• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Staatssicherheit: Hippokratischer Eid als Leitlinie" (10.01.2005)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Staatssicherheit: Hippokratischer Eid als Leitlinie" (10.01.2005)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

tisch untersucht werden, oder nicht besser zunächst bioche- misch? Sollte das Angebot an die ganze Bevölkerung oder vorzugsweise an Familienmit- glieder Betroffener gerichtet werden?

Zum Schluss noch ein Kom- mentar zu den Kosten des

Screenings: Die von uns ermit- telten und auch im DÄ zitier- ten Kosten von elf bis 16 Euro pro Test beziehen sich auf die direkten Kosten, d. h. Aufwen- dungen für Sachkosten (Mate- rial und Personal, ohne be- triebliches Overhead) unter Massen-Screening-Bedingun-

gen. Nicht hierin enthalten sind die Kosten für allgemeine Test-Information und indivi- duelle Aufklärung, humange- netische Beratung, Behand- lung, psychosoziale Unterstüt- zung und Nachsorge; der Be- darf an diesen Maßnahmen und damit die Gesamtkosten

eines Hämochromatose-Scree- nings müssten in weiteren Untersuchungen ermittelt werden.

Literatur bei den Verfassern.

Prof. Dr. med. Manfred Stuhrmann- Spangenberg,

Prof. Dr. med. Jörg Schmidtke, Institut für Humangenetik, Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg- Straße 1, 30625 Hannover

Staatssicherheit

Zu unserer Artikelreihe „Ärzte als in- offizielle Mitarbeiter: Im Dienste der DDR-Staatssicherheit“ von Dr. phil.

Francesca Weil in Heft 48/2004 und 50/2004:

Hippokratischer Eid als Leitlinie

Mit besonderem Interesse ha- be ich Ihren Beitrag gelesen.

Wenngleich häufig die Mei- nung zu hören ist, man solle endlich nicht mehr „in der Ver- gangenheit wühlen“, sollte ge- rade der heranwachsenden Ärzte-Generation – die nach meinen Erfahrungen weniger politisch als wirtschaftlich-fi- nanziell interessiert zu sein scheint – immer wieder gezeigt werden, zu welch schlimmen Auswüchsen ein diktatorisches System den ärztlichen Beruf zu missbrauchen in der Lage ist.

Hier wird ja der Begriff Ethik im Zusammenhang mit dem hippokratischen Eid immer wieder strapaziert. Sicher ist, nach Herrn Prof. Beleites „NS- Kindereuthanasie/der Fall Jussuf Ibrahim“ (DÄ, Heft 27/2000), das DDR-Regime nicht mit dem 1000-jährigen Reich zu vergleichen. In die- sem Zusammenhang ist dem angehenden deutschen Medizi- ner sowohl die Literatur „Me- dizin im Dritten Reich“, 1993 im DÄ, als auch das lesenswer- te Buch von Robert J. Lifton

„Ärzte im Dritten Reich“ zu empfehlen. Aber wo bleibt die Humanitas, die Ethik etwa bei einem Prof. Heyde/Sawade, 1939 Lehrstuhlinhaber in Würzburg, Neurologie/Psych- iatrie, verantwortlich für die berüchtigte T4-Aktion, der nach 1945, zunächst unerkannt und gedeckt beim Landessozi-

A A37

B R I E F E

(2)

algericht Flensburg Tausende von Gutachten erstellte, bis er es vorzog, nach Enttarnung 1964 aus dem Leben zu schei- den? Oder was soll man von den im psychiatrisch/psycholo- gischen Bereich tätigen Kolle- gen halten, die offenbar eben- falls unbeschadet nach der Wende wieder tätig wurden, wie zu lesen ist in „Zersetzung der Seele“(Klaus Behnke und Jürgen Fuchs)? Diese Gedan- ken bewegen einen Mediziner, der zwei totalitäre Regime er- lebte, das Glück hatte, rechtzei- tig westlich der Elbe Arzt zu werden, und immer noch hofft,

dass der hippokratische Eid unbedingte Leitlinie unseres Berufes bliebe.

Dr. med. Peter Windfuhr, Auf Feiser 38, 54292 Trier

Danke!

Dem Hannah-Arendt-Institut sei gedankt für dieses For- schungsprojekt zu einer Zeit, wo die IM-Zeitzeugen sich noch nicht auf biologischem Wege verabschiedet haben. So besteht die einmalige gesche- hensnahe Chance, durch Inter- views und Aktenabgleich ihre Erklärungsmuster sichtbar zu machen. Gleichviel um zu er- kennen, was die Motive für die Brüche des Berufseids und da- mit zugleich für die vorsätzli- che Verletzung des § 136 DDR-StGB (Berufsgeheim- nis) waren. Zynisch gesagt: Se- lig sind die Indoktrinierten, denn sie leiden nicht an der Doppelzüngigkeit, denn ihr Gewissen war rein, sie benutz- ten es nie. Wenn ein IM-Arzt

bewusst DDR-Recht brach und in diesem Zuge von der Stasi ersichtlich „rechtsfrei“

gestellt wurde – Privilegien sind oft Schweigegelder des Gewissens –, wiegt das Verlet- zen der ärztlichen Schweige- pflicht besonders schwer, weil der IM-Arzt sich des Systems bediente, um seine Patienten gezielt an den politischen Pranger zu stellen. Aus diesem Grunde wird angeregt, den nächsten Forschungsschwer- punkt darauf zu legen, die Fol- gen, Wirkungen und Auswir- kungen dieses IM-Ärzte-Wir- kens – anhand des Abgleichs mit Opferakten – aufzuzeigen, um die Perversion solchen Handelns von – Gott sei Dank – nur wenigen ärztlichen Kol- legen aufzudecken. Gedankt sei auch der Leipzigerin Frau Dr. Weil, die den Blick in die

„Schlangengrube“ ärztlichen Handelns als Historikerin und Mensch wagte. Dem DÄ sei gedankt für die öffentliche Be- gleitung des Forschungsthe- mas durch eine Artikelserie und die Publikation der Ab- schlussergebnisse dieses For- schungsprojekts. Ebenso für den medienwirksamen Ein- stieg in dieses dunkle Kapitel jüngster Ärzte-Vergangenheit durch das eindrucksvoll ge- staltete Deckblatt der Ausga- be 48/2004.

Aus einer mir in Kopie vorlie- genden IM-Arzt-Akte erlaube ich mir, eine Schweigepflicht- verletzung aus dem Jahre 1987 zu zitieren:

„Ich kann das unterstreichen, da der . . . seit 1974 bei mir in Behandlung ist. Er ist erblich belastet und leidet an einer Neurasthenie. Es treten bei ihm Zustände auf, wo er seine Handlungen nicht kontrollie- ren kann, was bis zum Suizid führen kann. Ich vertrete die Auffassung, . . . ihn in eine ent- sprechende Einrichtung einzu- weisen. Keinesfalls sollte er bei einer möglichen Entlassung aus der Haft nach Hause zu seiner Familie entlassen wer- den.“

Die (Stasi-)Folgen für diesen Patienten, die gesundheitli- chen Wirkungen der Haft und die sozialen Auswirkungen auf Patientenbiografie, Beruf und

Familie wären eine Recherche wert.

Dr. med. Thomas Rost,

Magdalenenstraße 25 a, 20148 Hamburg

Marburger Bund

Zu dem Beitrag „106. Hauptver- sammlung des Marburger Bundes:

Für ein Sterben in Würde“ von Jens Flintrop und Dr. rer. pol. Harald Clade in Heft 47/2004:

Unärztliches Handeln

„Für ein Sterben in Würde“ ist die Überschrift Ihres Artikels.

Aber: der Marburger Bund hat sich auf dieser Versammlung nach diesem Bericht gegen ein Sterben in Würde entschieden.

Frau Justizministerin Zypries – hat sie als Frau eher einen Blick der Achtung für die Wünsche von Patienten im Fall von zum Tode führendem Siechtum? – stellte der Ver- sammlung ihre Einschätzung von Patientenwillen, Patien- tenautonomie vor. Dagegen setzte Herr Kollege Montgo- mery seine Begriffe von Ent- scheidungshoheit über den Be- handlungsverlauf, sprach vom absoluten Vorrang der Weiter- behandlung. Das nenne ich ei-

ne selbstherrliche, kriegerische Anmaßung zur Abwehr eines Eindringlings in sein Hoheits- gebiet. Für seine Berufsvor- stellungen ist es nicht hin- nehmbar, dass ein Patient, der sich gegen ärztliche Eingriffe nicht mehr wehren kann, eine Patientenverfügung zur Unter- lassung von leidensverlängern- den Maßnahmen für den Fall eigener Entscheidungsbehin-

derung ausstellt. Palliativmedi- zin heißt etwas ganz anderes:

den Willen des Todkranken achten. Der Kardiologe Dr.

Bernard Lown beschreibt in seinem Buch „Die verlorene Kunst des Heilens“ treffend die Apparate- und Profitmedi- zin, wie diese an der Würde und dem Willen des Patienten vorbeigeht. Leider verdient die Apparatemedizin immer noch sehr viel am Todkranken. Den Ausübenden oder Anordnern dieser Techniken über den Wil- len des Patienten hinweg werfe ich unärztliches Handeln vor.

Ich habe ihre Opfer viele Male in meinem Beruf leiden sehen.

Dr. Dietmut Thilenius,

Zum Quellenpark 46, 65812 Bad Soden

Krebstherapie

Ein Spiegel-Artikel („Giftkur ohne Nutzen“, Ausgabe 41/2004) verunsi- chere und diskriminiere, konstatiert ein Leser:

Kein Gang durch die Hölle

Böser Journalismus, der Pati- enten verunsichert und Ärzte pauschal diskriminiert! Die Langzeiterfolge bei Krebser- krankungen von Brust, Lunge, Prostata und Dickdarm sind auf breiter Basis sicher unbe- friedigend.Aber man kann nicht von Megastatistiken (ohne Therapiebezug) auf die Be- handlungsaussichten des ein- zelnen Patienten schließen. Es ist Selbstverständnis (und Auf- gabe) der hoch spezialisierten Onkologen, unter strenger Er- folgskontrolle und kritischer Abwägung von Aufwand, Ne- benwirkungen und Nutzen die Patienten zu selektionieren, die von einer „Giftkur“ profi- tieren. Dabei stehen bei der sog. palliativen Therapie (kei- ne Heilungsaussicht) Sym- ptomlinderung, Minimierung von Nebenwirkungen und Op- timierung der Lebensqualität ganz im Vordergrund. Der

„Gang durch die Hölle“ sollte unter der Leitung eines Onko- logen endgültig der Vergan- genheit angehören.

Dr. Wolfgang Abenhardt, Prielmayerstraße 1, 80335 München

A

A38 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 1–2⏐⏐10. Januar 2005

B R I E F E

T H E M E N D E R Z E I T

Der MB lehnt die Verabschiedung eines Gesetzes zur aktiven Sterbe- hilfe entschieden ab. Foto: Bernhard Eifrig

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Be- zeichnend dafür sei, daß nur 25 Prozent der Ärztinnen eine Gebietsbezeichnung haben und damit mehr als 50 Prozent der arbeitslosen Ärzte weib- lich sind.. Die

Weltrich ha- be stets versucht, diese im Sinne einer Behandlungsfehlerprophylaxe für die ärztliche Fortbildung nutzbar zu ma- chen.. Sein Ziel sei es gewesen, zukünftig für

Es sollte dabei aber beachtet werden, dass unterschiedliche Hersteller zwar gleiche Dateiendungen für die virtu- ellen Rechner oder deren virtuelle Daten- träger nutzen, dadurch

Aufgrund dieser Bestimmun- gen konnten Ärzte in dramati- sche Konfliktsituationen geraten, wenn ihnen Patienten von Flucht- oder politischen Widerstandsplä- nen berichteten;

Für seine Berufsvor- stellungen ist es nicht hin- nehmbar, dass ein Patient, der sich gegen ärztliche Eingriffe nicht mehr wehren kann, eine Patientenverfügung zur Unter- lassung

Steigende Schadensersatzsummen, stei- gende Prämien für die ärztliche Berufs- haftpflichtversicherung und Arztgrup- pen, die es schwer haben überhaupt ei- nen

de- ren Dachorganisation die ver- sicherten Bürger in diesem Land darüber aufklären, wie wenig deren Krankenkassen an uns überweisen, und dass für diesen Betrag nicht einmal ein

Wenn auch Ärztinnen und Ärzte häufig in mehreren QZ mitarbeiten, so bedeutet dies dennoch, dass inzwischen bis zu 65 Prozent der Ver- tragsärzte an einem Qualitäts- zirkel