• Keine Ergebnisse gefunden

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf »Arzthelfer/Arzthelferin«

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf »Arzthelfer/Arzthelferin«"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Mitteilungen der Geschäftsstelle

18 Ärzteblatt Sachsen 1/2004

Die Sächsische Landesärztekammer führt die nächste schriftliche Abschlussprüfung im Aus- bildungsberuf „Arzthelfer/Arzthelferin“ an fol- gendem Termin durch:

Montag, den 17. Mai 2004, 8.00 – 14.15 Uhr

Folgende Prüfungsorte für die Abschluss- prüfung wurden festgelegt:

Regierungsbezirk Chemnitz Berufliches Schulzentrum für Gesundheit und Sozialwesen

An der Markthalle 10, 09111 Chemnitz Berufliches Schulzentrum Wirtschaft und Gesundheit

Wielandstraße 51, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Soziales

Carl-v.-Ossietzky-Straße 13 – 16, 02826 Görlitz

Regierungsbezirk Leipzig

Berufliches Schulzentrum 9 Gesundheit und Sozialwesen

Schönauer Straße 160, 04207 Leipzig Berufliches Schulzentrum Torgau Repitzer Weg 10, 04860 Torgau

Die praktischen Prüfungen werden im Juni 2004 durchgeführt. Dazu ergehen gesonderte Einladungen.

I. Zulassung zur Abschlussprüfung Zur Abschlussprüfung mit Beginn 17. Mai 2004 können regulär zugelassen werden:

1. Auszubildende und Umschülerinnen, deren Ausbildungs- oder Umschulungsver- hältnis nicht später als am 31. August 2004 endet.

2. Bewerberinnen/Bewerber, die den Antrag auf eine Wiederholungsprüfung gestellt ha- ben (§ 34 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz).

II. Zulassung in besonderen Fällen 1. Auszubildende und Umschülerinnen (bei Umschulungszeit von 30 – 36 Monaten), de- ren Ausbildungs-/Umschulungszeit nach dem 31. August 2004 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprü- fung stellen.

Gemäß § 40 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz können Regelungen auf Zulassung zur Ab- schlussprüfung vor Ablauf der 3-jährigen Aus- bildung nach Anhören des ausbildenden Arz- tes und der Berufsschule getroffen werden (maximal mögliche Ausbildungsverkürzung von insgesamt sechs Monaten).

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:

■ mindestens gute Lern- und Ausbildungs- ergebnisse in der Arztpraxis,

■ gute Lernmotivation und Lernergebnisse mit Notendurchschnitt bis 2,0 in der Be- rufsschule,

■ mindestens befriedigende Note in der Zwi- schenprüfung.

■ Die Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes und des im Berufsschulunterricht ver- mittelten Lernstoffes – soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist – müssen dabei vollständig anwendungsbereit sein.

2. Bewerberinnen/Bewerber ohne vorange- gangenes Berufsausbildungsverhältnis, die nachweisen, dass sie mindestens das Zwei- fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorge- schrieben ist, in dem Beruf der Arzthelferin tätig gewesen sind (§ 40 Abs. 2 Berufsbil- dungsgesetz).

III. Verkürzung der Ausbildungszeit Gemäß § 29 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz hat die Sächsische Landesärztekammer auf An- trag die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass die Auszubildende das Aus- bildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht.

Als Maßstäbe für die Einzelfallentscheidung sind festgelegt:

■ Ausbildungsende bis spätestens 30. No- vember 2004,

■ Nachweis befriedigender Leistungen in der Praxis,

Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf

»Arzthelfer/Arzthelferin«

■ Lernergebnisse bis 3,0 in der Berufs- schule.

Das Vorliegen von Abitur, Berufsgrund- bildungsjahr sowie der Abschluss einer fach- fremden privaten Berufsfachschule rechtfer- tigen grundsätzlich keine Verkürzung von vornherein.

IV. Anmeldung und Zulassungsverfahren Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen gemäß § 10 der

„Prüfungsordnung für die Durchführung der Prüfungen im Ausbildungsberuf der Arzt- helferinnen“ der Sächsischen Landesärzte- kammer (veröffentlicht im Internet unter www.slaek.de) – bis spätestens zum 12.

März 2004 zu erfolgen.

Bei Antrag auf Verkürzung, auf vorzeitige Zulassung oder Zulassung ohne vorangegan- genes Berufsausbildungsverhältnis (siehe Ziffer II.1./2. und III.) sind zusätzlich die oben genannten Nachweise zum selben Ter- min einzureichen.

Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 39 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz). Die Anmelde- formulare und die Gebührenbescheide für die Prüfungsgebühren erhalten die ausbildenden Ärzte oder in den Fällen von Ziffer I.2. (Wie- derholungsprüfung ohne Ausbildungsverlän- gerung) und II.2. (Externe Prüfung) die Teil- nehmerinnen von der Sächsischen Landes- ärztekammer.

Gemäß § 22 Abs. 1 der oben genannten Prü- fungsordnung stellt der Prüfungsausschuss fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prü- fung gilt. Mit dem Tag des Bestehens der Ab- schlussprüfung endet das Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnis.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern unter Tel. 0351 8267340-341 zur Verfügung.

Marina Hartmann Leitende Sachbearbeiterin Referat Arzthelferinnenwesen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Gemäß § 7 der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Prüfungen im Ausbil- dungsberuf der Arzthelferinnen” bestimmt die Sächsische Landesärztekammer jähr- lich zwei

Die Anmeldung zur Abschlußprüfung hat mit vollstän- digen Unterlagen - entsprechend § 10 der „Prüfungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer für die Durchfüh- rung

Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Gesundheit Reißiger Straße 46, 08525 Plauen Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für

Die Anmeldung zur Abschlussprü- fung hat mit vollständigen Unterla- gen nach § 10 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- prüfungen im Ausbildungsberuf des

Wirtschaft und Gesundheit Reißiger Straße 46, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für

Fe- bruar 2007 endet, können den Antrag auf vorzei- tige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.. Gemäß §

Wirtschaft und Gesundheit Wielandstraße 51, 08525 Plauen Regierungsbezirk Dresden Sächsische Landesärztekammer Schützenhöhe 16, 01099 Dresden Berufliches Schulzentrum für

August 2006 endet, können den Antrag auf vorzeitige Zulas- sung zur Abschlussprüfung stellen.. Gemäß §