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Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Arzthelferin /Arzthelfer“

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Mitteilungen der Geschäftsstelle

474 Ärzteblatt Sachsen 10/2004

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Abschlussprüfung im Aus- bildungsberuf „Arzthelfer/Arzthelferin“ an fol- gendem Termin durch:

Montag, den 17. Januar 2005, 8.00 – 14.15 Uhr

Folgender Prüfungsort für die Abschlussprü- fung wurde festgelegt:

Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden

Die praktischen Prüfungen werden in der letz- ten Januarwoche/ersten Februarwoche 2005 durchgeführt. Dazu ergehen gesonderte Ein- ladungen.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung mit Beginn 17. Januar 2005 können regulär zugelassen werden:

1. Auszubildende und Umschülerinnen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsverhältnis nicht später als am 28. Februar 2005 endet.

2. Bewerberinnen/Bewerber, die den Antrag auf eine Wiederholungsprüfung gestellt haben (§ 34 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

II. Zulassung in besonderen Fällen 1. Auszubildende und Umschülerinnen (bei Umschulungszeit von 30 – 36 Monaten), deren Ausbildungs-/Umschulungszeit nach dem 28. Februar 2005 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.

Gemäß § 40 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz können Regelungen auf Zulassung zur Ab- schlussprüfung vor Ablauf der 3-jährigen Aus- bildung nach Anhören des ausbildenden Arz- tes und der Berufsschule getroffen werden (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten).

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:

■ mindestens gute Lern- und Ausbildungs- ergebnisse in der Arztpraxis,

■ gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Berufs- schule,

■ mindestens befriedigende Note in der Zwischenprüfung.

Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht vermittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbil- dung wesentlich ist – müssen dabei vollstän- dig anwendungsbereit sein.

2. Bewerberinnen/Bewerber ohne vorange- gangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Zwei- fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorge- schrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin tätig gewesen sind (§ 40 Abs. 2 Berufsbildungs- gesetz).

III. Anmeldung und Zulassungsverfahren Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen nach § 10 der

„Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfungen im Ausbildungsberuf der Arzt-

helferinnen“ der Sächsischen Landesärzte- kammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) bis spätestens zum 4. Novem- ber 2004 zu erfolgen.

Bei Antrag auf vorzeitige Zulassung oder Zu- lassung ohne vorangegangenes Berufsausbil- dungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2. und III.) sind zusätzlich die oben genannten Nach- weise zum selben Termin einzureichen.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung ent- scheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zu- lassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 39 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).

Die Anmeldeformulare und die Gebührenbe- scheide für die Prüfungsgebühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer I.2. (Wiederholungsprüfung ohne Ausbildungsverlängerung) und II.2. (Externe Prüfung) die Teilnehmerinnen von der Säch- sischen Landesärztekammer.

Gemäß § 22 Abs. 1 der oben genannten Prü- fungsordnung stellt der Prüfungsausschuss fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prüfung gilt. Mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung endet das Berufsausbil- dungs- oder Umschulungsverhältnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267340 - 341 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

„Arzthelferin /Arzthelfer“

Ort:

Plenarsaal des Kammergebäudes, Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Datum:

9. November 2004, 19.00 Uhr Programm:

– Musikalische Eröffnung:

Swing-Chor des Heinrich-Schütz- Konservatoriums Dresden – Tätigkeitsbericht des

Kammervorstandes – Vorstandswahlen

– Bericht zur Befragung der Dresdner Medizinstudenten 2003 Festvortrag:

Geschichte, Vision und Stand der Arbeiten am Dresdner Lingnerschloss, Referent:

Dr. Peter Lenk, Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Lingnerschloss e.V.

Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme und erwarten ihre engagierte Diskussion.

Der Vorstand der Kreisärztekammer Dresden

Einladung zur Mitgliederversammlung der Kreisärztekammer Dresden 2004

mit Neuwahl des Vorstandes

www.slaek.de

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