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Archiv "Rechtsmedizinische Aspekte zur DNA-Analyse" (06.01.1992)

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

KTUELLE MEDIZIN

Rechtsmedizinische

Aspekte zur DNA-Analyse

[

Wolfgang Schwerd

Eine der wichtigsten Entdek- kungen des letzten Jahr- zehnts zur Klärung forensi- scher Fragen ist die Mög- lichkeit, die genomische DNA mit Hilfe bakterieller Enzyme zu „zerschneiden", die gewonnenen, unter- schiedlich großen Fragmen- te elektrophoretisch ihrer Größe nach zu ordnen und schließlich in Gestalt eines

„Strichcodes" darzustellen.

Jeffreys hat diese seine Ent- deckung als „genetischen Fingerabdruck" bezeichnet, weil das Muster absolut indi- vidualspezifisch ist. Von den Gerichten werden DNA-Gut- achten derzeit nur als Ergän- zung im Rahmen herkömmli- cher Blutgruppengutachten anerkannt. Bei der Untersu- chung von Blut-, Sperma- und anderen biolologischen Spuren muß mit Veränderun- gen gerechnet werden, die lagerungsbedingt (vor allem durch Fäulnis) sein können.

Bei der Spurensicherung muß sorgfältig und sachkun- dig vorgegangen werden.

Hierfür werden entspre- chend Hinweise gegeben.

us Gesprächen mit nieder-

A,

gelassenen Kollegen, tele- fonischen Anfragen und

ortbildungsveranstaltun- gen wissen wir, daß über Fragen der forensischen Anwendung und Be- deutung von DNA-Untersuchungen („genetischer Fingerabdruck") sowie der Sicherung und Asservierungs- technik von Spuren noch viele Un- klarheiten bestehen.

Nachdem kürzlich durch J. T.

Epplen und Mitarbeiter in dieser Zeitschrift (Dt. Ärztebl. 88, Heft 7 v.

14. 2. 91) über die wissenschaftlichen Grundlagen und die Anwendungs- möglichkeiten des genetischen Fin- gerabdrucks in der Medizin berichtet wurde, halten wir eine weitere Infor- mation speziell über die eingangs er- wähnten forensischen Fragestellun- gen für notwendig, weil erfahrungs- gemäß niedergelassene Arzte häufig zuerst um Rat gefragt werden.

Was sollte der Arzt hierzu wis- sen?

Für forensische Zwecke sind die Teile der DNA bedeutsam, die aus simplen repetitiven Sequenzen des Genoms stammen, die in den nicht- codierenden Teilen des Genoms lie- gen. Sie werden mit Hilfe von bak- teriellen Enzymen (Restriktionsen- zymen) „geschnitten". Sodann wer- den sie elektrophoretisch nach ihrer Größe geordnet und durch „spezifi- sche Sonden" sichtbar gemacht. So entsteht ein Bandenmuster („Strich- code"), das absolut individualspe- zifisch ist und daher von Jeffreys als „genetischer Fingerabdruck" be- zeichnet wurde.

Bei der Beantwortung der Fra- ge, ob das DNA-Verfahren bereits für die Vaterschaftsbegutachtung empfohlen werden kann, muß man bedenken, daß dieses Verfahren der- zeit von den Gerichten nur als ergän- zende Methode (wie auch das HLA- Verfahren) anerkannt wird. Bei den relativ hohen Kosten, die solche Un- tersuchungen verursachen, fällt die-

ser Gesichtspunkt durchaus ins Ge- wicht. Wir weisen deshalb bei Auf- trägen für Privatgutachten darauf besonders hin. Im Falle eines Vater- schaftsausschlusses ist nämlich nicht unbedingt damit zu rechnen, daß ein solches Gutachten von Gerichten an- erkannt wird.

Vorteile des DNA-Gutachtens sind, daß die erforderliche Blutmen- ge (der „normale" Fingerabdruck ist entgegen der Annahme nicht nur von medizinischen Laien hierfür na- türlich unbrauchbar!) deutlich gerin- ger als beim Blutgruppen- und HLA- Gutachten ist. Auch der Anwendung des Verfahrens „gleich nach der Ge- burt", das heißt bei ganz jungen Säuglingen (sonst Mindestalter acht Monate), steht nichts entgegen, wenn ein Kinderarzt zur Blutentnah- me bereit ist. Der entscheidende Vorteil des DNA-Gutachtens ist, daß man praktisch immer auf An- hieb mit einer klaren Entscheidung hinsichtlich der Vaterschaft oder Nichtvaterschaft rechnen kann

Für die medizinische Kriminali- stik ist zweifellos der „genetische Fingerabdruck" die seit langem wichtigste Entdeckung. Eine Spuren- übereinstimmung zwischen Opfer und Tatverdächtigem kann das ent- scheidende und vielleicht einzige In- diz für eine Täterschaft sein. Aller- dings sind hier — sehr zum Unter- schied von frischen beziehungsweise sachgemäß aufbewahrten Blutpro- ben, bei deren Untersuchung Fehler- quellen praktisch ausgeräumt sind — noch manche Probleme ungelöst (zum Beispiel bakterielle Einflüsse mit teilweiser Zerstörung von DNA, Kontaminationsartefakte, wenn bei geringsten Spurenmengen eine Am- plifikation [PCR] nötig ist). Von größter Bedeutung ist eine sorgfälti- ge und sachgemäße Spurensiche- rung, was hier nur am Beispiel von Vergewaltigungsfällen dargestellt sei, weil diese Spurensicherung fast ausschließlich von Klinikern und nie- dergelassenen Ärzten vorgenommen wird:

Die häufigsten Fehler sind: Ent- nahme von zu wenig Material und falsche Asservierung (zum

Beispiel

Einbringung eines feuchten Tupfers in ein Gefäß oder Röhrchen und Aufbewahrung bei Zimmertempera- Dt. Ärztebl. 89, Heft 1/2, 6. Januar 1992 (41) A1-39

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DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

FUR SIE REFERIERT

Transvaginale Sonographie zum Screening auf Ovarialkarzinome

tur). Es müssen sterile Mull- oder Wattetupfer genommen werden, Q- Tips sind nicht zu empfehlen. Vor al- lem dürfen keine Tupfer verwendet werden, die in Nährlösungen für bakteriologische Zwecke (zum Bei- spiel Transwab®) eingebracht wer- den. Scheidenabstriche sind aus ver- schiedenen Bereichen, insbesondere aus dem hinteren Scheidengewölbe, zu machen. Das Material sollte, wenn möglich, tiefgefroren werden (minus 20 Grad), oder wenn keine Kühlmöglichkeit besteht, vor dem Verpacken getrocknet werden.

Bei allen anderen Spurenfällen sollte man veranlassen, daß ein Rechtsmediziner zur Spurensiche- rung zugezogen wird. Die möglichen Fehlerquellen bei Lagerung, auch von anderen, insbesondere Blutspu- ren sind noch nicht ausreichend un- tersucht, worauf die Deutsche Ge- sellschaft für Rechtsmedizin schon im vergangenen Jahr hingewiesen hat. Unsachgemäße Aufbewahrung und Behandlung von Spurenmaterial (zum Beispiel bakterielle Einwirkun- gen) können somit zu falschen Er- gebnissen führen und natürlich auch zur Folge haben, daß ein Täter mit

„wissenschaftlicher Methodik" aus- geschlossen wird. Das soll nach Pres- seberichten bereits geschehen sein.

Ovarialkarzinome sind die Hauptursache der Todesrate gynä- kologischer Tumoren in den USA.

Die Heilungsrate im Stadium 1 der Erkrankung aber liegt bei 90 Pro- zent, in fortgeschrittenen Stadien je- doch beträgt die Fünf-Jahres-Über- lebensrate nur noch 15 bis 20 Pro- zent.

Dies war der Hintergrund für die Autoren, zwischen 1987 und 1991 bei 1300 postmenopausalen Frauen ein Screening mit der transvaginalen Sonographie einzusetzen. Geeignet für die Studie waren asymptomati- sche Frauen ohne einen bekannten Ovarialtumor. Die Volumina der Ovarien wurden nach der Formel für ein Ellipsoid berechnet, ein Wert über 8 cm3 wurde als anormal be- trachtet. Bei 33 Frauen (2,5 Prozent) wurden ovariale Anomalien ent- deckt, bei 27 eine explorative Lapa- rotomie durchgeführt. Bei allen 27 laparotomierten Patientinnen wur- den Ovarialtumoren festgestellt, dar- unter zwei primäre Karzinome und

14 Zystadenome. Die beiden Frauen mit Ovarialkarzinomen hatten nor- male klinische Befunde und normale Serum-CA-125-Spiegel. Beide Frau- en waren im Stadium 1, sind am Le- ben, und nach einer konventionellen Therapie geht es ihnen gut.

Die transvaginale Sonographie war zeitsparend, einfach durchzu- führen und wurde von den Patientin- nen gut akzeptiert. Bis zum Zeit- punkt der Veröffentlichung traten im Nachuntersuchungszeitraum von 3000 Patientinnenjahren keine To- desfälle wegen eines Ovarialkarzi- noms auf.

Die Autoren regen an, ihre Er- gebnisse in weiteren Multicenterstu- dien zu verifizieren. lng

Nagell, J. R. van, et al.: Ovarian Screening in Asymptomatic Postmenopausal Women by Transvaginal Sonography. Cancer 68 (1991) 458-462.

Dr. J. R. van Nagell, Department of Ob- stetrics and Gynecology, University of Ken- tucky Medical Center, Lexington, KY 40536, USA.

Postoperative Streß-Ulkus-Prophylaxe bei Bypassoperationen

Literatur

Bär, W.: Genetische „Fingerabdrücke", Krimi- nalistik 43, 313-318, 1989

Epplen, J. T., H. Zischler, L. Roewer, P. Nürn- berg: Anwendungen des genetischen Fingerab- druckes in der Medizin. Dt. Ärztebl. 88, 1991, A 492-496

Frey, M. F.: DNS-„Fingerprint" und hypervaria- ble Regionen: genetischer Marker mit zahlrei- chen Anwendungsmöglichkeiten in Medizin und Biologie. Schweiz. med. Wschr. 1989; 119:

815-825

Kunstmann, E., T. Bocker, W. Mempel, J. T.

Epplen: Genetischer Fingerabdruck: Anwen- dung in der Medizin. Münch. med. Wschr. 132, 1990, 741-743

Ritzen, B., B. Kobbe: Im Namen der DNA. Bild der Wissenschaft 5, 1990, 28-32

Anschrift des Verfassers:

Prof. Dr. med. Wolfgang Schwerd Vorsitzender der Spurenkommis- sion der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin

Vorstand des Instituts für Rechts- medizin der Universität

Versbacher Straße 3 W-8700 Würzburg

Streßulcera sind eine gefürchte- te Komplikation nach ausgedehnten operativen Eingriffen. Auch wenn die Streßulkus-Blutung mit fünf Pro- zent relativ selten auftritt, weist sie doch eine Mortalität von bis zu 80 Prozent auf. Die Autoren untersuch- ten in einer prospektiven Studie die H2-Rezeptor-Antagonisten Cimeti- din, Famotidin und Ranitidin sowie das Antazidum Mylanta-II bei Pa- tienten mit einer koronaren Bypass- operation. Keiner der 57 Patienten, der in die Studie aufgenommen wur- de, wies anammestisch ein Ulkuslei- den auf. Eine hämodynamisch wirk- same postoperative Blutung war in keinem Fall zu verzeichnen. Hin- sichtlich der Kontrolle des Magen- pH erwiesen sich Famotidin und Ra- nitidin den beiden anderen Substan- zen signifikant überlegen. Hämatolo-

gische und neurologische Nebenwir- kungen waren nur unter einer Cime- tidin-Behandlung zu verzeichnen.

Die Autoren schlagen vor, zur post- operativen Streßulkus-Prophylaxe bei Patienten mit aortokoronarem Bypass die H2-Blocker Famotidin oder Ranitidin einzusetzen, da sich mit diesen beiden Substanzen leich- ter ein pH-Wert von über 4,0 einstel- len läßt.

Lamoth, P. H., E. Rao, A. J. Serra, J. Cast- ellano, C. L. Woronick, K. W. McNicholas, G. M. Lemole: Comparative Efficacy of Ci- metidine, Famotidine, Ranitidine, and My- lanta in Postoperative Stress Ulcers. Gast- ric pH Control and Ulcer Prevention in Pa- tients Undergoing Coronary Artery Bypass Graft. Surgery. Gastroenterology 100:

1515-1520, 1991.

Department of Medicine, Hartford Hospi- tal, University of Connecticut School of Medicine, Hartford, Connecticut, USA

A1-40 (42) Dt. Ärztebl. 89, Heft 1/2, 6. Januar 1992

Referenzen

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