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Bericht und Meinung DER KOMMENTAR
Die liTV heizt ein
Das ist schon verwunderlich, was da in einem Flugblatt der Gewerk- schaft Öffentliche Dienste, Trans- port und Verkehr aus dem Frank- furter Raum steht. Auf einer Ver- anstaltung von Arzt- und Zahn- arzthelferinnen sollen — so die ÖTV — Forderungen für tarifver- tragliche Regelung mit Arzt und Zahnarztverbänden erarbeitet werden! — Jetzt erst? War denn die ÖTV nicht schon einmal Verhand- lungspartner und hat sie nicht schon selbst Tarifverträge für Arzt- und Zahnarzthelferinnen mitge- tragen?
In dem Rundschreiben heißt es:
„In mehreren anderen Städten exi- stieren solche Arbeitskreise in der ÖTV, weil die Kolleginnen und Kol- legen erkannt haben, daß es nur mit Hilfe einer großen Organisa- tion — nämlich der ÖTV — möglich ist, berechtigte Forderungen durchzusetzen."
Dabei war es die ÖTV, die sich einst, von heute auf morgen, be- dingt wohl durch innerverbandli- chen Krach mit der Deutschen Angestelltengewerkschaft, außer- stande sah, am Verhandlungstisch in mühsamer, sachlich bezogener Kärrnerarbeit, sich den Interessen jener Arbeitnehmerinnen zu wid-
men, für die sie offenbar ihr Herz erst jetzt wieder entdecken zu scheint.
Die neue Aktivität der ÖTV, so ist zu vermuten, beruht wohl eher auf neuerwachtem machtpolitischem Interesse: Für den Eintritt in die Gewerkschaft läßt sich eindrucks- voll werben, wenn man für die kri- tisierten Vertragswerke hinterher scheinbar keine Verantwortung zu tragen hat!
Die Gewerkschaft ÖTV bleibt also dem Verhandlungstisch aus durchsichtigen Gründen seit ge- raumer Zeit und wohl auch weiter- hin fern. Der Berufsverband der
Arzthelferinnen, der Verband der weiblichen Angestellten wie die Deutsche Angestelltengewerk- schaft bemühen sich unterdessen ernsthaft, allseits tragfähige Ar- beitsbedingungen für Arzthelferin- nen auszuhandeln: Ein Prozeß wie er in allen Branchen der Wirtschaft üblich ist! Zur gleichen Zeit ver- sucht nun dieselbe ÖTV, die sich selbst aus dem Tarifgeschäft her- auskatapultiert hat, durch aggres- sive Rundschreiben nicht nur For- derungen festzulegen, sondern durch Ansprache Unzufriedener ihre schmale Mitgliederbasis zu verbessern.
Die ÖTV setzt dabei die Stunden- löhne der Arzthelferinnen mit de- nen der Industriearbeiter neben- einander und vergleicht damit im Grunde Unvergleichbares. Sie übersieht aber auch geflissentlich, daß die Abschlüsse der Arbeitsge- meinschaften zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzt- und Zahnarzthelferinnnen — insbeson- dere in finanzieller Hinsicht und vor allem in den Praxen der Groß- städte — oft weit überschritten werden ...
Es läßt sich sicherlich trefflich dar- über streiten, ob ein abgeschlos- sener Tarifvertrag schlechthin der Weisheit letzter Schluß ist. Es las- sen sich natürlich immer wieder neue Forderungen finden und be- gründen.
Die Art, in der die'ÖTV jedoch jetzt versucht Versäumtes nachzuho- len, ist ein Anzeichen dafür, daß zukünftig mit harten Bandagen gekämpft werden wird und ver- mutlich in manchen Praxen nie- dergelassener Ärzte und Zahnärz- te ein Unruheherd geschürt wer- den soll. awa
BLÜTENLESE
Chancengleichheit
Es ist zu fordern, daß die Be- gehrlichkeit gleichmäßiger zu verteilen ist. Durrak
Umbasierung - ein alter Hut
Einen Uraltplan zur „Finanzie- rungsreform" der Sozialversiche- rung hat jetzt Bundesarbeitsmini- ster Dr. Herbert Ehrenberg erneut ins Gespräch gebracht: Im „So- zialdemokratischen Pressedienst"
befürwortete er Pläne, die bisheri- ge lohnbezogene Bemessungs- grundlage der Arbeitgeberbeiträ- ge zur Sozialversicherung aufzu- geben und statt dessen das Abga- beverfahren an die betriebliche Wertschöpfung, also an den Pro- duktionsfaktor Kapital, zu knüp- fen.
Durch diese Umstellung ließe sich nach Meinung des Ministers die
„Benachteiligung" arbeits- und lohnintensiver Unternehmen mit geringem Kapitaleinsatz beseiti- gen; gleichzeitig würde die ökono- mische Leistungsfähigkeit des Un- ternehmens stärker als bisher be- rücksichtigt (vgl. auch Leitartikel im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT Heft 38/1979, Seite 2382 f.).
Die Beiträge der Arbeitnehmer sol- len aber nach wie vor lohnbezo- gen erhoben werden, obwohl Ar- beitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen zu den Arbeits- bezie- hungsweise Lohnkosten zu rech- nen sind.
Die von Minister Dr. Ehrenberg weiter angeführten Argumente sind weder originell noch neu; be- reits Mitte der sechziger Jahre hat- ten die meist lohnintensiven Be- triebe des Mittelstandes und des Handwerks diese angeblich
„schiefe Verteilung" der Beitrags- lasten beklagt.
Der damalige CDU-Bundestagsab- geordnete und Handwerkspräsi- dent Georg Schulhoff wies auf die konzentrationsfördernde Tendenz lohnbezogener Abgaben hin. Ähn- lich argumentiert Arbeitsminister Ehrenberg heute: Bei einer Umba- sierung würde der von den Lohn- kosten ausgehende Rationalisie-
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 41 vom 11. Oktober 1979 2629
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Bericht und Meinung Umbasierungspläne
rungsdruck abgeschwächt oder zeitlich verschoben. Dies würde seiner Meinung nach nicht nur die Beschäftigungssituation verbes- sern, sondern auch zu mehr Ver- teilungsgerechtigkeit und zu glei- chen Wettbewerbschancen der Unternehmen führen.
Die „Denkanstöße" Bundesar- beitsministers Ehrenberg stehen möglicherweise auch in mittelba- rem Zusammenhang mit der als
„kostenneutral" apostrophierten Reform der Hinterbliebenenver- sorgung, die dem Urteil des Bun- desverfassungsgerichts (von 1975) zufolge bis spätestens im Jahr 1984 zu bewältigen ist. Möglicher- weise erhofft der Minister, für die Reform '84 zusätzliche Finanzie- rungsquellen erschließen zu kön- nen...
Indes: Bereits 1965 hatte die Re- gierung Erhard nach einer mehr- jährigen politischen Diskussion
unter Berücksichtigung eines Gut- achtens des Instituts für Wirt- schaftspolitik der Universität Köln (Gutachter: Prof. Dr. rer. pol. Chri- stian Watrin) es abgelehnt, die Beitragsbemessungsgrenze auf den Kapitaleinsatz oder die be- triebliche Wertschöpfung umzu- stellen. Die auch heute unverän- dert geltenden Argumente gegen eine „Umbasierung": Die Sozial- leistungen seien durchweg lohn- bezogen und entsprächen vor al- lem in der Rentenversicherung dem versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip. Die Soziallei- stungen seien ausschließlich dem Produktionsfaktor Arbeit zuzu- rechnen; Forschungs- und Ent- wicklungsinvestitionen würden zusätzlich erschwert. Darüber hin- aus sorgten die Arbeitskosten für eine marktwirtschaftliche Steue- rung der Produktion und nachfra- gegerechte Lenkung der Produk- tionsfaktoren. Das gegliederte Sy- stem der Sozialversicherung mit paritätischer Selbstverwaltung könne nicht mehr beibehalten werden. Auch seien Eingriffe in die berufsständischen Versorgungs- werke zu befürchten .. .
Dr. rer. pol. Harald Clade
NACHRICHTEN
FDP-Politiker für liberales Krankenhausrecht
Bei der bevorstehenden Neurege- lung des Krankenhausrechts soll- ten liberale Elemente stärker als bisher durchgesetzt werden. Dies erklärte Rudolf Neidert, Ge- schäftsführer des Arbeitskreises Sozialpolitik der FDP-Bundestags- fraktion, bei einer Vortragsveran- staltung des Verbandes der priva- ten Krankenversicherung (PKV) in Köln. Bei der Bedarfsplanung und Festsetzung der Pflegesätze seien die Krankenhäuser und die Ko- stenträger maßgeblich zu beteili- gen. Dazu gehöre auch die private Krankenversicherung.
Den Krankenhäusern sei zu emp- fehlen, die Wahlleistungen, vor al- lem Ein- und Zweibettzimmer, in Umfang und Qualität bedarfsge- recht anzubieten. Schließlich lä- gen hier die einzigen Einnahme- quellen, über die die Krankenhäu- ser nach geltendem Recht noch frei verfügen könnten.
Neidert bezeichnete es als not- wendig, einen angemessenen Ab- schlag vom Pflegesatz bundesein- heitlich festzusetzen, wenn der Patient die ärztliche Betreuung selbst bezahlt. WZ
Merkblatt für abgewiesene Studienbewerber
Ein Merkblatt für alle, die keinen Studienplatz erhalten haben, hat die „Deutsche Studentenschaft"
zusammengestellt.
Es behandelt Fragen wie: Welche Chancen hat man durch den Kla- geweg? Wie kann man klagen, und wo müssen die Klagen einge- reicht werden? Welche Aussichten bestehen über den sogenannten
„Quereinstieg"? Welche Möglich- keiten gibt es über ein „Ersatz"- oder „Park"-Studium? Wie sind die weiteren Zulassungsbedingun- gen entsprechend dem neuen Zu- lassungsrecht? Wie stehen die Chancen um einen Studienplatz
im Ausland? Das Merkblatt kann gegen Einsendung eines adres- sierten und frankierten Briefum- schlages angefordert werden bei:
Deutsche Studentenschaft, Untere Hausbreite 11, 8000 München 45. EB
Umfassender
Krankenversicherungsschutz
Der Krankenversicherungsschutz der Bevölkerung ist nahezu „voll- kommen": Von den 61,3 Millionen Bundesbürgern waren im April 1978 99 Prozent krankenversi- chert. Nur 0,3 Prozent der Bevöl- kerung waren zum Erhebungszeit- punkt weder selbst noch als Fami- lienmitglied versichert, wie eine Mikrozensuserhebung des Stati- stischen Bundesamtes ergab.
Langfristig hat sich der Anteil der krankenversicherten Bevölkerung ständig erhöht. Im Oktober 1957, bei der ersten Mikrozensuserhe- bung, waren 95 Prozent gegen das Krankheitsrisiko versichert. 1967 betrug dieser Anteil bereits 98,4 Prozent. 1970 waren 98,9 Prozent versichert. Fast die Hälfte der Be- völkerung (47,9 Prozent) waren 1978 in einer Orts- oder Innungs- krankenkasse versichert. Knapp ein Viertel (23,6 Prozent) hat den Versicherungsschutz bei einer Er- satzkasse. Von dem restlichen Viertel der Bevölkerung gaben 12,7 Prozent an, in einer Betriebs- krankenkasse, und 7,5 Prozent, ausschließlich in einer privaten Krankenversicherung versichert zu sein. Während im Zeitraum 1970 bis 1978 die Orts- und In- nungskrankenkassen einen ge- ringfügigen Mitgliederrückgang (von 31 auf 29,4 Millionen) zu ver- zeichnen hatten, registrierten die Ersatzkassen eine gegenläufige Tendenz: Ihr Mitgliederbestand stieg von 11,9 Millionen (1970) bis April 1978 auf 14,5 Millionen Per- sonen. Bei der privaten Kranken- versicherung (PKV) verringerte sich die Zahl der vollversicherten Personen von 5,7 Millionen auf 4,6 Millionen. EB
DEUTSCHES ÄRZTEBL ATT 2630 Heft 41 vom 11. Oktober 1979