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Archiv "37. Symposion für Juristen und Ärzte Thema: Medizinrechtliche Probleme des Maßregelvollzugs am 10./11. Oktober 2008 in Berlin" (27.06.2008)

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A1468 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 105⏐⏐Heft 26⏐⏐27. Juni 2008

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Das Wichtigste im Überblick

Die Teilnahme an diesem Vertrag ist für Patienten sowie Hausärzte und Kinderärzte freiwillig.

Hausärzte und Kinderärzte können ihre Teilnahme am Vertrag mit sofortiger Wirkung erklären. Die Einschreibung teilneh- mender Versicherter sowie die Abrechnung der vereinbarten Vergütung können ab dem 2. Quartal 2008 erfolgen.

Ihre Teilnahme an diesem Vertrag können Vertragsärzte er- klären, die an der hausärztlichen Versorgung im Sinne des § 73 Abs. 1 a SGB V teilnehmen, sofern sie die folgenden Teilnah- mevoraussetzungen erfüllen:

– Aktive Teilnahme an mindestens einem strukturierten Be- handlungsprogramm (DMP) der BIG Gesundheit

– Behandlung der teilnehmenden Versicherten nach evidenzba- sierten, praxiserprobten Leitlinien für die hausärztliche Ver- sorgung

– Jährliche Teilnahme an einem anerkannten Qualitätszirkel zur Arzneimitteltherapie oder ersatzweise Teilnahme an einem Qualitätszirkel zu typischen Problemen der hausärztlichen Praxis

– Jährliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V

– Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung gemäß § 5 Abs. 6 Psychotherapie-Verein- barung bzw. Erwerb dieser Qualifikation innerhalb von drei Jahren oder abgeschlossene Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin/Chirotherapie gemäß Weiterbildungsordnung der jeweiligen Ärztekammer oder Genehmigung zur Aus- führung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur nach

§ 135 Abs. 2 SGB V oder Anerkennung als Kinder- und Ju- gendarzt

– Einführung eines praxisinternen, hausärztlichen und indikato- rengestützten und wissenschaftlichen Qualitätsmanagements – Einführung eines Praxis-Datenverarbeitungs-Systems – Nachweis einer apparativen Mindestausstattung

Zu den Kernaufgaben der teilnehmenden Hausärzte und Kin- derärzte des Vertrags gehören:

– die Kontrolle und Dokumentation der regelmäßigen Inan- spruchnahme der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Do- kumentation der Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung,

Erhebung des Impfstatus, Teilnahme an einem Qualitätszirkel für Arzneimitteltherapie; dafür erhält der Hausarzt eine Jahres- pauschale in Höhe von 28 Euro

– die Durchführung der Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten gemäß den Gesundheitsuntersuchungs-Richtli- nien; die Durchführung dieser Untersuchung wird auf einen Punktwert von 5,11 Cent gestützt

– die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien; die Beratungs- leistung wird auf einen Punktwert von 5,11 Cent gestützt – die Durchführung der Untersuchungen zur Früherkennung

von Krankheiten bei Kindern gemäß den Richtlinien; die Durchführung dieser Untersuchungen wird auf einen Punkt- wert von 5,11 Cent gestützt (gilt nur für teilnehmende Ärzte der Fachrichtung Kinder- und Jugendmedizin)

Wenn Sie an diesem Vertrag teilnehmen möchten, senden Sie die ausgefüllte Teilnahmeerklärung bitte an Ihre Kassenärztli- che Vereinigung. Teilnahmeberechtigte Hausärzte und Kin- derärzte in den KV Bezirken Bayerns und Baden-Württemberg übersenden ihre Teilnahmeerklärung samt den notwendigen Nachweisen bitte an die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin. Solange die KVen nicht beigetreten sind, wird die Umsetzung des Vertrags auch in Be- zug auf die Rechte und Pflichten dieser Ärzte durch die Arbeits- gemeinschaft Vertragskoordinierung übernommen (KBV als Geschäftsführung). Der ausführliche Vertragstext sowie die Teilnahmeerklärung für Sie stehen Ihnen auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de oder auf der Homepage Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zur Ver- fügung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf der Seite:

www.kbv.de/

Freundliche Grüße Dr. Andreas Köhler Dr. Carl-Heinz Müller

Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung handelnd für die AG Vertragskoordinierung

Veranstalterin: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen

Tagungsort: Kaiserin-Friedrich-Haus, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Berlin

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Jürgen Hammer- stein, Prof. Dr. med. Hans-Ludwig Kröber, Dr. jur Martin Möll- hoff-Mylius

Programm (Auszug): Juristische und medizinische Experten referieren über folgende Problemfelder:

Vollstreckungsrechtliche Probleme Vollzugsrechtliche Probleme Probleme der ambulanten Nachsorge

Spezielle therapeutische Maßnahmen und Prognostik Entwicklungstendenzen

Auskunft und Anmeldung: Kaiserin-Friedrich-Stiftung für das ärztliche Fortbildungswesen, Robert-Koch-Platz 7, 10115 Ber- lin, Telefon: 0 30/30 88 89-20, Fax: 0 30/30 88 89-26, E-Mail:

kfs@kaiserin-friedrich-stiftung.de, Internet: www.kaiserin-

friedrich-stiftung.de.

37. Symposion für Juristen und Ärzte

Thema: Medizinrechtliche Probleme des Maßregelvollzugs

am 10./11. Oktober 2008 in Berlin

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