M 154/2007 POM 15. August 2007 POM C Motion
1364 Meyer, Roggwil (SP-JUSO)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.06.2007
Öffentliche Sicherheit in Stadt und Kanton
Der Regierungsrat wird aufgefordert, im Blick auf die künftige Bewältigung der polizeilichen Aufgaben in der Bundesstadt und im übrigen Kantonsgebiet im Sinne der in der Botschaft zur Kantonalen Volksabstimmung vom 11. März 2007 erfolgten Versprechungen für einen ausreichenden Personalbestand zu sorgen.
Ab 1. Januar 2008 wird POLICE BERN in der Stadt Bern operativ tätig. Der Zeitplan für die Umsetzung der Fusion ist knapp. Trotz umsichtiger Vorbereitungsarbeiten muss mit nicht in jeder Beziehung vorhersehbaren Anfangsschwierigkeiten gerechnet werden.
Zufolge des zwischen Kanton und Stadt in der Endphase der Fusionsverhandlungen ausgehandelten Ausfalls von ca. 20 bis 30 Stellen wurde der für den städtischen Bereich vorgesehen Personalbestand geschwächt, was zu Problemen führen kann.
Das Resultat dieser Verhandlungen steht zudem im klaren Widerspruch zu der Abstimmungsbotschaft des Kantons, wo den Bürgerinnen und Bürgern vorgemacht wurde, dass dank Synergiegewinn der Fusion in den beiden grössten Städten und auch in den übrigen Gemeinden des Kantons die Sicherheit erhöht werden könne.
Es entspricht dem Gebot demokratischer Redlichkeit, dieses Versprechen im Nachhinein einzulösen.
2008 finden in Bern mehrere Spiele der Europäischen Fussballmeisterschaft statt. Es ist mit einem Aufmarsch von hunderttausenden von Zuschauenden sowie weiterem Fussballtourismus zu rechnen. Ein Jahr später ist Bern Austragungsort der Eishockey- Weltmeisterschaft WM 09. Es ist deshalb notwendig, dass POLICE BERN über einen ausreichenden Personalbestand verfügt, um den Herausforderungen dieser Anlässe als
„Kerntruppe“ im Verein mit weiteren Kräften zu begegnen.
Aus diesen Gründen wird der Regierungsrat beauftragt, den Personalbestand von POLICE BERN angemessen zu verstärken.
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 07.06.2007
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Antwort des Regierungsrates
Der Aussage, dass das Resultat der Vertragsverhandlungen mit der Stadt Bern im Rahmen von Police Bern im Widerspruch zur Abstimmungsbotschaft des Kantons stehe, kann der Regierungsrat nicht zustimmen. Die Vertragsverhandlungen mit dem Ziel der Zusammenführung von Stadt- und Kantonspolizei per 1. Januar 2008 haben zu einem für beide Parteien vertretbaren Verhandlungsergebnis geführt. Durch die Verschmelzung der Korps werden Schnittstellen und Doppelspurigkeiten beseitigt und die dadurch frei werdenden Kapazitäten können für direkt produktive Polizeiarbeit eingesetzt werden. Der grösser gewordene Personalpool ermöglicht, dass Einsatzschwerpunkte flexibler und situativer gebildet und auch Absenzen besser aufgefangen werden können. Durch die Zusammenlegung wird die Polizei insgesamt gestärkt und leistungsfähiger.
Dass der Bestand der Stadtpolizei per 1. Januar 2008 infolge Nichtführung von Polizeischulen nicht erreicht wird, ist bekannt. Es kann von einem personellen Unterbestand gesprochen werden. Die aktuelle Personalsituation wird nicht auf die leichte Schulter genommen. Die Kantonspolizei unterstützt die laufenden Bestrebungen der Stadtpolizei zur Anstellung voll ausgebildeter Polizistinnen und Polizisten und sichert den neu anzustellenden Mitarbeitenden die Übernahme in die Dienste der Kantonspolizei zu.
Sie weiss aber auch, dass mit dieser Massnahme das Personaldefizit nur zu einem kleinen Teil vermindert werden kann.
Es war der politische Entscheid, die durch die Zusammenführung von Stadt- und Kantonspolizei entstehenden, quantifizierbaren Synergieeffekte von ca. 20 Stellen nicht zusätzlich beim Kanton einzukaufen, sondern einzusparen. Die Stadt Bern fällte diesen Entscheid autonom und in Kenntnis der gegenwärtigen Situation.
Bei der EURO 2008 und der Eishockey-WM 2009 handelt es sich um zwei zeitlich begrenzte Grossereignisse, die durch geeignete, vorausschauende Massnahmen gut bewältigt werden können. Eine Aufstockung des Personalbestandes aufgrund einzelner, planbarer Belastungsspitzen rechtfertigt sich nicht. Was den bestmöglichen Einsatz der vorhandenen Kräfte betrifft, hat sich die Kantonspolizei immer flexibel gezeigt und bewiesen, dass sie auch in Zeiten personeller oder finanzieller Bedrängnis in der Lage war, die zur Verfügung stehenden Mittel effizient und wirksam einzusetzen. Dies zeigt sich auch darin, dass keine Abteilung über feste Stellenzahlen verfügt und dadurch mit internen Umstrukturierungen und Schwergewichtsbildungen jederzeit auf schwierige Personalsituationen reagiert werden konnte.
Die aktuelle Personalsituation bei der Kantonspolizei kann – auch mit Blick auf die personelle Situation der Staatsverwaltung insgesamt und die Finanzlage des Kantons – als knapp genügend bezeichnet werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kantonspolizei immer wieder mit neuen, zusätzlichen Aufgaben konfrontiert wird, die auch Auswirkungen auf die personellen Ressourcen haben. Das Polizeikommando überprüft den Personalbestand laufend und stellt bei Bedarf Anträge an den Regierungsrat. Dies ist eine Daueraufgabe.
Der Wunsch bzw. der Wille, den Personalbestand aufzustocken ist das eine, in der heutigen Zeit genügend taugliche Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeiberuf zu finden, das andere. Die Rekrutierung von Polizeiaspirantinnen und Polizeiaspiranten leidet zurzeit an der guten Wirtschaftslage. Selbst bestehende und sich abzeichnende Vakanzen zu ersetzen, wird immer schwieriger, zumal den Lohnvorstellungen der Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere von Spezialisten, aufgrund des starren Lohngefüges im Kanton oft nicht entsprochen werden kann.
Mit Blick auf die neue Einheitspolizei entsteht eine besondere Situation. Wenn die Überführung der verbliebenen Gemeindepolizeien in die Kantonspolizei abgeschlossen ist,
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bedarf es einer sachgerechten Bestandesanalyse, die insbesondere das Volumen der neu von den Städten und Gemeinden eingekauften personellen Ressourcen mit einbezieht.
Zusammen mit einer Überprüfung noch bestehender Schwachstellen und der Feinjustierung allfälliger interner Sparpotenziale kann dannzumal beurteilt werden, ob der Personalbestand aufgrund der Auswirkungen von Police Bern ausreichend ist oder Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Aufgrund der gemachten Ausführungen ist der Regierungsrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.
Antrag: Annahme als Postulat
An den Grossen Rat