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I 014/2002 POM 26. Juni 2002 46 C
Interpellation
2502 Kunz, Diemtigen (GFL)
Weitere Unterschriften: 8 Eingereicht am: 21.01.2002
Vollumfängliche Kantonskosten für das Schiesswesen und die Schiessanlagen inkl.
Administration im Kanton Bern
In allen Abteilungen unserer kantonalen Institutionen ist Sparen angesagt. Beim
Jagdgesetz z. Bsp. wurde von den grossen Kantonalparteien immer wieder betont, dass sich unser Kanton nicht mehr leisten könne, solche Hobbies zu subventionieren. In diesem Zusammenhang wird der Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Wie hoch belaufen sich :
a) die jährlichen Kantonskosten für die bestehenden Schiessanlagen?
b) die jährlichen Kantonskosten für das Schiesswesen überhaupt, inkl. Administration?
c) Mit welchem Prozentanteil werden neue Schiessanlagen vom Kanton und vom Bund durchschnittlich subventioniert?
Antwort des Regierungsrates:
a) Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt von Schiessanlagen betreffen den Kanton in keiner Weise. Alle Aufwendungen werden gestützt auf das Militärgesetz, Art 133 und die Schiessanlagen-Verordnung durch die Gemeinden und die Schützenvereine getragen.
Für die Behandlung von Altlasten im Zusammenhang mit Schiessanlagen fallen beim Gewässerschutzamt (BVE) indirekte Kosten in der Grössenordnung bis zu einer halben Stelle an. Die gesamten Aufwendungen können bei Vollkostenrechnung mit einem Betrag von jährlich max. Fr. 120'000.- veranschlagt werden. Darin eingeschlossen sind auch die Kosten für Untersuchungen von bleibelastetem Bodenmaterial.
b) Auf kantonaler Ebene fallen beim AMB Personalkosten für einen Mitarbeiter an, der insbesondere, aber nicht ausschliesslich das Schiesswesen ausser Dienst administrativ betreut. Die Aufgaben sind gestützt auf Bundesrecht (Militärgesetz, Art.
125, Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst, insbesondere Art. 28-30) durch den Kanton zu erfüllen, ohne dass dabei ein wesentlicher Handlungsspielraum besteht. Die Aufwendungen belaufen sich nach Vollkostenrechnung auf rund Fr.
140'000.-. Die Tätigkeit des kant. Schiessplatzexperten wird dem Kanton durch die Unfallversicherung der Schweiz. Schützenvereine mit Taggeld-Entschädigung vergütet.
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Für das Kontroll- und Strafwesen im Bereich der ausserdienstlichen Schiesspflicht arbeiten bis zu 4 Personen. Einem Aufwand von knapp Fr. 500'000.- stehen Erträge aus Bussen von 974‘699.- (Jahr 2001) gegenüber.
Für die Organisation und Durchführung des Feldschiessens und der Jungschützenkurse werden die Schützenvereine durch den Kanton wie folgt entschädigt:
Feldschiessen z.G. des lokalen Schützenvereins: pro Schütze: Fr. 1.- Feldschiessen z.G. Kantonalverband / Landesteilverbände pro Schütze: Fr. 0,5
Jungschützenkurse pro Schütze: Fr. 2.-
Im Jahr 2001 beliefen sich die Gesamtkosten für diese Aufwendungen auf Fr. 55'379.- Diese Entschädigungen decken ausschliesslich jene Aufwendungen ab, welche die Schützenvereine im Interesse des Kantons erbringen. Die getroffene Lösung stützt sich auf RRB 5187 vom 13. Dezember 1989 ab und ermöglicht dem Kanton eine kostengünstige Durchführung der ihm durch Bundesrecht übertragenen Aufgaben.
c) Beim Bau oder der Erneuerung von Schiessanlagen werden im Kanton Bern seit dem Jahr 1992 keine Subventionen mehr ausgerichtet.
An den Grossen Rat