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Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im rechtlichen Mehrebenensystem

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Academic year: 2021

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Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe Sommersemester 2019

Seminar zum Umwelt- u. Planungsrecht

Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im rechtlichen Mehrebenensystem

Themen für Seminararbeiten:

1. Rechtliche Möglichkeiten einer Gegensteuerung bei einem absehbaren Verfehlen der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens durch Vertragsstaaten?

2. Das „Kleingedruckte“ von Kattowice – Licht und Schatten des Regelbuches zur Umset- zung der Klimaschutzziele von Paris

3. Schadensersatz für klimaschädliche (Un)Tätigkeit? – Erfolgsaussichten für Klimahaf- tungsklagen gegen Deutschland und in Deutschland ansässige Energieunternehmen am Beispiel des Falles Saul Luciano Lliuya

4. Das System des europäischen Emissionshandels – Feigenblatt oder effektives Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen

5. Climate Engineering – Aussicht auf eine technische Beherrschbarkeit des Klimawandels?

Modelle und rechtliche Regulierungen

6. Möglichkeiten regionaler Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung am Beispiel Sachsen-Anhalt

7. Umweltschutz versus Klimaanpassung? – Grüne Gentechnologie zur Entwicklung hitze- und trockenheitsresistenter Getreidepflanzen im Regelungsregime des Gentechnik- rechts

8. Gesundheits- versus Klimaschutz? – Zulässigkeit und Grenzen von Verkehrsbeschrän- kungen für Dieselfahrzeuge in Deutschland

9. Gentechnik- versus Verbraucherschutzrecht – Das Label „Ohne Gentechnik“ als gesetz- lich erlaubte Irreführung der Verbraucher?

10. Inhalt und Schutzcharakter des verfassungs- und unionsvertraglichen Zieles Umwelt- schutz – Lassen sich aus Art. 20a GG und Art. 37 GrCh verbindliche Vorgaben für Gesetz- geber und Verwaltung entnehmen?

11. Das „ökologische Existenzminimum“ – Ansätze der verfassungsrechtlichen und verfas- sungspolitischen Diskussion um ein Grundrecht auf Umweltschutz

12. Zulässigkeit und Grenzen der Verhinderung von Windenergieanlagen durch raumordne- rische Steuerung und Flächennutzungsplanung

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13. Das Modell der Ausschreibung geförderter Erneuerbarer Energie-Anlagen - Eine Zwi- schenbilanz am Beispiel der Onshore-Windkraftanlagen, insbes. auch mit Blick auf Bür- gerenergiegesellschaften

14. Unterbliebene oder fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung – Rechtsfolgen nach deutschem Recht und die Vereinbarkeit mit dem Sanktionierungserfordernis nach Art.

10a der UVP-Änderungsrichtlinie

15. Arten- versus Gesundheitsschutz? – Zulässigkeit und Grenzen der Bejagung von Wölfen in Deutschland

Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungs- recht konzipiert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teil- nehmen können aber auch sonstige Interessierte mit hinreichenden Vorkenntnissen im öf- fentlichen Recht. Einzelne Themen können auch für die Bereiche Internationales Recht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherschutzrecht anerkannt werden.

Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb. Theresa Rammelt (Raum 0.22, Juridicum) und Herrn wiss. Mitarb. Stephan Abisch (Raum U.05, Juridicum) wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich. Mehr als 15 Teilnehmer*innen werden nur in begründeten Ausnahmefällen zu- gelassen.

Das Seminar wird voraussichtlich als zweitägige Blockveranstaltung am Ende des Sommer- semesters stattfinden, unter Umständen kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.

Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung verbleibender inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Sommersemesters statt. Die Betreuung der Bearbeitung wird jedoch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.

Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, Proble- me darstellen und erörtern sowie eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bear- beitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit elektronisch und in gedruckter Form einzureichen (Details bei der Vorbesprechung). Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Semi- nar wesentlicher Teil der Benotung.

Referenzen

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