M 276/2007 POM 20. Februar 2008 POM C Motion
0244 Schori, Bern (SVP)
Weitere Unterschriften: 24 Eingereicht am: 19.11.2007
Nulltoleranz gegenüber offenen Drogenszenen Der Regierungsrat wird beauftragt:
1. Gegen Drogenhandel entschiedener vorzugehen und
2. der Ausbreitung einer offenen Drogenszene durch geeignetes Einsetzen von Police Bern entgegen zu wirken.
Begründung
Die Heroinabgabe und die Drogenanlaufstellen haben offensichtlich nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Wie Eltern gegen Drogen an einer Pressekonferenz darlegten, ist das Vorgehen weder geeignet, Ausstiegswilligen zu helfen noch können damit Drogentote verhindert werden. Lange Zeit konnte wenigstens das Problem der offenen Drogenszenen als gelöst betrachtet werden. Nun zeigt sich aber, dass die Drogensucht nicht zurückgedrängt werden konnte, sondern vielmehr wieder das Problem von offenen Drogenszenen auftritt. Hier ist Police Bern nun gefordert, dem entgegenzuwirken. Ab Januar 2008 wird Police Bern in der Stadt Bern operativ tätig. Damit übernimmt der Kanton auch eine gewisse Verantwortung für die Sicherheit in der Stadt und in diesem Zusammenhang für das Problem der sich erneut entwickelnden offenen Drogenszene. Der Regierungsrat ist gefordert, Verboten wie dem Verbot des Drogenhandels auch wirklich Nachhall zu verschaffen und damit für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt zu sorgen.
Antwort des Regierungsrates
Analog zur schweizerischen Drogenpolitik orientiert sich auch diejenige des Kantons Bern am Vier-Säulen-Prinzip, welches allen massgebenden Handlungsfeldern (Prävention, Therapie, Schadensverminderung und Repression) gebührenden Raum einräumt.
Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat ausdrücklich, dass sich das staatliche Handeln im Bereich der Betäubungsmitteldelinquenz und der Bewältigung von deren Folgen nicht im Einsatz repressiver Mittel erschöpft, sondern ein Neben- und Miteinander einer Vielzahl verschiedener, sinnvoll aufeinander abgestimmter Massnahmen vorsieht. Offene Drogenszenen können durch reine Repressionsmassnahmen zwar kurzfristig zum Verschwinden gebracht werden, aber längerfristige, tragfähige Lösungen sind einzig im Verbund mit anderen Massnahmen zu erreichen. Ein verstärkt repressives Vorgehen als isolierte Massnahme bewirkt lediglich die vorübergehende Verdrängung der Szene; sie taucht jeweils nach kurzer Zeit an anderen Standorten wieder auf. Bestenfalls
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werden – wie dies in den 1990er in Zürich (Letten) und Bern (Kocherpark) beobachtet werden konnte – durch entsprechende Massnahmen Exzesse unterbunden. Aus diesem Grund erachtet der Regierungsrat Massnahmen im Bereich der Beratung und Überlebenshilfe zugunsten von Drogenabhängigen, die zum Beispiel das Contact Netz im Auftrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion durchführt, als unabdingbar. Es ist der Strauss von Massnahmen in den vier Säulen der Drogenpolitik, der zielführendist.
Zur Sicherstellung des Informationsaustausches, der Analyse der Entwicklung und der Koordination von Massnahmen finden in der Region Bern unter den betroffenen Partnern (Staatsanwaltschaft, Untersuchungsrichteramt, Regierungsstatthalteramt, Migrationsdienst und Fremdenpolizei Stadt Bern, Kantonspolizei) periodisch Sitzungen statt. Analoge institutionalisierte Absprachen finden auch in der Region Seeland statt, während sie in der Region Berner Oberland bei konkreten Feststellungen von Ansätzen zu offenen Drogenszenen situativ aufgenommen werden. Der Information, Situationsanalyse und Beobachtung neuer Entwicklungen dient ebenfalls die kantonale Kommission für Gesundheitsförderungs- und Suchtfragen, in der neben Vertretenden aus Fachinstitutionen und Mitgliedern des Grossen Rates auch ein Vertreter der Polizei- und Militärdirektion sowie der Staatsanwaltschaft als gewählte Mitglieder Einsitz nehmen.
Seit jeher ist die Polizei im Bereich der Bekämpfung der Betäubungsmitteldelinquenz auf verschiedensten Ebenen aktiv. Sie orientiert sich dabei immer einerseits an den rechtlichen Leitlinien, andererseits aber auch an den ihr hierfür zur Verfügung stehenden Mitteln.
Sofern in diesem Zusammenhang nicht gerichtspolizeiliche Aufgaben zur Diskussion stehen, sondern – wie bei der Bekämpfung offener Drogenszenen typisch – auch wesentliche sicherheitspolizeiliche Aspekte betroffen sind, stehen auch die betroffenen Gemeinden, welche den Stellenwert der Bekämpfung offener Drogenszenen zu bestimmen haben, direkt in der Verantwortung. In dieser Weise hat die Kantonspolizei in den vergangenen Monaten in Absprache mit den politischen Behörden gegenüber Drogenszenen in Thun und Langenthal mit Erfolg reagiert, gleich wie dies die ehemalige Stadtpolizei Bern auf ihrem Gebiet ebenfalls getan hat.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Kantonspolizei und alle involvierten Partner schon heute entschieden und resolut gegen Drogenhandel und offene Drogenszenen vorgehen. Eine wichtige Erkenntnis der langjährigen Erfahrung im Umgang mit Drogenszenen ist, dass mit einem rein repressiv ausgerichteten Vorgehen die Problematik nicht Erfolg versprechend angegangen werden kann, dass aber repressives Handeln im Verbund mit den anderen Handlungsfeldern des schweizerischen Vier-Säulen-Prinzips ein wesentlicher Bestandteil für eine erfolgreiche Bekämpfung offener Drogenszenen darstellt.
In diesem Sinne leistet die Polizei seit jeher und auch in Zukunft im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Möglichkeiten ihren Beitrag zur Verhinderung offener Drogenszenen. Die Umsetzung der Einheitspolizei bringt aus polizeilicher Sicht diesbezüglich keine Änderungen mit sich. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat deshalb die Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.
Antrag: Annahme unter gleichzeitiger Abschreibung
An den Grossen Rat