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Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin:

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(1)

Mehr Service – Bessere Qualität

M ODERNISIERUNGSPROGRAMM

S S E E R R V V I I C C E E S S T T A A D D T T B B E E R R L L I I N N

2. Fortschrittsbericht

an den Senat

und

das Abgeordnetenhaus von Berlin

Juni 2009

(2)

Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZS MBV -

Klosterstr. 47 10179 Berlin Kontakt:

Martin Piper, Tel. 9027 / 1504

Email: verwaltungsmodernisierung@seninnsport.berlin.de Stand: 31. März 2009

(3)

Inhaltsverzeichnis

1 Formale Einordnung dieses Berichts...4

2 Wo stehen wir?...5

2.1 Wichtige Erfolge seit dem ersten Bericht 2008 ...8

2.2 Kontinuierlicher Fortschritt der Leitprojekte...13

2.3 Projektabschlüsse in den vergangenen zwölf Monaten ...16

2.4 Neue Projekte der ServiceStadt Berlin...20

2.5 Weitere Entwicklungen ...21

3 Nächste Schritte ...24

4 Wie wird sich die Berliner Verwaltung weiterentwickeln?...25

5 Berichtsblätter ...28

6 Projektübersicht...312

(4)

1 Formale Einordnung dieses Berichts

Dieser

2. Fortschrittsbericht zum Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin

gibt den Stand der Projekte und Vorhaben des Programms zum 31. März 2009 wie- der. Grundlage der Berichtspflicht ist der Senatsbeschluss vom 12. Juni 2007 zum Programm ServiceStadt Berlin. Darin wurde die Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgefordert, dem Senat jeweils

Mitte 2008, 2009 und 2010 zum Fortschritt

und bis zum 30. Juni 2011 über den Abschluss des Programms zu berichten. Der 1. Fortschrittsbericht ist vom Senat am 17. Juni 2008 zur Kenntnis genommen wor- den und wurde anschließend dem Abgeordnetenhaus übermittelt (Drs 16/1643) und im Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informationstechnik am 9. Oktober und 4. Dezember 2008 beraten. Der Rat der Bürgermeister hat den Bericht am 21. August 2008 zur Kenntnis genommen.

Der vorliegende Bericht verzichtet bewusst auf eine erneute Vorstellung der Ziele der Verwaltungsmodernisierung bis 2011, des Programms ServiceStadt Berlin und des zugrunde liegenden Senatsbeschlusses. Diese wurden bereits im 1. Fortschrittsbe- richt ausführlich dargelegt. Eine Wiederholung der Inhalte im Turnus der jährlichen Berichterstattung würde die schon jetzt umfangreichen Berichte aufgrund der Viel- zahl an Projekten und Vorhaben unnötig vergrößern. Dieser 2. Fortschrittsbericht konzentriert sich daher auf die Beschreibung der Entwicklungen der vergangenen zwölf Monate. Das Programm ServiceStadt Berlin steht in der Drucksache 16/1643 (1. Fortschrittsbericht) sowie im Internet unter www.berlin.de / verwaltungsmoderni- sierung zur Verfügung.

Zusätzlich wurde der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 10. Dezem-

ber 2008 über den Stand der Leitprojekte und der aus dem Verwaltungsreform-

Kapitel 05 01 (co-)finanzierten Projekte unterrichtet („1. Bericht an den Hauptaus-

schuss“). Dieser Bericht wurde im Vorfeld am 17. November 2008 vom Staatssekre-

tärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung zustimmend zur Kenntnis genom-

men. Dieser verkürzte Bericht erfolgte auf Grund des Beschlusses des Abgeordne-

tenhauses II.B.29 vom 6.12.2007, der von der Geschäftsstelle der Senatskanzlei

durch Schreiben vom 14.12.2007 und 26.6.2008 in zwei Berichtsaufträge mit unter-

schiedlichen Adressaten aufgeteilt und konkretisiert wurde (II.B.29.a/b), so dass nun

neben dem jährlichen Bericht an den Senat gemäß Nr. II.B.29.b „dem Hauptaus-

schuss des Abgeordnetenhauses bis zum 31. Dezember ohne Senatsbefassung ü-

ber die Leitprojekte und die aus Kapitel 05 01 (co-)finanzierten Projekte (zu berichten

ist)“. Der Hauptausschuss überwies den Bericht am 14. Januar 2009 zur Stellung-

(5)

nahme an den Ausschuss für Verwaltungsreform und Kommunikations- und Informa- tionstechnik (Beratung am 26. März 2009).

Somit liegen mit diesem Bericht drei umfassende Bestandsaufnahmen zum Fort- schritt des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin vor:

Bericht Stand Adressat

1 1. Fortschrittsbericht

 alle Projekte und Vorhaben

31.3.2008 Senat, Abgeordnetenhaus (und Kenntnisnahme RdB) 2 1. Bericht an den Hauptausschuss

 Leitprojekte und aus Kapitel

0501 geförderte Projekte

30.9.2008 Hauptausschuss

3 2. Fortschrittsbericht

 alle Projekte und Vorhaben

31.3.2009 Senat, Abgeordnetenhaus (und Kenntnisnahme RdB)

Das Abgeordnetenhaus hatte zudem am 23. März 2006 beschlossen, dass „die Be- richterstattung zu jenen Projekten der Neuordnungsagenda 2006, deren geplanter Abschluss über das Jahr 2006 hinausgeht, … nach dem bisherigen Verfahren bis zu deren Realisierung fortzuführen (ist).“ Im 1. Fortschrittsbericht wurde diesbezüglich bereits darauf verwiesen, dass für diese Projekte „mit diesem Bericht auftragsgemäß die aus der 15. Legislatur übernommene Berichtspflicht gegenüber dem Abgeordne- tenhaus weitergeführt (wird).“ Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat dem Vorsitzenden des Ausschusses für Verwaltungsreform und Kommunikations- und In- formationstechnik am 21. Januar 2008 nochmals gesondert dargelegt, dass die von diesem Beschluss erfassten Projekte in das Modernisierungsprogramm ServiceStadt Berlin eingeflossen sind und dessen Berichtswesen unterliegen. Am 16. März 2009 wurde schließlich der Hauptausschuss über diesen Sachverhalt unterrichtet und um Erledigung dieses Beschlusses gebeten.

2 Wo stehen wir?

Insgesamt schreiten die Projekte und Vorhaben der ServiceStadt Berlin - bei allen

Problemen und Verzögerungen, die die Projektarbeit im Einzelnen mit sich bringen

kann - gut voran. Mittlerweile wurden insgesamt 42 Projekte und Vorhaben abge-

schlossen, davon 21 in den vergangenen zwölf Monaten. Als „abgeschlossen“ gilt ein

Vorhaben bei erfolgreicher Beendigung (z.B. „Starter-Center“), aber auch dann,

wenn von einer eigenständigen Projektarbeit abgesehen wurde, weil die verfolgten

Ziele bereits in anderen Vorhaben realisiert werden oder aber das Projekt in eine an-

(6)

dere laufende Maßnahme eingegliedert wurde (z.B. „Online-Kfz-Zulassung“ - I C 10 - integriert in „Online-Bürgerdienste“, I A 4b).

21

11

10

42

bis 31.03.08 (1. FB)

bis 30.09.08 (1. HA-B)

bis 31.03.09 (2. FB)

insgesam t

Abgeschlossene Projekte und Vorhaben

Aktuell befinden sich 69 Projekte und Vorhaben im Portfolio der ServiceStadt Berlin.

41 Projekte und Vorhaben wurden von den verantwortlichen Projektleitungen mit

„grün“, 21 mit „gelb“ und 1 mit dem Status „rot“ versehen, 7 sind noch nicht gestartet

(Diese sind in der folgenden Grafik nicht erfasst. Bei dem auf „rot“ gesetzten Projekt

handelt es sich wie im letzten Bericht um IV C 21 „Weiterentwicklung der Bereiche

Hochbau, Tiefbau sowie Naturschutz- und Grünflächenämter in den Bezirksverwal-

tungen“. Das Projekt wurde noch nicht gestartet und ist als einziges der noch nicht

begonnenen Projekte in der nachfolgenden Grafik erfasst.). Der Projektstatus gibt die

aktuelle Einschätzung der verantwortlichen Projektleitung bezogen auf den Umfang

und den Termin der geplanten Zielerreichung wieder. „Grün“ bedeutet, dass das Pro-

jektziel ohne oder mit nur geringen Problemen erreicht wird, „gelb“ heißt, dass das

angestrebte Ergebnis nicht vollständig oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erreicht

wird und „rot“ gibt schließlich die Einschätzung wieder, dass das Projektziel mit hoher

Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird.

(7)

63

41

21

1

ges amt

grün

gelb rot

Status der laufenden Projekte und Vorhaben

Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung ist seit Verabschie- dung des 1. Fortschrittsberichts zu drei weiteren Sitzungen zusammengekommen.

Am 15. September und 17. November 2008 erörterte das Gremium verschiedene Projektsachstände, sicherte die finanzielle Ausstattung der aus Kapitel 0501 unter- stützen Projekte (u.a. Mehrbedarf für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch außerhalb des Verwaltungsmodernisierungskapitels) und entschied über die Neuaufnahme eines Projektes in die ServiceStadt Berlin. Am 16. Februar 2009 be- schloss der Staatssekretärsausschuss die Finanzierung der Projekte für 2009 und nahm weitere Projekte in das Programm auf.

Im November 2008 beteiligten sich die Modernisierer der Berliner Verwaltung mit ei-

nem eigenen Stand an der Kongressmesse MODERNER STAAT und präsentierten

einen Querschnitt des Modernisierungsprogramms ServiceStadt Berlin. Die insge-

samt zwölf Standpräsentationen einzelner Projekte der ServiceStadt Berlin stießen

bei den Besuchern der Messe auf großes Interesse. Gleich mit mehreren Beiträgen

war das Land Berlin zudem auf dem begleitenden Kongress vertreten. Die Vorstel-

lung der laufenden Studie zur künftigen Entwicklung von Serviceangeboten in Groß-

städten und Auswirkungen auf Berlin fand beim bundesweiten Fachpublikum großen

Anklang. Auf der Messe unterzeichnete zudem Staatssekretär Freise einen Koopera-

tionsvertrag mit dem Vertreter des Fraunhofer Instituts FOKUS, Prof. Dr. Dr. h.c. Ra-

du Popescu-Zeletin am Stand der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Schwer-

punkt der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Entwicklung und Erprobung innovati-

ver Lösungen für die Einführung von E-Government in der Berliner Verwaltung. Ein

besonderer Fokus liegt dabei auf der Unabhängigkeit des öffentlichen Sektors von

(8)

einzelnen Herstellern, Produkten und Technologien. Die erfolgreiche Zusammenar- beit des Fraunhofer Institutes mit dem Land Berlin findet damit seine Fortsetzung.

2.1 Wichtige Erfolge seit dem ersten Bericht 2008

Auf dem Weg zum strategischen Ziel des Programms, den Service und die Qualität der Dienstleistungen bis zum Ende der Legislaturperiode wesentlich und spürbar zu verbessern, sind in den vergangenen zwölf Monaten einige wichtige Teilerfolge er- zielt worden.

Seit dem 24.03.2009 gehört die Suche nach der richtigen Telefonnummer der Behörde der Vergangenheit an. Mit der Freischaltung der

Behördenrufnummer 115 startete der bundesweite Pilotbetrieb. In ausgewählten Modellregionen errei-

chen etwa 10 Millionen Bürgerinnen und Bürger – darunter auch die 3,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner – die Verwaltung unter der zentralen Behördennummer 115. (SenInnSport, ProjektNr. I A 1, S. 28). Im Schnitt gehen etwa 2.500 Anrufe pro Tag in Berlin unter der 115 ein Die Annahme der Anrufe und die Wartezeiten erfüllen den vereinbarten Servicelevel. Die Verwaltung ist durch diesen Schritt be- reits jetzt wesentlich transparenter geworden.

Unter der 115 können Bürgerinnen und Bürger von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr „die Verwaltung“ erreichen – unabhängig davon, welche Behörde konkret von dem Anliegen betroffen ist. Dabei werden 75% der Anrufe innerhalb von 30 Sekunden angenommen Über die Hälfte davon (lt. Servicevereinbarung 55%) können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einem der Servicecenter so- fort abschließend erledigt werden. Sollte eine Frage komplizierter sein, wird der Anrufer direkt mit der fachlich zuständigen Stelle verbunden oder das Anliegen aufgenommen und an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die vereinbarten Eckpunkte der bundesweiten Servicevereinbarung werden bereits durch Berlin erbracht und in Teilbereichen sogar übertroffen. Die in Berlin gegenwärtig längere Erreichbarkeit (Montags - Freitag 7.00 – 19.00 Uhr) bleibt in Bezug auf die neben der 115 beibehaltenen Berliner Servicerufnummern („900“ und zentrale Rufnum- mern der Fachbehörden, die den Vermittlungsdienst des ITDZ nutzen) erhalten.

Bereits jetzt sind die am meisten nachgefragten Informationen zu 100 kommuna-

len Dienstleistungen und je 25 Dienstleistungen von Bund und Land in einer dy-

namisch wachsenden

Wissensdatenbank hinterlegt. Sie sollen bedarfsorientiert

erweitert werden. Ein hierfür erforderliches und dauerhaft angelegtes Redaktions-

und Geschäftsmodell sowie die Nutzbarmachung dieser Wissensbasis für weitere

Anwendungen (unter anderem auch als Informationsbasis für den gem. EU-

(9)

Dienstleistungsrichtlinie einzurichtenden „Einheitlichen Ansprechpartner“) wird zurzeit von dem Projekt „Berliner Wissensmanagement“ unter Leitung der Se- natskanzlei erarbeitet. Diese Ergebnisse werden im Laufe des Jahres 2009 vorge- legt.

Zur Realisierung der anspruchsvollen Ziele der

EU-Dienstleistungsrichtlinie

(SenWTF, ProjektNr. I A 2, S. 33) wurden wichtige Entscheidungen getroffen. So wurden die erforderlichen rechtlichen Änderungen in Form eines Artikelgesetzes erarbeitet und auf den Weg gebracht, es wurde vom Senat entschieden, welche Stelle in Berlin die Rolle des so genannten „Einheitlichen Ansprechpartners“

wahrnimmt und welche Befugnisse diese haben soll und schließlich konnte nach einer europaweiten Ausschreibung ein namhaftes Unternehmen der IT-Branche als Partner zur Erarbeitung der komplexen IT-Lösungen gefunden werden.

Im Berichtszeitraum wurde die europaweite

Ausschreibung zur Gewinnung ei-

nes leistungsstarken

IT-Partners abgeschlossen. Der Zuschlag erfolgte nach

Bewertung der vorliegenden Angebote anhand von insgesamt 250 Leistungskrite- rien und wurde am 19. März 2009 an ein Firmenkonsortium erteilt. Im Ergebnis konnten die komplexen Ziele / Anforderungen und zeitlichen Rahmenbedingun- gen am Markt zu den kalkulierten finanziellen Konditionen durchgesetzt werden.

Berlin ist bislang das einzige Bundesland, das die Gesamtanforderungen in einer komplexen Ausschreibung erfolgreich am Markt platziert und zu einem erfolgrei- chen Vertragsabschluss geführt hat. Dies eröffnet die Möglichkeit einer Weiter- entwicklung und eventuellen Nachnutzung des Systems auch in anderen Einsatz- bereichen - über die EU-DLR hinaus - und ist vor dem Hintergrund der angestreb- ten eGovernment-Lösung für Berlin von großer Bedeutung. Der ausgewählte IT- Dienstleister unterstützt diese Bemühungen, indem wesentliche Softwarekompo- nenten auf Open Source beruhen, wodurch eine weitgehende Herstellerunabhän- gigkeit und Systemplattform-Neutralität gewährleistet ist.

Die zeitliche Realisierung der IT-Unterstützung erfolgt in zwei Stufen. In Stufe 1 wird die elektronische Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit des Einheitlichen An- sprechpartners zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden, in Stufe 2 soll dann bis zum 30. April 2010 die elektronische Einbindung der Back-Offices (zuständi- gen Stellen) realisiert werden.

Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) erfordert auch umfang-

reiche

rechtliche Änderungen. Auf Bundesebene wurden bereits die allgemein-

gültigen verfahrensrechtlichen Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie im Verwal-

tungsverfahrensgesetz und im Verwaltungszustellungsgesetz umgesetzt. Die er-

forderlichen Änderungen des Berliner Landesrechts (z.B. zur Genehmigungsfikti-

on, zum Verfahren über eine einheitliche Stelle, zum Gebührenrecht) wurden im

(10)

1. Quartal 2009 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Form eines Entwurfes für ein Artikelgesetz erarbeitet. Mit dem Gesetz sollen die Konformität des Berliner Lan- desrechts mit der Dienstleistungsrichtlinie hergestellt und die rechtlichen Voraus- setzungen für die Aufgabenwahrnehmung des Berliner Einheitlichen Ansprech- partners geschaffen werden. Weitergehende Regelungen sind mit dem Gesetz nicht verbunden. Die Zusammenfassung der erforderlichen gesetzlichen Rege- lungen in einem Artikelgesetz stellt die einheitliche, zeitgleiche und fristgerechte Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Berlin sicher.

Wesentliches Element des Artikelgesetzes ist das

Gesetz über den Einheitli- chen Ansprechpartner für das Land Berlin (EA-Gesetz Berlin – EAG Bln). In ihm

werden die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners für Berlin und die Zu- ordnung dieser Stelle in der Berliner Verwaltung geregelt. Beim Einheitlichen An- sprechpartner handelt es sich um eine Organisationseinheit neuen Typs. In Berlin wird die Stelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen angesiedelt und durch dezentrale Kopfstellen in den Bezirken unterstützt. Der Se- nat beabsichtigt, zur Vorbereitung der laut Gesetz nach drei Jahren vorgesehenen Evaluation die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners, die organi- satorischen Rahmenbedingungen, die zugrunde liegenden rechtlichen Regelun- gen sowie die Auswirkungen auf die Verwaltungsverfahren regelmäßig einem Monitoring zu unterziehen, um ggf. auch kurzfristig nachsteuern zu können.

Der Einheitliche Ansprechpartner in Berlin wickelt auf Wunsch eines Unterneh- mens als Verfahrensbegleiter auf der Grundlage des Verfahrens über eine ein- heitliche Stelle, die mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkei- ten verbundenen Verfahren und Formalitäten koordinierend ab. Daneben ist er Kontakt- und Informationsstelle für Unternehmen und Empfängerinnen und Emp- fänger von Dienstleistungen. Es gehört dabei zu seiner Aufgabe, je nach Anliegen die zuständigen Behörden und sonstigen Stellen im Rahmen ihrer Zuständigkei- ten einzubeziehen. Im Bereich der Information wird der Einheitliche Ansprech- partner eng mit den Gewerbekammern (IHK und HWK) sowie dem DGB kooperie- ren. Um seine Aufgaben erfüllen zu können und den Unternehmen und Empfän- gerinnen und Empfängern von Dienstleistungen gegenüber auskunftsfähig zu sein, erhält der Einheitliche Ansprechpartner Informations-, Verfahrens- und Ko- ordinierungsrechte. Der Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Berlin wird gleichermaßen Inländern und Ausländern zur Verfügung stehen.

Das Projekt zur „Optimierung der bezirklichen Ordnungsämter“ (SenInnSport,

ProjektNr.

I B 8, S. 55) entwickelt die bezirklichen Ordnungsämter zu modernen

Dienstleistern weiter. Im Mittelpunkt stehen dabei die Vereinheitlichung und Stan-

(11)

dardisierung des organisatorischen Aufbaus und der Arbeitsabläufe der Ord- nungsämter, die den Kundinnen und Kunden sämtliche Zugangswege zu den ordnungsbehördlichen Leistungen eröffnen sollen. Die Ordnungsämter werden zukünftig einheitlich z.B. für Gewerbeerlaubnisse ebenso zuständig sein wir für die Parkraumüberwachung, die Nutzung von Straßenland (z.B. Gastronomie), Le- bensmittelüberwachung und Genehmigung etwa von Straßenfesten.

Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen (ZAB) werden zukünftig als zentrale Kontaktstellen zur Verfügung stehen und sämtliche behördliche Genehmigungs- prozesse für die Kundinnen und Kunden koordinieren. Wer ein Straßenfest aus- richten will, muss sich zukünftig dann nur noch an eine Stelle wenden und sich um die Einbindung der 14 verschiedenen Ansprechpartner nicht selber bemühen.

Die Verwaltungsprozesse werden in allen Bezirken durch einheitliche elektroni- sche Verfahren gestützt. So soll später auch ermöglicht werden, dass Bürgerin- nen und Bürger jederzeit den Bearbeitungsstand ihres Anliegens in der ZAB er- fragen können. Um die Umsetzung der Ergebnisse zu steuern und eine einheitli- che Weiterentwicklung der Ordnungsämter zu modernen Dienstleistern zu si- chern, wurde eine Rahmenzielvereinbarung zwischen den zuständigen Senats- verwaltungen und den Bezirksämtern für das Jahr 2009 abgeschlossen und ein Monitoringsystem etabliert. Die Wünsche und Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch eine Kunden- und Mitarbeiterbefragung im Jahr 2009 ermittelt und in die Umsetzungsarbeiten ein- fließen.

Bis zum Mai 2008 wurde unter intensiver Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein gemeinsames Leitbild der Bürgerämter (SenInnSport, ProjektNr.

I D 16, S. 71) erarbeitet. Damit ist die Weiterentwicklung der Bürgerämter zu mo-

dernen und serviceorientierten Dienstleistern einen wichtigen Schritt weiterge- kommen. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger ist die Struktur der Verwaltung dadurch wieder ein Stück „einheitlicher“ und dadurch verständlicher geworden.

Das Leitbild trägt zudem dazu bei, über Bezirksgrenzen hinweg eine gemeinsame Vision zu verfolgen und die koordinierte interne Weiterentwicklung der Ämter zu unterstützen. Zur Visualisierung des Leitbildes wurden den Bürgerämtern mittler- weile entsprechende Plakate zur Verfügung gestellt.

Seit dem 1. Juli 2008 ist das bei der Industrie- und Handelskammer und der

Handwerkskammer eingerichtete „Starter-Center“ online und erleichtert Exis-

tenzgründungen (SenWTF, ProjektNr.

I E 33 S. 123). Das abgeschlossene Pro-

jekt wurde erfolgreich am 4. November 2008 auf der Messe Moderner Staat am

Messestand „ServiceStadt Berlin“ präsentiert. Durch das Starter-Center, das zu-

dem ergänzend ein umfassendes Beratungsangebot für Gründerinnen und Grün-

(12)

der anbietet, ist es gelungen, den administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen deutlich zu vereinfachen. Mittlerweile wurden über 1.900 Existenzgründungen über dieses Angebot vorgenommen. Damit erzielt das Starter-Center Berlin die höchsten Nutzungszahlen deutschlandweit. Im Dezem- ber 2008 wurde es im Rahmen der Prämierungsfeier des bundesweiten Wettbe- werbs „Ideenbörse Einfach Gründen“ als Best Practice Modell ausgezeichnet.

Als erste Stadt Deutschlands bietet Berlin seit Dezember 2008 eine

Gewerbe- auskunft online an (SenWTF, ProjektNr. I E 32, S. 120). Unter www.berlin.de/

gewerbeauskunft können in Berlin gemeldete Unternehmen kostenfrei und schnell gesucht werden. Die Berliner Bezirke erteilen jährlich rund 100.000 Gewerbeaus- künfte. Jede Auskunft kostete Berlin bisher 16 Euro. Der größte Teil dieser Aus- künfte kann nun online erteilt werden. Dauerte bislang eine schriftlich erteilte Ge- werbeauskunft durchschnittlich 9 Tage, steht sie nun als Folge des abgeschlos- senen Projekts innerhalb von 2 Minuten zur Verfügung. Zudem spart Berlin durch die elektronische Gewerbeauskunft jährlich 1,3 Millionen Euro ein. Die in Berlin entwickelte elektronische Lösung genießt auch bundesweit eine hohe Aufmerk- samkeit und dient vielen Kommunen als beispielhafte eGovernment-Anwendung.

Ab Juni 2009 soll die „Online-Kfz-Zulassung gemeinsam mit der BSR (LABO, ProjektNr. I A 4b, S. 44. Kfz-online ist ein Teilprojekt der „Online-Bürgerdienste“) erprobt werden. Damit unternimmt Berlin einen wichtigen Schritt dahin, Großkun- den das Massengeschäft der Kfz-Zulassung zu erleichtern. Zukünftig soll es mög- lich sein, über eine Schnittstelle die firmeneigenen IT-Systeme mit der Zulas- sungsbehörde zu verbinden und die Zulassungen schnell und unkompliziert online abzuwickeln. Das Vorhaben trifft in der Wirtschaft bereits auf reges Interesse und könnte dazu führen, dass große Unternehmen ihre Fahrzeuge in Berlin zulassen.

Das Projekt wurde in den vergangenen Monaten erolgreich vorangetrieben und soll ab Juli 2009 in den Echtbetrieb gehen.

Seit dem 01.01.2009 lässt das Gesetz zur Reform des Personenstandswesens (PStRG) eine elektronische Führung der Personenstandsregister zu, die ab 01.01.2014 verbindlich vorgeschrieben ist. Das gemeinsame Projekt von Sen- InnSport und den Bezirken befasst sich mit den zu schaffenden Voraussetzungen.

(„Reform des Personenstandswesens in Berlin“, Projekt Nr. IV A 5, S. 250). Ein

Projektgegenstand ist die Einrichtung eines zentralen Personenstandsregisters für

Berlin. Die Realisierung für ein bundesweit elektronisch einsehbares Zentralver-

zeichnis aller Auslandspersonenstandsfälle beim Standesamt I in Berlin soll in

2009 erfolgen. Die öffentliche Ausschreibung der Realisierung der Online-

Datenbank im Standesamt I in Berlin erfolgt mit Unterstützung des ITDZ voraus-

sichtlich im II. Quartal 2009.

(13)

2.2 Kontinuierlicher Fortschritt der Leitprojekte

Die beiden Leitprojekte „Servicenummer 115“ (I A 1) und „Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie“ (I A 2) wurden bereits unter 2.1 dargestellt.

RISER (ProjektNr. I A 3)

Das Projekt soll voraussichtlich mit dem Einverständnis der EU um ein Jahr bis zum 31. Juli 2010 verlängert werden. Da es im Melderecht keine europaweite Rahmenre- gelungen wie etwa im Passwesen gibt und die rechtlichen Regelungen in den einzel- nen EU-Mitgliedsstaaten daher sehr unterschiedlich sind, gestaltet sich die Abstim- mung rechtlicher Fragen zwischen den Teilnahmestaaten als sehr zeitaufwändig und komplex, sodass für diesen Prozess ein größerer Zeitrahmen als ursprünglich ge- plant benötigt wird. Erst nach Klärung dieser Fragen sowie der Anpassung der da- tenschutzrechtlichen Auslegung der Länder können die jeweiligen elektronischen Prozesse programmiert werden. Es ist geplant, bis zum Projektende Slowenien und Finnland in den Kreis der Teilnehmerstaaten aufzunehmen. Nach der erfolgreichen Konferenz im Oktober 2008 mit 150 Teilnehmern aus 17 Nationen im Rathaus Schö- neberg wird es voraussichtlich im Frühjahr 2010 erneut eine zweitägige Konferenz in Berlin geben. Als Folge des letzten Reviews im Dezember 2008, bei dem die Vertre- ter der EU-Kommission den noch immer sehr geringen Anteil an länderübergreifen- den Anfragen kritisiert haben, müssen alle beteiligten Länder bis zum nächsten Re- view eine Marketingstrategie entwickeln, um diesen Anteil zu steigern. Für Deutsch- land wird diese Aufgabe von der Firma RISER wahrgenommen. In Deutschland wer- den jährlich um die 25 Millionen Meldeauskünfte eingeholt. Im Gegensatz zur zeit- aufwändigen Anfrage per Post (3,58 €) kostet die schnelle Auskunft über RISER nur 2,40 €.

Online-Bürgerdienste (ProjektNr. I A 4b)

2008 wurde die Voruntersuchung abgeschlossen, in der die onlinefähigen Dienstleis- tungen (Geschäftsprozesse) auf Basis einer Portfolio- / Potenzialanalyse ausgewählt wurden. Das darauf aufbauende Umsetzungsprojekt ist im Oktober 2008 gestartet.

Von den Dienstleistungen, bei denen ein persönliches Erscheinen bei einer Behörde

nicht erforderlich ist, werden zurzeit in einem ersten Schritt drei Prototypen im E Go-

vernment Labor des Fraunhofer-Instituts FOKUS entwickelt. Es handelt sich dabei

um den Online-Briefwahlantrag, die Online-Melderegisterauskunft für Private und die

Online-Anmeldung einer Berliner Wohnung (einschließlich Adressänderung im Fahr-

zeugschein). Nach Überführung dieser Dienstleistungen in den Betrieb des ITDZ in

2009 sollen auf Basis dieser Entwicklungen weitere Online-Prozesse realisiert wer-

den. Der Einfluss der zahlreichen parallelen Entwicklungen, die für die Umsetzung

der priorisierten Prozesse von Bedeutung sind (IT Unterstützung der EU-

(14)

Dienstleistungsrichtlinie, E-Card-Strategie des Bundes, Überlegungen für ein Bun- desmelderegister, Einführung des elektronischen Einkommensnachweises), haben zu zeitlichen Verzögerungen im Projekt geführt, die allerdings die inhaltliche Zieler- reichung nicht gefährden.

Elektronische Baugenehmigung (ProjektNr. I A 5)

Im Berichtszeitraum wurde die Umsetzung des vierstufigen Stufenplans weiter vo- rangetrieben(s. Tabelle unten). Dabei ist die Stufe 1 die Schulungs- und Implemen-

tierungsphase (Tests; Schulungen; Vorbereitung der Datenmigration), Stufe 2 stellt

die

elektronische Begleitung

dar (Abschluss der Datenmigration aus dem Altsys- tem; Umstieg auf das eBG; Fortsetzung Altvorgänge und Beginn Neuvorgänge; Ein- bindung des Kassensystems ProFiskal; Einbindung des Fis-Broker), in

Stufe 3

wird die

elektronische Beteiligung

eingeführt (Scannen aller Antragsunterlagen; elekt- ronische Beteiligung durch gemeinsamen Workflow; Papierakte ist weiterhin Original;

Einbindung weiterer verfügbarer Dienste des Landes Berlin (Formulare etc.) und in

Stufe 4 erfolgt schließlich die elektronische Bearbeitung (Elektronische Dokumente

werden als Originaldokumente bearbeitet und abgelegt; Zusammenführung mit Lan- desdiensten zur rechtsverbindlichen elektronischen Transaktion, wie elektronischer Signatur, digitales Dauerarchiv, etc.). Während die ersten drei Stufen verwaltungsin- terne Vorgänge abbilden, wird die 4. Stufe erstmals Außenwirkung bei den An- tragstellern entfalten.

Die Abgeordneten des Ausschusses für Verwaltungsreform, Kommunikations- und Informationstechnik haben sich am 26. Februar 2009 im Bezirksamt Lichtenberg vom aktuellen Umsetzungsstand des Projekts überzeugt.

Seit Oktober 2008 haben die letzten drei Bezirke planmäßig mit der Einführung der elektronischen Baugenehmigung begonnen. Damit befinden sich nun alle 12 Berliner Bauaufsichtsbehörden in der Stufe 1 des Projektes; der Abschluss dieser Einfüh- rungsstufe verzögert sich allerdings in einzelnen Bezirken. Den Umstiegszeitpunkt (Beginn Stufe 2) auf das neue System legen die Bezirke eigenverantwortlich fest. In dieser Stufe befinden sich die Bezirke Lichtenberg, Mitte, Steglitz-Zehlendorf, Mar- zahn-Hellersdorf, Neukölln, Treptow-Köpenick Charlottenburg-Wilmersdorf, Fried- richshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg sowie die Bauaufsichtsbehörde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Die restlichen Bezirke sollten spätestens im 2. Quartal 2009 diese Stufe erreichen.

Die technische Entwicklung für die elektronische Beteiligung (Stufe 3) ist abge-

schlossen. Im Rahmen der Pilotierung der Stufe 3 werden u. a. die Bezirke Lichten-

berg, Steglitz-Zehlendorf und SenStadt den praktischen Betrieb mit elektronischer

Beteiligung der Fachämter testen. Die produktive Aufschaltung aller Funktionen der

(15)

Stufe 3 beginnt im Juni dieses Jahres und endet noch in 2009. Mit der Einführung der Stufe 3 wird es auch eine elektronische Beteiligung aller um Stellungnahmen ge- betener Ämter geben. Die Bauaufsicht soll bis zum 31.07.2010 mit allen Behörden und Dienstellen die elektronische Beteiligung einsetzen. Seit Anfang 2009 wird das entsprechende Modul von den ersten Bezirken getestet.

Über 2009 hinaus ist angestrebt, die verfügbaren eGovernment-Landesdienste als Teil der Stufe 4 an das Fachverfahren eBG anzubinden. Die Stufe 4 soll ab August 2010 beginnen.

Die Anbindung an externe Fachanwendungen und Informationssysteme ist eine Vor- aussetzung für den Erfolg der ganzheitlichen und medienbruchfreien Umsetzung des Projekts. Die Anbindung der Web-Anwendung an die Berliner Haushaltssoftware

„ProFiskal“, den „FIS-Broker“ zur Darstellung von Geoinformationen und an das amt- liche Straßenverzeichnis ist bereits realisiert. Das bedeutet, dass die Bezirke diese Anwendungen bereits jetzt im täglichen Bearbeitungsprozess nutzen können. Die Anbindung weiterer Informationssysteme ist in Planung. Um die Voraussetzung zur Digitalisierung aller Antragsdaten zu schaffen, wurde zudem über eine Rahmenbe- schaffung des ITDZ für alle Berliner Behörden die Möglichkeit geschaffen, DIN A0 Scanner zu beschaffen.

Bezirk Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4

Schulung und Test Produktiv- start Altdaten- migration Vorberei- tung Produktiv- start Elektroni. Bearbeitung

Charlottenburg-Wilmersdorf offen

Friedrichshain-Kreuzberg

Lichtenberg läuft 07/09

Marzahn-Hellersdorf

Mitte läuft

Neukölln

Pankow Läuft 01/10 Entf.

Reinickendorf Läuft 10/09

SenStadt VI D Entf. läuft 07/09

Spandau läuft 06/09

Steglitz-Zehlendorf läuft 07/09

Tempelhof-Schöneberg Offen

Treptow-Köpenick

Übersicht über die aktuell geplante Umsetzung des Stufenplans in den Bezirken

(16)

2.3 Projektabschlüsse in den vergangenen zwölf Monaten

Zwischen 1. April 2008 und 31. März 2009 wurden die nachfolgenden Projekte und Vorhaben abgeschlossen [Vgl. dazu auch die unter 2.1 dargestellten Projekte „Leit- bild Bürgerämter“ (S. 11), „Online-Gewerbeauskunft“ (S. 12) und „Starter-Center“ (S.

11). Über Letzteres sowie über die „Digitale Verbindung Liegenschaftskatas- ter/Grundbuch“ wurde bereits dem Hauptausschuss im Dezember 2008 berichtet].

Fortführung und Abschluss der Umsetzung der Ergebnisse des Projekts

„Justizreform Berlin“ (SenJust, ProjektNr. I B 6, S. 50). Bei der Umsetzung ging

es um die Sicherung einer bürgerfreundlichen und leistungsstarken Justiz. Durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. die Auflösung der Mittelbehörde in der ordent- lichen Gerichtsbarkeit, die Dezentralisierung von Verwaltungsaufgaben, die Ein- führung von Serviceeinheiten, die Vereinheitlichung der Öffnungszeiten und die Einrichtung von Infostellen konnten die Arbeitsabläufe optimiert und die Kunden- orientierung verbessert werden.

Das

Angebot der Mobilen Bürgerdienste (SenInnSport-LABO, ProjektNr. I C 9,

S. 60) konnte bis April 2008 auf sieben Bezirke (Spandau, Pankow, Tempelhof- Schöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Lichtenberg und Neu- kölln) ausgeweitet werden. Der Bezirk Mitte plant die Einführung im II. oder III Quartal 2009. Damit ist schon jetzt eine wichtige Grundlage gelegt, um geänder- ten Zugangserwartungen der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung zu entspre- chen. Die Kundenbefragungen in den Bürgerämtern haben durchweg positive Rückmeldungen zu den Mobilen Bürgerdiensten gezeigt. Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf planen dagegen keine Einführung der mobilen Dienste.

„Ausweitung der Internetanwendungen im Bereich der Gesundheitsberufe

…“ (SenIAS, VorhabenNr.

I C 13, S. 68). Studentinnen und Studenten der Hu-

manmedizin, der Zahnmedizin und des Pharmaziewesens haben nun die Mög- lichkeit, sich interaktiv zu den Staatsexamen anzumelden und über den Online- Antrag Hilfeinformationen zu erhalten und die Gebührenzahlung vorzunehmen.

Auch die elektronische Beantragung der Approbation ist möglich.

„Interkulturelle Öffnung und Weiterentwicklung des LABO Ausländerbehör-

de, „Interkulturelle Kompetenz - Anforderungsprofile und Fortbildung" (SenIAS,

ProjektNr. I D 17a, S. 75). Die Ausländerbehörde hat sich zu einer Serviceeinrich-

tung für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer entwickelt. Durch Schulungen,

Sensibilisierung und Kompetenzerweiterung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

sowie Führungskräfteworkshops konnte die Kundenorientierung ausgebaut wer-

den. Die Struktur der Einrichtung und interne Abläufe wurden angepasst.

(17)

„Interkulturelle Öffnung JobCenter“ (SenIAS, ProjektNr.

I D 17b, S. 79). Die

drei am Projekt beteiligten Job Center haben Gesamtstrategien entwickelt, um die Prozesse insbesondere in der Arbeitsvermittlung für Menschen mit Migrationshin- tergrund zu optimieren und dadurch deren Vermittlung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Ein Folgeprojekt (ProjektNr. I D 17c, S: 83) befasst sich mit der weite- ren Umsetzung der Projektergebnisse.

Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, Zusammenführung entsprechender Untersuchungseinrichtungen der Länder Berlin- Brandenburg in einem Staatsvertrag (SenGUV, ProjektNr. I D 20, S. 92). Durch

Austausch der Ratifikationsurkunden am 18. Dezember 2008 wurde die Zusam- menführung des Instituts für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen des Ber- liner Betriebes für zentrale gesundheitliche Aufgaben und des Landeslabors Brandenburg zu einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts besiegelt.

Die weitgehende Bündelung von speziellen Aufgaben an nur zwei Standorten er- laubt neben Kosteneinsparungen den optimalen Einsatz von Laborgeräten (Inves- titionen), Personal und Sachverstand.

Im Dezember 2008 wurde der Masterplan zum Aufbau einer Berliner Geodaten-

infrastruktur (SenStadt, ProjektNr. I E 40, S. 143) verabschiedet. Auf dieser

Grundlage wird nun mit Brandenburg eine gemeinsame Kommunikationsplattform („Geoportal“) geschaffen, um Anbieter und Nutzer von Geodaten optimal mit In- formationen zu versorgen. Die Praktikabilität des Organisationsmodells soll spä- testens nach drei Jahren überprüft werden.

Geodaten liefern Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Bürgerinnen und Bür- gern wertvolle Informationen und sind Grundlage planerischen Handelns. Ihre Verfügbarkeit ist maßgebliche Voraussetzung für Standort- und Investitionsent- scheidungen.

Am 30. Juni 2008 wurde als Abschluss des Projekts „Digitale Verbindung Lie-

genschaftskataster/Grundbuch“ (SenStadt, ProjektNr. I E 41, S. 147) der Se-

natsverwaltung für Stadtentwicklung das automationsgestützte Mitteilungsverfah- ren in allen Grundbuchämtern und bezirklichen Vermessungsstellen eingeführt.

Eine abschließende Analyse der Zielerreichung wird nach Abschluss des voll- ständigen flächendeckenden Datenabgleichs (für Ende 2009 geplant) erfolgen.

Inwieweit über das eigentliche Projekt hinaus weitere Synergieeffekte auf diesem Gebiet erzielt werden können, wird noch eruiert.

Zum Vorhaben „Evaluation der Wirksamkeit von § 13a AZG (Eingriffsrecht)“

(Skzl, ProjektNr. III A 5) hat der Regierende Bürgermeister - RBm/SKzl III A - dem

Hauptausschuss am 5. September 2008 im Rahmen des Berichts über den Stand

(18)

der Umsetzung 2004/2005 der Empfehlungen der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik wie folgt berichtet:

„Der Senat sieht das Eingriffsrecht nach § 13 a AZG als geeignetes Rechtsinstrument für die effektive Durchsetzung gesamtstädtischer In- teressen gegenüber den Bezirken an. Von dem Eingriffsrecht ist in der Vergangenheit zurückhaltend Gebrauch gemacht worden. Im Einklang mit den in Artikel 66 und 67 VvB formulierten Grundsätzen der größt- möglichen Eigenverantwortung der Berliner Bezirke hat der Senat von diesem Recht nur dann Gebrauch gemacht, wenn konsensuale Mittel zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gesamtstadt nicht zum Er- folg führten. Dem steht eine große Zahl von Fällen gegenüber, in de- nen Konflikte zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken im Konsens geklärt werden konnten.

Gegenüber der von der Expertenkommission Staatsaufgabenkritik zu Beginn des Jahrzehnts beschriebenen Situation ist zwischenzeitlich die Kommunikation und Steuerung in der Gesamtstadt insbesondere durch Instrumente der Verwaltungsmodernisierung entscheidend ver- bessert worden.

Im Zuge einer vermehrten Steuerung über Ziele und Prioritätensetzun- gen konnten in vielen Bereichen durch Zielvereinbarungen zwischen einzelnen Senatsverwaltungen und Bezirksämtern positive Ergebnisse sehr viel effektiver und effizienter erreicht werden, als dies durch einen - personalintensiven – Durchgriff im Einzelfall möglich gewesen wäre.

Dies gilt z.B. für die Zielvereinbarung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport mit den Bezirken im Bereich „Einbürgerungen“ sowie für die Zielvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit den bezirklichen Vermessungsämtern.

Darüber hinaus sind im Rahmen von Projekten der Verwaltungsmo- dernisierung in der 15. Wahlperiode in einer Reihe von Politikberei- chen Organisations- und Steuerungsstrukturen gemeinsam von der zuständigen Senatsverwaltung und den Bezirken erarbeitet worden.

Dies gilt z.B. für den Bereich der Jugendämter sowie des öffentlichen Gesundheitswesens.

Diese zeitgemäßen Methoden der Steuerung werden flankiert von ge-

sonderten Instrumenten im Rahmen des Finanzzuweisungssystems, in

dem Eingriffe, z.B. durch Veranschlagungsleitlinien möglich sind, wenn

ansonsten die Umsetzung übergeordneter oder gesamtstädtischer

(19)

Zielsetzungen gefährdet wäre. Derartige Veranschlagungsleitlinien e- xistieren derzeit lediglich für die Bereiche Lehr- und Lernmittel sowie Bauunterhaltung. Hier haben Abgeordnetenhaus und Senat mit den ihnen haushaltsrechtlich zustehenden Möglichkeiten Mindeststandards gesetzt, weil die Bezirke in der Vergangenheit diese Bereiche in nicht mehr zu verantwortender Weise unterausgestattet haben. Dies betrifft allerdings lediglich 3,6 % der Gesamt-Zuweisung.

Nach alledem ist der Senat der Auffassung, dass die gegenwärtigen Steuerungsinstrumente ausreichen, um die Interessen der Gesamt- stadt zu sichern und die verfassungsgemäße Kontrolle des Verwal- tungshandelns durch das Parlament sicherzustellen.“

In diesem Sinne wird auch dieses Vorhaben als abgeschlossen angesehen. Auf ein gesondertes Berichtsblatt wurde verzichtet.

Fortschreibung des Konzeptes zur Weiterentwicklung des Berliner Bäder- angebotes (SenInnSport, VorhabenNr. III A 12, S. 190). Das mit dem Aufsichtsrat

der BBB und den Nutzern der Bäder abgestimmte Konzept wurde vom Senat am 01.04.2008 beschlossen und vom Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 25.06.2008 zur Kenntnis genommen.

„Studie zur künftigen Entwicklung kommunaler Serviceangebote in Groß-

städten und Auswirkungen auf Berlin“ (SenInnSport, ProjektNr. III A 14, Kapitel

4,S. 197). Die Studie wurde inhaltlich im Februar 2009 abgeschlossenund am 16.

Februar 2009 im Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung bera- ten. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grund redaktioneller Überarbeitungen etwas später. Zurzeit werden die Ergebnisse von einer Arbeitsgruppe aus Haupt- und Bezirksverwaltung ausgewertet und in ein konkretes Umsetzungspapier transfe- riert. Mit den konkreten Umsetzungsmaßnahmen wird sich der Staatssekre- tärsausschuss am 15. Juni 2009 befassen.

Erarbeitung verbindlicher Kooperationsvorgaben zur Optimierung des Ü- bergangs von der Kita in die Grundschule

(SenBWF, VorhabenNr.

III B 24,

S. 226). Die zwischen den in der Liga der freien Wohlfahrtpflege zusammenge- schlossenen Verbänden, dem Dachverband Berliner Kinder- und Schülerläden (DaKS) und der SenBWF abgestimmte Vorlage wurde im Juni 2008 als Anlage der „Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen – QVTAG“ angefügt.

Ermittlung und Fortschreibung des Sanierungsbedarfs Berliner Sportanla- gen zwecks effizienteren Einsatzes der jährlichen Haushaltsmittel (SenInnSport,

VorhabenNr. IV A 4, S. 247). Durch die turnusmäßige Abfrage des Bedarfs in den

(20)

Bezirken (alle fünf Jahre) wird ein verwert- und belastbares Abbild des Ist- Zustandes der Sportstätten gewonnen und dient als als Basis für die Fortführung des Sportanlagensanierungsprogrammes.

Facility Management: Im Bereich der Hochschulen Aufzeigen der Möglich- keiten in Zusammenhang mit der Überführung des Liegenschaftsmanage- ments in ein Mieter-Vermieter-Modell bis 2007

(SenBWF, ProjektNr.

IV B 13,

S. 274). Auf Grundlage der Analyse und Bewertung des vorhandenen Liegen- schafts- und Gebäudemanagements der Hochschulen wurden alternative Modelle (Mieter-Vermieter-Verhältnis) entwickelt mit dem Ziel, Ressourcen für Forschung und Lehre freizusetzen. Das Mieter-Vermieter-Modell wird seit Januar 2009 bei FU, HU und TU erprobt.

Abbau von überflüssiger Bürokratie in der Schule

(SenBWF, ProjektNr.

IV B 17, S. 282). Die bis zum Juli 2008 umgesetzten 29 Entbürokratisierungs-

maßnahmen kommen den Schulen unmittelbar für pädagogische Kernaufgaben zugute. Ein großer Teil der Vorschläge zur IT wird noch im Rahmen des Projekts eGovernment @School_Berlin realisiert. Mit der Einrichtung einer Anlaufstelle für Entbürokratisierungsvorschläge wurde das Arbeitsgebiet „Entbürokratisierung im Schulbereich“ organisatorisch dauerhaft verankert.

Verbesserung der Lehrkräfteplanung und –zuteilung

(SenBWF, ProjektNr.

IV B 19, S. 288). Die Planungsarbeiten zur Vorbereitung des Schuljahres wurden

vereinfacht und zeitlich vorgezogen, so dass die Schulen den Schuljahresstart nun verlässlicher planen können und die benötigten Lehrkräfte den Schulen zu Beginn des Schuljahres weitgehend verlässlich zur Verfügung stehen. Ein Dispo- sitionspool zur Abfederung von Ausstattungsdefiziten wurde eingerichtet.

2.4 Neue Projekte der ServiceStadt Berlin

Das Projekt „Umsetzung Interkulturelle Öffnung der JobCenter“ (SenIAS, Pro- jektNr. I D 17c, S. 83) baut unter Federführung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales auf den Ergebnissen des Projektes „Interkulturelle Öffnung der JobCenter“ (SenIAS, ProjektNr. I D 17b) auf und entwickelt diese weiter. Das Projekt wird aus Mitteln des Kapitels 0501 unterstützt.

Neu im Programm ist das Projekt „Neuausrichtung der Berliner Volkshochschu-

len und Musikschulen“ unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Wis-

senschaft und Forschung (SenBWF, ProjektNr. III B 27; S. 233). Die Maßnahme fügt

den zahlreichen von der SenBWF verantworteten Vorhaben ein weiteres zu und un-

(21)

terstreicht dadurch die Bedeutung bildungspolitischer Innovationen. Das Projekt will die Steuerung von Musikschulen und Volkshochschulen, deren Arbeit gemeinsam von Senat und Bezirken verantwortet wird, verbessern und eine fachgerechte über- bezirkliche Zusammenarbeit ermöglichen. Den Einrichtungen sollen zudem unter Beibehaltung ihres sozialen Auftrags Spielräume für betriebswirtschaftliches Handeln eröffnet werden. Zwei im April 2008 vorgelegte Leistungs- und Qualitätsentwick- lungsberichte hatten auf verschiedene Defizite aufmerksam gemacht, zu denen in diesem Projekt Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Als Problemfelder wurden z.B.

starke Leistungs- und Ausstattungsunterschiede zwischen den Bezirken, eine unzu- reichende wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und eine unbefriedigende öffentliche Wahrnehmung der Einrichtungen ausgewiesen. In den Berichten wurde des Weite- ren u.a. festgestellt, dass beiden Einrichtungen ein „gemeinsames Dach“ fehle und angeregt, die Arbeitsteilung auszubauen, Mechanismen zur Steuerung der Volks- hochschulen und Musikschulen als Gruppe zu entwickeln und das Instrument der Zielvereinbarung zu nutzen. Der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmoderni- sierung hat deshalb in seiner Sitzung am 15. September 2008 das Projekt in das Portefeuille der ServiceStadt Berlin aufgenommen und gleichzeitig entschieden, das Projekt finanziell zu unterstützen. Der Ausschuss wird sich am 14. September 2009 mit den Projektergebnissen befassen.

Mittels der neuen Maßnahme „Interkulturelle Personalentwicklung in der Verwal-

tung – Interkulturelle und Diversity Kompetenz“ (SenIAS, ProjektNr. IV D 27,

S.

309) sollen Verfahren zur Messung von interkultureller und Diversity Kompetenz für das Beurteilungswesen und für Auswahlverfahren entwickelt werden. Die Entwick- lung eines standardisierten Verfahrens zur Implementierung von interkultureller und Diversity Kompetenz in Anforderungsprofilen trägt zur Vereinheitlichung der Heran- gehensweise bei, was zur Schaffung von gleichen Bedingungen für die Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter in den verschiedenen Verwaltungen führt, und ermöglicht die ob- jektive Überprüfbarkeit der Kompetenzen. Das Projekt der Senatsverwaltung für In- tegration, Arbeit und Soziales ergänzt das Vorhaben „Entwicklung eines gesamtstäd- tischen Konzeptes zur Personalplanung und –entwicklung. IT-Unterstützung der Per- sonalentwicklung in IPV (IT-PE), Stärkung der Europakompetenz sowie der interkul- turellen Kompetenz“ (IV D 26) der Senatsverwaltung für Inneres und Sport.

2.5 Weitere Entwicklungen

Das Projekt eAdministration@school der SenBWF wird als nun „eGovern-

ment@school“ (SenBWF, ProjektNr. I D 22, S. 95) weitergeführt, um zu verdeutli-

chen, dass eine umfassende IT-gestützte Verwaltungslösung für das Berliner Schul-

(22)

system angestrebt wird, die über die reinen Verwaltungsprozesse (eAdministration) hinausgeht und auch die Bereiche Qualitätssicherung und Evaluation (eEvaluation) und Internetdienste und Kommunikation (eServices & Communication) umfasst. Auf Grund der großen inhaltlichen Überschneidungen mit dem Projekt „Organisations- entwicklung im Bereich von Schulsekretariaten“ (ProjektNr. I D 24) wurden die Ziel- setzungen und Vorhabensplanungen beider Projekte mittlerweile eng aufeinander abgestimmt. Die Umsetzung des Projektes I D 24 erfolgt nun in konsolidierter Form im Rahmen von eGovernment@school (und wird deshalb als „abgeschlossen“ ge- führt).

Das Projekt „Weiterentwicklung der Bereiche Hochbau, Tiefbau sowie Natur-

schutz- und Grünflächenämter in den Bezirksverwaltungen“ (Bezirke, ProjektNr.

IV C 21) ist im 1. Fortschrittsbericht mit dem Status „rot“ versehen worden. Der zum

damaligen Zeitpunkt noch ausstehende Erfahrungsbericht des Rats der Bürgermeis- ter über die Erprobung des von ihm entwickelten Kooperationsmodells zum überbe- zirklichen Ausgleich von Personalkapazitäten liegt mittlerweile vor. Der Bericht betont zwar, dass „die Bezirke … dem angestrebten Personalausgleich (grundsätzlich) posi- tiv gegenüber(stehen)“, räumt allerdings ein, dass der angestrebte Personalaus- tausch bisher nicht zum Tragen gekommen ist. (Im Zeitraum 2007 bis Mitte 2008:

Hochbau 0, Tiefbau 1, Natur- und Grünflächen 4). Das 2005 erarbeitete Organisati- onsmodell eines „Gemeinsamen Bau- und Unterhaltungsdienstes“ unter organisato- rischer Verantwortung der Bezirke lehnt der RdB jedoch nach wie vor ausdrücklich ab.

Vor diesem Hintergrund wird davon Abstand genommen, die Entwicklung der Berei- che Hochbau, Tiefbau sowie Naturschutz- und Grünflächenämter in den Bezirksver- waltungen als Projekt im Rahmen der ServiceStadt Berlin weiterzuverfolgen. Eine Lösung sollte zweckmäßigerweise im Rahmen der Linienverantwortung der davon betroffenen Verwaltungen gefunden werden. Der Steuerungskreis Aufgabenkritik und -abgrenzung hatte sich am 12. Oktober 2007 mit dem Projekt beschäftigt und sich darauf verständigt, in einer seiner nächsten Sitzungen den Erfahrungsbericht des Rates der Bürgermeister zu bewerten.

Der in der Senatskanzlei eingerichtete „Steuerungskreis zur Staatsaufgabenkritik

und –abgrenzung“ (VorhabenNr. III A 2, kein Berichtsblatt) kam im Juni 2008 zu

seiner 2. Sitzung zusammen und befasste sich unter anderem mit dem Fortschritt des Projekts „Servicenummer 115“.

Wie im 1. Fortschrittsbericht bereits dargestellt, erfolgt die Umsetzung des Konzepts zur Verbesserung wirtschaftsrelevanter Strukturen und Verfahren aus dem Projekt

„Vollzugskritik" (ProjektNr.

I F 46) in der Eigenverantwortung der Bezirke. Neben

zahlreichen Projekten der ServiceStadt Berlin, die die Ideen des Projekts Vollzugskri-

(23)

tik aufnehmen und an verschiedenen Stellen umsetzen (z.B. Servicenummer 115, Vereinheitlichung der Ämterstrukturen der Bezirke, Vereinheitlichung und Bündelung der wirtschaftsrelevanten Online-Angebote der Bezirke) trägt vor allem die Umset- zung der EU-Dienstleistungsrichtlinie als offenes Verfahrensmodell wesentlich zur Realisierung des entwickelten Konzepts zur Verbesserung wirtschaftsrelevanter Strukturen und Verfahren bei. Sowohl die im Rahmen der EU-DLR getroffene Struk- turentscheidung als auch die entwickelten IT-Prozesse werden als Modell weiteren Verfahren zur Verfügung stehen und einen tief greifenden Wandel in der Service- landschaft der Berliner Verwaltung bewirken. Die Umsetzung in der bezirklichen Li- nienverantwortung impliziert, dass dieses Vorhaben nicht mehr als eigenständiges Projekt der ServiceStadt Berlin weiterverfolgt wird.

Rahmenbedingungen für die Verstärkung des Bürgerschaftlichen Engage- ments

Der Regierende Bürgermeister wird demnächst dem Senat eine Vorlage über Grund- sätze und Strategien zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in Berlin unterbreiten. Die Senatsentscheidung soll noch vor der Sommerpause getroffen wer- den. Die Vorlage macht den Stellenwert der Bürgergesellschaft mit Blick auf die Be- wältigung der Probleme, aber auch der Chancen einer Gesellschaft im Wandel deut- lich und zeigt anhand von Leitprojekten und Handlungsfeldern die Politik des Senats zur Förderung des Bürgerengagements in Berlin auf.

Aus der Sicht des Senats sind die Rollen und Aufgaben von Staat, Bürgerschaft, Markt sowie Verbänden und Vereinen neu zu justieren. Der Senat versteht Berlin als Bürgerkommune. Durch Änderung der Verfassung von Berlin hat das Parlament die Möglichkeiten der direkten Einflussnahme von Bürgerinnen und Bürgern auf stadtpo- litische Entscheidungen auf Landes- und Bezirksebene durch Ausbau von Elementen der direkten Demokratie erheblich gestärkt. Die Bürgergesellschaft als Gestaltungs- prinzip findet auch in vielen anderen politischen Weichenstellungen, wie z.B. der Ein- führung des Bürgerhaushalts auf der Ebene der Bezirke, ihren Niederschlag.

Dies geht einher mit einer in Bund, Ländern und Kommunen zunehmenden Bedeu- tung des Zivilgesellschaftlichen. Es zeigt sich deutlich, dass eine neue, kooperative und partnerschaftliche Verantwortungsteilung zwischen Staat, Markt und Bürgerge- sellschaft notwendig ist.

Politische Instanzen sollten daher die Zivilgesellschaft in die politischen Konzepte für

alle Politikfelder einbeziehen. Die Förderung optimaler Rahmenbedingungen und die

bewusste Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft muss zu einer politischen Leitidee

(24)

werden. Nicht nur, weil ein allumfassend fürsorgender Staat an seine Ressourcen- grenzen stößt – Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht zu „Ausfallbürgen“ für die Rücknahme staatlicher Leistungen werden -, sondern weil letztlich der Zusammen- halt unserer demokratischen Gemeinschaft von diesem Engagement abhängt. Bür- gerengagement und staatliche Leistungen ergänzen sich gegenseitig.

Die Spielregeln der Bürgergesellschaft – Selbstorganisation, Freiwilligkeit, Eigenver- antwortung, Vertrauen und gegenseitige Unterstützung - sollten in möglichst vielen gesellschaftlichen Lebensbereichen ihre positive Wirkung entfalten. Darüber hinaus sehen wir bereits in vielen Bereichen der Stadt, dass bürgerschaftliche Initiativen Modellhaftes schaffen und manchmal auch dem Staat mit guten Ideen und unbüro- kratischen Verfahrensweisen auf die Sprünge helfen.

Der Berliner Senat will diesem neuen Verständnis von Verantwortungsteilung Rech- nung tragen und hat sich das Ziel gesetzt, die Rahmenbedingungen für Bürgerschaft- liches Engagement weiter zu verbessern und zu einer neuen politischen Kultur beizu- tragen, in der dieses Engagement sichtbar wird und einen angemessenen Stellen- wert erhält.

Zwar sind mit Blick auf die angespannte Haushaltslage die Handlungsoptionen des Berliner Senats in Bezug auf eine direkte finanzielle Förderung der Organisationen und Initiativen der Bürgergesellschaft begrenzt, die Senatspolitik wird jedoch auch künftig darauf gerichtet sein,

 den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger zur sozialen und demokratischen

Gesellschaft der Zukunft sichtbar zu machen,

 die Vernetzung der Akteure untereinander sowie den Wissens- und Metho-

dentransfer zu unterstützen und

 einschlägige Modellprojekte zu initiieren.

3 Nächste Schritte

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird am 1. Juli 2009 erstmals die „Ser-

viceStadt Berlin – Leitungstagung 2009“ ausrichten. Die Veranstaltung soll sich als

zentrales Forum für Informations- und Wissensaustausch zu Fragen der Verwal-

tungsmodernisierung und zur Zukunft der Verwaltung etablieren. Eingeladen werden

ausgewählte Führungspersönlichkeiten aus Politik und Verwaltung sowohl der Se-

natsverwaltungen, als auch der nachgeordneten Einrichtungen der Hauptverwaltung,

(25)

der Bezirksverwaltungen sowie weiterer Landeseinrichtungen, Beauftragten und des Hauptpersonalrates. Es wird mit ca. 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gerech- net. In Fachforen werden verschiedene Themen, darunter Personalentwicklung, E- Government-Verfahren, Führungskräfteentwicklung und die Perspektiven der Berli- ner Verwaltung in fünf bis acht Jahren erörtert werden.

Der

Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungsmodernisierung wird sich am

14. September und 16. November 2009 erneut mit dem Fortschritt des Programms, einzelnen Sachständen von Projekten und Vorhaben sowie mit der finanziellen Pla- nung für den Doppelhaushalt 2010/2011 befassen.

Am 24. und 25. November 2009 wird sich die Berliner Verwaltungsmodernisierung erneut - diesmal gemeinsam mit dem ITDZ - auf der

Kongressmesse Moderner Staat präsentieren. Die Messe bietet einzelnen Projekten der ServiceStadt Berlin

Gelegenheit, sich den Fragen des Fachpublikums zu stellen und an neuen Entwick- lungen zu partizipieren. Der Kongress bietet sich zudem als Plattform an, aktuelle Entwicklungen oder Einzelaspekte der Berliner Modernisierung vorzustellen und zur Diskussion zu stellen.

Der 3. Fortschrittsbericht wird den Stand 31. März 2010 wiedergeben und dem Se- nat und dem Abgeordnetenhaus im Juni 2010 vorgelegt werden. Zwischenzeitlich wird dem Hauptausschuss bis zum 31. Dezember 2009 über den Stand der Leitpro- jekte und aus Kapitel 0501 (co-)finanzierten Projekte berichtet.

4 Wie wird sich die Berliner Verwaltung weiterentwickeln?

Der Senat wird bis zum Ende der Legislaturperiode 2011 mit Hilfe der Projekte und Vorhaben des Programms ServiceStadt Berlin die Berliner Verwaltung in vielen Be- reichen grundlegend modernisiert haben. Zur Frage wie sich der öffentliche Bereich von großen Metropolen in der Zukunft entwickeln wird, hat das Deutsche Institut für Urbanistik im Februar 2009 eine Studie vorgelegt. Die darin skizzierten Vorschläge einer noch zu entwickelnden „ServiceStadt Berlin 2016“ zeigen den Rahmen der Verwaltungsentwicklung für die nächste Legislaturperiode.

Stichpunkte aus der Studie zur Struktur und zu den Leistungen sind u.a.

Berlin als One-Stop-City

o alle Verwaltungsservices noch mehr als bisher in einheitlichen Anlaufstellen

bündeln

(26)

o

System des einheitlichen Ansprechpartners der EU-DLR auf alle Bereiche ausdehnen

o alle vier Zugangskanäle (persönlich, schriftlich, telefonisch, online) technisch

und organisatorisch stets auf dem modernsten Stand halten

o perspektivisch die Qualität der Front-Office-Bereiche egal über welchen Zu-

gangskanal berlinweit einheitlich sichern (z. B. durch eine „Serviceagentur Berlin“)

Dezentralisierung und Zentralisierung

o im Gegensatz zu früheren Diskussionen in Berlin gehören beide Tendenzen

untrennbar zusammen

o

die aufsuchende Stadt: Ausbau von Aktivitäten, bei denen nicht der Adressat zur Verwaltung kommt, sondern sich die Services der Stadt zum Bürger und zum Unternehmen bewegen (Stichwort mobile Bürgerdienste)

o weitere Dezentralisierung der direkten Leistungserbringung „am Kunden“

o Dezentralisierung tiefer gestaffelt als die Bezirksebene; sozialräumlicher Be-

zug in den Quartieren als entscheidender Maßstab

o

hierfür sind verstärkt Ressourcen in den Bezirken notwendig und einzusetzen

o

parallel dazu Bündelung und Zentralisierung aller Back-Office-Aufgaben in

Shared Service Centern, die nicht direkt vor Ort am Kunden erbracht werden müssen

o durch diese Bündelung und Zentralisierung werden die Ressourcen gewon-

nen, die für die dezentrale Arbeit vor Ort notwendig sind

o Prinzip der Shared Service Center nicht nur auf Querschnittsaufgaben, son-

dern potentiell auf sämtliche Standardtätigkeiten in der Verwaltung einzuset- zen

eGovernment stärken

o Zeit- und Maßnahmenplan, um die wichtigsten Verwaltungsabläufe ebenen-

übergreifend ausschließlich elektronisch abzuwickeln

o in 5 bis 6 Jahren muss laut Studie die elektronische Akte zugleich die führen-

de Akte sein (Papierakte nur noch in Ausnahmefällen oder als Unterstützung)

o

Vorrang der Online-Transaktionen vor der schriftlichen Form

o Zentralisierung und Vereinheitlichung von eGovernment-Infrastrukturen in der

Berliner Verwaltung

(27)

o

für die Massengeschäfte der Verwaltung Erfassung und Standardisierung der Prozesse, um sie sowohl für die Kunden als auch für die Beschäftigten als weniger arbeitsintensive Online-Vorgänge anzubieten

o zur rechtlichen Absicherung ein eGovernment-Gesetz für Berlin entwickeln

Nach gegenwärtiger Planung wird der Staatssekretärsausschuss zur Verwaltungs-

modernisierung am 15. Juni 2009 konkrete Schritte zur Umsetzung der aus der Stu-

die gewonnenen Erkenntnisse beschließen. Damit wird gleichzeitig auch die Mög-

lichkeit eröffnet, langfristige Entwicklungen der Verwaltung für die nächste Legisla-

turperiode 2012 bis 2016 hinaus anzustoßen.

(28)

5 Berichtsblätter

A Grunddaten

Berichtsblatt zuletzt geändert von:

(bitte Namen eintragen)

SenInnSport ZS B 2 Fl am:

(bitte Datum eintragen)

31.03.09 I A 1 Ausbau des Berlin-Telefons zur Servicenummer

1. Projektname Kurzbezeichnung Projekt-Nr.

Ausbau des Berlin-Telefons zur Servicenummer 115 im Rahmen des Aktionsplans Deutschland Online

Servicenummer

115

I A 1

Behörde (kurz) 2. Projektleiter Telefon E-Mail

SenInnSport Frau Dreher 927-1069 Kirsten.Dreher@seninnsport.berlin.de

3. Projektbeginn Projektende (geplant) 4. Projektkostenträger

11.04.2007 31.10.2009 28049

5. Projektzielsetzung (beabsichtigte fachliche Wirkung) / kurze Projektbeschreibung (Nr. 6. im PSB)

Primäres Ziel der Servicenummer 115 ist es, den Verwaltungskunden einen einheitlichen telefoni- schen Zugang zu allen Dienstleistungen der Verwaltung zu ermöglichen. Dies setzt voraus, dass die Servicestelle

überhaupt innerhalb einer akzeptablen Wartezeit erreichbar ist,

die Anliegen d. Kunden entweder abschließend erledigt o. eine verwaltungsseitige Erledigung ein- geleitet werden (Bearbeitungsbeginn, Rückruf durch d. Verwaltung, Terminvereinbarung o.ä.) und

keine verwaltungsbezogenen „Zuständigkeitslücken“ aufweist, d.h. dass das zentrale Thema die Aufbereitung des Wissensmanagements ist.

Die Zuständigkeit der Servicenummer soll sich zunächst nur auf die öffentliche Verwaltung beziehen.

Die Serviceleistungen werden auch bezogen auf Verwaltungsleistungen anderer Kommunen und Be- hörden, die an der Pilotierung teilnehmen, erbracht. Der aufzubauende und angebotene Service kon- zentriert sich zunächst auf telefonische Kundenkontakte (ergänzt um Email-Antworten an Kunden).

Sekundäres Ziel der Servicenummer ist es, die Behörden von hochfrequenten Kontakten zwischen Verwaltung und Verwaltungskunden, die keine komplexen Sachkenntnisse verlangen, zu entlasten.

B1 Nutzen/Wirkungen

6. Zielerreichungs- und Wirkungsanalyse (Nr. 7. im PSB) [SOLL lt. PSB und aktuelles IST]

Kunden/innen Prozesse/

Auftragserfüllung

Beschäftigte Finanzen/

Wirtschaftlichkeit

Ausfüllbeispiel SOLL

SOLL IST SOLL IST SOLL IST SOLL IST hoch 5

4 3 2 Gewichtung

gering 1

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