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Archiv "Von schräg unten: Stellenanzeige" (16.02.2007)

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[100] Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 7⏐⏐16. Februar 2007

S C H L U S S P U N K T

weiter, nach dem Alter zu fra- gen, gar ein Foto zu fordern oder den Familienstand zu hinterfragen?! Ob ich denn noch bei Sinnen wäre? Al- le Tassen im Schrank hätte?

Verkatert formuliere ich meine Anzeige neu

„. . . junge oder alte, dynamische oder phlegmatische Arzthelfer oder Arzthelferin gesucht von freundlichem oder unfreundlichem Praxisteam, bitte melden unter strikter Vermeidung von Fotografien! Bitte unkennt- lich zum Bewerbungsgespräch erscheinen, Fragen werden nicht gestellt, Antworten sind nicht erforder- lich!“ Gänzlich verunsichert frage ich mich nun, ob mich nun Menschen verklagen könnten, die sich dis- kriminiert fühlen, weil sie gerne ihre Fotos auf Bewer- bungsunterlagen verschicken . . .

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Scherz: Wenn Sie eine Stellenanzeige nicht nach dem AGG formulieren, können Klagen auf Sie zukommen.

Aber eigentlich hat das von uns kaum einer zu be- fürchten, schließlich können wir bei den ständigen Ho- norareinbußen eh niemanden mehr einstellen.

Ich habe meine Anzeige fallen gelassen. Meine be- währte Halbtagskraft hat sich bereit erklärt, ihre Stelle aufzustocken. Ich bin richtig erleichtert, brauche ich doch keine Stellenanzeige mehr zu formulieren und keine Einstellungsgespräche mehr zu führen.

Trotzdem habe ich vor der nächsten Stellenanzeige Angst. Man fühlt sich als Arbeitgeber förmlich diskri- miniert.

Dr. med. Thomas Böhmeke ist niedergelassener Kardiologe in Gladbeck.

VON SCHRÄG UNTEN

Stellenanzeige

Dr. med. Thomas Böhmeke

N

ur noch ganz sel- ten kommt man heutzutage in den Ge- nuss, dieses wohlig war- me Gefühl der Bedeu- tungsschwere auszukos- ten, das einen durchflu- tet, wenn man seinen höchsten Verantwortun- gen als Arbeitgeber in dieser unseren Gesell- schaft in vorbildlichster Form nachkommt: der Ver- gabe einer Arbeitsstelle. Der Arbeitsvertrag als Initialzün- dung für ein produktives Arbeits-

leben, für die Teilnahme an allen sozialen Er- rungenschaften unserer Gesellschaft von A wie Ar- beitsschutz bis Z wie Zusatzversorgung! Kein Neid – ich sitze gerade hier und formuliere den verheißungs- vollen Auftakt für die hoffnungsvolle Karriere einer

„jungen und dynamischen Arzthelferin“, die von „ei- nem freundlichen Praxisteam“ gesucht wird. Die An- gesprochene möge bitte „aussagekräftige Unterlagen nebst Lebenslauf und den üblichen Zeugnissen“ vorle- gen. Schon will ich zum Telefon greifen, um den orts- ansässigen Zeitungen die frohe Botschaft in die Rubrik

„Annoncen“ zu diktieren, da . . . Halt! . . . fährt mir das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dazwischen. Das geht ja schon mal gar nicht, so herrscht mich das Gesetz in rüdem Tonfall an, eine junge Arzt- helferin zu verlangen, damit habe ich doch alle älte- ren auf die Straße gesetzt. Also muss es heißen:

„. . . junge und ältere Arzthelferin!“ Und dynamisch, so schimpft das Gesetz mit mir, ist auch eine völlig unzulässige Diskriminierung, das grenzt alle Phleg- matiker aus; also, mein Lieber: „. . . dynamisch oder auch nicht!“ Mit einer Festlegung einer geschlechtli- chen Priorität kann man sofort einen verlorenen Ge- richtsprozess in Höhe von circa 30 000 Euro einkal- kulieren, daher muss auch der „. . . Arzthelfer!“ her.

Es soll auch Menschen geben, die sich von einem freundlichen Praxisteam ausgegrenzt fühlen, daher muss man sich zu Misstönen bekennen! Andernfalls wird man verklagt und muss Schadensersatz leisten, jawoll! Wenn ich aussagekräftige Unterlagen wün- schen würde, so schimpft das Gesetz weiterhin mit mir, dann meinte ich wohl welche in deutscher Spra- che, dann würde ich auch alle Mitbürger diskriminie- ren, die dieser nicht mächtig wären! Ob ich wohl auf den Gedanken kommen würde, so zürnt das Gesetz

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