DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
BRIEFE AN DIE REDAKTION
BRILLEN
Zu dem Leserbrief „Unzulässi- ge Verallgemeinerung", von Dr. med. Klaus Schaefers und zu der Ergänzung von Dr.
med. G. Wiechmann, in Heft 8/1984:
Bedauerlich
... Erster Schritt einer Bril- lenverordnung muß immer die augenfachärztliche Analyse der vorhandenen Sehschwäche sein, ehe durch die Verordnung ein Refraktionsausgleich vor- genommen wird.
Zahlreiche Fälle, die vom Berufsverband der Augen- ärzte Deutschlands doku- mentiert worden sind, ha- ben gezeigt, daß Patienten ihr Augenlicht verloren ha- ben, da ihnen lediglich ei- ne Brille durch einen Nichtaugenfacharzt ange- paßt worden war, ohne daß die erwähnte fachärztliche Abklärung der vorhande-
HILFSMITTEL
Zu der Glosse „Jörgs Krücke", in Heft 10/1984, Seite 675:
Mit besonderer Freude
Wäre Jörg bei der AOK Stuttgart versichert, hätte er die Krücken, die er zur Schonung seines Fußge- lenks brauchte, von seiner Krankenkasse ausgeliehen bekommen. Wir praktizie- ren dieses Ausleih-Verfah- ren, weil wir genau wie der Verfasser der Glosse der Ansicht sind, daß wegen ei- ner kurzzeitigen Gehbe- hinderung die Versicher- tengemeinschaft nicht gleich die Kosten von fun- kelnagelneuen Krücken aufbringen sollte.
Ganz anders sieht das frei- lich die Orthopädiemecha- niker- und Bandagisten-In- nung Nord- und Süd-Würt-
nen Sehschwäche erfolgt war. Ich halte es für bedau- erlich, daß ein Kollege (Op- tikersohn?) zu einem Pro- blem Stellung nimmt, ob- wohl ihm jegliche Sach- kompetenz fehlt. Auch der Hinweis in seinem ergän- zenden Antwortschreiben zur Stellungnahme von Dr.
Schaefers, daß nur der Op- tiker sich die Zeit nehme oder sie habe, um die Ver- ordnung einer Brille bei ei- nem alten Menschen sach- gemäß durchzuführen, ist als gedankenlose Unver- schämtheit zu bezeichnen.
Hier drängt sich der Ver- gleich auf, als sei nur ein Heilpraktiker in der Lage, einem hilfebedürftigen Pa- tienten die notwendige Un- tersuchungszeit einzuräu- men!
Prof. Dr. med. H. Busse Universitäts-Augenklinik Münster
Domagkstraße 15 4400 Münster
temberg, die uns gericht- liche Schritte androhte, falls wir uns nicht ver- pflichten, derartige Heil- und Hilfsmittel nicht mehr durch Selbstabgabestellen abzugeben. Uns blieb nichts übrig, als über unse- ren Landesverband gegen die Innung Feststellungs- klage beim Stuttgarter So- zialgericht zu erheben.
Von der noch ausstehen- den Entscheidung des Ge- richts wird es abhängen, ob wir weiterhin vernünftig handeln und Krücken leih- weise abgeben dürfen.
Sie können sich vorstellen, daß wir vor diesem Hinter- grund Ihre Glosse mit be- sonderer Freude gelesen haben.
Werner Gaiser
Geschäftsführer der AOK Stuttgart
Breitscheidstraße 20 7000 Stuttgart 1
F. J. HAASS
Zu der Buchbesprechung von Norbert Jachertz („Der heilige Doktor und Sacharow"), in Heft 9/1984:
In Deutschland doch bekannt
... In der Buchbespre- chung heißt es, daß es zwar eine Fülle, zumeist kleinerer Schriften, so von Heinz Müller-Dietz vom Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin gibt.
Es wird Heinrich Böll zi- tiert, der im Vorwort zu dieser Neuerscheinung schrieb: „Merkwürdig ge- nug, daß er in Deutschland so wenig, fast gar nicht be- kannt ist, wo es doch so wenige Deutsche gibt, die wir als Wohltäter der Menschheit vorzuzeigen haben".
Nun möchte ich darauf hin- weisen, daß 1940 im Verlag J. F. Steinkopf in Stuttgart das 277 Seiten starke Buch
„Der deutsche Doktor von Moskau" (Der Lebensro- man des Friedrich Joseph Haass) von Hans Harder er- schien, und daß somit die Öffentlichkeit in Deutsch- land und auch der medizin- historisch interessierte Le- ser auf das Wirken dieses deutschen Arztes aufmerk- sam gemacht wurde.
In einem „Quellennach- weis" zitiert der Verfasser Hans Harder folgende Worte: „Wer von Doktor Friedrich Joseph Haass er- zählen will, ist allein auf russische Quellen ange- wiesen, und auch die er- schöpfen sich in der Hauptsache in der (un- gleichmäßigen) Darstel- lung seines Lebens aus der Feder des Kaiserlich Russischen Senators A. F.
Koni: Fjodor Petrowitsch Haass, St. Petersburg 1896 (deutsch: Doktor Fried- rich Haass, Lebensskizze eines deutschen Philan- thropen in Rußland, Leip-
zig 1899. — Der Russe Alex- ander Herzen erwähnt Haass in seinen ‚Erinne- rungen' (deutsch: Berlin 1907); die Szene vom Ge- spräch mit Napoleon im Kreml ist dem Buch ent- nommen".
Es sind demnach mehrere Übersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche erfolgt. Dem Hinweis, daß
„der deutsche Doktor von Moskau" in Deutschland nicht bekannt sei, kann wi- dersprochen werden.
Dr. med. Heinrich Hawickhorst Im Alpenblick 13 7988 Wangen/Allgäu 1
PRAXISPHASE
Zu dem Beitrag in Heft 9/1984, Seite 583: „Deutliche Kontu- ren für den 'Arzt im Prakti- kum":
Zwischenlösung
... Was die Position der Ersatzkassen in dieser Sa- che angeht, so haben wir uns gegenüber Herrn Bun- desminister Dr. Geißler be- reit erklärt, als Stufe auf dem Wege zu einer Pflicht- weiterbildung zum Allge- meinarzt auch die jetzt in den Entwürfen zur Ände- rung der Bundesärzteord- nung und der Approba- tionsordnung vorgesehene zweijährige Tätigkeit als
„Arzt im Praktikum" mitzu- tragen.
Dabei lassen wir aber kei- nen Zweifel daran, daß die Ersatzkassen an dem Ziel einer Pflichtweiterbildung zum Allgemeinarzt unbe- dingt festhalten und inso- weit die vorliegenden Ent- würfe nur als eine Zwi- schenlösung betrachten.
Hans-Wilhelm Müller Geschäftsführer des Verbandes
der Angestellten- krankenkassen e. V.
Postfach 241 5200 Siegburg
1332 (16) Heft 17 vom 27. April 1984 81. Jahrgang Ausgabe A