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Archiv "Gehaltstarif für Arzthelferinnen: Gültig ab 1. Juli 1982" (06.08.1982)

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Academic year: 2022

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Dankbriefe aus Polen

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Drei Dankbriefe aus Polen und ein Zeitungsartikel (alles aus Danzig) sind bei der Redaktion eingetroffen. Die über einen Mittelsmann nach Polen gelang- ten Arzneimittelspenden von Lesern des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES sind danach offensichtlich in die richtigen Hände gekommen. Insgesamt haben DÄ-Leser rund 4 t an Arzneimitteln gespendet. Ein Dankbrief ist oben, leicht verkleinert, wiedergegeben. Wer weiterhin Medikamente für Polen spenden will, kann sein Päckchen an folgende Adresse schicken: Roman Richert, Eiswiese 2, 5160 Düren, Telefon 0 24 21/4 16 32. Richert wird voraussichtlich noch im Laufe dieses Monats wieder nach Polen reisen

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Gehaltstarif für

Arzthelferinnen: Gültig ab 1. Juli 1982

Wie alljährlich erfolgte auch in diesem Jahr wieder eine Neufas- sung des Gehaltstarifes für Arzt- helferinnen. Die Arbeitsgemein- schaft zur Regelung der Arbeits- bedingungen der Arzthelferinnen (AAA) führte entsprechende Ver- handlungen mit dem Berufsver- band der Arzthelferinnen, der Deutschen Angestellten-Gewerk- schaft und dem Verband der weib- lichen Angestellten.

Wie bereits in den vergangenen Jahren sah sich die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) weiterhin außer- stande, gemeinsam mit der Deut- schen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) und damit auch dem Be- rufsverband der Arzthelferinnen und dem Verband der weiblichen Angestellten an einem Tisch zu verhandeln, was dazu führt, daß mit der ÖTV bisher keine Tarifab- schlüsse getätigt werden.

Die Forderungen der beteiligten Gewerkschaften und Berufsver- bände beliefen sich auf eine linea- re Erhöhung der Gehälter um 6 Prozent. Nach längeren Verhand- lungen einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf ei- ne Erhöhung der Gehälter um 4,2 Prozent. Die in der Rubrik „Be- kanntmachungen" der vorliegen- den Ausgabe veröffentlichte Ge- haltstabelle enthält die ab 1. Juli 1982 gültigen Tarifgehälter. Die Erhöhung entspricht den auch in anderen vergleichbaren Wirt- schaftsbereichen üblichen Ge- haltserhöhungen für 1982.

Die Ausbildungsvergütung wurde um jeweils 25 DM auf 505 DM im 1.

und auf 555 DM im 2. Ausbildungs- jahr angehoben. Die Erhöhung er- folgte unter dem Gesichtspunkt, daß die Geringverdienergrenze auf jeden Fall auch im 1. Ausbil- dungsjahr aus Gründen der Ge- haltsgerechtigkeit überschritten werden muß.

Neu eingefügt wurde in den Ge- haltstarifvertrag erstmals, daß die Arzthelferin bei jeder Änderung ih- rer Bezüge Anspruch auf eine schriftliche Abrechnung hat. Hier- bei handelt es sich jedoch um kei- ne gravierende Änderung, da be- reits jetzt davon auszugehen ist, daß in den meisten ärztlichen Pra- xen schriftliche Abrechnungen er- stellt werden.

Insgesamt stellt dieser Abschluß einen durchaus tragfähigen Kom- promiß dar, jedoch einigte man sich darauf, im nächsten Jahr eine Strukturveränderung der jetzigen

Gehaltstabelle durchzuführen. Ein erstes Gespräch zwischen Arbeit- geber- und Arbeitnehmervertre- tern ist für den Herbst dieses Jah- res vorgesehen, so daß bei den Tarifverhandlungen zu Beginn nächsten Jahres zumindest ein Konsens in bezug auf den Grund- gedanken vorhanden ist.

Ziel ist es, eine leistungsbezogene Vergütung der Arzthelferinnen und eine demgemäße Strukturie- rung der Gehaltstabelle zu errei- chen, was sowohl im Interesse der Arbeitnehmer als in dem der Ar- beitgeber liegen dürfte. AAA/Ger

22 Heft 31 vom 6. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

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