mittagspause, die zum regen Austauschen der Teilnehmer auch mit den Dozenten genutzt wurde, referierte

Dr. Janina Lara Dressler über das Thema

„Gewalt gegen Rettungskräfte – eine kriminologische Großstadtanalyse“.

Die Promovendin des Kriminologischen Seminars der juristischen Fakultät der Uni Bonn hat bundesweit Feuerwehr- leute und andere Rettungskräfte zu dem Thema befragt – mit erschreckendem Ergebnis. Teil der Arbeit sind 1.659 schrift- liche Befragungen sowie Gespräche mit Berufsfeuerwehrleuten an 25 Feuer- und Rettungswachen. Da nicht jeder Angriff zur Anzeige gebracht wird, sind Zahlen rund um die Gewaltkriminalität und Straf- taten wenig aussagekräftig. In der Regel werden die Verfahren mangels öffentli- chen Interesses eingestellt. Die Umfrage der Berufsfeuerwehren Hamburg, Berlin, München und Köln ergab, dass

alleine in 2014 über 4.000 Fälle von Übergriffen stattfanden. Überwiegend waren dies klassische körperliche Ausei- nandersetzungen von Schubsen bis hin zu Fußtritten. Jede dritte Rettungskraft gab im Jahr der erhobenen Zahlen an, mindestens einmal mit Waffen bedroht, angegriffen oder mit Steinen beworfen worden zu sein. Als Tatmotive benennt Dressler Mangel an Respekt, kulturelle Differenzen oder die Abwehr medizini- scher Maßnahmen. Deeskalation ist eine präventive Maßnahme, jedoch hat diese auch ihre Grenzen, wenn zum Beispiel sprachliche Barrieren bestehen oder aber die Aufnahmefähigkeit aufgrund Drogen- konsums o. ä. gemindert ist.

Den Abschluss bildete Martin Bach, Hauptabteilungsleiter Prävention der Regionaldirektion Westfalen-Lippe der UK NRW, mit seinem Vortrag „Arbeitsmedi- zinische Vorsorge vs. Tauglichkeit – Wer darf eine Tauglichkeit feststellten?“

Bach berichtet, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Feststel- lung einer körperlichen Eignung in der jüngsten Vergangenheit grundlegend verändert haben. Bisher konnten nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV)

„Arbeitsmedizinische Vorsorge“ auch Tauglichkeitsuntersuchungen durchge- führt werden. Diese UVV musste zurück-

gezogen werden, da eine „Arbeitsmedizi- nische Vorsorgeverordung“ als staatliches Regelungswerk neu erschienen ist. Diese Verordnung regelt nur noch die Arbeits- medizinische Vorsorge, welche auch nur von Arbeits- und Betriebsmediziner durchgeführt werden dürfen. Eignungs- feststellungen sind aufgrund dieser Verordnung nicht möglich.

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, die als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden sollen, müssen nun von geeig- neten Ärzten nach aktuellem Stand der Medizin untersucht werden. Die Beschei- nigung hierüber geht an den Träger des Brandschutzes. Auf der Homepage sind auch hilfreiche Vordrucke für dieses Verfahren verfügbar. Dieses Verfahren ist auch im derzeitigen Entwurf der über- arbeiteten UVV „Feuerwehren“ näher beschrieben.

Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge hatten die Teilnehmerinnen und Teil- nehmer die Möglichkeiten, den Vortra- genden Fragen zu stellen und die Themen zu diskutieren.

Die Vorträge des SFF 2017 finden Sie auf unserer Homepage www.unfallkasse- nrw.de mit dem Webcode S0116.

Heike Giersberg Leiterin der Gruppe Feuerwehren, Hilfeleis- tende, Ehrenamtliche und Pflegende der Regio- naldirektion Rheinland der Unfallkasse NRW

Martin Bach

Hauptabteilungsleiter Prävention der Regionaldirektion Westfalen-Lippe der Unfallkasse NRW

Bewerbungsfrist läuft

Die Jugendfeuerwehren aus NRW haben noch bis zum 31. Dezember 2017 die Gele- genheit, sich für den Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis der Unfallkasse NRW zu bewerben. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.unfallkasse- nrw.de mit dem Webcode S0185

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Foto: Wolfgang Bellwinkel / DGUV

HELFER DÜRFEN NICHT ZU OPFERN WERDEN

Erste Ergebnisse von Gewalt-Studie liegen vor – Jeder achte Retter wurde schon einmal Opfer von körperlicher Gewalt

Rund 13 Prozent der Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdiensten in Nordrhein-Westfalen sind in den letzten zwölf Monaten Opfer von körperlicher Gewalt im Einsatz geworden. Das geht aus einer Studie hervor, bei der im Mai und Juni 2017 durch den Lehrstuhl für Kriminologie der Ruhr-Universität Bochum mit Unterstützung des Ministe- riums des Innern sowie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, der Unfall- kasse NRW und der komba gewerkschaft nrw 810 Einsatzkräfte zu ihren Gewalter- fahrungen im Einsatz befragt wurden.

Noch häufiger kommt es offenbar zu verbaler Gewalt. Hier gaben 60 Prozent

der Befragten an, entsprechende Erfah- rungen gemacht zu haben.

„Wer sich mit Gewalt gegen diejenigen wendet, die uns in Notsituationen helfen, zeigt ein erschütterndes Maß an Verrohung“, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul. „Die Studie wird uns dabei unterstützen, für die Zukunft die rich- tigen Maßnahmen zu treffen, um dieser Form von Gewalt ganz entschieden zu begegnen.“ Am stärksten betroffen sind mit rund 85 Prozent die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungseinsatz.

Nach der konkreten Situation befragt, gab die Mehrheit der Helfer an, dass die Übergriffe während der Diagnosestel-

lung oder der Therapie erfolgten. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Helferinnen und Helfer bei einem Notfall Sorge haben müssen, selber angegriffen zu werden“, bekräftigte Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales. „Die Rettungskräfte verdienen für ihre höchst anspruchsvolle Arbeit unseren größten Respekt.“

Mehr als die Hälfte der Vorfälle erfolgten in den Abend- und Nachtstunden.

Gewalttätige Übergriffe seien selten vorhersehbar und die Täter meistens männlich. „Die Gewalt kommt ohne Vorwarnung“, erklärte Gabriele Pappai, Geschäftsführerin der Unfallkasse NRW.

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So gaben die Betroffenen für 80 Prozent der körperlichen Übergriffe an, dass die Angriffe ohne Vorwarnung und plötz- lich erfolgt seien. „Das ist eine wichtige Erkenntnis im Hinblick auf die Entwick- lung von Präventionsmaßnahmen, um die wir uns in Zukunft verstärkt kümmern werden“, so Pappai weiter.

Gewaltsame Übergriffe finden der Studie zur Folge häufiger in Großstädten mit über 500.000 Einwohnern statt. Die Täter sind in rund 90 Prozent der Fälle männ- lich und zwischen 20 und 39 Jahre alt. In 73 Prozent der Fälle ging die körperliche Gewalt von den Patienten selbst aus.

Besonders besorgniserregend sei, dass die betroffenen Rettungskräfte häufig überzeugt seien, dass solche Übergriffe zum Job gehörten, betonte Andreas Hemsing, Landesvorsitzender der komba gewerkschaft nrw. „Aber Gewalt gegen Helferinnen und Helfer ist keine Baga- telle. Sie einfach nur hinzunehmen, darf nicht die Antwort auf die verbalen und tätlichen Angriffe sein. Wir appellieren dringend an die Einsatzkräfte, jeden Fall von Gewalt zu melden und strafrechtlich verfolgen zu lassen.“

Etwa 70 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Fortbildungsmaßnahmen im

Bereich Deeskalationstraining und Selbst- verteidigung. „Die Ergebnisse der Studie sind eine gute Grundlage für die Entwick- lung geeigneter Präventionsmaßnahmen.

So werden wir auch Anpassungen am derzeitigen Aus- und Fortbildungsan- gebot überprüfen“, so die Minister Reul und Laumann. „Gleichzeitig sind Respekt und Toleranz aber auch die Grundvoraus- setzungen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Hieran mitzuwirken, ist jeder Mensch in unserem Land aufgerufen.“

Die komplette Auswertung der Studie wird im Januar 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.

MEHR PLATZ FÜR DIE PRÄVENTIONS- FORSCHUNG

Erster Spatenstich im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Mit einem feierlichen ersten Spatenstich startet das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- sicherung (IFA) ein Bauprojekt in Sankt Augustin. Mit dem neuen Gebäude wird das Institut seine Forschungskapazitäten erweitern und sich auf die Anforderungen des technologischen Wandels einstellen.

Dafür werden rund 20 Mio. Euro inves- tiert. „Der Neubau ist auch eine Bestä-

tigung des Forschungsstandortes Sankt Augustin und der Wissenschaftsregion Bonn“ sagt Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung (DGUV).

„Die Arbeitswelt hat sich gewandelt. Mit ihr verändern sich auch Gefahrstoffe und Grenzwerte“, so Dr. Walter Eichendorf,

stellvertretender Hauptgeschäftsführer der DGUV. Moderne Technologien wie 3D-Drucker oder Nanotechnologie führen zu neuen Belastungen. Diese verlangen immer speziellere Mess- und Analysetechnik, die die bestehenden Räumlichkeiten in Sankt Augustin nicht mehr vorhalten konnten. „Das neue Laborgebäude soll uns den Raum und die technischen Möglichkeiten schaffen für zukunftsgerichtete Analyse- und Forschungsmethoden“, so Eichendorf.

Schon jetzt werden mehr als 130.000 Analysen jährlich in den Labors des IFA durchgeführt. Das Bauprojekt, das Anfang 2019 abgeschlossen wird, schafft weitere Kapazitäten. Etwa 60 Beschäf- tigte werden dort arbeiten. Gebaut werden mehrheitlich chemische Labore, aber auch 15 Büros und Servicebereiche.

Das IFA unterstützt mit seiner Forschung die Berufsgenossenschaften und Unfall- kassen bei ihrem gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden.

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Referenzen

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