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Dienstag (Vormittag), 21. Januar 2014 Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion 9 2013.0745 Motion 171-2013 Schürch (Huttwil, SVP) Sicherstellung des Vollzugs von strafrechtlichen Urteilen durch geeignete Kontrollmassnahmen

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Sitzungstitel7 2013.0745 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Vormittag), 21. Januar 2014

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

9 2013.0745 Motion 171-2013 Schürch (Huttwil, SVP)

Sicherstellung des Vollzugs von strafrechtlichen Urteilen durch geeignete Kontrollmassnahmen

Vorstoss-Nr: 171-2013

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 06.06.2013

Eingereicht von: Schürch (Huttwil, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 9

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 27.11.2013

RRB-Nr: 1615/2013

Direktion: JGK

Sicherstellung des Vollzugs von strafrechtlichen Urteilen durch geeignete Kontrollmass- nahmen

Der Regierungsrat wird aufgefordert, raschmöglichst ein Kontrollsystem einzuführen, das sicher- stellt, dass alle gefällten Urteile, welche die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht verlassen, tatsäch- lich bei den Vollzugsbehörden ankommen, um vollzogen werden zu können.

Begründung:

Dutzend von strafrechtlichen Urteilen (Freiheitsstrafen/gemeinnützige Arbeit) gehen verloren und werden nie vollzogen.

Ist-Zustand: Die strafrechtlichen Urteile gelangen auf dem Postweg (A-Post) von den Staatsanwalt- schaften bzw. Regionalgerichten an die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug, wo sie elektro- nisch erfasst und anschliessend den Vollzugsbehörden übermittelt werden. Es kommt aber oft vor, wie mir zu Ohren gekommen ist, dass ein gefälltes Urteil die Vollzugsstelle nie erreichte, weil:

– das Urteil der Staatsanwaltschaft/des Regionalgerichts vor dem Versand als Vollzugsauftrag verlorengeht (interner Verlust)

– das Urteil die Staatsanwaltschaft/das Regionalgericht auf dem Postweg (A-Post, aber nicht ein- geschrieben) verlässt und den Bestimmungsort nie erreicht (externer Verlust)

– das Urteil nach Eingang bei der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug vor oder während der Bearbeitung verlorengeht (interner Verlust)

Antwort des Regierungsrats

Die vom Motionär aufgeworfene Problematik der nicht vollzogenen Urteile kann im Grundsatz bestätigt werden und ist erkannt. Über das Ausmass der nicht vollzogenen Urteile liegen lediglich Schätzungen vor. Die Zahl dürfte bei maximal hundert Fällen pro Jahr liegen.

Es ist zu unterscheiden zwischen

– den Urteilen, die zu unbedingten Freiheitsstrafen oder unbedingter gemeinnütziger Arbeit führen und zu Massnahmen oder Ersatzfreiheitsstrafen (welche beide nicht bedingt ausgefällt werden können) und

– den Urteilen, bei denen Bussen oder bedingte Strafen und bedingte gemeinnützige Arbeit aus- gesprochen werden.

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Der Vollzug der Bussen ist ein Massengeschäft und erfolgt nicht über die Abteilung Strafen- und Massnahmenvollzug (ASMV) des Amts für Freiheitsentzug und Betreuung. Zuständig dafür ist das Busseninkasso der Abteilung Finanzen und Rechnungswesen des Amtes für Betriebswirtschaft und Aufsicht (ABA). Dieses treibt die durch die Staatsanwaltschaften ausgesprochenen Bussen ein, sofern erforderlich unter Einbezug der Inkassostellen der Steuerverwaltung, welche das rechtliche Inkasso durchführen (Betreibungsverfahren). Sofern die Bussen uneinbringlich sind, fällt die Zu- ständigkeit zurück an das Busseninkasso des ABA. Dieses stellt das Begehren, die Bussen in so genannte Ersatzfreiheitsstrafen umzuwandeln. Erst mit der Umwandlung wird die ASMV für den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe zuständig.

Allein durch das mehrstufige Verfahren, an welchem die Justiz und drei Direktionen (POM, FIN und JGK) beteiligt sind, sowie durch die gesetzlich vorgegebenen Fristen erfordert das Busseninkasso einen erheblichen Zeitaufwand.

Um das Inkassoverfahren zu optimieren, arbeiten die Justizleitung, die Finanzdirektion und die ASMV unter der Federführung des ABA seit geraumer Zeit an einer lnformatiklösung. Diese sieht die Schaffung von elektronischen Schnittstellen vor, mit welchen die Prozesse des Inkassos be- schleunigt werden können. Sie wird Ende Februar 2014 produktiv sein. Ausserdem wird auch eine neue elektronische Schnittstelle zwischen Busseninkasso und ASMV bzw. den Systemen Tribuna und GINA es ermöglichen, die Begehren um Umwandlung der Bussen in Ersatzfreiheitstrafen elekt- ronisch zu registrieren und die Vollzugserledigung an das Busseninkasso zurückzumelden. Die neu installierte Informatiklösung gewährleistet ab Februar 2014 ein funktionierendes Controlling beim Busseninkasso wie auch bei der Umwandlung von Bussen in Ersatzfreiheitsstrafen.

Die technische Infrastruktur des informatisierten Busseninkassos würde es ausserdem grundsätz- lich erlauben, auch die unbedingt ausgesprochenen Urteile (Freiheitsstrafen, gemeinnützige Arbeit, Massnahmen oder Ersatzfreiheitsstrafen) elektronisch zu erfassen und zu bearbeiten. Allerdings müssten dafür noch eine neue elektronische Schnittstelle gebaut und Systemanpassungen vorge- nommen werden, damit der für den Vollzug dieser Urteile relevante elektronische Datenfluss zwi- schen den Behörden der Strafgerichtsbarkeit (Gerichte und Staatsanwaltschaften) und der ASMV sichergestellt werden kann. Dieses Vorhaben wurde von den zuständigen Stellen der Staatsanwalt- schaft bereits an die Hand genommen. Im Moment werden Offerten eingeholt. Über das weitere Vorgehen wird die Justizleitung zu befinden haben, wobei sie insbesondere auch ein Augenmerk auf die Kosten und den Nutzen dieser Systemerweiterung richten wird.

Die neue Schnittstelle wird es ermöglichen, die massgeblichen Daten aus den Systemen Tribuna und GINA zu verknüpfen. Mit diesen technischen Grundlagen wird ein informatisiertes Controlling auch für den Vollzug der besagten Strafurteile gewährleistet werden können. Konkret dürfte die Systemapplikation etwa so ausgestaltet werden, dass ein Fall nur dann für den administrativen Ab- schluss bzw. die Erledigung in der Geschäftskontrolle der Gerichtsbehörden oder der Staatsanwalt- schaften freigegeben werden kann, wenn die ASMV die elektronische Registrierung vorgenommen hat und somit der Vollzug des Urteils sichergestellt ist.

Die vorgesehenen Schnittstellen führen zu wesentlichen Änderungen der bisherigen Datenbearbei- tungen. Diese Änderungen müssen der Datenschutzaufsichtsstelle zur Vorabkontrolle unterbreitet werden. Das Vorabkontrollverfahren wird unter anderem zeigen, ob die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für die vorgeschriebenen Bekanntgaben von besonders schützenswerten Personenda- ten ergänzt werden müssen.

Mit der Einführung des informatisierten Busseninkassos per Februar 2014 und der in Entstehung begriffenen elektronischen Schnittstelle zwischen den Gerichtsbehörden bzw. den Staatsanwalt- schaften einerseits und der ASMV anderseits wird ein umfassendes informatisiertes Controlling der Übermittlung von Urteilen von der FIN, der JGK bzw. Instanzen der Justizverwaltung an die POM (ASVM) ermöglicht. Somit wird dem Anliegen des Motionärs nach Sicherstellung des Vollzugs von Strafurteilen durch geeignete Kontrollmassnahmen vollumfänglich entsprochen.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme und gleichzeitige Abschreibung

Präsident. Guten Morgen, ich begrüsse Sie zu diesem Sessionsvormittag. Am Nachmittag treffen sich ja die Fraktionen. Wir starten mit dem Vorstoss von Jürg Schürch. Ich habe es schon erwähnt, die Regierung beantragt die Überweisung der Motion und die gleichzeitige Abschreibung. Letztere wird bestritten. Deshalb debattieren wir nur über die Abschreibung, die Frage lautet also Abschrei- bung Ja oder Nein. Das Wort hat zuerst der Motionär, und anschliessend folgen die Fraktionserklä-

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rungen. Sie können starten, Herr Schürch. (Grosse Unruhe im Saal.) Ich bitte Sie, sich ruhig hinzu- setzen und zuzuhören.

Jürg Schürch, Huttwil (SVP). (Der Präsident läutet die Glocke.) Bereits im Jahr 2012 wurde ich mehrmals darauf angesprochen, dass aufgrund des Fehlens eines effizienten Kontrollsystems Dut- zende von Strafurteilen im Kanton Bern verloren gehen und somit nie vollzogen werden. Ein Bei- spiel: Eine Person, die ich gut kenne, hat einen körperlichen Schaden erlitten, weil sie grundlos an- gegriffen wurde. Der Täter muss sich schliesslich vor Gericht verantworten. Das Urteil lautet: 180 Tagessätze à 50 Franken. Das ergibt 9000 Franken oder 720 Stunden gemeinnützige Arbeit oder sechs Monate Gefängnis. Der Verurteilte entscheidet sich für die 720 Stunden gemeinnützige Ar- beit. Er wird jedoch nie dazu aufgeboten, weil der Vollzugsauftrag vor dem Vollzug irgendwo verlo- ren geht. Dieser Verlust kann bei der Staatsanwaltschaft oder beim Gericht, bei der Post oder bei der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug entstanden sein. Gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern setzt dies ein ungünstiges Zeichen. Wenn ich den Jahresbericht 2012 des Amtes für Freiheitsentzug und Betreuung zur Hand nehme und Seite 28 aufschlage, steht zuoberst ganz klar

«Vollzugsauftrag», und dann steht geschrieben, wie es läuft. Aber selbstverständlich müssen sie die Unterlagen erhalten, sonst können sie nicht handeln.

Die Antwort der Regierung auf meine Motion zeigt auf, dass es tatsächlich mehrere Dutzend Fälle gibt, bei denen das Urteil irgendwo verloren geht. Man hat die Problematik erkannt, dafür danke ich.

Ich möchte noch auf drei wichtige Abschnitte in der Antwort der Regierung hinweisen. Das eine ist die Vernetzung zwischen POM, FIN und JGK, zum anderen ist man daran, Schnittstellen zu verbessern und mit einer Informatiklösung die Beteiligten besser zu verbinden, damit solche Fälle nicht mehr vorkommen. Und dann gibt es noch ein Problem, oder vielmehr etwas, das wir so zur Kenntnis nehmen müssen. Ich zitiere: «Diese Änderungen müssen der Datenschutzaufsichtsstelle zur Vorabkontrolle unterbreitet werden.» Sie haben es gehört, das Ziel ist klar: Die Informatiklösung muss zur Kontrolle der Datenübermittlung zwischen POM, FIN und JGK führen. Ich danke der JGK für die Annahme meiner Motion, doch ich bestreite die Abschreibung, weil es wahrscheinlich noch eine Weile dauern wird, bis alles in die Realität umgesetzt ist. Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Motion und dass Sie mithelfen, die Abschreibung abzulehnen.

Monika Gygax-Böninger, Obersteckholz (BDP). Ein Kontrollsystem einzuführen, damit alle gefäll- ten Urteile von der Staatsanwaltschaft beziehungsweise von den Gerichten vollzogen und umge- setzt werden, ist eine Forderung des Motionärs, bei der man zuerst ein wenig stutzt und denkt, dies sei doch selbstverständlich. Die Regierung und die Justiz sehen dies gemäss der vorliegenden Antwort auch so. Sie sind auf dem besten Weg dazu, mit den geplanten Informatiklösungen Lücken zu schliessen im heutigen Vollzugsprozess. Die Lücken sind nicht Besorgnis erregend. Wir können mit unserem Gerechtigkeitsempfinden trotzdem nicht vereinbaren, dass der Kontrollprozess in Ein- zelfällen versagt und einzelne Urteile nie vollzogen werden. Wir haben gelesen, dass die elektroni- schen Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten auf bestem Weg sind und ein Grossteil der Mass- nahmen unmittelbar vor ihrer Einführung im Februar stehen. Ich sage ausdrücklich «auf bestem Weg», denn abgeschlossen und definitiv umgesetzt sind sie noch nicht. Deshalb bestreitet auch die BDP die Abschreibung. Unsere Fraktion will die Motion annehmen, aber nicht abschreiben.

Markus Meyer, Roggwil (SP). Ich habe dem, was Monika Gygax gesagt hat, nicht viel hinzuzufü- gen. Es ist – in Anführungszeichen – ein «geringfügiges» Defizit, welches hier vorhanden ist, aber trotzdem eines, das es zu beheben gilt. Mit der alleinigen Ankündigung, dass die Informatik das Problem jetzt lösen werde, geben wir uns nicht zufrieden. Wir bestreiten die Abschreibung eben- falls. Wir bitten Sie, die Motion zu überweisen und nicht abzuschreiben.

Erich Hess, Bern (SVP). Die SVP ist auch ganz klar der Meinung, dass man diese Motion noch nicht abschreiben soll. Ich danke Herrn Schürch recht herzlich für die Einreichung dieser Motion. Es ist sehr wichtig, dass gefällte Urteile letztendlich auch umgesetzt werden. Wir sind klar der Meinung, dass man hier das Kontrollsystem weiter kontrollieren – sprich: ausbauen – muss, damit die gefäll- ten Urteile schlussendlich auch umgesetzt werden. Der Motionär hat von einigen Dutzend gespro- chen. Die Regierung gibt zu, dass mehr als hundert Urteile pro Jahr betroffen sind. Dies zeigt auch die Wichtigkeit dieser Motion. Es liegt auch nicht im Interesse der Leute, die verurteilt wurden, denn diese Leute wissen, dass sie verurteilt wurden, und warten nun auf den Vollzug des Urteils. Man lässt diese Leute im luftleeren Raum hängen; sie wissen nicht, was passiert. Darum bitte ich Sie,

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diese Motion nicht abzuschreiben, und ich danke den anderen Fraktionen, dass sie dies ebenso sehen.

Präsident. Ich habe keine weiteren Fraktionserklärungen mehr. Gibt es Einzelsprechende? – Das ist nicht der Fall. Wünscht der Motionär nochmals das Wort? – Nein. Dann spricht der Herr Regie- rungspräsident, und danach stimmen wir ab.

Christoph Neuhaus, Regierungspräsident. Weil das Ganze bereits am Laufen ist, hätte die Ab- schreibung den Vorteil, dass es weniger Bürokratie gäbe. Die Regierung kann aber auch mit einer Nicht-Abschreibung leben. Sie können abstimmen.

Präsident. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die wir in zwei Schritten durchführen. Wer diese Mo- tion überweisen will, stimmt Ja, wer dies ablehnt, stimmt Nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 125

Nein 0

Enthalten 1

Präsident. Sie haben die Motion überwiesen. Nun stimmen wir über die Abschreibung ab. Wer die Motion abschreiben will, stimmt Ja, wer noch nicht abschreiben will, stimmt Nein.

Abstimmung (Abschreibung) Der Grosse Rat beschliesst:

Ablehnung

Ja 28

Nein 101

Enthalten 3

Präsident. Sie haben die Abschreibung abgelehnt. Damit wäre dieser Vorstoss bereinigt.

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