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Kanton Bern Auszug aus dem Protokoll Canton de Berne des Regierungsrates

Extrait du procès-verbal du Conseil-exécutif

!.. September 2010 BVE C

1 2 6 0 Verwendung von Mitteln des Investitionsspitzenfonds gemäss Artikel 3 Investitionsfondsgesetz

1 GEGENSTAND

Mit diesem Beschluss soll für das Voranschlagsjahr 2011 eine Entnahme aus dem Investiti- onsspitzenfonds bis maximal 71 Millionen Franken für bereits bewilligte Projekte genehmigt werden. Weitere Fondsentnahmen für neue Projekte im Voranschlagsjahr 2011 werden dem (Brassen Rat mit den jeweiligen Kreditanträgen beantragt werden.

Über die Verwendung von Fondsmitteln entscheidet der Grosse Rat abschliessend.

2 RECHTSGRUNDLAGEN

- Gesetz vom 2. September 2009 über den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen (Investitionsfondsgesetz, InvFG, BSG 621.2), insbesondere Artikel 3

Grossratsbeschluss 1023/2007 vom 4. September 2007 betreffend Kantonsstrasse Nr. 6 Münsingen-Thun-Spiez, Gemeinde Heimberg, Steffisburg, Thun, 1015 / Bypass Thun Nord; Projektierungskredit, mehrjähriger Verpflichtungskredit

- Grossratsbeschluss 2059/2007 vom 30. Januar 2007 betreffend Bern; Erste Etappe Über- bauung des von-Roll-Areals, Objekt-, Ausführungs- und mehrjähriger Verpflichtungskredit - Grossratsbeschluss 432/2008 vom 4. Juni 2008 betreffend Bern; Überbauung des von-

Roll-Areals, Zusatzkredit zu mehrjährigem Verpflichtungskredit für Ausführungskosten - Grossratsbeschluss 1829/2009 vom 19. Januar 2009 betreffend Gemeinden Lyss und

Busswil; Gemeindeverband Lyssbach, Lyssbach, Hochwasserschutz Lyss, Bau des Ent- lastungsstollens und Umgestaltung der angrenzenden Gerinneabschnitte; Gewässerver- bauung / Einzelprojekt; Mehrjähriger Verpflichtungskredit

- Grossratsbeschluss 1442/2007 vom 20. Dezember 2007 betreffend Worb; Kantonsstras- se Nr. 10, Bern-Langnau, 2018/Verkehrssanierung Worb, mehrjähriger Verpflichtungs- kredit

- Grossratsbeschluss 1820/2008 vom 23. Januar 2008 betreffend Nachhaltiger Hochwas- serschutz Aare Thun-Bern, Kantonaler Wasserbauplan Hochwasserschutz und Auenr- evitalisierung Aare / Gürbemündung, Projektierung und Bau Teilprojekt "Gürbe", mehrjäh- riger Verpflichtungskredit

- Grossratsbeschluss 1489/2008 vom 18. November 2008 betreffend Nachhaltiger Hoch- wasserschutz Aare Thun-Bern, Projektierung Gesamtprojekt, Zusatzkredit zu mehrjähri- gem Verpflichtungskredit und mehrjährigem Verpflichtungskredit für Landerwerb

T\0 INTERN\ \100813 MitteldeslrwF2011Beschluss.doc

(2)

Seite

Grossratsbeschluss 1441/2007 vom 20. November 2007 betreffend Kantonsstrasse Nr. 6, Worblaufen-Bern-Münsingen-Thun, Gemeinden Bern, Ittigen, 2028 / Wankdorfplatz inkl.

Tramverlängerung Linie 9, 8096 / Strassenüberführung Papiermühlestrasse Süd, A 94, mehrjähriger Verpflichtungskredit

Grossratsbeschluss 26/2010 vom 17. März 2010 betreffend Bern; Zentrum Sport und Sportwissenschaft, Projektierungs- und mehrjähriger Verpflichtungskredit

3 BEITRÄGE AUS DEM INVESTITIONSSPITZENFONDS

Für das Jahr 2011 werden die folgenden Beiträge aus dem Investitionsspitzenfonds im Sinne von Art. 3 InvFG bewilligt:

1. Strassenbauprojekt Bypass Thun Nord 2. Entlastungsstollen Lyssbach

3. Verkehrssanierung Worb

4. Aare/Gürbe: Hochwasserschutz, Auenrevitalisierung Belpmoos

5. Nachhaltiger Hochwasserschutz Aare Thun-Bern 6. Wankdorfplatz Bern inkl. Tramverlängerung 7. Überbauung von-Roll-Areal

8. ZSSW Neufeld Unisport Bern Total zu verwendende Fondsmittel

Fr.Fr.

Fr.Fr.

Fr.Fr.

Fr.Fr.

Fr.

2'000'OOQ

rooo'ooo

2'000'ODO 4'000'000

rooo'ooo

13'000'000 44'000'000

4'000'000 71'000'OOQ

4 KONTO/RECHNUNGSJAHR

Zwischen der Finanzverwaltung und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Amt für Grund- stücke und Gebäude sowie Tiefbauamt) werden die Beiträge aus dem Investitionsfonds wie folgt intern verrechnet:

Konto 24672 399100 4980499100

4980 332000 4960 499100 4960 332000

Finanzverwaltung

Belastung Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen

Amt für Grundstücke und Gebäude Gutschrift Übertrag zugunsten Laufende Rechnung aus Fonds Ausserordentliche Abschreibung Tiefbauamt

Gutschrift Übertrag zugunsten Laufende Rechnung aus Fonds Ausserordentliche Abschreibung

Rechnungsjahr Betrag

2011 Fr. 71'000'000.

2011

2011 2011

2011

Fr. 48'000'000.»

Fr. 48'000'000.»

Fr. 23'000'000.~

Fr. 23'000'000.»

\\Bve ba.chV..\100813_Mittel des InvF 2011 Beschluss doc

(3)

Seite

5 DELEGATION AN DEN REGIERUNGSRAT

Bei den unter Ziffer 3 vorgesehenen Fondsbeiträgen handelt es sich um Maximalbeträge. Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Rechnungsabschlusses über die Höhe und tatsächliche Verwendung der bewilligten Fondsmittel zu entscheiden.

An den Grossen Rat

\\Bve.be.ch\. \100813_Mittel des InvF 2011 Beschluss.doc

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