richtungen und unter Beachtung der re- gelmäßigen Erneuerung von Farblösun- gen. Die Präparate sind dauerhaft halt- bar zu machen.
1.4 Der zytologisch tätige Arzt ist ver- pflichtet, eine gefahrenfreie Entsorgung gebrauchter Farblösungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und Ge- pflogenheiten des Umweltschutzes zu ge- währleisten.
2. Externe Qualitätssicherung 2.1 Für die Durchführung der exter- nen Qualitätssicherung ist die jeweilige Geschäftsstelle Qualitätssicherung bei der Ärztekammer und die von ihr einge- setzte Zytologie-Kommission zuständig.
Eine enge Zusammenarbeit mit entspre- chenden Gremien bei den Kassenärztli- chen Vereinigungen ist anzustreben. Die Einrichtung gemeinsamer Prüfungsgre- mien und Kommissionen ist zu prüfen.
2.2 Der zytologisch tätige Arzt ist ver- pflichtet, auf Anforderungen der Kom- mission die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu erteilen, die diese zur Durchführung der Qualitätssicherung benötigen.
2.3 Wird seitens der jeweils zuständi- gen Ärztekammer eine Überprüfung in der Praxis des Arztes durchgeführt ("Stichprobe"), sind insbesondere die personelle Ausstattung, die labortechni- sche Ausrüstung, die Methodik der Be- fundentstehung, die Methoden zur Kon- trolle der Ergebnisqualität, die Registra- tur und Statistik sowie die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltun- gen Gegenstand der Prüfung. Der dia- gnostische Standard wird anhand von Präparaten geprüft, die durch Ziehung anonymisierter Präparate und Befunde aus dem Archiv des jeweiligen Labors ge- wonnen wurden. Eine Prüfung erfolgt bei Bekanntwerden von Unregelmäßigkei- ten. Sie kann aber auch vom Arzt selbst beantragt werden.
2.4 Der Arzt erhält über das Gesamt- ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Über einen Widerspruch ent- scheiden die übergeordnete Kommission auf Landesebene oder der Vorstand der Landesärztekammer.
3. Fortbildung
Der bereits zytologisch tätige Arzt ist zur regelmäigen Teilnahme an Fortbil- dungsveranstaltungen verpflichtet, und zwar im Abstand von zwei bis drei Jah- ren. Die Veranstaltungen müssen fachbe- zogene Vorträge und praktische Übun- gen am Mikroskop umfassen. Die Fort- bildungsveranstaltungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der ärztlichen Körperschaften. Diese werden bei der Organisation und Durchführung der Ver-
M:l.tW·W/118 Wtp·W:a•;
anstaltungen von den fachbezogenen wis- senschaftlichen Gesellschaften und Be- rufsverbänden unterstützt. Veranstaltun- gen wissenschaftlicher Gesellschaften so- wie von Fach- und Berufsverbänden mit Fortbildungscharakter können den Fort- bildungsveranstaltungen der ärztlichen Körperschaften hinsichtlich des Fortbil-
dungsnachweises von der Landesärzte- kammer gleichgestellt werden.
Es werden nur solche Fortbildungs- veranstaltungen anerkannt, die den vom Vorstand der Bundesärztekammer am 5.
März 1993 verabschiedeten "Leitsätzen und Empfehlungen für die ärztliche Fort- bildung" entsprechen. D
28. Internationaler Seminarkongreß in Grado
25. August bis 2. September 1994
Veranstalter:
Collegium Medicinae Italogermani- cum unter Mitwirkung der Bundesärzte- kammer und der Österreichischen Ärzte- kammer
Praktika
1. Woche: Allergologie für die Praxis;
Bahnt-Gruppe, anrechenbar auf die "Psy- chosomatische Grundversorgung" nach den Psychotherapie-Richtlinien der KBV;
Echokardiographie-Kurs, nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundes- vereinigung, § 6; Ergometrie, Doppler-/
Duplexsonographie nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
§ 6; Manuelle Medizin (TI-Kurs), Infor- mationskurs zur Erlangung der Zusatzbe- zeichnung "Chirotherapie" und anre- chenbar auf die "Sportmedizin"; Sonogra- phie-Grundkurs, nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, § 6;
Sportmedizin, "Baustein" zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"
2. Woche: Autogenes Training, anre- chenbar auf die "Psychosomatische Grundversorgung" nach den Psychothe- rapie-Richtlinien der KBV; Doppler-/
Duplexsonographie-Kurs, Fortsetzung;
Notfallmedizin "Arzt im Rettungsdienst", Teil A, "Baustein" zur Erlangung des theoretischen Teils "Fachkunde Ret- tungsdienst"; Sonographie-Aufbaukurs, nach den Richlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, § 6; Sportmedizin,
"Baustein" zur Erlangung der Zusatzbe-
zeichnung "Sportmedizin"; Tape-Kurs, anrechenbar auf die "Sportmedizin"
Seminare:
2. Woche: Interdisziplinäre Problem- fälle, Nervenheilkunde, Pädiatrie, Pneu- mologie, Rheumatologie, Unfall- und Handchirurgie
Auskunft: Collegium Medicinae Italo- germanicum c/o Bundesärztekammer, Dezernat I, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Tel 02 21/40 04-2 14 D
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Vertragsarztsitze
KV Schleswig-Holstein
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus:
Lübeck:
Praxis eines Allgemeinarztes.
~ Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. 3. 1994 zu richten an die KV Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, 23795 Bad Segeberg, Tel 0 45 51/8 92 55, 8 92 59 oder 8 93 03.
KVPfalz
Ausschreibungen von Vertragsarztsit- zen gemäß § 103, Abs. 4 des Gesund- hei tsstrukturgesetzes:
Planungsbereich Stadt Kaiserslau- tern: Einstieg in eine bestehende radiolo- gische Praxis zum nächstmöglichen Zeit- punkt;
Planungsbereich Kreis Kaiserslau- tern: Übernahme einer Kinderarztpraxis zum 1. 7. 1994.
~ Schriftliche Bewerbungen bis spä- testens 4 Wochen nach dieser Veröffent- lichung an die Geschäftsstelle des Zulas- sungsausschusses für die Ärzte in der Pfalz, Postfach 10 06 64, 67429 Neustadt an der Weinstraße, Tel 0 63 21/8 93-0.
KV Nordrhein
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, schreibt folgende Vertragsarztsitze zur Übernahme durch einen Nachfolger aus:
Stadt Düsseldorf:
Arzt für Innere Medizin,
Arzt für Neurologie und Psychiatrie.
~ Schriftliche Bewerbungen bis spä- testens 3 Wochen nach Erscheinen dieser Veröffentlichung an die KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Niederlassungs- beratung, Emanuel-Leutze-Straße 8, 40547 Düsseldorf, Tel 02 11/59 70-4 61.0 A-368 (68) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 6, 11. Februar 1994