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November 2008 in der Stadt Bern abgestimmt wird

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M 315/2008 GEF 11. März 2009 GEF C Motion

0422 Wyss, Bern (FDP)

Weitere Unterschriften: 6 Eingereicht am: 26.11.2008

Zweite Drogenanlaufstelle in der Stadt Bern - kein Kantonsgeld für ein provisorisches Projekt

Der Regierungsrat wird ersucht, der Stadt Bern keine finanziellen Mittel für das Einrichten einer zweiten Drogenanlaufstelle zu sprechen, solange nicht folgende Punkte geklärt sind:

• die Evaluation der bestehenden Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse ist abzuwarten, wobei sich die Evaluation über eine Dauer von mindestens sechs Monaten zu erstrecken hat

• ein möglicher Standort darf nicht wie vorgesehen nur provisorischer Natur sein und in einer Baute untergebracht werden, welcher mit grosser Wahrscheinlichkeit der baldige Abbruch droht

Begründung

Im Verlaufe des Jahres 2008 hat der Gemeinderat der Stadt Bern entschieden, dass nebst der bereits bestehenden Drogenanlaufstelle an der Hodlerstrasse eine zweite Drogenanlaufstelle benötigt werde, da die Drogenanlaufstelle an der Hodlerstrasse - unter anderem wegen der Drogenabhängigen aus Thun und dem Berner Oberland - überlastet sei.

Zwischenzeitlich hat die Stadt Thun ihr Angebot für Drogenabhängige erweitert und optimiert. Die rund 30 bis 40 Drogenabhängige aus Thun und dem Berner Oberland werden seit November 2008 an der Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse weggewiesen, wodurch die Anlaufstelle der Stadt Bern entlastet werden soll. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, ist die Ausweitung des Angebots in Thun gut angelaufen und stösst auf Anklang.

Die von der Stadt Bern geplante zweite Drogenanlaufstelle soll neu an der Murtenstrasse 26 untergebracht werden. Die Liegenschaft Murtenstrasse 26 wurde in diesem Jahr von der Stadt an den Kanton Bern veräussert, dies in Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Inselspitals. Die Liegenschaft ist deshalb auch Bestandteil der Überbauungsordnung Murtenstrasse 10 – 66, über welche am 30. November 2008 in der Stadt Bern abgestimmt wird. Sollte die Überbauungsordnung angenommen werden, was als wahrscheinlich zu betrachten ist, müsste eine neue Drogenanlaufstelle nach kürzester Zeit wieder weichen, da die Liegenschaft im Zuge einer Neuüberbauung abgebrochen würde.

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Die Kosten für die bauliche Instandstellung, den Unterhalt und den Betrieb einer neuen Drogenanlaufsstelle werden seitens der Stadt mit gesamthaft rund Fr. 560'000.00 veranschlagt, ein Grossteil dieser Kosten soll durch den Kanton getragen werden.

Inzwischen hat die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern die Stadt Bern gebeten, die Situation an der Drogenanlaufstelle Hodlerstrasse bis Ende Jahr zu evaluieren um zu vermeiden, dass seitens des Kantons Ausgaben getätigt werden, die sich allenfalls vermeiden liessen. Die Evaluationszeit von weniger als zwei Monaten ist eindeutig zu kurz, um erhärtete Daten erheben zu können. Eine solche Evaluation sollte mindestens über eine Dauer von sechs Monaten erfolgen.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 26.01.2009

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin verlangt, dass der Regierungsrat der Stadt Bern keine finanziellen Mittel für das Betreiben einer zweiten Drogenanlaufstelle spricht, so lange keine umfassende Evaluation gemacht worden ist. Im Weiteren verlangt sie, dass die Anlaufstelle nicht in einem vom Abbruch bedrohten Gebäude zu betreiben ist.

Punkt 1

Die Ausgangslage kurz zusammengefasst: Grundsätzlich ist die Suchthilfe regional ausgerichtet und vom Kanton gesteuert, die Finanzierung erfolgt weitgehend über den Lastenausgleich Sozialhilfe. Die konkrete Ausgestaltung der Angebote erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Seit rund zweieinhalb Jahren ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) mit den Städten Bern und Thun im Gespräch, um Massnahmen zur Entlastung der Kontakt- und Anlaufstelle an der Hodlerstrasse zu definieren. Konsumentinnen und Konsumenten aus dem Raum Thun- Oberland haben das Angebot in Bern regelmässig aufgesucht, was zu einer Überlastung führte. Um die Situation in Bern zu entspannen, finanzierte der Kanton Massnahmen in Bern und in Thun. Im Frühjahr 2008 deponierte die Stadt Bern erstmals beim Kanton ihr Anliegen, die Kontakt- und Anlaufstelle auf zwei Standorte aufzuteilen. Seitens Kanton wurde die Situation in Bern jedoch nie losgelöst von derjenigen in Thun beurteilt.

Zwischenzeitlich hat nun die GEF betreffend zweite Anlaufstelle in Bern Stellung genommen und kommuniziert.

- Die GEF hat der Stadt Bern zugesichert, die Finanzierung der Kontakt- und Anlaufstelle in Bern im bisherigen Umfang für die zwei nächsten Jahre fortzuführen. Aus finanzpolitischen Gründen kann und will der Kanton zum jetzigen Zeitpunkt keine zusätzliche Betriebsfinanzierung für die Angebote in der Stadt Bern erbringen und stellt keine zusätzlichen Mittel für eine Erweiterung zur Verfügung.

- Es ist an der Stadt Bern festzulegen, ob und wie sie eine Dezentralisierung der bestehenden Angebote gestalten wird.

- Seit November 2008 werden in Bern keine Thunerinnen und Thuner mehr in die Kontakt- und Anlaufstelle in Bern eingelassen. Das führte in Bern zu Entspannungen. Die Massnahmen in Thun beginnen zu greifen, die Angebote werden genutzt. Es wurde alle zwei Wochen eine Auswertung der Nutzung der Angebote sowie der Sicht des Umfeldes verfasst.

- Der Regierungsrat ist sich jedoch bewusst, dass damit die Probleme der Stadt Bern, insbesondere was die Belastung des öffentlichen Raums anbelangt, nicht gänzlich gelöst sind. Wie erwähnt, wird der Kanton die Finanzierung in den nächsten zwei Jahren nicht ausdehnen. Allerdings sind wir offen, die inhaltliche Weiterentwicklung des Angebotes an die Problemlagen zu diskutieren.

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Punkt 2

Der Regierungsrat hat Verständnis für die Frage nach dem Sinn eines Provisoriums. Dabei muss jedoch klar zwischen den Zuständigkeiten der Stadt und des Kantons differenziert werden. Die Stadt Bern ist verantwortlich dafür, die Standorte der Kontakt- und Anlaufstelle festzulegen und für die erforderlichen Räumlichkeiten zu sorgen. Der Kanton finanziert seinerseits lediglich den Betrieb im bisherigen Umfang (vgl. Punkt 1). Aus der Sicht des Kantons ist es daher nicht relevant, ob die Anlaufstelle künftig an einem oder an zwei Standorten betrieben wird. Sollte ein Interesse der Stadt daran bestehen, in der kantonseigenen Liegenschaft an der Murtenstrasse 26 eine provisorische, zweite Anlaufstelle einzurichten, wäre der Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung erforderlich. Darin müsste festgehalten werden, dass die Kosten für die Instandsetzung, den Betrieb und die Sicherung der Liegenschaft und der Umgebung vollumfänglich zulasten der Stadt Bern gehen. Im Übrigen wurde die Überbauungsordnung Murtenstrasse 10 - 66 in der Zwischenzeit vom Stimmvolk angenommen. Eine Nutzung kann daher nur bis zum Abbruch der Liegenschaft im Rahmen des geplanten Neubauprojektes in Frage kommen. Bisher hat die Stadt Bern noch keinen Standortentscheid gefällt.

Fazit

Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat die Motion anzunehmen, da aufgrund der oben erwähnten Erwägungen der Entscheid gegen die Finanzierung einer Erweiterung getroffen wurde. Die Stadt Bern trägt die Verantwortung und die Kosten für allfällige Investitionen, die an einem zweiten Standort notwendig sind.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung

An den Grossen Rat

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