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Archiv "Vertragsarztsitze" (28.05.1993)

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7.7 Das Kolloquium kann- mit deren schriftlichem Einverständnis - mit bis zu vier antragstellenden Ärzten gleichzeitig durchgeführt werden.

7.8 Die Dauer des Kolloquiums soll in der Regel für jeden Arzt mindestens 30 Minuten betragen.

7.9 Die Prüfungsinhalte haben sich auf versorgungsrelevante Sachverhalte, insbesondere auf den vom Antragsteller beantragten Leistungsbereich zu bezie- hen. Näheres wird für die einzelnen Be- reiche in Teil II dieser Richtlinien festge- legt. Die inhaltliche Gestaltung der Kol- loquien im einzelnen obliegt der jeweils zuständigen Qualitätssicherungskommis- sion. Werden spezielle ärztliche Fertig- keiten geprüft, ist zu gewährleisten, daß mindestens ein auch in diesen Fertigkei- ten besonders erfahrenes Kommissions- mitglied als einer der drei Prüfer am Kol- loquium teilnimmt.

7.10 Über den Ablauf des Kollo- quiums ist eine Niederschrift anzuferti- gen. Sie muß enthalten

- die Namen der Teilnehmer (Antrag- steller und Prüfer) und ihre Funktion - Ort, Tag, Beginn und Ende des Kollo- quiums

- Vermerke über die gestellten Fragen und deren Beantwortung

- gegebenenfalls Vermerke über die ge- prüften ärztlichen Fertigkeiten und de- ren Beherrschung durch den Antragstel- ler.

Die Niederschrift ist von den am Kol- loquium teilnehmenden Mitgliedern der jeweiligen Qualitätssicherungskommissi- on zu unterzeichnen.

7.11 Die als Prüfer am Kolloquium beteiligten Mitglieder der Qualitätssiche- rungskommission befinden unmittelbar nach dessen Abschluß in Abwesenheit des Antragstellers mit einfacher Mehr- heit darüber, ob dieser die erforderliche fachliche Befähigung nachweisen konnte.

Der Vertreter der Geschäftsstelle "Qua- litätssicherung" der Kassenärztlichen Vereinigung hat kein Stimmrecht.

7.12 Hat der Antragsteller die für den beantragten Leistungsbereich erforderli- che fachliche Befähigung hinreichend nachgewiesen und liegen die gegebenen- falls darüber hinaus erforderlichen Nach- weise und Bescheinigungen vor, erteilt ihm die Kassenärztliche Vereinigung die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der jeweils beantragten Lei- stungen.

7.13 Wird die erforderliche fachliche Befähigung nicht hinreichend nachgewie- sen, ist die Kassenärztliche Vereinigung berechtigt, dem Antragsteller Hinweise zum Erwerb dieser Befähigung (zum Bei- spiel Durchführung ärztlicher Tätigkei- ten unter Anleitung, Ausgleich von Wis-

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senslücken durch Seminare, Fortbil- dungskurse) zu geben und die erneute Zulassung zum Kolloquium von der Vor- lage entsprechender Nachweise abhängig zu machen.

7.14 Bleibt der Antragsteller dem Kolloquium ohne ausreichenden Grund fern oder bricht er es ohne ausreichen- den Grund ab, gilt der Nachweis der fachlichen Befähigung als nicht erbracht.

7.15 Die erneute Teilnahme an ei- nem Kolloquium für den jeweils bean- tragten Bereich ist frühestens nach Ab- lauf von drei Monaten möglich.

7.16 Ärzte, die noch nicht an der ver- tragsärztlichen Versorgung teilnehmen, können zum Kolloquium zugelassen wer- den. Wenn sie die jeweilige fachliche Be- fähigung hinreichend nachgewiesen ha- ben, stellt ihnen die Kassenärztliche Ver- einigung eine Bestätigung über die er- folgreiche Teilnahme aus. Diese Bestäti- gung kann i. V. m. einem Antrag auf Durchführung und Abrechnung der ent- sprechenden, mit Qualifikationsvorbe- halt versehenen Leistungen als Nachweis der fachlichen Befähigung anerkannt werden, sofern zum Zeitpunkt der An- tragstellung keine Qualifikationsverein- barungen oder Richtlinien in Kraft getre- ten sind, die an die betreffende fachliche Befähigung höhere Anforderungen stel- len.

Diese Richtlinien treten mit dem Da- tum dieser Veröffentlichung in Kraft. D

Monographien des BGA

Die nachstehend aufgeführten Mono- graphie-Entwürfe und Stoffcharakteristi- ken wurden von der Kommission B 6 (In- fektionskrankheiten, Onkologie, Immu- nologie, Pulmologie) für den humanme- dizinischen Bereich erarbeitet:

Bromoform (Stoffcharakteristik), Gypsophila-Saponin (Monographie), Isoetarin (Monographie),

Künstliches Emser Salz (Monogra- phie),

Terpineol (Stoffcharakteristik).

Die jeweiligen Monographie-Entwür- fe sowie die Stoffcharakteristiken können beim Bundesgesundheitsamt (GS 13.05) angefordert und Stellungnahmen bis zum 25. Juni 1993 an das Institut für Arznei- mittel des Bundesgesundheitsamtes, See- straße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt

werden. WZ

A1-1614 (78) Deutsches Ärzteblatt 90, Heft 21, 28. Mai 1993

Vertragsarztsitze

KV Schleswig-Holstein

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte deren Vertrags- arztsitze zur Übernahme durch Nachfol- ger aus:

Radiologiepraxis in Itzehoe, Kreis Steinburg (Bewerbungen bis 30. 6. 1993);

Dr. med. Werner Raatz, Chirurg/

Durchgangsarzt, Jungfernstieg 11-13, W-2370 Rendsburg, Tel: 0 43 31/2 40 15 (Bewerbungen bis 31. 7. 1993);

Je eine internistische Praxis in Lübeck und Kiel (Bewerbungen bis 31. 8. 1993).

.... Auskünfte über die Praxen, deren abgabewillige Ärzte zunächst noch an- onym bleiben wollen, sind bei der KV Schleswig-Holstein erhältlich (Tel:

0 45 11/ 8 92 58). Bewerbungen um diese Vertragsarztsitze sind zu richten an die KV Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1-3, W-2360 Bad Segeberg.

KVHamburg

Die Kassenärztliche Vereinigung Harnburg schreibt auf Antrag der betref- fenden Arzte, die beide mit Ablauf des 30. 9. 1993 auf ihre vertragsärztliche Zu- lassung verzichten werden, die folgenden Praxen zur Übernahme durch Nachfolger aus:

Arzt für Lungen- und Bronchialheil- kunde, Harnburg 20;

Arzt für Kinderheilkunde, Harnburg 70.

.... Bewerbungen sind bis zum 15. 6.

zu richten an die KV Hamburg, Praxis- und Niederlassungsberatung, Hum- boldtstr. 56, W-2000 Harnburg 76, Tel:

0 40/22 80 23 24.

KV Nord-Württemberg

Im Bereich der Kassenärztlichen Ver- einigung Nord-Württemberg ist in Öhrin- gen, Hohenlohekreis, die Praxis eines verstorbenen Radiologen dringend wei- terzuführen.

Räume und konventionelle Röntgen- anlage stehen im Kreiskrankenhaus Öh- ringen, mit dem ein Kooperationsvertrag möglich ist, zur Verfügung. Im Hohenlo- hekreis ist kein weiterer Radiologe nie- dergelassen.

..,.. Auskünfte: KV Nord-Württem- berg, Abteilung Ärzteberatung, Albstadt- weg 11, W-7000 Stuttgart 80, Tel:

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Referenzen

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