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Archiv "SCHWEIZ: Selbstbeteiligung wird erhöht" (16.10.1975)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

tor dienten fast 90 000 Untersu- chungen der Diagnose, außerdem wurden 110 000 psychotherapeuti- sche Leistungen gewährt. Gerade dieser Bereich hat in den vergan- genen Jahren Ausmaße angenom- men, die kaum voraussehbar wa- ren. In den zwölf Monaten bis Ende März 1975 wurden durch niederge- lassene Nervenärzte allein 10 400 Behandlungen für die tiefenpsy- chologisch fundierte Psychothera-

pie durchgeführt.

Die Kammer hat aus den ihr vorlie- genden statistischen Daten ferner ermittelt, daß etwa ein Drittel der bei Nervenärzten in Behandlung stehenden Patienten psychisch Kranke sind. Hierbei komme es be- sonders darauf an, diese Patienten nach Möglichkeit vor einer An- staltsbehandlung zu bewahren.

Bei den modernen diagnostischen Methoden wurden in dem vorher erwähnten Zeitraum allein etwa 24 500 EEG vorgenommen. Für die in freier Praxis tätigen Nervenärzte hat der Vorstand der Ärztekam- mer Schleswig-Holstein mit den Abteilungen Psychiatrie und Neu- rologie im Zentrum Nervenheilkun- de des Klinikums der Universität Kiel die Durchführung von umfas- senden Fortbildungsveranstaltun- gen in regelmäßiger Verbindung mit der Akademie für medizinische Fortbildung in Schleswig-Holstein vereinbart. ÄK-SH

RHEINLAND-PFALZ

Notfallausweis weiter kostenlos

In Rheinland-Pfalz wird der bun- deseinheitliche Notfallausweis, her- ausgegeben vom rheinland-pfälzi- schen Sozialministerium, auch in Zukunft kostenlos abgegeben. Die Verteilung erfolgt über die örtli- chen Gesundheitsämter, an die sich interessierte Personen wen- den können. Auch die Ärzteschaft kann den Notfallausweis zur Vertei- lung an die Patienten bei den Ge- sundheitsämtern anfordern. DÄ

AUS EUROPA

SCHWEIZ

Selbstbeteiligung wird erhöht

Die Schweizer Regierung (der Bun- desrat) hat die „Franchise" in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht. Statt 20 Franken muß der Versicherte jetzt die ersten 30 Franken der Kosten ärztlicher Be- handlung in einem Krankheitsfalle selbst tragen; für „Versicherte in guten wirtschaftlichen Verhältnis- sen" steigt dieser Betrag von bis- her 30 auf 50 Franken (die Einkom- mensgrenzen hierfür sind kantonal unterschiedlich). Bei Versicherten in „sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen" (auch dies kantonal geregelt und nur dort gültig, wo es keine allgemeine Krankenversiche- rungspflicht gibt) kann die Franchi- se auch höher liegen. Der Selbst- behalt von 10 Prozent der gesam- ten Kosten ist in diese Franchise einbezogen. Neu ist gegenüber der bisherigen Regelung auch, daß die Franchise nicht nur einmal im Jahr erhoben wird. Sie wird auch dann fällig, wenn die Behandlung des gleichen Krankheitsfalles noch nach 90 Tagen fortgesetzt wird, ferner auch bei Zuweisung an ei- nen anderen Arzt oder bei der Wei- terbehandlung durch einen ande- ren Arzt, es sei denn, daß die Über- weisung durch Krankheit, Unfall oder sonstige beim erstbehandeln- den Arzt liegende Ursachen erfor- derlich wird.

Sinn dieser seit langem in der Schweiz praktizierten Selbstbetei- ligungsform ist es, die Kranken- kassen von der Verwaltung finan- zieller Bagatellfälle zu entlasten — Fälle, bei denen die Verwaltungs- aufwendungen in keinem vernünfti- gen Verhältnis zum Ausmaß der Kassenleistung stehen würden. Die eigentlichen Einnahmen aus der

Franchise (130 Millionen Franken im Jahr mehr als bisher) sind dem- gegenüber nicht bedeutsam.

Mit dieser Maßnahme hat der eid- genössische Bundesrat die Konse- quenz aus der Volksabstimmung

vom 8. Dezember 1974 gezogen, in der zwei Vorschläge zur Reform der Krankenversicherung verwor- fen worden waren („Ernst, sauer und wuchtig", DEUTSCHES ÄRZ- TEBLATT, Heft 1/1975, Seite 2). Es war damals schon vorausgesagt worden, daß eine Mehrbelastung der Krankenversicherten erforder- lich werden müßte.

Die Ärzte in der Schweiz haben die Erhöhung der Franchise gebilligt.

Von ihr ausgenommen sind übri- gens Kinder, die Kosten der Kran- kenhausbehandlung, für die Be- handlung von Tuberkulose und bei Mutterschaft. Härtefälle können von den Krankenkassen aus den bei ihnen geführten Hilfsfonds ent- lastet werden.

Dies trifft nach Meinung der Verbindung der Schweizer Ärz- te insbesondere bei der am- bulanten Behandlung chronisch Kranker und Betagter zu; auf ärztli- cher Seite ist bereits angeregt wor- den, einen Höchstbetrag für die Selbstbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) für solche Fälle ge- setzlich zu normieren, wie es die Krankenkassen bei den Satzungen ihrer Hilfsfonds häufig schon hand- haben. bt

BELGIEN

Autofahrer

subventionieren die Krankenversicherung

In Belgien sind seit dem 1. März 1975 die Versicherungsprämien in der Kraftfahrzeughaftpflicht um drei Prozent erhöht worden. Der Ertrag dieser Zusatzprämie wird von den Versicherungsgesellschaf- ten an die gesetzliche Krankenver- sicherung abgeführt, die damit ihr Defizit von acht Milliarden bfr dek- ken will. Diese ungewöhnliche Form der Subventionierung der Krankenversicherung wird damit begründet, daß die Krankenversi- cherung für Unfallfolgen belastet wird, die aus dem Autoverkehr her- rühren. gn

2886 Heft 42 vom 16. Oktober 1975

DEUTSCHES .ÄRZTEBLATT

Referenzen

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