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Archiv "Die ÖTV degradiert den Arzt" (17.09.1982)

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Die Information:

Bericht und Meinung Novelle zur ApprOÄ

Der BPA plädiert dafür, auf die ge- plante Novelle zu verzichten und statt dessen die ärztliche Aus- bildung grundsätzlich neu zu ordnen.

Obligatorische Weiterbildung empfohlen

Ähnlich wie die ÖTV und ohne Rücksicht auf die geltende Rechtssystematik plädiert der Hausärzteverband dafür, daß im Anschluß an das Universitätsstu- dium spezifische Qualitäten des ärztlichen Könnens in einer von allen Ärztegruppen zu absolvie- renden Weiterbildungszeit nach- gewiesen werden müssen. Nach dem ÖTV-Konzept soll eine gestuf- te Approbation nicht mehr einen

„fertigen", sondern einen „weiter- bildungsfähigen" Arzt hervorbrin- gen. Die Gewerkschaft fordert ei- ne drei- bis vierjährige Weiterbil- dungspflicht für sämtliche Ärzte, die sich nach Erlangen des Ab- schlußexamens in einer eigenen Praxis niederlassen wollen.

Ohne eine förmliche Weiterbil- dungspflicht zu propagieren, setzt sich auch der Hausärzteverband dafür ein, nach der ärztlichen Aus- bildung eine Praxis- und Erfah- rungsphase anzuschließen, ehe der Arzt zur selbständigen ärztli- chen Berufsausübung lizenziert wird.

Diese Vorschläge hat inzwischen der Marburger Bund mit dem Hin- weis zurückgewiesen, dies stünde im Widerspruch zur geltenden Verfassungsrechtssystematik. Zu- dem werde nachträglich ein zwei- ter Numerus clausus eingeführt, denn bei etwa 12 000 neuen Me- dizinstudenten pro Jahr stünden

lediglich 6000 zur Weiterbildung geeignete, frei werdende Arztstel- len zur Verfügung. Wer die zentra- le Verantwortung des Arztes für die gesundheitliche Versorgung unterminieren wolle, so der MB weiter, verschlechtere die zukünf- tigen Berufschancen des Ärzte- nachwuchses und greife das Sy- stem frontal an. awa/HC

DER KOMMENTAR

Die ÖTV degradiert den Arzt

„Die ärztliche Ausbildung muß grundlegend reformiert werden" — mit diesem Satz beginnt eine jener Pressedienst-Meldungen, die die Gewerkschaft ÖTV kürzlich an den Mann zu bringen versuchte. Und da- mit alles klar ist, wurde auch gesagt, wer dahintersteht: „. .das zustän- dige Mitglied des geschäftsführen- den Hauptvorstandes der ÖTV; Dr.

Monika Wulf-Mathies."

Einen Tag vor dem Bonner Anhö- rungstermin zu Fragen der Ausbil- dung, zu dem die ÖTV korrekterwei- se nicht geladen war, ging man in Stuttgart „an die Presse", um den Bonnern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ein Machtkampf zwi- schen den beiden Frauen Wulf- Mathies und Anke Fuchs um die richtige Positur in Sachen Gesund- heitspolitik? Jedenfalls wird davon schon gemunkelt. Und Frau Dr.

Wulf-Mathies steht dieser Tage ja auch im Gespräch um die Kluncker- Nachfolge. Kein Wunder also, wenn aus dem Stuttgarter ÖTV-Haus mit scharfen Tönen wieder einmal ge- gen „die Mediziner" — sie sagt im- mer „Mediziner" — gescholten wird.

Nach wie vor — so ward der Presse mitgeteilt — fördere das Medizinstu- dium bei den angehenden Ärzten eine „elitäre Denkweise", die dem Arzt die Alleinverantwortung für den Umgang mit Gesundheitspro- blemen zuweise. Daß diese so- genannten „Gesundheitsprobleme"

schlicht die Kranken, die Schwer- kranken und oftmals Hoffnungslo- sen sind — das sagt man bei der Gewerkschaft ÖTV nicht, die dem zum Schweigen verdammten Beob- achter allzu deutlich zu erkennen gibt, daß hier weit weniger, als man hoffnungsvoll vermuten dürfte, mit Sachverstand von der Sache ge- sprochen wird, sondern daß hier Gewerkschaftspolitik auf den Schultern der Ärzte und auf Kosten der Ärzte gemacht werden soll.

Gewerkschaftspolitik, die so lautet:

In der Diskussion um die ärztliche Ausbildung sollen „gewerkschaftli- che Akzente" gesetzt werden, weil

„die Zielvorstellungen von einem Arzt, der seinen Beruf nach den Re- geln der ärztlichen Kunst ausüben soll, inhaltlich völlig nichtssagend sind". Und schließlich seien auch

„viele Ärzte weder bereit noch in der Lage, das soziale Umfeld ihrer Patienten in die Diagnose und The- rapie einzubeziehen. . ."

Der „hilflose Arzt" wird demon- striert, der dumme Arzt, der arro- gante, elitäre und der faule Arzt, der

— so Dr. Monika Wulf-Mathies — gar nicht daran denke, sich weiterzubil- den — wie dies in ganz Europa der Fall sei, pflichtet ein Jüngling von Arzt bei, dem man im Verlauf seiner Aussagen anmerkt, daß er kaum ei- ne Ahnung hat von dem Problem Gesundheitswesen, von dem er spricht oder sprechen muß. Weit eher mag zutreffen, daß in der Re- gieanweisung zu dieser Pressekon- ferenz vorgesehen war, auch einen Arzt anzubieten, damit die Presse glaubt, man wisse bei der ÖTV, wo- von man rede.

So redet die Gewerkschaft ÖTV von der Aufwertung der Heilhilfsberufe und vom Abbau „des ärztlichen Mo- nopols". Nicht mehr länger soll der Arzt der Heilgymnastin Anweisung geben dürfen. Schließlich sei dies berufsunwürdig. Wer aber letztlich die Verantwortung tragen soll, dies bleibt dahingestellt. Wie so vieles in den Aussagen der ÖTV nur so da- hingestellt erscheint. Und je mehr man zuhört, desto deutlicher wird, daß es hier und bei dieser Presse- konferenz gar nicht in erster Linie um die Verbesserung der ärztlichen Ausbildung geht, sondern wieder einmal darum, daß die ÖTV-Mitglie- der im Gesundheitsbereich erfahren sollen, daß die ÖTV (scheinbar) für sie was tut.

„Wir wollen nicht den ,Halbgott in Weiß', sondern den Arzt, der die Probleme der Arbeitnehmer kennt, und zwar sowohl derjenigen, die zur Behandlung zu ihm kommen, wie derjenigen, deren Vorgesetzter er ist und auf deren verantwortungs-

20 Heft 37 vom 17. September 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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Die Information:

Bericht und Meinung ÖTV degradiert den Arzt

volle Tätigkeit er sich verlassen muß", sagt Dr. Wulf-Mathies.

Sie sagt dies zur Presse und sugge- riert damit der Öffentlichkeit, daß der heutige Arzt die Probleme der Arbeitnehmer nicht kenne und so- gar nicht einmal in der Lage sei, jene seiner eigenen Mitarbeiter (und zum Teil ÖTV-Mitglieder) zu erfah- ren. Monika Wulf-Mathies zeichnet das Bild eines Un-Arztes, der nur durch eine neue, von der ÖTV kon- zipierte Approbationsordnung zu ei- nem richtigen Arzt gemacht werden könne. Dieser Arzt sollte zuerst ein- mal lernen, mit anderen Berufs- gruppen im Gesundheitswesen um- zugehen, was wieder einmal daran erinnert, daß aus derselben Ecke schon einmal gefordert wurde, künftige Ärzte, Pfleger, Masseure usw. einer „gemeinsamen Grund- ausbildung" zu unterziehen.

Für die ÖTV stammen die wesentli- chen Merkmale simplerweise aus dem 19. Jahrhundert. Im ÖTV-Dis- kussionspapier zur ärztlichen Aus- und Weiterbildung ist zu lesen: Die- se Medizin „konnte für sich in An- spruch nehmen, mittels präventiver und pharmakotherapeutischer Maß- nahmen die vorherrschenden Infek- tionskrankheiten erfolgreich be- kämpft zu haben". Dies aber habe zur Vorherrschaft der Ärzte geführt!

Die Laienmedizin mit ihren in der Bevölkerung verwurzelten und von Generation zu Generation weiterge- gebenen Erfahrungen im Umgang mit Kranken habe man ins Abseits gedrängt. „Andere Berufe im Ge- sundheitswesen wurden entweder diskriminiert oder ihre Tätigkeit wurde von ärztlicher Weisung ab- hängig (Pflegepersonal). Die ÖTV fordert: Das ärztliche Monopol auf die angebotenen Leistungen ist auf- zuheben, Gesundheitszentren der Basisversorgung sind auszubauen, die Grundausbildung aller Berufe im Gesundheitswesen muß in Zu- kunft ... miteinander verzahnt und wechselseitig durchlässig sein."

Für die ÖTV — so scheint mir — be- deutet eine Reform der ärztlichen Ausbildung schlicht die Degradie- rung des Berufes Arzt. J. Dreher

GOÄ-Reform:

Die Kontroversen halten an

Die politischen Auseinanderset-.

zungen um die geplante neue

„Gebührenordnung für Ärzte"

(GOÄ) halten unvermindert an:

Während der Vorsitzende des Bundesfachausschusses für Ge- sundheitspolitik der CDU, Profes- sor Dr. med. Fritz Beske (Kiel), an die Bundesregierung appellierte, den Verordnungsentwurf zurück- zuziehen und erneut zu verhan- deln; machte sich der sozial- politische Sprecher der FDP- Bundestagsfraktion, Hansheinrich Schmidt (Kempten) MdB, für eine rasche Verabschiedung der Ver- ordnung auch durch den Bundes- rat stark.

Professor Beske hob vor allem hervor, daß sich eine privatärztli- che Gebührenordnung nicht an den Grundsätzen der Honorierung im Rahmen der gesetzlichen Kran- kenversicherung orientieren kön- ne. Die geforderte schriftliche Be-

Kostenbeteiligung:

Einzug durch

die Krankenkassen — zuviel Bürokratie

Die geplante Zuzahlung der Pa- tienten für die ersten sieben Tage der Krankenhauspflege wird nach Berechnungen der Hamburg- Münchner Ersatzkasse zu einem derartigen Anstieg der Verwal- tungskosten führen, daß die er- hofften Entlastungseffekte zum großen Teil wieder zunichte ge- macht würden. Allein die Prüfung und das schriftliche Einzugsver- fahren einschließlich der notwen- digen Mahnungen verursachten den Krankenkassen mindestens 20 DM Verwaltungskosten.

Damit blieben von den 35 DM, die der Patient für sieben Tage Kran- kenhausaufenthalt zahlen soll,

NACHRICHTEN

gründung beim Überschreiten des festgelegten Schwellenwertes der GOÄ würde die Verwaltungsarbeit und damit die Praxiskosten zu- sätzlich erhöhen. Es sei zwar nicht zu bestreiten, daß die Gebühren- ordnung modernisiert und neu ge- faßt werden müsse, doch sollten die Grundsätze eines Freien Beru- fes und die vom Bundesarbeitsmi- nisterium den Beteiligten zuge- sagte Kosten- und Umsatzneutrali- tät sichergestellt werden. Der CDU-Sprecher bemängelte auch, daß der Verordnungsentwurf überhaupt nicht oder nur mangel- haft mit den Verbänden der Ärzte und Zahnärzte diskutiert und ab- gestimmt worden ist.

Dagegen begrüßt Schmidt (Kemp- ten) den Regierungsentwurf. Sei- ner Meinung nach enthalte die neue GOÄ „keinerlei dirigistische Eingriffe". Erstmals halte auch das regierungsamtliche Prinzip der Kostendämpfung Einzug im Bereich der privaten Krankenver- sicherung (ein Bereich allerdings, auf den die staatlichen Kosten- dämpfungsmaßnahmen nicht ab- gestellt werden dürften). EB

höchstens fünfzehn DM für die Kassen übrig. Die Hamburg- Münchner listet auf:

Die Krankenkasse muß zu- nächst einmal die jeweilige Dauer der Krankenhauspflege anhand des einzelnen Krankheitsfalles selbst prüfen.

Die Frage ist zu klären, ob es sich um eine Krankenhauspflege oder um eine Behandlung in einer Kur- oder Spezialeinrichtung ge- handelt hat, denn die Höhe und Dauer der Selbstbeteiligung sind verschieden.

> Dann ist zu ermitteln, ob der Versicherte im selben Kalender- jahr bereits einen Eigenanteil für eine Krankenhausbehandlung ge- zahlt hat, denn die Direktbeteili- gung darf nur einmal im Jahr und dann für maximal sieben Tage er- hoben werden.

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 37 vom 17. September 1982 21

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