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Protokollführung: Frau Gehlert Tagungsort: Kongresshotel Potsdam Zeit: im Anschluss an die Mitgliederversammlung 13:45 bis 15:15 Uhr

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Protokoll der Vorstandssitzung am 24. Juni 2021

Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste Leitung: Herr Dr. Troppens Protokollführung: Frau Gehlert

Tagungsort: Kongresshotel Potsdam

Zeit: im Anschluss an die Mitgliederversammlung 13:45 bis 15:15 Uhr

Tagesordnung

1. Bestätigung des Protokolls der Vorstandssitzung vom 26. Mai 2021 2. Berichte aus den Gremien der DKG/LKB

3. Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) 4. Stand der Budget- und Entgeltverhandlungen

5. Ausbildung

- Änderung der Gesundheitsberufeschulverordnung im Zuge des ATA-OTA-Gesetzes - Pauschalen nach dem PflBG für das Jahr 2022

6. Verschiedenes

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt Herr Dr. Troppens die neu gewählten Vorstands- mitglieder Frau Bier, Frau Voigt und Herrn Rochow.

TOP 1 Bestätigung des Protokolls der Vorstandssitzung vom 26. Mai 2021

Das Protokoll der Vorstandssitzung der LKB am 26. Mai 2021 wird in der vorgelegten Form bestätigt.

TOP 2 Berichte aus den Gremien der DKG/LKB

Herr Jacob berichtet aus dem Vorstand der DKG. Der Rückblick auf den Krankenhausgipfel hat gezeigt, dass die Interessen der Kliniken dort durch die DKG medienwirksam vertreten worden sind. Der neue Vorstandsvorsitzende, Herr Dr. Gaß, plant eine Umstrukturierung innerhalb der DKG. Die neuen Regelungen des GVWG werden insbesondere hinsichtlich des

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wachsenden Einflusses der Bundesebene auch auf die Krankenhausplanung kritisch gesehen.

Bezüglich der Entgeltkataloge für das Jahr 2022 hat das InEK angekündigt, dass die vor- liegenden Kalkulationsdaten des Jahres 2020 nicht uneingeschränkt nutzbar sind. Bezüglich des Ausbaus der Leistungen der ambulanten Operationen liegt der erste Teil des Gutachtens von IGES vor, welches sich mit einem internationalen Vergleich befasst, eine Potentialanalyse ist in Bearbeitung, die neuen Finanzierungsregelungen sind noch völlig offen. Der Vorstand der DKG hat beschlossen, sich auch weiterhin nicht an der Weiterentwicklung der PPUG zu beteiligen.

Anschließend informiert Frau Punga über die wichtigsten Tagesordnungspunkte der Video- konferenz des Fachausschusses „Recht und Verträge“ der DKG am 27. Mai 2021. Die Bundes- schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG hat am 21. und 22. Juni 2021 die neue Prüfverfahrensver- einbarung (PrüfvV) für die Prüfung der Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst (MD) ab 1. Januar 2022 festgesetzt. Zu den Strukturprüfungen nach § 275d SGB V hat es eine Fristverlängerung für die Antragstellung bis zum 15. August 2021 gegeben sowie einen gemeinsamen Austausch mit der BKG und dem MD Berlin-Brandenburg zu noch offenen Fragen der Krankenhäuser. Über beides wurde ausführlich per Rundschreiben informiert. Im Fachausschuss wurden zudem die ersten Ausarbeitungen der DKG-AG Rechtskataster zu Vorgaben zum Datenschutz, zu Beauftragten im Krankenhauswesen und Antikorruption vorgestellt, die demnächst ebenfalls per Rundschreiben zur Verfügung gestellt werden. Frau Punga berichtet zudem über einen Änderungsantrag zum Gesundheits- versorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), mit dem ein neuer Anspruch auf Übergangs- pflege im Krankenhaus für längstens zehn Tage eingeführt werden soll, wenn die Anschluss- versorgung nicht oder nur unter erheblichem Aufwand erbracht werden kann. Zur Umsetzung muss die LKB mit den Krankenkassenverbänden einen Landesvertrag abschließen, ins- besondere zur Finanzierung der Leistungen. Die DKG hat zudem eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet, an der auch die LKB teilnehmen wird.

Frau Gehlert berichtet aus der DKG-AG EBM, die sich mit der neuen Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens befasst. Sie führt aus, dass die Vergütung der Leistungen aus- weislich des Gesetzestextes nach dem Schweregrad der Fälle differenzieren und vom EBM ausgehen soll, wobei nichtärztliche Leistungen, Sachkosten und spezifische Investitions-bedin- gungen zu berücksichtigen sind. Zur Umsetzung beabsichtigt die DKG, für die häufigsten am- bulanten Operationen sog. Ablaufschemata zu erstellen, aus denen ersichtlich ist, welche Be-

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sollen Grundlage eines Vergleiches mit den im EBM erfassten kalkulatorischen Kosten sein, um dann auf Basis des EBM den Zusatzaufwand ermitteln zu können. Sie schlägt vor, innerhalb der LKB eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Kliniken, die über solide Kostendaten für die ambulanten Leistungen verfügen, zu bilden, um so die DKG zu unterstützen.

Der Vorstand stimmt diesem Vorschlag zu und bittet um entsprechende schriftliche Anfrage bei den Kliniken.

Abschließend berichtet Frau Dr. Miroslau aus dem Fachausschuss Medizin der DKG. Auch hier hat die Umgestaltung des Bereiches der ambulanten Operationen einschl. der Neu- gestaltung der Vergütung auf der Tagesordnung gestanden. Darüber hinaus sind die Probleme im Zusammenhang mit der Prüfung der OPS-Strukturmerkmale durch den MD (STROPS- Richtlinie), Änderungen der Kodierrichtlinien sowie diverse G-BA-Richtlinien diskutiert worden.

Der Vorstand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 3 Aktuelle Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19)

Frau Punga erläutert, dass die Coronavirus-Impfverordnung mit Inkrafttreten am 2. Juni 2021 neugefasst wurde. Wesentliche Neuerungen betrafen die Regelung der Impfzertifikate und den Wegfall der Priorisierung bestimmter Personengruppen für die Impfungen. Da sich der Rahmenvertrag zur Durchführung von Schutzimpfungen in Krankenhäusern und Reha- bilitationskliniken auf die Priorisierungsregelungen der Verordnung bezieht, haben sich die Vertragspartner LKB und MSGIV dahingehend abgestimmt, dass der Vertrag so auszulegen ist, dass die Kliniken nunmehr alle anspruchsberechtigten Personen impfen können. Sofern die Impfungen aus den Kontingenten der Gemeinden erfolgen, entscheidet der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt über die zu impfenden Personengruppen. Weiterhin informiert Frau Punga über die geplante Verlängerung des Rahmenvertrages bis zum 30. September 2021, um für die Kliniken, die sich weiterhin an den Impfungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte beteiligen, eine sichere Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Impfungen sollen bis zum 15. September 2021 abgerechnet werden und es soll die Möglichkeit einer einmaligen Zwischenrechnung für die Kliniken geben. Aus dem Vorstand heraus wird das Anliegen geäußert, den Rahmenvertrag mindestens bis zum 15. Oktober 2021 zu verlängern, damit alle

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Impfungen, die bis einschließlich 30. September 2021 durchgeführt werden, erfasst sind und abgerechnet werden können.

Der Vorstand stimmt der Verlängerung des Rahmenvertrages zur Durchführung von Schutz- impfungen gegen SARS-CoV-2 unter der Maßgabe zu, dass alle Impfungen, die bis ein- schließlich 30. September 2021 durchgeführt werden, erfasst sind.

TOP 4 Stand der Budget- und Entgeltverhandlungen

Frau Gehlert berichtet, dass es für 2020 erst zwei Einigungen für Besondere Einrichtungen gibt. In allen anderen Verhandlungen ist das Pflegebudget bisher strittig geblieben, da die Krankenkassen vor dem Hintergrund der Änderungen durch das GVWG Vereinbarungen blockieren. Positiv ist jedoch, dass es teilweise gelungen ist, das Problem der Vereinbarung der krankenhausindividuellen tagesbezogenen Entgelte ohne die Kosten des Pflegepersonals auf eine sachgerechte Kalkulationsgrundlage zu stellen und damit tragfähige Kompromiss- lösungen zu erzielen.

Herr Tuschy ergänzt den Bericht um Ausführungen zu den Schiedsstellenverhandlungen zum Pflegebudget, die Mitte Juni erneut stattgefunden haben. Die grundsätzliche Linie der ersten Verfahren ist durch die Schiedsstelle trotz der anstehenden Änderungen mit dem GVWG beibehalten worden. Für das Personal in sonstigen Berufen und ohne Berufsabschluss ist eine plausible Darlegung der pflegerischen Tätigkeiten erforderlich, bezüglich der Anerkennung der pflegeentlastenden Maßnahmen bleibt es bei dem Stichtag 1. Januar 2019 als Maßnahme- beginn.

Der Vorstand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

TOP 5 Ausbildung

- Änderung der Gesundheitsberufeschulverordnung im Zuge des ATA- OTA-Gesetzes

- Pauschalen nach dem PflBG für das Jahr 2022

Frau Neumeyer informiert den Vorstand unter Verweis auf die Vorlage über den Abschluss der Vereinbarungen zu den Pauschalen der Pflegeschulen und der Pauschale für die Träger der praktischen Ausbildung im Jahr 2022.

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der Änderung der Gesundheitsberufeschulverorsdnung (GBSchV) im Zuge der Umsetzung des ATA-OTA-Gesetzes. Hier hat die LKB insbesondere die Landesvorgaben, die über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinausgehen, kritisch angemerkt und eine Evaluation der Regelungen rechtzeitig vor dem Ende der gesetzlichen Übergangsfrist gefordert. In der anschließenden Diskussion führt Herr Dr. Brodermann aus, dass die hohen Anforderungen an die verschiedenen Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen im Land Brandenburg nicht zu der beabsichtigten Qualitätsverbesserung führen, sondern eher zu einer Verhinderung von Ausbildung. Er regt deshalb eine deulichere Kritik der LKB sowie ein Gespräch mit dem Ministerium und dem LAVG als zuständige Behörde an. Dieser Vorschlag wird von weiteren Vorstandsmitgliedern unterstützt und ergänzt um das Thema der Anerkennung ausländischer Fachkräfte. Die Geschäftsstelle der LKB wird gebeten, die bestehenden Probleme bei den Kliniken und Schulen für Gesundheitsberufe abzufragen sowie ein ent- sprechendes Gespräch vorzubereiten.

Abschließend führt Frau Gehlert aus, dass im Herbst 2021 die Vorbereitung auf die Ver- handlung der Pauschale der Träger der praktischen Ausbildung bei Ausbildungen zur Pflege- fachfrau/zum Pflegefachmann für die Jahre 2023 und 2024 erfolgen muss. Sie schlägt vor, zu diesem Zweck eine LKB-interne Arbeitsgruppe zu bilden, die die vorliegenden Angaben der Häuser aus der diesbezüglichen Umfrage im Dezember 2020 auswertet und eine entsprechende Kalkulation der Kosten durchführt. Herr Dr. Brodermann, Herr Dr. Troppens, Herr Schmidt und Herr Dr. Bittigau signalisieren ihre Bereitschaft, Mitglieder für diese Arbeitsgruppe zu benennen.

TOP 6 Verschiedenes

Vorsitz der Schiedsstelle nach § 18a KHG

Herr Jacob erläutert, dass die Amtsperiode der bisherigen Schiedsstellenvorsitzenden zum 31. Dezember 2020 geendet hat. Gemeinsam mit den Krankenkassen hat man sich darauf verständigt, die beiden bisherigen Vorsitzenden nach Ihrer Bereitschaft zur Übernahme einer weiteren Amtsperiode zu befragen. Sowohl Frau Prof. Mönch-Kalina als auch Herr Prof.

Clemens haben sich bereit erklärt, dieses Amt für weitere vier Jahre zu übernehmen. Der jährliche Wechsel im Vorsitz/stellvertretenden Vorsitz wird beibehalten. Nach Zustimmung des Vorstandes der LKB würden die entsprechenden Benennungsschreiben versendet werden.

Der Vorstand stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zu.

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Strukturfonds II

Herr Jacob führt mit Verweis auf die Ausführungen der Ministerin in der Mitgliederversamm- lung aus, dass die Mittel aus dem Strukturfonds II noch nicht ausgeschöpft sind und ermuntert die Krankenhäuser vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Investitionsmittel und ggf. nicht abgerufene Fördermittel zu einer Antragstellung. Bei den bereits vorliegenden Anträgen resultieren die Umsetzungsprobleme aus dem erforderlichen Einvernehmen mit den Kostenträgern.

Der Vorstand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Krankenhauszukunftsfonds

Herr Tuschy erläutert – ebenfalls mit Verweis auf die Ministerin –, dass alle Kliniken frist- gerecht entsprechende Anträge gestellt haben. Diese Anträge werden derzeit im MSGIV geprüft. Ziel ist es, erste Anträge nach der Sommerpause an das BAS zu versenden.

Der Vorstand nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Michael Jacob Heike Gehlert

Geschäftsführer stellv. Geschäftsführerin

Anlage

Anwesenheitsliste

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Teilnehmer der Videokonferenz zur Vorstandssitzung der LKB am 24. Juni 2021

Dr. Detlef Troppens anwesend Martina Löster entschuldigt

Detlef Albrecht anwesend Dr. Steffi Miroslau anwesend

Lutz-Peter Sandhagen anwesend Alexander Mommert anwesend

Carmen Bier anwesend Michael Neugebauer anwesend

Dr. Karsten Bittigau anwesend Dr. Gunnar Pietzner entschuldigt

Dr. Götz Brodermann anwesend Oliver Pommerenke entschuldigt

Stefan Eschmann entschuldigt Michael Rochow anwesend

Till Frohne entschuldigt Dr. Jens Schick anwesend

Monika Gordes entschuldigt Jutta Schlüter entschuldigt

Angela Krug anwesend Hans-Ulrich Schmidt anwesend

Dr. Matthias-H. Lakotta anwesend Vivien Voigt anwesend

Guido Lenz anwesend Gabriele Wolter anwesend

Geschäftsstelle der LKB:

Michael Jacob anwesend Harald Tuschy anwesend Heike Gehlert anwesend Kerstin Sienknecht anwesend Nadine Punga anwesend Christina Schneider entschuldigt Erika Neumeyer anwesend

Referenzen

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