Mitteilungen der Geschäftsstelle
474 Ärzteblatt Sachsen 10/2004
Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Abschlussprüfung im Aus- bildungsberuf „Arzthelfer/Arzthelferin“ an fol- gendem Termin durch:
Montag, den 17. Januar 2005, 8.00 – 14.15 Uhr
Folgender Prüfungsort für die Abschlussprü- fung wurde festgelegt:
Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden
Die praktischen Prüfungen werden in der letz- ten Januarwoche/ersten Februarwoche 2005 durchgeführt. Dazu ergehen gesonderte Ein- ladungen.
I. Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung mit Beginn 17. Januar 2005 können regulär zugelassen werden:
1. Auszubildende und Umschülerinnen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 28. Februar 2005 endet.
2. Bewerberinnen/Bewerber, die den Antrag auf eine Wiederholungsprüfung gestellt haben (§ 34 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).
II. Zulassung in besonderen Fällen 1. Auszubildende und Umschülerinnen (bei Umschulungszeit von 30 – 36 Monaten), deren Ausbildungs-/Umschulungszeit nach dem 28. Februar 2005 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.
Gemäß § 40 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz können Regelungen auf Zulassung zur Ab- schlussprüfung vor Ablauf der 3-jährigen Aus- bildung nach Anhören des ausbildenden Arz- tes und der Berufsschule getroffen werden (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten).
Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:
■ mindestens gute Lern- und Ausbildungs- ergebnisse in der Arztpraxis,
■ gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufs- schule,
■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.
Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbil- dung wesentlich ist – müssen dabei vollstän- dig anwendungsbereit sein.
2. Bewerberinnen/Bewerber ohne vorange- gangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Zwei- fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorge- schrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin tätig gewesen sind (§ 40 Abs. 2 Berufsbildungs- gesetz).
III. Anmeldung und Zulassungsverfahren Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen nach § 10 der
„Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfungen im Ausbildungsberuf der Arzt-
helferinnen“ der Sächsischen Landesärzte- kammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) bis spätestens zum 4. Novem- ber 2004 zu erfolgen.
Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zu- lassung ohne vorangegangenes Berufsausbil- dungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2. und III.) sind zusätzlich die oben genannten Nach- weise zum selben Termin einzureichen.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung ent- scheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zu- lassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 39 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).
Die Anmeldeformulare und die Gebührenbe- scheide für die Prüfungsgebühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer I.2. (Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsverlängerung) und II.2. (Externe Prüfung) die Teilnehmerinnen von der Säch- sischen Landesärztekammer.
Gemäß § 22 Abs. 1 der oben genannten Prü- fungsordnung stellt der Prüfungsausschuss fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prüfung gilt. Mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267340 - 341 zur Verfügung.
Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen
Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf
„Arzthelferin /Arzthelfer“
Ort:
Plenarsaal des Kammergebäudes, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Datum:
9. November 2004, 19.00 Uhr Programm:
– Musikalische Eröffnung:
Swing-Chor des Heinrich-Schütz- Konservatoriums Dresden – Tätigkeitsbericht des
Kammervorstandes – Vorstandswahlen
– Bericht zur Befragung der Dresdner Medizinstudenten 2003 Festvortrag:
Geschichte, Vision und Stand der Arbeiten am Dresdner Lingnerschloss, Referent:
Dr. Peter Lenk, Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Lingnerschloss e.V.
Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme und erwarten ihre engagierte Diskussion.
Der Vorstand der Kreisärztekammer Dresden