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Archiv "GKV-Arzneimittelindex: Orientierungshilfe für den Kassenarzt" (02.07.1982)

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DEUTSCHES • • ZTEBLATT

Ärztliche Mitteilungen

Herausgeber: Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung

GKV-Arzneimittelindex:

Orientierungshilfe für den Kassenarzt

Nach zweijähriger Vorlaufphase liegen nunmehr die ersten Er- gebnisse aus dem Arzneimittel- index der Gesetzlichen Kranken- versicherung (im folgenden:

GKV-Arzneimittelindex) über die therapeutische Verordnungs- struktur von Arzneimitteln in der ambulanten kassenärztlichen Versorgung vor. Für den Zeit- raum vom 1. Januar bis zum 30.

September 1981 werden die 500 führenden Arzneimittel, unter- gliedert nach Verordnungshäu- figkeit und Umsatzstärke, aufge- listet. Damit wird dem Kassen- arzt erstmals eine Information über die Verordnungsgewohn- heiten der Gesamtheit seiner Kollegen geboten.

Der GKV-Arzneimittelindex, für den die Federführung beim Wis- senschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) liegt, basiert auf einer Vereinbarung der Spitzenverbände der Kranken- kassen, der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deut- scher Apotheker/Deutscher Apothekerverein sowie der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung aus dem Jahre 1980. Ziel dieser Vereinbarung ist es, dem Kassenarzt eine bessere Information an die Hand zu geben, die geeignet ist, eine wirtschaftliche Verord- nungsweise zu fördern. Deshalb sollen die Aussagen aus den Daten des Index in erster Linie Berücksichtigung bei der Gestal- tung der ärztlichen Fortbildung finden.

Die jetzt vorliegenden Daten der ersten drei Quartale 1981 gestat- ten nur, den derzeitigen Verordnungsstand zu betrachten. Ziel künftiger Auswertungen ist es aber, Vergleiche mit den Daten vorausgegangener Zeiträume anzustellen. Das gilt in erster Linie für

> Preisveränderungen

> Veränderungen der Zahl der Verordnungen sowie

> Veränderungen der Packungsgrößen, Stärken und Darrei- chungsformen,

wobei diese Vergleiche bzw. Veränderungen für den Gesamt- markt, für einzelne therapeutische Klassen wie aber auch für einzelne Arzneimittel angestellt bzw. festgestellt werden sollen.

Des weiteren sollen Verschiebungen zwischen den Medikamen- ten (einschließlich Verordnung neuer Medikamente) innerhalb der therapeutischen Klassen (sogenannter Intraklasseneffekt) sowie Verschiebungen zwischen den therapeutischen Klassen (sogenannter Interklasseneffekt) beobachtet werden.

Preisveränderungen im Arzneimittelmarkt werden im übrigen schon seit 1981 monatlich vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen untersucht und mitgeteilt. Die Tabelle 1 gibt die Preissteigerungsraten im Jahr 1981 sowie in den Monaten Januar bis Mai 1982 wieder. Danach zeigt sich, daß der Preisstill- halteappell des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Indu- strie Erfolg hat. 1>

Ausgabe B DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 26 vom 2. Juli 1982 13

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Jahr/Monat Preisindex Januar 1980

= 100

Preisanstieg gegenüber Vorjahr in %

Preisanstieg gegenüber Vormonat in % 1979

Jahres- durchschnitt 1980

Jahres- durchschnitt 1981 Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 1981

Jahres- durchschnitt 1982 Januar Februar März April Mai

97,5

102,5 105,3 106,2 106,8 107,5 107,7 107,8 108,1 108,2 108,3 108,3 108,4 108,4

107,6 108,5 108,7 108,7 109,1 109,3

5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,5 5,3 5,1 4,4 3,9 3,9 3,7

5,0 3,1 2.4 1,8 1,5 1,5

0,7 0,8 0,6 0,6 0,2 0,1 0,3 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0

0,1 0,2 0,0 0,3 0,2 0,3** )

Quelle: GKV-Arzneimittelindex

Tabelle 1: Allgemeine Preisentwicklung Januar 1981 bis Mai 1982 für Arzneimittel zu Lasten der GKV*)

Anmerkungen: *) Der Preisindex enthält nur Preiserhöhungen bei identischen Artikeln.

Indirekte Preiserhöhungen im Zusammenhang mit Produkt- oder Arti- kelvariationen werden nicht erfaßt.

'*) Berechnet als geometrisches Mittel aus den Monatswerten.

Die Information:

Bericht und Meinung

Die Erhebung der in der kassen- ärztlichen Versorgung verordne- ten Arzneimittel ist sehr aufwen- dig. Auf den von den Apotheken- Rechenzentren gegenüber den Kostenträgern abzurechnenden Verordnungsblättern wird zwar der Preis, nicht aber die Arzneimit- tel-Kenn-Nummer aufgedruckt.

Deshalb muß diese bei jedem aus- zuwertenden Verordnungsblatt zusätzlich erfaßt werden, was bei der Handschrift mancher Ärzte äu- ßerst schwierig ist. Dieser Auf- wand gestattet es, in einer Stich- probe nur jedes tausendste Re- zept derzeit auszuwerten. Wie bei allen auf Stichproben basierenden Erhebungen können Abweichun- gen zwischen Stichprobenergeb- nissen und den Werten in der Grundgesamtheit auftreten. Die

Abweichungen der ausgewiese- nen absoluten Werte von den

„wahren" - jedoch unbekannten - Werten sind in der Regel aller- dings geringfügig. Wesentlich ist, daß in der Berichtsperiode Januar bis September 1981 die Stichpro- be noch nicht in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland flä- chendeckend gezogen werden konnte. Es fehlen noch insgesamt die Bundesländer Hessen, Rhein- land-Pfalz und Saarland; in Nord- rhein-Westfalen und Berlin (West) fehlen einzelne Kassenarten. Nütz- lich ist es, daß Auswertungsergeb- nisse bayerischer RVO-Kranken- kassen getrennt vorliegen, so daß sie Vergleiche zwischen den Ver- ordnungen der bayerischen Kas- senärzte und den aus der gesam- ten Bundesrepublik ermöglichen.

GKV-Arzneimittelindex

Die der Studie vorangestellte Übersicht der Indikationsgruppen- anteile an der Gesamtverordnung spiegelt die Realitäten der tägli- chen Praxis wider: Analgetika und Antirheumatika führen mit weitem Abstand in der Zahl der Verord- nungen (13,8 Prozent). An zweiter Stelle liegen Antitussiva und Ex- pektorantien mit 6,5 Prozent der Verordnungen. Erst an dritter Stel- le stehen Psychopharmaka mit 5,8 Prozent der Verordnungen, was si- cher gegen den Vorwurf einer kri- tiklosen Verordnung, insbesonde- re von Tranquillantien spricht.

Dann kommen Kardiaka mit 5,5 Prozent, dicht gefolgt von den Dermatika mit 5,4 Prozent und Ma- gen-Darm-Mitteln mit 5,3 Prozent.

Um die Verordnungsmarke von 3 Prozent gruppieren sich eng Mund- und Rachentherapeutika, Antihypertonika, Koronarmittel, Venenmittel, Gynäkologika, Oph- thalmika, Hypnotika, Sedativa und durchblutungsfördernde Mittel.

Alle übrigen Indikationsgruppen liegen deutlich unter 2 Prozent der Verordnungen mit Ausnahme der Antibiotika. die überraschender- weise nur 1,9 Prozent der Verord- nungen ausmachen; ein überzeu- gendes Argument gegen den oft geäußerten Vorwurf einer häufi- gen Ex-juvantibus-Verordnung von Antibiotika in der Praxis.

Die fünf dem Umsatz nach führen- den Indikationsklassen sind:

1. Analgetika/Antirheumatika mit 1033,32 Millionen DM (Anteil 10,0 Prozent)

2. Psychopharmaka 692,59 Millio- nen DM (6,7 Prozent)

3. Durchblutungsfördernde Mittel 582,22 Millionen DM (5,7 Prozent) 4. Magen-Darm-Mittel 575,75 Mil- lionen DM (5,6 Prozent)

5. Koronarmittel 492,90 Millionen DM (4,8 Prozent)

Die Anteile der Indikationsgrup- pen an der Gesamtverordnung bei den bayerischen Kassenärzten decken sich weitgehend mit den Bundeswerten. Es gibt jedoch einige bemerkenswerte Unter-

14 Heft 26 vom 2. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B

(3)

schiede: So beträgt der Anteil von Hypnotika und Sedativa in Bayern nur 1,9 Prozent gegenüber 2,7 Prozent im Bundesdurchschnitt Auch der Anteil der Psychophar- maka ist mit 5,8 Prozent bundes- weit höher als in Bayern mit 5,3 Prozent. Dagegen werden dort mit 7,6 Prozent mehr Antitussiva und Expektorantien verordnet als in der ~esamten Bundesrepublik (6,5 Prozent).

Die zeitlich längere Auswertung in Bayern gestattet bereits eine erste Analyse des Ausgabenzuwachses für Arzneimittel von 10,8 Prozent zwischen dem ersten und dem zweiten Halbjahr 1981. Diese Zu- wachsrate in Bayern gliedert sich in folgende Einzelkomponenten: ..,.. 5,5 Prozent Preisentwicklung ..,.. 2,2 Prozent Zunahme der Zahl der Verordnungen sowie

..,.. 2,8 Prozent Gesamtstrukturef- fekt

Der Gesamtstruktureffekt wieder- um läßt sich in

..,.. + 2,3 Prozent Veränderungen

der Packungsgrößen, Stärken und Darreichungsformen (lntramedi- kamenteneffekt) und

..,.. + 0,4 Prozent Verschiebungen

zwischen Medikamenten (lnterme- dikamenteneffekt)

unterteilen.

Der Umsatzanstieg variiert erheb- lich zwischen den therapeuti- schen Klassen. So ist zum Beispiel bei Antibiotika der Umsatz nur um 0,8 Prozent gestiegen, bei durch- blutungsfördernden Mitteln hinge- gen um 14,2 Prozent. Bei Magen- Darm-Mitteln ist ein ausgeprägter Trend zu teureren Fertigarzneimit- teln zu verzeichnen.

Bezüglich der Verordnungshäu- figkeit einzelner Fertigarzneimittel {Tabelle 2) überrascht, daß die bei- den ersten Rangplätze mit 1,4 Pro- zent bzw. 1,1 Prozent am Gesamt- volumen Herzglykosid-Präparate

sind, nämlich Novodigal und Lani-

top. Es folgen zwei Tranquillantien

Die Information:

Bericht und Meinung GKV-Arzneimittelindex

Tabelle 2: Führende Fertigarzneimittel nach Verordnungs- häufigkeit Januar bis September 1981

Rang Name

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Novodigal Lanitop Adumbran Lexetanil 6 Briserin Euglucon Otriven Novalgin Voltaren Gelonida isoket retard Bisolvon Frubienzym Modenol

Spasmo-Cibalgin comp.

Paspertin Amuno Ben-u-ron Dolviran Nasivin

Verordnungen in Tausend

8 052,6 6 497,9 4 588,6 4 200,4 4 106,1 3 887,0 3 766,1 3 685,3 3 488,9 3 482,6 2 702,7 2 668,6 2 581,8 2 499,3 2 352,1 2 303,1 2 229,2 2 138,0 2117,4 2 111,7

Anteil an allen Verordnungen

in Prozent

1,4 1,1 0,8 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 0,6 0,5 0,5 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4

><

Q) '0 c

~

E

Tabelle 3: Umsatz führender Fertigarzneimittel aufgrund der Apothekenverkaufspreise von Januar bis September 1981 Rang Name

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Euglucon Tagamet Briserin Voltaren isoket retard Novodigal Lexetanil 6 Adumbran Trental 400 Lanitop

Aldactone 50-Saltucin Amuno

Adalat Hydergin Modenol Felden Dusodril Euphyllin Dihydergot Venoruton

Umsatz in 1000 DM

235312,7 129 850,6 108 497,8 95 733,2 92 762,9 81 992,5 77 924,7 77 052,3 73 395,0 73 095,0 71 400,5 68 832,6 65 029,5 64 188,5 61 919,1 60 981,9 60 293,3 52 351,4 49 474,4 48 066,5

Anteil am Gesamtumsatz

in Prozent

2,3 1,3 1,1 0,9 0,9 0,8 0,8 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 0,5 0,5 0,5

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Ausgabe B DEUTSCHES ARZTEBLATT 79. Jahrgang Heft 26 vom 2. Juli 1982 15

(4)

Die Information:

Bericht und Meinung GKV-Arneimittelindex

Adumbran und Lexotanil, Rang fünf nimmt eine Rauwolfia/Diureti-

kum/Mutterkornalkaloid-Kombina-

tion zur Hochdruckbehandlung (Briserin) ein. Es folgt das orale Antidiabetikum Euglucon (das dem DM-Umsatz nach an erster Stelle rangiert - Tabelle 3 -, ge- folgt von Tagamet, das nach der Zahl der Verordnungen erst an 35.

Stelle zu finden ist, und dem vor- genannten Briserin). Die nächsten Plätze nehmen die Nasentropfen Otriven, das Analgetikum und An- tipyretikum Novalgin, das Anti- phlogistikum Voltaren und das leichte Schmerzmittel Gelonida ein. Die Nichtübereinstimmung dieser Rangfolge mit den oben an- geführten Anteilen der Indika- tionsgruppen zeigt, wie stark das Markenbewußtsein noch im Ver- ordnungsverhalten des Arztes ver- wurzelt ist.

Unter den 50 am häufigsten ver- ordneten Präparaten, die fast ein Viertel aller Verordnungen ausma-

chen, finden sich nur ganz verein-

zelt solche, deren therapeutischer Nutzen in Zweifel steht. Auch der Anteil der Kombinationspräparate unter den führenden 20 Arzneimit- teln liegt mit 40 Prozent deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt von 56 Prozent für alle aufgeliste- ten 500 Arzneimittel.

All das sollte Anlaß sein, bei der Überprüfung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln auch deren Verordnungshäufigkeit in Betracht zu ziehen. 46 der in der Preisvergleichsliste des Bundes- ausschusses der Ärzte und Kran- kenkassen verzeichneten Wirk- stoffe und Wirkstoffkombinatio- nen finden sich unter den 500 am häufigsten verordneten Arzneimit- teln. Bei 18 davon findet sich nur der jeweilige Marktführer unter den ersten 200 am häufigsten ver- ordneten Arzneimitteln. Nur bei neun Wirkstoffen haben Analog- präparate eine bemerkenswerte Konkurrenzposition gegenüber dem Marktführer erreichen kön- nen. Hin und wieder ein Blick in die Preisvergleichsliste erscheint also geboten, zumal die neue

Preisvergleichsliste um wesentli- che Präparategruppen erweitert worden ist.

..,.. Das zunächst wichtigste Er- gebnis der vorgelegten Daten des GKV-Arzneimittelindexes ist darin zu sehen, daß der verordnende Arzt sich erstmals einen Überblick über das Verordnungsverhalten aller Kassenärzte verschaffen kann. Es war nicht Ziel der Erhe- bung, das Verordnungsverhalten des einzelnen Kassenarztes darzu- stellen. Um sein Verordnungsver- halten mit demjenigen der Ge- samtheit vergleichen zu können, muß der einzelne Kassenarzt über einen entsprechenden Zeitraum seine eigenen Verordnungen auf- zeichnen und der Häufigkeit nach ordnen. Dadurch erkennt er seine Verordnungsbesonderheiten. Mit dieser Bestandsaufnahme und mit der Fortschreibung des GKV-Arz- neimittelindex hat er die Möglich- keit, die Dynamik seiner Verord- nung zu überprüfen und ggf. wirt- schaftlicher zu gestalten.

..,.. Die ersten Ergebnisse des GKV-Arzneimittelindex über die Verordnungsgewohnheiten der Kassenärzte in der Bundesrepu- blik bescheinigen diesen ein im großen und ganzen praxisgerech- tes Verordnungsverhalten. Ob tat- sächlich 40 Prozent der Kosten bei den 25 am meisten verschriebe- nen Arzneimitteln durch Verord- nung billigerer Präparate einge- spart werden können - wie in ei- ner Veröffentlichung jüngst be- hauptet wurde -, muß bezweifelt werden. Die Orientierung nur am Preis wäre zudem nicht sachge- recht. Die therapeutische Qualität eines Arzneimittels muß Vorrang haben bei der Wahl zwischen ver- gleichbaren Medikamenten mit un- terschiedlichen Preisen. Dennoch muß der Hinweis auf mögliche Einsparungen ernsthaft geprüft werden, zumal die Qualität eines Arzneimittels nicht unbedingt mit der Höhe des Preises korreliert.

Bessere Vergleichsmöglichkeiten dem Kassenarzt auch in dieser Richtung an die Hand zu geben ist eine der großen Aufgaben der ärztlichen Fortbildung. EF/KHK

NACHRICHTEN

Gebührenordnung:

CDU-Senator kritisiert Arbeitsminister

Der Berliner Gesundheitssenator, Ulf Fink, übte anläßlich eines Emp- fanges für den Vorstand der Bun- desärztekammer am 16. Juni in Berlin deutliche Kritik am Vorge- hen des Bundesarbeitsministers in Sachen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Auffassung von Fink handelt Westphal hier mit un- verständlicher Eile, während er sich bei anderen wichtigen Fra- gen seines Hauses eine gewisse Einarbeitungszeit ausbedungen habe.

Fink kritisierte ferner die Absicht des Arbeitsministeriums, unter- schiedliche Multiplikatoren für technische und persönliche Lei- stungen einzuführen. Nach An- sicht von Fink sollte das Problem- eine angemessenere Bewertung persönlicher Leistungen gegen- über den mehr technisch orien- tierten- nicht über den Multiplika- tor, sondern über die Punktbewer- tung gelöst werden.

Auch der Präsident der Bundes- ärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, bedauerte die Eile zu der das Bun- desarbeitsministerium treibt. Es sei bisher nicht einmal möglich gewesen, mit dem neuen Arbeits- minister über diese für die Ärzte besonders wichtige Frage ins Ge- spräch zu kommen.

Der Gebührenordnungsentwurf soll am 30. Juni im Kabinett be- handelt werden. Der Bundesrat, der dieser Rechtsverordnung zu- stimmen muß, könnte sich frühe- stens am 16. Juli damit beschäf- tigen; ein weiterer Bundesrats- termin stünde erst im Oktober an.

Nach den Vorstellungen im Ar- beitsministerium soll die neuge- faßte GOÄ am 1. Januar 1983 in Kraft treten. Die Terminvorgaben dürften angesichtsder derzeitigen Banner Situation mit Vorbehalt zu

versehen sein. NJ

16 Heft 26 vom 2. Juli 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe B

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