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Archiv "Herzinfarkt wurde nicht erkannt" (14.03.2008)

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A598 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1114. März 2008

S T A T U S

4. Ein gutes Arbeitsklima mit niedrigen Hierarchien führt zu einer Identifikation mit der Abteilung, zu bestmöglichen Leistungen und zu ei- nem optimalen Fehlermanagement.

Wir haben zunächst einen weit- verbreiteten Fehler beseitigt, näm- lich die Assistenzärzte mit der Pati- entenführung allein zu lassen. Durch die Einrichtung einer fachärztlichen Begleitung, die vom Beginn der Pa- tientenaufnahme an mit den Assis- tenzärzten die Diagnostik und The-

rapie unter ständiger Rückkopplung leitet, wird die Lernkurve der jungen Kollegen unglaublich beschleunigt.

Die sonst oft als schicksalhaft an- gesehenen Reibungsverluste, auch ökonomischer Art, durch die Uner- fahrenheit der jungen Kollegen kön- nen so reduziert werden. Nebenef- fekt ist eine signifikante Reduzie- rung der Liegezeiten, weil im Regel- fall die diagnostische Phase, die ei- ner Therapie vorangehen muss, auf ein Minimum verkürzt werden kann.

Des Weiteren haben wir konse- quent alle Ärzte von nicht ärztlichen und delegierbaren Arbeiten entlas- tet. Beispielsweise liefern unsere Assistenten nur die Rohdaten für die DRG-Codierung, die dann von Fachkräften vorgenommen wird.

Resultate sind eine optimale Codie- rung, Steigerung der Fallschwere, weniger Nachfragen der Kostenträ- ger und nahezu keine nachträg- lichen Rechnungsabschläge, weil Codierung und Arztbrief konkor- dant sind.

Im Funktionsbereich erledigt nicht ärztliches Personal den Trans- port und die Lagerung des Patien- ten; Blutabnahmen und das Anlegen eines venösen Zugangs sind Aufga- be der Pflegekräfte. Der Arzt kon-

zentriert sich auf die Untersuchung und die Befunddokumentation. Er- gebnisse: Steigerung der Untersu- chungszahlen um 30 bis 50 Prozent gegenüber 2003, nahezu personal- neutrale Steigerung der Fallzahlen um 30 Prozent.

Der wichtigste Faktor aber für das optimale Funktionieren der Abtei- lung war, die Wertschätzung der Kol- legen untereinander und im Kran- kenhausbetrieb zu kultivieren. Wirk- lich flache Hierarchien, die jedem Arzt das Fragen ermöglichen, ohne ihm das Gefühl zu vermitteln, sich zu blamieren, werden gelebt. Überstun- den, die nicht dokumentiert, vergütet oder in Freizeit ausgeglichen wer- den, gehören der Vergangenheit an.

Fortbildungen sind selbstverständ-

lich und werden bezahlt, wie auch die Gewährung einer Poolbeteili- gung durch die Chefärzte.

Das alles hat dazu geführt, dass wir, obwohl wir uns in der Provinz befinden, seit einigen Jahren ein sehr stabiles Team junger Ärzte und Ärz- tinnen haben, die oft über den not- wendigen Zeitraum ihrer Weiterbil- dung unserer Abteilung treu sind und wir uns aktuell über Nachwuchsman- gel nicht beklagen können.

Zudem haben sich die Umstruk- turierungen auch aus ökonomischer Sicht als erfolgreich erwiesen. Al- lein die Liegezeitreduzierung von 8,8 Tagen im Jahr 2003 auf 5,8 Tage im Jahr 2005 – bei einer um 30 Pro- zent gestiegenen Fallzahl – bewirk- te ein Plus im sechsstelligen Eu- robereich. Von 2003 auf 2005 konn- te der Arzneimittelverbrauch um 30 Prozent reduziert werden. Jährlich stehen uns nur aus dem Patientenzu- wachs (2003 = 2 084 Patienten, 2007 = 2754 Patienten) der internis- tischen Abteilung etwa 620 Case- Mix-Punkte mehr zur Verfügung als 2003. Ein Haus, das 2003 vor der Zahlungsunfähigkeit stand, hat im Jahr 2007 einen sechsstelligen Überschuss erwirtschaftet und zu- gleich mehr als 350 000 Euro in technische Neuerungen investiert.I Dr. Jörg Bigge Chefarzt Medizinische Klinik, St. Bernhard Hospital GmbH,Brake, www.sbhospital.de

RECHTSREPORT

Herzinfarkt wurde nicht erkannt

Stellt ein Arzt im Bereitschaftsdienst bei ei- nem Patienten differenzialdiagnostische An- zeichen für einen Herzinfarkt fest, muss er die Möglichkeit ausschließen, dass der Betreffen- de einen solchen erlitten hat. Entweder wird er selbst tätig, oder er muss den Patienten in ein Krankenhaus überweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall untersuchte der betreffende Arzt den 34 Jahre alten Klä- ger im Rahmen des vertragsärztlichen Bereit- schaftsdienstes in dessen Wohnung. Dieser litt an Durchfall, Erbrechen, Schwindel und Übelkeit. Die Ehefrau wies darauf hin, dass er auch über Schmerzen im Brustbereich ge- klagt hatte und in seiner Familie eine Herzin-

farktgefährdung bestehe. Die Untersuchung des Patienten ergab bei bekanntem Hoch- druck einen Blutdruck von 200 mmHg zu 130 mmHg. Der Arzt verabreichte ihm eine Tablette Gelonida sowie fünf Milligramm Nife- dipin. Nach etwa 15 Minuten erbrach sich der Mann. Der Arzt spritzte daraufhin intramus- kulär Dolantin. Er diagnostizierte bei seinem Patienten, der während seiner Anwesenheit zweimal wegen Durchfalls und Erbrechens die Toilette benutzte, einen grippalen Infekt, eine Interkostalneuralgie und Diarrhö.

Die Frage, ob er ins Krankenhaus wolle, ver- neinte der Patient. Später fand die Ehefrau ihn leblos auf dem Boden liegend. Ein herbeigeru- fener Notarzt diagnostizierte einen Atem- und Kreislaufstillstand und reanimierte den Mann erfolgreich. Im Krankenhaus stellten die Ärzte

dann einen akuten Hinterwandinfarkt fest. We- gen eines generalisierten hypoxischen Hirn- schadens blieben Beeinträchtigungen zurück.

Der BHG hat den Fall an das Berufungsge- richt zurückverwiesen. In einem Gerichtsgut- achten und einem Privatgutachten seien die Symptome für einen Herzinfarkt nicht beach- tet worden; beide durften deshalb nach An- sicht des BGH nicht berücksichtigt werden.

Insbesondere hätten die Gutachter die ge- schilderten Schwindelgefühle und die Atem- not des Mannes nicht gewürdigt. Das Beru- fungsgericht hat zudem zu prüfen, ob nicht der Arzt beweisen muss, dass der eingetrete- ne Schaden auch bei rechtmäßigem Vorge- hen zustande gekommen wäre. (Bundesge- richtshof, Urteil vom 16. Oktober 2007, Az.: VI

ZR 229/06) RA Barbara Berner

Fortbildungen sind selbstverständlich und werden bezahlt,

wie auch die Gewährung einer Poolbeteiligung.

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