stungsgrenze“ (Stand 10/1998)
2.55.1 Die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der medizinischen Vor- aussetzungen für eine Härtefallbe- freiung nach § 62 Abs. 1 SGB V für chronisch Kranke ist auf der Rück- seite des anliegenden Musters 55 vor- zunehmen.
2.55.2 Der Vordruck erhält auf der Rückseite keinen farbigen Flächenauf- druck. Die Gestaltung der Vorderseite des Musters 55 bleibt der Krankenkasse überlassen. Der Vordruck erhält das Format DIN-A4-hoch.
3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft. )
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Köln, – einerseits – und der AOK- Bundesverband , K.d.ö.R., Bonn, der Bundes- verband der Betriebskrankenkassen, K.d.ö.R., Essen, der IKK-Bundesverband, K.d.ö.R., Ber- gisch Gladbach, der Bundesverband der land- wirtschaftlichen Krankenkassen, K.d.ö.R., Kas- sel, die See-Krankenkasse, K.d.ö.R., Ham- burg, die Bundesknappschaft, K.d.ö.R., Bo- chum, – andererseits – vereinbaren die nach- stehende 3. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:
„2.55. Muster 55: Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens der Bela- stungsgrenze“
2. In Abschnitt 2 (Vordruck-Muster) wird die Nr. 2.55 eingefügt und erhält folgenden Wortlaut:
„2.55 Muster 55: Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens der Bela- stungsgrenze“ (Stand 10/1998)
2.55.1 Die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der medizinischen Vor- aussetzungen für eine Härtefallbe- freiung nach § 62 Abs. 1 SGB V für chronisch Kranke ist auf der Rück- seite des anliegenden Musters 55 vor- zunehmen.
2.55.2 Der Vordruck erhält auf der Rückseite keinen farbigen Flächenauf- druck. Die Gestaltung der Vorderseite des Musters 55 bleibt der Krankenkasse überlassen. Der Vordruck erhält das Format DIN-A4-hoch.
3. Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1998 in Kraft. )
A-3088
B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R
(68) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 48, 27. November 1998
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt ergänzt:
„Muster 55: Bescheinigung zur Fest- stellung des Erreichens der Belastungs- grenze“
2. Ferner wird der Abschnitt
„Bescheinigung zur Feststellung des Erreichens der Belastungsgrenze“ einge- fügt.
Der Abschnitt enthält folgende Un- terpunkte:
1. Die Bescheinigung wird von den Krankenkassen benötigt, wenn ein Mit- glied eine Herabstufung der Belastungs- grenzen bei Zuzahlungen beantragt.
2. Die formale Gestaltung der Vor- derseite des Musters 55 bleibt der Kran- kenkasse überlassen.
3. Der Vordruck wird von den Kran- kenkassen vorgehalten und auf Anfrage an das Mitglied ausgegeben.
4. Die Krankenkasse prüft und be- stätigt auf dem Vordruck, daß der Versi- cherte bereits ein Jahr lang Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze erbracht hat.
Ohne diese Bestätigung darf die Be- scheinigung vom Vertragsarzt nicht aus- gestellt werden.
5. Wurde die Bestätigung seitens der Krankenkasse erteilt, gibt der Vertrags- arzt auf dem Vordruck die entsprechen- den Auskünfte über den Beginn der Be- handlung, die Diagnose und das voraus- sichtliche Ende der Dauerbehandlung.
6. Die Angabe der Diagnosen kann in Klarschrift oder nach der ICD-10 er- folgen.
7. Eine „Dauerbehandlung“ liegt vor, wenn der Versicherte mindestens ein Jahr lang vor Ausstellen dieser Beschei- nigung jeweils wenigstens einmal im Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung war. )