• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "„Pflegepraktikum“ ließe sich realisieren: Mehrbelastung des Personals" (17.06.1983)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "„Pflegepraktikum“ ließe sich realisieren: Mehrbelastung des Personals" (17.06.1983)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Pflegepraktikum

Krankenschwestern und Kranken- pflegern bei der Arbeit angeleitet und beaufsichtigt werden müssen.

Bei der von Herrn Dr. Hannemann aufgemachten Rechnung könnten pro Jahr nochmals 120 000 ange- hende Medizin-Studenten auf die Krankenhäuser losgelassen wer- den. Ob bei einem solchen An- sturm von ungelernten Kräften noch „von einer Wohltat für unse- re Patienten" gesprochen werden kann? Die von Herrn Dr. Hanne- mann zitierte „pflegerische Unter- versorgung" würde doch wohl mit diesem Heer von ungelernten Kräften noch weiter verstärkt. Vor- teile für die Qualität der Pflege sind für mich weit und breit nicht erkennbar. Das Gegenteil ist der Fall. Vorrangige Aufgabe von Krankenschwestern und Kranken- pflegern wird nicht mehr das Pfle- gen von Patienten sein, sondern darüber zu wachen, daß sich die Fehler der Hilfskräfte in Grenzen halten.

Ulrike Peretzki-Leid Brückerweg 13 7141 Beilstein

Mehrbelastung des Personals

. . . Am 7. Dezember 1982 hat ein Gespräch zwischen Vertretern der Krankenpflegeverbände (DBfK, ADS, DRK) und Vertretern der Westdeutschen Rektorenkonfe- renz stattgefunden, in dem Vor- und Nachteile und mögliche Durchführungsrichtlinien erörtert worden sind ... Die Krankenpfle- geausbildung dauert drei Jahre und umfaßt einen theoretischen Unterricht von gesetzlich 1200 Stunden, in den Durchführungs- bestimmungen der Länder meist 1600 Stunden. 3400 Stunden bzw.

3000 Stunden entfallen auf die praktische Ausbildung. Schwer- punkt des Unterrichtes bildet das Fach Krankenpflege. Daneben er- halten die Auszubildenden Unter- richt in Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Hygiene, Gesundheits- erziehung, Ernährungslehre, Phar-

makologie, Physik, Chemie, Mi- krobiologie, Anatomie/Physiolo- gie, Krankheitslehre, Berufs- und Staatsbürgerkunde. Die prakti- sche Ausbildung findet in ver- schiedenen, festgelegten Abtei- lungen mit festgeschriebenen Lernzielen statt. Den Abschluß der Ausbildung bildet eine staatliche Prüfung, welche sich aus einem schriftlichen, praktischen und mündlichen Anteil zusammen- setzt .. .

Im Mittelpunkt der Krankenpflege steht immer der kranke Mensch mit seinen individuellen Bedürf- nissen . . . Pflege beschränkt sich . . . nicht nur auf den Aspekt des Umsorgens und Umhegens, sondern fordert die Fähigkeit des Abwägens zwischen der Notwen- digkeit der Fürsorge und dem zu fördernden Streben nach Eigen- ständigkeit.

Der Einsatz von Krankenpflege- praktikanten, die ohne jede Aus- bildung in die Verantwortung am Patienten gestellt werden — wir ge- hen dabei davon aus, daß jede Tä- tigkeit am Patienten Verantwor- tung beinhaltet — ist zwar kosten- günstig, jedoch unverantwortlich.

Die quantitative „Aufbesserung"

der Personallage durch Pflege- praktikanten ist aus unserer Sicht nur eine Mehrbelastung der ohne- hin überlasteten Krankenpflege- kräfte.

Eine vierteljährliche Fluktuation belastet durch die ständig neu notwendige Einarbeitung. Auf- sicht und Kontrolle der ausgeführ- ten Tätigkeiten erfordern ebenfalls zusätzliche Zeit. In der Konse- quenz bedeutete dies, daß für die

— wie ganz richtig richtig bemerkt wird — aus Kostengründen mit qualifiziertem Krankenpflegeper- sonal unterversorgten Patienten noch weniger Zeit bliebe.

Wird Krankenpflege nach dem Prinzip „zwei Hände sind zwei Hände" betrieben, ist eine Schädi- gung des Patienten vorprogram- miert. Der qualifizierten Betreu- ung der Patienten scheint in der

geführten Diskussion ohnehin we- nig Bedeutung zuzukommen, nur so läßt sich die Reduktion von Pflegequalität auf einen Kosten- faktor verstehen.

Der Grundgedanke, aus einem

„Pflegepraktikum" die Qualifika- tion zum Medizinstudium abzulei- ten, ist sicher zu durchdenken.

Zu diskutieren wäre jedoch im Vorwege, welche Fähigkeiten oder Eigenschaften ermittelt werden sollen, welche Aufgaben der Prak- tikant im Interesse der Sicherheit des Patienten ausführen darf und ob diese Tätigkeiten zur Abprü- fung oben zu nennender Eigen- schaften oder Fähigkeiten über- haupt geeignet sind. Geeignet scheint uns, ein Pflegepraktikum nach Klärung der Anleitungsver- antwortung, Kommunikationsfä- higkeit und manueller Geschick- lichkeit zu beurteilen .. .

Christa Stöwahse Gisela Vogt

Deutscher Berufsverband für Krankenpflege — Regionalverband Bremen, Hamburg

und Schleswig-Holstein e. V.

Hochkamp 21 2407 Bad Schwartau

Schlußwort

Die Befürchtungen von Frau Pe- retzki-Leid sowie von Frau Stö- wahse und Frau Vogt decken sich nicht mit meinen über 20jährigen Erfahrungen an verschiedenen Krankenhäusern. Die Schwestern, mit denen ich zusammengearbei- tet habe und zusammenarbeite, haben das Zupacken von motivier- ten und tüchtigen Hilfskräften al- ler Art nicht als Belastung, son- dern als eine erhebliche Entla- stung empfunden. Ob diese Dis- krepanz der Anschauungen daran liegen könnte, daß die Leserbrief- autorinnen das Problem von der höheren Warte einer Verbands- spitze und nicht so sehr aus der Sicht der praktisch tätigen Kran- kenschwester sehen?

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 24 vom 17. Juni 1983 103 Ausgabe A

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze Notizen Pflegepraktikum

Die von Frau Stöwahse und Frau Vogt beschworene Schädigung der Patienten sehe ich nicht spe- ziell durch Krankenpflegeprakti- kanten vorprogrammiert. Bei aller Hochschätzung für die fachliche Kompetenz unserer Schwestern und unter dem bewußten Hinweis darauf, daß schon oft eine gute Schwester eine kritische Krank- heitssituation besser erkannt und behandelt hat als ein unerfahrener Arzt, läßt sich nicht verschweigen, daß nicht selten tüchtige Schwe- sternhelferinnen oder Kranken- pflegepraktikanten verläßlichere Helfer waren als unaufmerksame oder unbekümmerte Kranken- schwestern oder -pfleger.

Die in den Leserbriefen angespro- chene Verantwortung ist in erster Linie ein Problem des Chefarztes, der mit seinen Mitarbeitern dafür zu sorgen hat, daß jeder nur die Aufgaben übertragen bekommt, die er nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen ohne Gefahr für den Patienten erledigen kann.

Dies ist tatsächlich ein beunruhi- gendes Problem; aber es wird durch die Beschäftigung von Kran- kenpflegepraktikanten nicht we- sentlich anders; allenfalls quanti- tativ etwas größer. Die examinier- ten Pflegekräfte und die Ärzte wer- den sehr schnell sehen, wieviel sie dem einzelnen Krankenpflege- praktikanten zumuten können und werden ihn in einem Prozeß des gegenseitigen Helfens an immer verantwortungsvollere Tätigkeiten heranführen können. Ich gebe zu, daß die Bereitschaft zum Helfen und Verstehen auf beiden Seiten vorhanden sein muß und daß es auch die Möglichkeit geben muß, unwillige oder verantwortungslose Praktikanten vorzeitig aus dem Praktikum zu entlassen. Dies wäre um so wichtiger, wenn sich die dezentrale Beurteilung — ein we- sentlicher Ansporn, das Beste zu geben — aus juristischen Gründen nicht durchsetzen ließe.

Dr. med. Hans-Rainer Hannemann Kreiskrankenhaus

8210 Prien a. Ch.

KURZBERICHTE

Krankenhausfinanzierung:

Kirchliche Krankenhaus- träger empfehlen

Dezentralisierung

Für eine weitgehende Dezentrali- sierung und Entstaatlichung der Krankenhausbedarfsplanung ha- ben sich die kirchlichen Kranken- haus-Trägerverbände — der Deut- sche Evangelische Krankenhaus- verband e. V. und der Katholische Krankenhausverband Deutsch- lands e. V. — in einer Denkschrift zur Reform des geltenden Sy- stems der Krankenhausfinanzie- rung und -planung ausgespro- chen (vgl. Heft 16 der vom Caritas- verband herausgegebenen Schrif- tenreihe „Unser Standpunkt";

Freiberg, Januar 1982).

Den Vorschlägen zufolge solle künftig das „staatliche Planungs- monopol" durch eine dezentrale Planung „aller für das Kranken- hauswesen Verantwortlichen" er- setzt werden. Dem Krankenhaus- träger soll die alleinige Hoheit ein- geräumt werden, die Planung durchzuführen; demnach soll er auch das Planungsrisiko tragen.

Im einzelnen sieht das program- matische Papier folgende Rege- lungen vor:

An die Stelle der zentralistischen Bedarfsplanung der Landesbehör- den tritt auf überbetrieblicher Ebe- ne eine Orientierungsplanung, an der Krankenhausträger, Sozialver- sicherungsträger und der Staat gleichberechtigt beteiligt sind.

Ein speziell zu bildender Orientie- rungsrat, der verbindend zwi- schen Patienten, Krankenhaus, Krankenkassen und Staat tritt, ist der institutionelle Ordnungsrah- men für das neue System. Auf der Grundlage von exakter Kapazitäts- und Bedarfsermittlung und mit Hilfe von mittelfristigen Progno- sen sollen neue Wege vorbereitet werden, um mehr Wirtschaftlich- keit, Kostenbewußtsein bei allen Beteiligten und Flexibilität zu er- reichen.

Der Orientierungsrat, der sich aus Vertretern „aller Beteiligten" bil- det, analysiert und berät die Kran- kenhausträger bei sämtlichen ge- planten Investitionen. Sein Votum ist entscheidend für das geplante Vorhaben. Investieren die Träger gegen die Stimme des Orientie- rungsrates, tragen sie das volle Ri- siko ohne Hilfe des Staates. Der Orientierungsrat auf Landesebene gibt zu den angezeigten Investi- tionsvorhaben und ihrer Begrün- dung eine Stellungnahme ab. Vor Abgabe eines negativen Votums ist dem betroffenen Krankenhaus- träger Gelegenheit für ein gegen- seitig klärendes Orientierungsge- spräch zu geben (Beratungs- pflicht). Bei negativem Votum trägt das Krankenhaus, wenn es das Projekt gleichwohl durch- führt, das volle Risiko für den Fall einer Fehlinvestition. Erweist sich umgekehrt bei positivem Votum des Orientierungsrates das Vorha- ben als Fehlinvestition, so ist dem Krankenhaus das Refinanzie- rungsrisiko durch öffentliche För- derung wenigstens teilweise abzu- nehmen.

Verletzt das Krankenhaus indes- sen seine Pflichten (Anzeige-, Orientierungs-, Begründungs- und Beratungspflicht), so darf es Inve- stitionskosten (insbesondere Ab- schreibungen oder Zinsen) für das betreffende Vorhaben im Pflege- satz nicht geltend machen.

Die Krankenhausträger sind ver- pflichtet, alle kapazitäts- und strukturverändernden Investi- tionsvorhaben beim „Orientie- rungsplan" anzuzeigen (Anzeige- pflicht), sich über den Stand des Orientierungsplanes zu informie- ren (Orientierungspflicht) sowie die Notwendigkeit der Investition zu begründen (Begründungs- pflicht).

Im Krankenhausorientierungsplan werden sämtliche Daten zur Nach- frage der Patienten nach Kranken- hausleistungen den entsprechen- den Daten des Angebots an Kran- kenhausleistungen (insbesondere an Krankenhausbetten) gegen- 104 Heft 24 vom 17. Juni 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Grundsätzlich sind Lagerungstemperaturen, insbesondere während des Transportes, unter 1°C und über 40°C strikt zu vermeiden, da diese zu einer Schädigung des Hornhautgewebes

Die Ordensleute haben unter Wahrung des gemeinsamen Lebens in einer eigenen Ordensniederlassung zu wohnen und dürfen sich ohne Erlaubnis des Oberen aus ihr

Die Kasse, die natürlich ihrem Slogan folgend „immer für ihn da ist“ – in Wirklichkeit aber nicht mehr für ihn, sondern in erster Linie für sich selber da ist und hinter

Bei einer mittelgradigen Depression kommen zu den zwei Haupt- noch drei bis vier Nebensymptome hinzu.. Eine schwere depressive Episode ist beim Vorliegen von drei Haupt- und

• Halten Sie Boden im Feld durch möglichst dauerhafte Boden- bedeckung zurück – vermeiden Sie durch diese Begrünungs- maßnahmen Oberflächenabfluss und Bodenerosion.... ERGREIFEN

sammenzustellen und Schlussfolgerungen für eine gute fachliche Praxis abzuleiten.. Dies geschieht zu den vier

• Basic Phonetics and Phonology and/or

April 2017 – Die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) in enger Abstimmung mit den Landeskrankenhausgesellschaften veröffentlichte neu überarbeitete Bestandsaufnahme