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Archiv "Kundgebung in Saarbrücken: „Difficile est satiram non scribere“" (10.03.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

te, würden die Vorschriften des neuen Gesetzes eine Niederlassung zum "Abenteuer" machen, statt für die beachtliche Verschuldung bei ei- ner Niederlassung die Möglichkeit einer angemessenen Sicherung des Lebensstandards und der berufli- chen Zukunft zu gewährleisten.

Deshalb werde die gesamte Ärzte- schaft durch diesen Gesetzentwurf in Gefahr gebracht, und deshalb sei Solidarität zwischen allen Arztgrup- pen das Gebot der Stunde.

Eine weitere Äußerung von Profes- sor Sewering, diesmal zu der dü- steren Zukunft für die Ersatzkas- sen wurde mit starkem Beifall be- dacht.

"Die 15 Millionen Bürger, die sich für Ersatzkassen entschieden ha- ben, die haben sich doch etwas überlegt dabei!"

Zusammenfassend erklärte Sewe- ring, der Gesetzentwurf zeige, daß nunmehr zwei Entwicklungen ne- beneinander hergehen:

~ Einmal wird die Zahlungsfähig- keit der Rentenversicherung in zu- nehmendem Maße über Steuermittel erhalten werden müssen, womit die Tendenz zur Nivellierung der Renten unaufhaltsam wird, die letzten En- des zur einheitlichen Staatsbürger- rente führen muß.

~ Auf der anderen Seite wird die Krankenversicherung auf den Weg zur Einheitskrankenkasse gebracht.

Dabei sind die Ärzte und Zahnärzte nur der Sack, den man schlägt. Ge- troffen werden vor allem die Patien- ten und die Staatsbürger von mor- gen, die nach derart tiefgreifenden gesellschaftspolitischen Verände- rungen nicht mehr eine Leistungs- gesellschaft mit freien Entfaltungs- möglichkeiten vorfinden werden, sondern eine "manipulierbare Ein- heitsgesellschaft". Daher auch die Verantwortung der Ärzte, nicht nur sich im eigenen Interesse gegen das Gesetz zu wehren, sondern vor al- lem auch die Patienten über diese Gefahren aufzuklären. gb

Kundgebung in Saarbrücken

"Difficile est satiram non scribere"

Das Saarländische Ärzte-Syndikat hatte seine für den 26. Februar 1977 in Saarbrücken vorgesehene 29. Hauptversammlung - sonst als ,.Saarländischer Ärztetag" bezeich- net - kurzerhand "umfunktioniert"

zu einer gemeinsamen Protestver- anstaltung der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Saarland. Für die Kundgebung hatte man den Haupt- geschäftsführer der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, Dr. Rolf Schlögell, Köln, eingeladen zu ei- nem Referat über die Auswirkungen des vorgesehenen Krankenversiche-

rungs-Kostendämpfungsgesetzes und seine politischen Hintergründe.

Nach einem historischen Rückblick über die Entstehung der sozialen und der Krankenversicherung in Deutschland und des Kassenarzt- rechtes ging Dr. Schlögell über zu den direkten Zusammenhängen zwi- schen dem Gesetzentwurf und der finanziellen Lage in der Rentenversi- cherung. Er bezeichnete es als eine ,.bemerkenswerte Leistung des Bundesarbeitsministers", wie es ihm in kurzer Zeit gelungen sei, durch die von ihm selbst inszenierte Dis- kussion über die Notwendigkeit ei- ner Abwendung einer angeblich drohenden Finanzmisere in der Krankenversicherung, die in vollem Gang befindliche Diskussion über die Hintergründe der Finanzmisere in der Rentenversicherung und die politische Verantwortung dafür "wie einen Gashahn abzudrehen". Für den Bundesarbeitsminister sei dies ein willkommener "Tarnschleier", unter dem sich, von der Öffentlich- keit möglichst unbemerkt, die größte und umfangreichste Ände- rung im Krankenversicherungssy- stem seit dem Jahre 1949 vollziehen soll.

630 Heft 10 vom 10. März 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Was vor kurzer Zeit noch als "Pro- blemchen" in der Rentenversiche- rung bezeichnet wurde- wobei man nur fragen könne, ob dies am man- gelnden Informationsstand der Poli- tiker gelegen habe oder aber an ih- rer mangelnden Bereitschaft zu Of- fenheit und Wahrheit gegenüber den Wählern-, sei für den Sachver- ständigen schon seit längerer Zeit als das erkennbar gewesen, was es in Wirklichkeit ist: ein Loch in der Finanzdecke in der Größenordnung von 85 Milliarden DM.

Zu den politischen Hintergründen äußerte Dr. Schlögell als seine per- sönliche Überzeugung mit Nach- druck folgendes: "Die finanziell pre- käre Lage der Rentenversicherung veranlaßte eine Reihe von Langzeit- strategen, für die die Änderung der derzeitigen Gesellschaftsstruktur unverrückbares Ziel ist und bleibt, nicht erst seit der Bundestagswahl, sondern schon erheblich früher, zu der Überlegung, ob man nicht in An- betracht der besonderen Priorität, die für fast jeden Bürger in unserem Lande eine stabile Entwicklung sei- ner Rentenversicherung hat, seit langem gewünschte Entwicklungen auf einem anderen Gebiete der so- zialen Sicherung, nämlich der Kran- kenversicherung, durchführen könne, ohne mit wesentlich anderen Widerständen rechnen zu müssen als mit dem gewisser Gruppen so- wieso zuviel verdienender Freiberuf- ler in den Heilberufen und der seit Jahren als Profitgeier auf dem Ge- sundheitsmarkt gebrandmarkten pharmazeutischen Industrie." Der starke Beifall an dieser Stelle be- wies, daß dies die persönliche Über- zeugung nicht nur des Redners war und ist.

Dr. Schlögell weiter: Damit konnte jeder Widerstand gegen den Gesetz- entwurf verteufelt werden als die Vertretung von unberechtigten Gruppeninteressen und veralteten Privilegien, als Ablehnung von mehr Gleichheit, als Vernachlässigung des Wohles der Allgemeinheit.

Fortsetzung auf Seite 632

(2)

Name/Anschrift:

(Arztstempel)

medizin heute

Dieses Extrablatt gehört in die

Hand Ihrer Patienten!

Nicht nur als Beilage für die Märzausgabe der Wartezimmer- Zeitschrift „medizin heute" ist das vierseitige Extrablatt ge- dacht, dessen Titelseite' (stark verkleinert) Sie rechts abgebildet sehen: Ein Exemplar dieses Ex- trablatts sollten Sie jedem Ihrer Patienten in die Hand geben!

Denn alle Patienten müssen dar- über aufgeklärt werden, was ih- nen und ihren Ärzten im Falle ei- ner Verwirklichung der Ehren- berg-Pläne droht.

Das Gesundheitsmagazin

Wir sind gegen diese Aus lenin j unserer

Kranken- vericim

„Wir wollen die Demontage der deutschen Medizin verhindern",

„Wir appellieren an die Politiker:

Sichert unsern Rentnern die Rente ohne Schaden für unsere Patienten!" — das sind weitere Schlagzeilen des Extrablatts. Sei- nen Text haben Berufsredakteu- re, die als Sozialversicherte sel- ber von den Ehrenberg-Plänen betroffen sind, allgemeinver- ständlich abgefaßt. Nutzen Sie dieses wirksame Mittel zur Infor- mierung Ihrer Patienten!

Bonner Gesetzespläne reichen nicht für die Renten und verschlechtern unsere medizinische Versorgung

In Niedersachsen und anderswo schließen Ärzte und Zahnärzte — von Eh- renbergs Gesetzentwurf provoziert — für einen Tag ihre Praxen, weil sie be- fürchten, die Bundesregie- rung plane die Verschlech- terung der medizinischen Versorgung und eine Um- funktionierung des Ge- sundheitswesens. Der So- zialexperte der Opposition, Hans Katzer, beschuldigt die Regierung, sie wolle die Krankenversicherung aus-

plündern, indem sie ihr La- sten aus der Rentenversi- cherung aufbürde. Der ver- antwortliche Bundesar- beitsminister, Dr. rer. pol.

Herbert Ehrenberg, beteu- ert demgegenüber laut, schlechter werde es kei- nesfalls, allenfalls billiger;

und erste Schritte zur Ver- staatlichung des Gesund- heitswesens seien nicht beabsichtigt, sondern nur

„Strukturverbesserungen .. . Und wer anderes behaupte als er, der habe den Geset-

zestext nicht gelesen.

Doch wir können alle le- sen und rechnen! Und da ergibt sich jetzt, nachdem das Gesetz als Entwurf der Bundesregierung vorliegt:

Von den rund 80 Änderun- gen, die es enthält, bezie- hen sich nur zwei unmittel- bar auf die Ärztehonorare.

Vieles andere aber schlägt sehr schnell auf uns alle durch. Denn wenn die Bon- ner Pläne wirklich Gesetz werden, dann müssen die Beiträge steigen. Wir ha-

ben dann für die leichtferti- gen Rentenversprechun- gen zu zahlen, die die Par- teien vor der Bundestags- wahl abgaben. Wir werden dann nicht mehr all die Arz- neimittel bekommen, die wir derzeit noch erhalten.

Unsere Untersuchungser- gebnisse bleiben dann nicht mehr verschlossen beim Arzt, sondern werden zentral gespeichert, damit kontrolliert werden kann, Fortsetzung Seite II

An den

Deutschen Ärzte-Verlag

— Vertriebsabteilung — Postfach 40 04 40 5000 Köln 40 (Lövenich)

Ja, auch ich möchte das vierseitige „medizin heute-Extrablatt" zur Aufklärung an meine Patienten verteilen. Senden Sie schnellst- möglich an meine unten genannte Adresse

❑ 1000 Exemplare (Preis: 103 DM einschl. MWSt.)

❑ 500 Exemplare (Preis:

❑ 200 Exemplare (Preis:

❑ 100 Exemplare (Preis:

53 DM einschl, MWSt.) 23 DM einschl. MWSt.) 13 DM einschl. MWSt.) Es fallen keinerlei zusätzliche Versandkosten an

Datum: Unterschrift:

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 10 vom 10. März 1977 631

(3)

Die Information:

Bericht und Meinung

Protestkundgebung in Saarbrücken

Fortsetzung von Seite 630

Und ein wichtiger Gedanke, den auch die Vertreter der Ärzteschaft bedenken sollten, wenn sie jetzt bei Protestveranstaltungen und bei schriftlichen Äußerungen darange- hen, ihre Patienten als Bundesge- nossen im Kampf gegen den Gesetz- entwurf zu gewinnen:

~ "Der Bürger, vor die Frage ge- stellt: Willst Du lieber Sicherheit für Deine Rente? Oder ein weiteres An- wachsen des sowieso unberechtigt hohen Honorars zum Beispiel der Kassenärzte und Kassenzahnärzte oder der Gewinne der pharmazeuti- schen Industrie und der Apotheker?

- der Bürger mußte sich dann ei- gentlich doch zwangsläufig und in vermeintlich ureigenstem Interesse für die vorgeschlagenen Siche- rungsmaßnahmen auf dem Gebiete der Rentenversicherung und damit gegen Ärzte, Zahnärzte und Apothe- ker entscheiden."

Kurz zusammengefaßt umriß Dr.

Schlögell die Auswirkungen eines lnkrafttretens des Gesetzes so: Der Beitrag der Rentenversicherung zur Krankenversicherung der Rentner soll um rund ein Drittel gekürzt wer- den. Daraus ergibt sich eine zusätz- liche Belastung der Krankenversi- cherung in Höhe von 6 Milliarden DM pro Jahr. Am Anfang der "Ko- stendämpfung" steht also die Ko- stenvermehrung in der Krankenver- sicherung um nicht weniger als 10 Prozent der derzeitigen Ausgaben.

Um diesen Betrag aufzubringen be- ziehungsweise einzusparen, wird auf der einen Seite die Beitragsbe- messungsgrenze in der Krankenver- sicherung von bisher 75 Prozent auf nunmehr 85 Prozent der Beitragsbe- messungsgrenze für die Rentenver- sicherung erhöht; auf der anderen Seite werden die Leistungen der Krankenversicherungen einge- schränkt und wird der Trend zur Ein- heitskrankenversicherung eingelei- tet. Es habe, sagte Dr. Schlögell, seit Ende des Zweiten Weltkrieges kei- nen Gesetzentwurf gegeben, durch den die Selbstverwaltung der Träger der Krankenversicherung "in einer

solchen Weise ihres vornehmsten Rechts beraubt wird beziehungswei- se beraubt werden soll: nämlich über die Verwendung der zur Verfü- gung stehenden Mittel zu be- stimmen."

Bei der Betrachtung einzelner Punkte des Gesetzentwurfes hob Dr.

Schlögell bei den Kriterien für die Bemessung der Gesamtvergütung für die kassenärztlichen Leistungen die Tatsache hervor, daß zusätzlich zu den bisherigen Modalitäten, die bei der Berechnung zugrunde ge- legt werden können, auch ein Fest- betrag als Möglichkeit genannt wird, und dies an erster Stelle der ent- sprechenden Aufzählung im Gesetz- entwurf. Es sei möglich, daß ein sol- cher Festbetrag auch nach dem bis- herigen Recht bereits zulässig war, jedoch müsse die Plazierung des Begriffs zu denken geben. Weit gra- vierender sei jedoch, daß der Lei- stungsumfang der Ärzte und der Lei- stu.ngsbedarf der Versicherten als Kriterien nicht mehr genannt werden.

Als weiteres Bemessungskriterium wird bekanntlich der Jahreswirt- schaftsbericht der Bundesregierung eingeführt, der in Zukunft Angaben über das Volkseinkommen pro Kopf der Bevölkerung enthalten soll. Dr.

Schlögell machte darauf aufmerk- sam, daß dieser Jahreswirtschafts- bericht nicht eine objektive Meßgrö- ße darstellt, sondern eine Mischung

ZITAT

Purzelbaum

"Soziale Sicherung, von staat-

lichen Gesetzen reguliert und auch von staatlichen Institu- tionen angeboten, ist nicht das Gegenstück von Freiheit, sondern ist Freiheit."

WDR-Redakteur Günther Windschild in "Deutsches All- gemeines Sonntagsblatt" in einem Artikel über "eins der letzten Tabus: die Staatsrente für alle"

632 Heft 10 vom 10. März 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

von statistischen Daten aus der Ver- gangenheit und statistischen Hoch- rechnungen, die je nach der politi- schen Zielsetzung politisch gefärbt werden können. Es sei daher zu fra- gen, warum die ursprünglich (im Referentenentwurf) vorgesehene Grundlohnsumme bei der Berech- nung der Gesamtvergütung im Re- gierungsentwurf entfallen, warum sie aber andererseits bei der Ermitt- lung des Arzneimittelhöchstbetra- ges erhalten geblieben ist.

Eine Tendenz zur Nivellierung, zur Vereinheitlichung ist deutlich darin zu erkennen, daß- eigentlich über- flüssigerweise - noch immer eine zwischen Kassenärzten und Kran- kenkassen auszuhandelnde Emp- fehlungsvereinbarung vorgesehen ist, die normalerweise regionale Un- terschiede zum Beispiel beim Lei- stungsbadart oder bei den Praxisko- sten berücksichtigen würde. Aber die für das ganze Bundesgebiet selbstverständlich einheitlichen Da- ten aus dem Jahreswirtschaftsbe- richt werden in Zukunft die Berück- sichtigung solcher regionalen Un- terschiede unmöglich machen.

Ein weiterer Punkt, der bisher in der Diskussion kaum beachtet worden ist: die bestehenden Verträge zwi- schen Kassenärztlichen Vereinigun- gen und Krankenkassenverbänden werden kurzerhand um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 1978 verlän- gert. Dr. Schlögell stellte die Frage, was wohl andere Tarifgruppen zu ei- ner solchen Regelung sagen wür- den! Dazu wörtlich:

~ "Bisher haben wir interessanter-

weise von denen, die das Wort Tarif- hoheit gar nicht oft genug im Munde führen können, hierzu nichts gehört.

Sie haben sich im Gegenteil, in der Lautstärke und in der Wortwahl un- terschiedlich, sehr kritisch dagegen geäußert, daß Kassenärzte, Kassen- zahnärzte und andere Gruppen von Beteiligten in der Krankenversiche- rung ihre Rechtsstellung und ihre Vertragsfreiheit glauben verteidigen zu dürfen. Es gibt, wenn es um ideo- logische Ziele geht, eben doch wohl keine Gleichheit und schon gar nicht mehrGieichheit." C>

(4)

Die vorgesehenen Vorschriften über die medizinisch-technischen Lei- stungen lassen nach Dr. Schlögell das Ziel der Urheber des Entwurfs ganz klar erkennen, nämlich die all- mähliche Entwicklung zur Einfüh- rung des Medizinisch-Technischen Zentrums .

..,.. .. Wer sich vor Augen führen will, was es im Entwurf so alles an Ein- schränkungen der ärztlichen Be- rufsausübung im Rahmen der kas- senärztlichen Versorgung durch be- sondere Wirtschaftlichkeitsgebote gibt, der findet ein weites Angebot.

Nämlich: das Gebot einer Verhinde- rung der übermäßigen Ausdehnung des kassenärztlichen Angebots; er stößt auf die Vorschrift der Rationa- lisierung und Wirtschaftlichkeit als Grundlage der Überprüfung der Ge- bühren des Bewertungsmaßstabes;

er findet das besondere Wirtschaft- lichkeitsgebot für medizinisch-tech- nische Leistungen; und schließlich noch als besonderes Bonbon eine ganz besonders attraktive Form des Zwangs zur Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung von Arzneimitteln.

Bei alledem bleibt das Ziel der kas- senärztlichen Versorgung- nämlich die sich am jeweiligen Stande der medizinischen Wissenschaft und Praxis orientierende Versorgung der Versicherten - unverändert, was mündlich und schriftlich bei der Ein- bringung des Entwurfs noch einmal ausdrücklich unterstrichen wurde.

Für Humanisten: Difficile est satiram non scribere ... !"

..,.. Als Ärzte, als Sachwalter der Pa- tienten und auch im Interesse der Aufrechterhaltung des Vertrauens- verhältnisses zwischen Patient und Arzt müsse aber die Ärzteschaft der geplanten Neuregelung ·der Arznei- verordnungen ein ganz klares .. Nein" entgegensetzen. Denn sonst würde es in Zukunft bei jeder ärztli- chen Verschreibung von Arzneimit- teln unweigerlich Anlaß und Grund zum Mißtrauen zwischen Patient und Arzt geben. Mit einer Entschul- digung für die harte Ausdrucksweise fügte Dr. Schlögell hinzu: .,Der Ge- setzgeber will hier andere ,die ganze Drecksarbeit' machen lassen." gb

Die Information:

Bericht und Meinung DOKUMENTATION

Das Strukturveränderungs-

Programm der Bundesregierung - dokumentiert und erläutert

Der von der Bundesregierung beschlossene .,Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesse- rung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversiche- rungs-Kostendämpfungsgesetz)" - im folgenden E-KVKG- liegt seit Ende Februar beim Bundesrat. Dieser muß dazu (voraussichtlich am 11. März) im ersten Durchgang Stellung nehmen. Das Votum der Ländervertretung geht dann zusammen mit einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Bundestag. Dieser wird sich nach der bishe- rigen Terminplanung schon am 17. März in erster Lesung mit dem Vorhaben beschäftigen. Der Gesetzesentwurf wird nachstehend in den wesentlichen Teilen dokumentiert, erläutert und bewertet- nicht zuletzt zum Beleg dafür, daß die Befürchtungen von Ärzten und Krankenhäusern, Ersatzkassen und Kirchen zutreffen, daß also die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben wirklich zu einer Strukturverän- derung in der Krankenversicherung und im Gesundheitswesen an- setzt. (Die kursiv oder durch seitliche Linien hervorgehobenen Passa- gen sind Neufassungen gegenüber der bisherigen Reichsversiche- rungsordnung - RVO - und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz- KHG -.) Die Redaktion dankt der Rechtsabteilung von Kassenärztli- cher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer für die Zusammen-

stellung. DÄ

Berechnung der Gesamtvergütung

§ 368 f Abs. 1 bis 4 RVO in der Fassung Artikel 1 § 1 Nr. 30 E-KVKG:

(1) Die Krankenkasse entrichtet nach Maßgabe des Gesamtvertrags für die ge- samte kassenärztliche Versorgung

368) mit befreiender Wirkung eine Ge- samtvergütung an die Kassenärztliche Vereinigung. Die Kassenärztliche Verei- nigung verteilt die Gesamtvergütung un- ter die Kassenärzte. Sie wendet dabei den Verteilungsmaßstab an, den sie im Benehmen mit den Verbänden der Kran- kenkassen festgesetzt hat. Bei der Ver- teilung sind Art und Umfang der Leistun- gen des Kassenarztes zugrunde zu le- gen; eine Verteilung der Gesamtvergü- tung nur nach der Zahl der Behand- lungsfälle (Krankenscheine) ist nicht zu- lässig. Der Verteilungsmaßstab soll zu- gleich sicherstellen, daß eine übermäßi- ge Ausdehnung der Tätigkeit des Kas- senarztes verhütet wird.

(2) Die Höhe der Gesamtvergütung wird im Gesamtvertrag mit Wirkung für die beteiligten Krankenkassen vereinbart. Die Gesamtvergütung kann als Festbetrag oder unter Be- rücksichtigung des Bewertungsmaß- stabs nach Einzelleistungen, nach ei- nem Kopfpauschale, nach einem Fall- pauschale oder nach einem System berechnet werden, das sich aus der Verbindung dieser oder weiterer Be- rechnungsarten ergibt. Dabei können auch Regelungen vorgesehen wer- den, durch die nur solche Leistungs- ausweitungen berücksichtigt werden, die medizinisch vertretbar sind.

I

(3) Die Vertragsparteien des Gesamt- vertrages vereinbaren die Verände- rung der Gesamtvergütungen. Hier- bei haben sie die gesamtwirtschaftli- chen Kriterien entsprechend dem je- weiligen Jahreswirtschaftsbericht der Bundesregierung und die zu erwar- tende Entwicklung der Praxiskosten und der für die kassenärztliche Tätig-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 10 vom 10. März 1977 633

Referenzen

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