Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe Wintersemester 2019/20
Seminar zum Umwelt- u. Planungsrecht
Rechtsfragen der Schadensbegrenzung und nachhaltigen Entwicklung
Themen für Seminararbeiten:
1. Das „ökologische Existenzminimum“ – Die verfassungsrechtliche und verfassungspoliti- sche Diskussion um einen einklagbaren Anspruch auf Klimaschutz
2. Schadensersatz für klimaschädliche (Un)Tätigkeit? – Erfolgsaussichten internationaler und nationaler Klimahaftungsklagen gegen Deutschland und in Deutschland ansässige Energieunternehmen
3. Die Suche nach einem Standort für die Atommüllendlagerung:
a. Modell und Ablauf des Standortauswahlverfahrens und die Kriterien für einen ge- eigneten Standort
b. Modell und Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 5 ff. StandAG im Ver- gleich mit der herkömmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit an staatlichen Ent- scheidungen
c. Die Finanzierung der Standortsuche und der Endlagerkosten
4. Das System des europäischen Emissionshandels – Feigenblatt oder effektives Instrument zur Reduktion von Treibhausgasen
5. Climate Engineering – Aussicht auf eine technische Beherrschbarkeit des Klimawandels?
Modelle und rechtliche Regulierungen
6. Das Potential der Carbon-Capture-and-Storage-Technologie zur Minderung des Klima- wandels und der unions- und nationalrechtliche Rahmen
7. Die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik der EU 2013 als Ökologisierung der landwirt- schaftlichen Förderpolitik – eine Zwischenbilanz (Schwerpunkt 1. Säule)
8. Grüne Gentechnologie zur Entwicklung hitze- und trockenheitsresistenter Getreide- pflanzen im Regelungsregime des Gentechnikrechts – Sinnvoller Beitrag zur Klimaanpas- sung?
9. Zulässigkeit und Grenzen der Verhinderung von Windenergieanlagen durch raumordne- rische Steuerung und Flächennutzungsplanung
10. Voraussetzungen und Grenzen des Umweltinformationsanspruchs nach dem UIG in der neueren Rechtsprechung
11. „Möglichkeiten zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren über Vorhaben zur Errichtung von Infrastruktureinrichtungen und Industrieanlagen“ – Darstellung und
Bewertung der Vorschläge des im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats erstellten Gutachtens
12. Der Schutz der Wölfe und die Zulässigkeit ihrer Bejagung – Aktuelle Rechtslage und Än- derungsvorschläge in Deutschland
13. Schulstreik, Schulpflicht, Schülergrundrechte – Lässt sich „Fridays for future“ verbieten?
Hinweise: Das Seminar ist für Studierende mit Vorkenntnissen im Umwelt- und Planungs- recht konzipiert. Dies sind insbesondere diejenigen Jurastudierenden im Schwerpunkt „Staat und Verwaltung“ mit dem Wahlbereich „Umwelt- und Planungsrecht“ (§ 12 Abs. 2 Nr. 5, § 13 Abs. 2 Nr. 5 a SPO) und Nebenfachstudierende im Modul „Umwelt und Planungsrecht“. Teil- nehmen können aber auch sonstige Interessierte mit hinreichenden Vorkenntnissen im öf- fentlichen Recht. Einzelne Themen können auch für die Bereiche Internationales Recht, Wirtschaftsrecht oder Forensische Praxis anerkannt werden.
Alle, die Interesse an der Übernahme einer Seminararbeit haben, können sich ab sofort an Frau wiss. Mitarb. Theresa Rammelt (Raum 0.22, Juridicum) und Herrn wiss. Mitarb. Stephan Abisch (Raum U.05, Juridicum) wenden. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen und ist verbindlich. Mehr als 15 Teilnehmer*innen werden nur in begründeten Ausnahmefällen zu- gelassen. First come, first serve.
Das Seminar wird voraussichtlich als zweitägige Blockveranstaltung am Ende des Winterse- mesters stattfinden, unter Umständen kann ein weiterer Termin im Semester notwendig werden.
Ein Treffen aller Interessierten zur Klärung verbleibender inhaltlicher und organisatorischer Fragen findet zu Beginn des Wintersemesters statt. Die Betreuung der Bearbeitung wird je- doch bereits ab der Anmeldung zum Seminar gewährleistet.
Die Referate (ca. 20 – 25 Seiten) sollen das jeweilige Thema systematisch vorstellen, Proble- me darstellen und erörtern sowie eigene Bewertungen enthalten. Spätestens 6 Wochen vor dem Seminartermin ist eine Gliederung der Arbeit vorzulegen und über den Stand der Bear- beitung zu berichten. Zwei Wochen vor dem Seminartermin ist die Arbeit elektronisch und in gedruckter Form einzureichen (Details bei der Vorbesprechung). Die Seminarvorträge sollen überwiegend frei gehalten und durch ein Thesenpapier oder eine Präsentation unterstützt werden. Sie sind neben der schriftlichen Leistung und der mündlichen Beteiligung im Semi- nar wesentlicher Teil der Leistungsbewertung.