3,2 7,4 8,1
6,2 2,9 1,9 6,1
5,7 8,3 2,3 7,4
-1,7 6,0 1,5
6,9
4,9 3,8 -0,5
5,2 8,2 6,26,9
3,3 1,7 -5,4
1,7 7,1 6,1Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung je Mitglied im 1. Halbjahr 1985 - Veränderung in Prozent zum Zeitraum des Vorjahres (Quelle: nach KV 45)
Orts- I. Quartal krankenkassen 1. Halbj.
Grund- lohnstei-
gerung 1,3 2,6 3,0 5,3
Summe aller- Leistungs-
ausgaben
Davon
Heil- und
Arz- Hilfs- Kranken- neien mittel häuser Ärzte Zahn-
ersatz Zahn-
ärzte
6,7 4,7 4,0 3,6 0,4 3,3 5,0
6,2 8,6 5,4 5,1 5,6 3,1 6,4
7,6 5,2 2,9 6,3 6,8 6,3
6,9
5,2 3,4 -0,1 3,9 6,5 7,6 5,5
Innungs- I. Quartal krankenkassen 1. Halbj.
Landwirtsch. I. Quartal Krankenkassen 1. Halbj.
6,8 6,0 3,4 0,6 7,3 8,9 7,3
5,5 4,0 -0,1 2,3 7,3 6,4 6,4
Ersatzkassen I. Quartal für Arbeiter 1. Halbj.
0,3 0,6
5,6 4,6 2,8 3,2 1,9 3,2 Alle
Kassenarten
I. Quartal 1. Halbj.
6,1 6,2 4,4 2,9
3,0 4,5 6,5 6,7 6,1 -2,1 3,1 6,4 7,1 5,5
Periode
Kassenart
Betriebs- krankenkassen
I. Quartal 1. Halbj.
8,4 4,1 4,5 -0,2 7,3
4,9
8,1 8,7 8,0 5,9 6,5 4,6 4,7 6,6
Bundes- knappschaft
I. Quartal 1. Halbj.
Ersatzkassen für Angestellte
I. Quartal 1. Halbj.
3,2 3,8 3,0 6,5 -1,8
2,7 -1,8 2,3 4,3 0,04 2,9 2,6
3,9 2,9
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
NACHRICHTEN
Kostendämpfung noch nicht
im Gleichgewicht
Aktuelle Zahlen zur Aus- gabenentwicklung in der gesetzlichen Krankenver- sicherung (GKV) im ersten Halbjahr 1985 belegen - nebenstehend - überpro- portionale Steigerungen in den Kostenbereichen Arz- neimittel, Heil- und Hilfs- mittel, Krankenhaus. Die Ausgaben für ambulante ärztliche Leistungen be- wegen sich hingegen in- nerhalb der Grundlohn- summen-Entwicklung. Für das anschließende Jahr orientieren sich bekannt- lich die kassenärztlichen Leistungsausgaben der GKV am Grundlohnwachs- tum, so daß sich das politi- sche Bemühen um weitere Kostendämpfung vor al- lem den Bereichen mit kaum/gar nicht gebrems- ten Ausgabensteigerun- gen zuwenden dürfte (da- zu: Seite eins, Seite 2869).
Grobstruktur der Praxisphase
Die Tätigkeit des Arztes im Praktikum (AiP) soll ab 1992 mindestens 12 Mona- te im nichtoperativen (während der Übergangs- zeit ab 1987: mindestens neun Monate) und sechs Monate im operativen Be- reich umfassen. Zeiten im öffentlichen Gesundheits- dienst, im versorgungs-, vertrauens- oder betriebs- ärztlichen Dienst, in einer Rehabilitationseinrichtung oder im truppenärztlichen Dienst sollen bis zu sechs Monaten (Übergangszeit:
bis zu drei Monaten) ange- rechnet werden können.
Das sieht der Entwurf einer 5. Novelle zur Approba- tionsordnung (AO) vor, den das Bundesgesundheits- ministerium soeben vorge- legt hat. Die AiP-Zeit oder
Praxisphase, das ist in der Bundesärzteordnung be- reits festgelegt, soll Mitte 1987 anlaufen und zu- nächst 18 Monate dauern, ab 1992 zwei Jahre.
Die AO-Novelle sieht au- ßerdem vor Änderungen im Prüfungswesen (unter anderem soll eine zweite Wiederholung von Prüfun- gen nicht mehr möglich sein) sowie präzisere Vor- gaben für die Höchstteil- nehmerzahl beim Klein- gruppenunterricht. Letzte- res dürfte für die in Diskus- sion stehende Änderung der Kapazitätsverordnung von Interesse sein.
Der Entwurf der 5. Novelle wird am 11. Oktober mit den einschlägigen Verbän- den erörtert. Er soll dem Bundesrat, dessen Zustim- mung notwendig ist, noch im Laufe des Oktober zu- geleitet werden. NJ
Sechs Krankenhaus- konferenzen
WIESBADEN. Als erstes Bundesland hat Hessen ei- nen Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz vorgelegt, der die Kran- kenhausplanung neu re- gelt und die landesgesetz- lich festzuschreibenden
Förderungsbedingungen für Krankenhausinvestitio- nen konkretisiert. Ähnlich wie bereits seit zehn Jah-
ren in Rheinland-Pfalz wird in Hessen ein „Ombuds- man für Patienten", ein Pa- tientenfürsprecher also, gesetzlich verankert. Dar- über hinaus enthält der Gesetzentwurf auch Vor- schriften über die soziale Betreuung von Patienten im Krankenhaus. Die Ein- richtung eines Sozialdien- stes wird gesetzlich veran- kert. Auch die Mitaufnah- me von Müttern oder Vä-
tern bei Kindern im Vor- schulalter wird geregelt.
Die übrigen Themenfelder:
Datenverarbeitung und Da- tenschutz im Kranken- haus, die Mitwirkung der Krankenhäuser bei Hilfs- und Rettungsdienst, Hy- gienefragen sowie die Ein- setzung von Arzneimittel- kommissionen sowie von Aus- und Weiterbildung in den nichtärztlichen Fach- berufen. Die hessische Krankenhausplanung soll sich künftig auf zwei Ebe- nen abspielen. Auf Lan- desebene will die Regie- rung einen Landesaus- schuß unter Einbeziehung der wesentlich Beteiligten bilden, der wichtige Rah- menvorgaben für einzelne Versorgungsgebiete erar- beiten soll. Die zweite Ebe- ne bilden sechs regionale
Krankenhauskonferenzen, die die Versorgungsstruk- turen „vor Ort" im einzel- nen festlegen. EB Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 40 vom 2. Oktober 1985 (19) 2871