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Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf»Arzthelferin/Arzthelfer«Konzerte und Ausstellungen

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Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 10/2003

453

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Abschlussprüfung im Aus- bildungsberuf „Arzthelfer/Arzthelferin“ an fol- gendem Termin durch:

Montag, den 12. Januar 2004, 8.00 – 14.15 Uhr

Folgender Prüfungsort für die Abschlussprü- fung wurde festgelegt:

Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Die praktischen Prüfungen werden in der letz- ten Januarwoche/ersten Februarwoche 2004 durchgeführt. Dazu ergehen gesonderte Ein- ladungen.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung mit Beginn 12. Januar 2004 können regulär zugelassen werden:

1. Auszubildende und Umschülerinnen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 29. Februar 2004 endet.

2. Bewerberinnen/Bewerber, die den Antrag auf eine Wiederholungsprüfung gestellt haben (§ 34 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

II. Zulassung in besonderen Fällen 1. Auszubildende und Umschülerinnen (bei Umschulungszeit von 30 – 36 Monaten), deren Ausbildungs-/Umschulungszeit nach dem 29. Februar 2004 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprü- fung stellen.

Gemäß § 40 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz kön- nen Regelungen auf Zulassung zur Abschluss- prüfung vor Ablauf der 3-jährigen Ausbil- dung nach Anhören des ausbildenden Arztes und der Berufsschule getroffen werden (maxi- mal mögliche Ausbildungsverkürzung von ins- gesamt sechs Monaten).

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:

■ mindestens gute Lern- und Ausbildungs- ergebnisse in der Arztpraxis,

■ gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufs- schule,

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbil- dung wesentlich ist – müssen dabei vollstän- dig anwendungsbereit sein.

2. Bewerberinnen/Bewerber ohne vorange- gangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Zweifa- che der Zeit, die als Ausbildungszeit vorge- schrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin tätig gewesen sind (§ 40 Abs. 2 Berufsbildungs- gesetz).

III. Anmeldung und Zulassungsverfahren Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen – entsprechend

§ 10 der „Prüfungsordnung für die Durchfüh-

rung der Prüfungen im Ausbildungsberuf der Arzthelferinnen“ der Sächsischen Landesärz- tekammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) bis spätestens zum 7. Novem- ber 2003 zu erfolgen.

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zu- lassung ohne vorangegangenes Berufsausbil- dungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2.) sind zu- sätzlich die oben genannten Nachweise zum selben Termin einzureichen.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung ent- scheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zu- lassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 39 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbe- scheide für die Prüfungsgebühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer I.2. (Wiederholungsprüfung ohne Aus- bildungsverlängerung) und II.2. (Externe Prü- fung) die Teilnehmerinnen von der Sächsischen Landesärztekammer.

Gemäß § 22 Abs. 1 der oben genannten Prü- fungsordnung stellt der Prüfungsausschuss fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prü- fung gilt. Mit dem Tag des Bestehens der Ab- schlussprüfung endet das Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 03 51/82 67 340 – 341 zur Verfügung.

Marina Hartmann, Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

»Arzthelferin/Arzthelfer«

Konzerte und Ausstellungen

Konzerte

Sonntag, 5. Oktober 2003, 11.00 Uhr

Junge Matinee Klavier- und Kammermusik

Es musizieren Schülerinnen und Schüler des

Carl-Maria-von-Weber-Gymnasiums, der Sächsischen Spezialschule

für Musik Dresden

Sonntag, 2. November 2003, 11.00 Uhr

Junge Matinee Klavier- und Kammermusik

zum 75. Geburtstag von Frau Professor Eva Ander Es musizieren jetzige und ehemalige

Schülerinnen und Schüler der Jubilarin Hochschule für Musik

„Carl Maria von Weber“ Dresden

Ausstellungen

Foyer der

Sächsischen Landesärztekammer

Reinhard Springer

Mensch und Landschaft bis 17. November 2003

Foyer der

Sächsischen Ärzteversorgung

Jochen Fiedler

Landschaften – Pastelle und Ölbilder

bis 8. Januar 2004

Referenzen

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