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Archiv "Grobstruktur der Praxisphase" (02.10.1985)

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3,2 7,4 8,1

6,2 2,9 1,9 6,1

5,7 8,3 2,3 7,4

-1,7 6,0 1,5

6,9

4,9 3,8 -0,5

5,2 8,2 6,2

6,9

3,3 1,7 -5,4

1,7 7,1 6,1

Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im 1. Halbjahr 1985 - Veränderung in Prozent zum Zeitraum des Vorjahres (Quelle: nach KV 45)

Orts- I. Quartal krankenkassen 1. Halbj.

Grund- lohnstei-

gerung 1,3 2,6 3,0 5,3

Summe aller- Leistungs-

ausgaben

Davon

Heil- und

Arz- Hilfs- Kranken- neien mittel häuser Ärzte Zahn-

ersatz Zahn-

ärzte

6,7 4,7 4,0 3,6 0,4 3,3 5,0

6,2 8,6 5,4 5,1 5,6 3,1 6,4

7,6 5,2 2,9 6,3 6,8 6,3

6,9

5,2 3,4 -0,1 3,9 6,5 7,6 5,5

Innungs- I. Quartal krankenkassen 1. Halbj.

Landwirtsch. I. Quartal Krankenkassen 1. Halbj.

6,8 6,0 3,4 0,6 7,3 8,9 7,3

5,5 4,0 -0,1 2,3 7,3 6,4 6,4

Ersatzkassen I. Quartal für Arbeiter 1. Halbj.

0,3 0,6

5,6 4,6 2,8 3,2 1,9 3,2 Alle

Kassenarten

I. Quartal 1. Halbj.

6,1 6,2 4,4 2,9

3,0 4,5 6,5 6,7 6,1 -2,1 3,1 6,4 7,1 5,5

Periode

Kassenart

Betriebs- krankenkassen

I. Quartal 1. Halbj.

8,4 4,1 4,5 -0,2 7,3

4,9

8,1 8,7 8,0 5,9 6,5 4,6 4,7 6,6

Bundes- knappschaft

I. Quartal 1. Halbj.

Ersatzkassen für Angestellte

I. Quartal 1. Halbj.

3,2 3,8 3,0 6,5 -1,8

2,7 -1,8 2,3 4,3 0,04 2,9 2,6

3,9 2,9

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Kostendämpfung noch nicht

im Gleichgewicht

Aktuelle Zahlen zur Aus- gabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) im ersten Halbjahr 1985 belegen - nebenstehend - überpro- portionale Steigerungen in den Kostenbereichen Arz- neimittel, Heil- und Hilfs- mittel, Krankenhaus. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen be- wegen sich hingegen in- nerhalb der Grundlohn- summen-Entwicklung. Für das anschließende Jahr orientieren sich bekannt- lich die kassenärztlichen Leistungsausgaben der GKV am Grundlohnwachs- tum, so daß sich das politi- sche Bemühen um weitere Kostendämpfung vor al- lem den Bereichen mit kaum/gar nicht gebrems- ten Ausgabensteigerun- gen zuwenden dürfte (da- zu: Seite eins, Seite 2869).

Grobstruktur der Praxisphase

Die Tätigkeit des Arztes im Praktikum (AiP) soll ab 1992 mindestens 12 Mona- te im nichtoperativen (während der Übergangs- zeit ab 1987: mindestens neun Monate) und sechs Monate im operativen Be- reich umfassen. Zeiten im öffentlichen Gesundheits- dienst, im versorgungs-, vertrauens- oder betriebs- ärztlichen Dienst, in einer Rehabilitationseinrichtung oder im truppenärztlichen Dienst sollen bis zu sechs Monaten (Übergangszeit:

bis zu drei Monaten) ange- rechnet werden können.

Das sieht der Entwurf einer 5. Novelle zur Approba- tionsordnung (AO) vor, den das Bundesgesundheits- ministerium soeben vorge- legt hat. Die AiP-Zeit oder

Praxisphase, das ist in der Bundesärzteordnung be- reits festgelegt, soll Mitte 1987 anlaufen und zu- nächst 18 Monate dauern, ab 1992 zwei Jahre.

Die AO-Novelle sieht au- ßerdem vor Änderungen im Prüfungswesen (unter anderem soll eine zweite Wiederholung von Prüfun- gen nicht mehr möglich sein) sowie präzisere Vor- gaben für die Höchstteil- nehmerzahl beim Klein- gruppenunterricht. Letzte- res dürfte für die in Diskus- sion stehende Änderung der Kapazitätsverordnung von Interesse sein.

Der Entwurf der 5. Novelle wird am 11. Oktober mit den einschlägigen Verbän- den erörtert. Er soll dem Bundesrat, dessen Zustim- mung notwendig ist, noch im Laufe des Oktober zu- geleitet werden. NJ

Sechs Krankenhaus- konferenzen

WIESBADEN. Als erstes Bundesland hat Hessen ei- nen Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz vorgelegt, der die Kran- kenhausplanung neu re- gelt und die landesgesetz- lich festzuschreibenden

Förderungsbedingungen für Krankenhausinvestitio- nen konkretisiert. Ähnlich wie bereits seit zehn Jah-

ren in Rheinland-Pfalz wird in Hessen ein „Ombuds- man für Patienten", ein Pa- tientenfürsprecher also, gesetzlich verankert. Dar- über hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Vor- schriften über die soziale Betreuung von Patienten im Krankenhaus. Die Ein- richtung eines Sozialdien- stes wird gesetzlich veran- kert. Auch die Mitaufnah- me von Müttern oder Vä-

tern bei Kindern im Vor- schulalter wird geregelt.

Die übrigen Themenfelder:

Datenverarbeitung und Da- tenschutz im Kranken- haus, die Mitwirkung der Krankenhäuser bei Hilfs- und Rettungsdienst, Hy- gienefragen sowie die Ein- setzung von Arzneimittel- kommissionen sowie von Aus- und Weiterbildung in den nichtärztlichen Fach- berufen. Die hessische Krankenhausplanung soll sich künftig auf zwei Ebe- nen abspielen. Auf Lan- desebene will die Regie- rung einen Landesaus- schuß unter Einbeziehung der wesentlich Beteiligten bilden, der wichtige Rah- menvorgaben für einzelne Versorgungsgebiete erar- beiten soll. Die zweite Ebe- ne bilden sechs regionale

Krankenhauskonferenzen, die die Versorgungsstruk- turen „vor Ort" im einzel- nen festlegen. EB Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 40 vom 2. Oktober 1985 (19) 2871

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