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Archiv "„Pflegepraktikum“ ließe sich realisieren: Aus dem Hause der ÖTV" (17.06.1983)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Eidophor

empfanden die Bedienung der Ge- räte als einfach.

Zur Betreuung des AV-Fortbil- dungszentrums: 98 Prozent äußer- ten sich zufrieden.

Rund ein Drittel der Befragten nutzte die Gelegenheit, um Anre- gungen und Vorschläge zur Ver- besserung der individuellen Fort- bildungsarbeit zu machen.

Fazit

Die Neuerungen, die in Zusam- menarbeit von Ciba Geigy und der Bundesärztekammer in Davos vor- gestellt wurden, fanden durchweg Anerkennung. Dies erlaubt, die ge- wonnene Erfahrung auch auf an- deren Fortbildungsveranstaltun- gen, etwa beim Berliner Fortbil- dungskongreß oder auf der Thera- piewoche in Karlsruhe, einzu- setzen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Mircea Weiser Leiter der Abteilung für audiovisuelle Medien und Systeme

Ciba-Geigy GmbH 7867 Wehr

ZITAT

Äskulap-Jünger

„Die Ärzte halten nichts von Kosten-Nutzen-Analysen, weil sie immer vom Men- schen ausgehen und weil sie mit dem Äskulapstab durch die Straßen laufen."

Dr. jur. Heinz Rosenbauer, Staatssekretär im Bayeri- schen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, München, beim XXXI. Inter- nationalen Fortbildungskon- greß der Bundesärztekam- mer in Davos

FORUM

Eignungs- beurteilung

Die Ausführungen des Kollegen Hannemann zu einem Kranken- pflegepraktikum als Eingangsvor- aussetzung für das Medizinstu- dium kann ich aus eigener, teils leidvoller Erfahrung nur bestäti- gen. Ein längeres Krankenpflege- praktikum bietet dem angehenden Medizinstudenten die Möglichkeit, Medizin dort zu erleben, wo sie wirksam wird und woher sie ihre Legitimation erhält, nämlich am kranken Menschen. Er sieht, wel- che Auswirkungen medizinische Entscheidungen am Patienten ha- ben, und lernt, diese aus der Sicht des Patienten zu hinterfragen. So können Erfahrungen gewonnen werden, die sich dem examinier- ten Kollegen — steht er erstmal auf der anderen Seite des Bettgelän- ders — oft nur schwer oder gar nicht mehr erschließen. Er kann auch durchaus aus dieser Sicht seine Eignung für den Arztberuf prüfen. Das Krankenpflegeprakti- kum wird dazu beitragen, im Stu- dium richtige Lernschwerpunkte zu setzen und seinen späteren Be- ruf als Arzt und nicht als Vollstrek- ker medizinischer Wissenschaft auszufüllen. Daneben gewinnt der angehende Medizinstudent Ein- blick in einen für seine spätere Be- rufsausübung sehr wichtigen Teil- aspekt, nämlich die Krankenpflege mit all ihren Möglichkeiten und Ei- gengesetzlichkeiten. Wer hat nicht schon erlebt, wie sehr oft nicht nur Arzt und Patient, sondern auch Arzt und Krankenschwester ne- beneinander her oder aneinander vorbei reden und handeln. Wer nicht eingehende Kenntnis des Krankenpflegebereiches hat, wird diesen kaum mit allen seinen Mög- lichkeiten sinnvoll und effizient in

das therapeutische und diagnosti- sche Konzept integrieren können.

So schafft ein Krankenpflegeprak- tikum vor dem Studium sicherlich nicht nur die Möglichkeit einer Eignungsbeurteilung, sondern auch Voraussetzungen für die spätere Berufsausübung.

Klaus-Herbert Seidenstücker Flotillenarzt

Marinefliegergeschwader App. 640

2390 Tarp

Aus dem Hause der ÖTV

Den Wert eines Krankenpflege- praktikums für Abiturienten, die ein Medizin-Studium anstreben, möchte ich an dieser Stelle nicht untersuchen. Ich möchte aber der von Herrn Dr. Hannemann aufge- stellten Rechnung eine andere Rechnung entgegenstellen: Am 31. Dezember 1980 weist die Stati- stik über Krankenhauspersonal u. a. folgende Zahlen aus: Kran- kenpflegehelfer 40 563, Pflege- kräfte ohne staatliche Prüfung 33 081, Krankenpflegepersonen in Ausbildung 70 852. Das sind ins- gesamt 144 496 Pflegepersonen in Krankenhäusern ; die beaufsich- tigt, angeleitet oder ausgebildet werden müssen, und zwar von ins- gesamt 182 797 examinierten Krankenschwestern und Kranken- pflegern. (Diese Zahlen von 1980 haben sich bis heute nur geringfü- gig verändert) Hinzu kommen ständig wechselnde Praktikanten, Ersatzdienstleistende, Medizin- Studenten im Praktischen Jahr, ehrenamtliche Helfer, Hausfrauen als Extrawachen, die alle von den ohnehin schon stark strapazierten

„Pflegepraktikum"

ließe sich realisieren

Zu dem Beitrag von Dr. med. Hans-Rainer Hannemann in Heft 6/1983

100 Heft 24 vom 17. Juni 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Pflegepraktikum

Krankenschwestern und Kranken- pflegern bei der Arbeit angeleitet und beaufsichtigt werden müssen.

Bei der von Herrn Dr. Hannemann aufgemachten Rechnung könnten pro Jahr nochmals 120 000 ange- hende Medizin-Studenten auf die Krankenhäuser losgelassen wer- den. Ob bei einem solchen An- sturm von ungelernten Kräften noch „von einer Wohltat für unse- re Patienten" gesprochen werden kann? Die von Herrn Dr. Hanne- mann zitierte „pflegerische Unter- versorgung" würde doch wohl mit diesem Heer von ungelernten Kräften noch weiter verstärkt. Vor- teile für die Qualität der Pflege sind für mich weit und breit nicht erkennbar. Das Gegenteil ist der Fall. Vorrangige Aufgabe von Krankenschwestern und Kranken- pflegern wird nicht mehr das Pfle- gen von Patienten sein, sondern darüber zu wachen, daß sich die Fehler der Hilfskräfte in Grenzen halten.

Ulrike Peretzki-Leid Brückerweg 13 7141 Beilstein

Mehrbelastung des Personals

. . . Am 7. Dezember 1982 hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Krankenpflegeverbände (DBfK, ADS, DRK) und Vertretern der Westdeutschen Rektorenkonfe- renz stattgefunden, in dem Vor- und Nachteile und mögliche Durchführungsrichtlinien erörtert worden sind ... Die Krankenpfle- geausbildung dauert drei Jahre und umfaßt einen theoretischen Unterricht von gesetzlich 1200 Stunden, in den Durchführungs- bestimmungen der Länder meist 1600 Stunden. 3400 Stunden bzw.

3000 Stunden entfallen auf die praktische Ausbildung. Schwer- punkt des Unterrichtes bildet das Fach Krankenpflege. Daneben er- halten die Auszubildenden Unter- richt in Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Hygiene, Gesundheits- erziehung, Ernährungslehre, Phar-

makologie, Physik, Chemie, Mi- krobiologie, Anatomie/Physiolo- gie, Krankheitslehre, Berufs- und Staatsbürgerkunde. Die prakti- sche Ausbildung findet in ver- schiedenen, festgelegten Abtei- lungen mit festgeschriebenen Lernzielen statt. Den Abschluß der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung, welche sich aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Anteil zusammen- setzt .. .

Im Mittelpunkt der Krankenpflege steht immer der kranke Mensch mit seinen individuellen Bedürf- nissen . . . Pflege beschränkt sich . . . nicht nur auf den Aspekt des Umsorgens und Umhegens, sondern fordert die Fähigkeit des Abwägens zwischen der Notwen- digkeit der Fürsorge und dem zu fördernden Streben nach Eigen- ständigkeit.

Der Einsatz von Krankenpflege- praktikanten, die ohne jede Aus- bildung in die Verantwortung am Patienten gestellt werden — wir ge- hen dabei davon aus, daß jede Tä- tigkeit am Patienten Verantwor- tung beinhaltet — ist zwar kosten- günstig, jedoch unverantwortlich.

Die quantitative „Aufbesserung"

der Personallage durch Pflege- praktikanten ist aus unserer Sicht nur eine Mehrbelastung der ohne- hin überlasteten Krankenpflege- kräfte.

Eine vierteljährliche Fluktuation belastet durch die ständig neu notwendige Einarbeitung. Auf- sicht und Kontrolle der ausgeführ- ten Tätigkeiten erfordern ebenfalls zusätzliche Zeit. In der Konse- quenz bedeutete dies, daß für die

— wie ganz richtig richtig bemerkt wird — aus Kostengründen mit qualifiziertem Krankenpflegeper- sonal unterversorgten Patienten noch weniger Zeit bliebe.

Wird Krankenpflege nach dem Prinzip „zwei Hände sind zwei Hände" betrieben, ist eine Schädi- gung des Patienten vorprogram- miert. Der qualifizierten Betreu- ung der Patienten scheint in der

geführten Diskussion ohnehin we- nig Bedeutung zuzukommen, nur so läßt sich die Reduktion von Pflegequalität auf einen Kosten- faktor verstehen.

Der Grundgedanke, aus einem

„Pflegepraktikum" die Qualifika- tion zum Medizinstudium abzulei- ten, ist sicher zu durchdenken.

Zu diskutieren wäre jedoch im Vorwege, welche Fähigkeiten oder Eigenschaften ermittelt werden sollen, welche Aufgaben der Prak- tikant im Interesse der Sicherheit des Patienten ausführen darf und ob diese Tätigkeiten zur Abprü- fung oben zu nennender Eigen- schaften oder Fähigkeiten über- haupt geeignet sind. Geeignet scheint uns, ein Pflegepraktikum nach Klärung der Anleitungsver- antwortung, Kommunikationsfä- higkeit und manueller Geschick- lichkeit zu beurteilen .. .

Christa Stöwahse Gisela Vogt

Deutscher Berufsverband für Krankenpflege — Regionalverband Bremen, Hamburg

und Schleswig-Holstein e. V.

Hochkamp 21 2407 Bad Schwartau

Schlußwort

Die Befürchtungen von Frau Pe- retzki-Leid sowie von Frau Stö- wahse und Frau Vogt decken sich nicht mit meinen über 20jährigen Erfahrungen an verschiedenen Krankenhäusern. Die Schwestern, mit denen ich zusammengearbei- tet habe und zusammenarbeite, haben das Zupacken von motivier- ten und tüchtigen Hilfskräften al- ler Art nicht als Belastung, son- dern als eine erhebliche Entla- stung empfunden. Ob diese Dis- krepanz der Anschauungen daran liegen könnte, daß die Leserbrief- autorinnen das Problem von der höheren Warte einer Verbands- spitze und nicht so sehr aus der Sicht der praktisch tätigen Kran- kenschwester sehen?

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 24 vom 17. Juni 1983 103 Ausgabe A

Referenzen

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