• Keine Ergebnisse gefunden

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Arzthelferin /Arzthelfer“

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Arzthelferin /Arzthelfer“"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 10 / 2005 491

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Abschlussprüfung im Aus- bildungsberuf „Arzthelfer/Arzthelferin“ an fol- gendem Termin durch:

Montag, den 16. Januar 2006, 9.00 – 15.15 Uhr

Folgender Prüfungsort für die Abschluss- prüfung wurde festgelegt:

Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Die praktischen Prüfungen werden in der letzten Januarwoche/ersten Februarwoche 2006 durchgeführt. Dazu ergehen gesonderte Einladungen.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung mit Beginn 16. Januar 2006 können regulär zugelassen werden:

1. Auszubildende und Umschülerinnen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis

nicht später als am 28. Februar 2006 endet.

2. Bewerberinnen/Bewerber, die den Antrag auf eine Wiederholungsprüfung gestellt haben (§ 37 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

II. Zulassung in besonderen Fällen 1. Auszubildende und Umschülerinnen (bei Umschulungszeit von 30 – 36 Monaten), deren Ausbildungs-/Umschulungszeit nach dem 28. Februar 2006 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.

Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz können Regelungen auf Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der 3-jährigen Ausbildung nach Anhören des ausbildenden Arztes und der Berufsschule getroffen werden (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten).

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:

■ mindestens gute Lern- und Ausbildungs- ergebnisse in der Arztpraxis,

■ gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufsschule,

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbil- dung wesentlich ist – müssen dabei vollstän- dig anwendungsbereit sein.

2. Bewerberinnen/Bewerber ohne vorange- gangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Ein- einhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf der Arzthel- ferin tätig gewesen sind (§ 45 Abs. 2 Berufs- bildungsgesetz).

III. Anmeldung und Zulassungsverfahren Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen nach § 10 der

„Prüfungsordnung für die Durchführung der

Prüfungen im Ausbildungsberuf der Arzthelfe- rinnen“ der Sächsischen Landesärztekammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.

de) bis spätestens zum 3. November 2005 zu erfolgen.

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zulassung ohne vorangegangenes Berufsaus- bildungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2.) sind zusätzlich die oben genannten Nachweise zum selben Termin einzureichen.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gege- ben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldeformulare und die Gebühren- bescheide für die Prüfungsgebühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer I.2. (Wiederholungsprüfung ohne Aus- bildungsverlängerung) und II.2. (Externe Prü- fung) die Teilnehmerinnen von der Sächsi- schen Landesärztekammer.

Bestehen Auszubildende/Umschüler vor Ab- lauf der Ausbildungs-/Umschulungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsaus- bildungs-/Umschulungsverhältnis mit Bekannt- gabe des Ergebnisses durch den Prüfungsaus- schuss (§ 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267170 - 171 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

„Arzthelferin /Arzthelfer“

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf des

Wirtschaft und Gesundheit Reißiger Straße 46, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für

Fe- bruar 2007 endet, können den Antrag auf vorzei- tige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.. Gemäß §

Wirtschaft und Gesundheit Wielandstraße 51, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für

August 2006 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulas- sung zur Abschlussprüfung stellen.. Gemäß §

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zu- lassung ohne vorangegangenes Berufsausbil- dungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2. und III.) sind zusätzlich die oben genannten Nach-

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zu- lassung ohne vorangegangenes Berufsausbil- dungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2. und III.) sind zusätzlich die oben genannten Nach-

Wielandstraße 51, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und