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Haab, R. (1992). Moorschutz, Wald und Forstwirtschaft. Informationsblatt Landschaft, 12, 1-4.

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Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaft

Nr. 12 / April 1992

Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.

Forschungsbereich Landschaft CH-8903 Birmensdorf

Moorschutz, Wald und Forstwirtschaft

1

Roland Haab, Beratungsstelle für Moorschutz

l listorischer Rückblick

Die Wald- und Moorflächen der Schweiz standen zueinan- der über Jahrhunderte in enger landschaftsgeschichtlicher Beziehung. l\fü Ausnahme der Hochmoore sowie der nassesten Ausbildungen der Flachmoore sind die Moore unseres Landes durch Rodung und nachfolgend extensive landwirtschaftliche Nutzung entstanden. Durch das Zurückdrängen des Waldes dürfte sich die Moorfläche der Schweiz bis ins 18. Jahrhundert zunehmend ausgedehnt haben.

In den vergangenen zwei Jahrhunderten verlief die flächenmässige Entwicklung der Moore von derjenigen des Waldes weitgehend unabhängig. Während sich die Fläche des Waldareals seit der Revision des Eidg.

Forstgesetzes im Jahre 1902 nicht mehr weiter verringerte, wurde der überwiegende Teil der Moore durch Melioration, Abtorfung und Bautätigkeit zerstört. Im Mittelland beträgt der Flächenverlust der Moore über 90 Prozent. Diese Entwicklung konnte bisher weder durch das 1966 erlasse- ne Eidg. Natur- und Heimatschutzgesetz (SR 451) noch durch den 1987 in Kraft getretenen "Rothenthurm-Arti- kel" der Bundesverfassung (Art. 24 sexies Abs. 5 BV) aufgehalten werden. Nach Schätzungen der Beratungsstelle für Moorschutz wurde die Moorfläche der Schweiz in den vergangenen Jahren durch Eingriffe um jährlich etwa ein Prozent verringert.

Heutige Situation

Die Moore der Schweiz sind natürlicherweise oder infolge der menschlichen Bewirtschaftung nur karg oder nicht

Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft - Bibliothek 29. Jan 2008 8903 Birmensdorf

In,- - - -

paysage

No. 12 / Avril 1992

Institut federal de recherches sur Ja foret, la neige et Je paysage.

Secteur de recherche paysage CH-8903 Birmensdorf

bewaldet Viele lückig bestockte Hochmoore und ein beträchtlicher Teil der Pufferzonen von Hoch- und Flach- mooren gehören aber zum Waldareal, das unter der Auf- sichtder Forstbehörden steht. Die für Moore von nationaler Bedeutung und ihre Pufferzonen in Aussicht stehenden Schutzmassnahmen betreffen das Waldareal auf einer Fläche von weniger als einem Prozent. Diese Fläche entspricht etwa derjenigen des lastwagenbefahrbaren Waldstrassennetzes.

Abbildung 1: Fahrspuren eines Forsttraktors in einem voralpinen Hochmoor.

1 Kurzfassung des Artikels "Moorschutz, Wald und Forstwirt- Figure 1: Traces d'un tracteur de debardage dans un haut- soh,ft". Schwoa-ZFomwe,

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prealpin.

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Nutzungskonflikte zwischen Moorschutz und Forst- wirtschaftkönnen sich bei der Bewirtschaftung der ertrag- reicheren Waldstandorte im Randbereich der Moore, bei der Holzbringung und bei der Realisierung neuer W alder- schliessungsanlagen ergeben. Durch eine umsichtige Pla- nung lassen sich diese oft vorzeitig ausschliessen. Das noch nicht in Kraft gesetzte Eidg. Waldgesetz und die revidierte Eidg. Verordnung über den Natur- und Heimat- schutz (SR 451.1) bieten den Kantonen dazu erweiterte planerische und finanzielle Möglichkeiten.

Die Eidg. Forstdirektion hat im Jahre 1990 Richtlinien über die Rücksichtnahme auf den Natur- und Heimat- schutz beim forstlichen Projektwesen erlassen (Eidg.

Forstdirektion 1990a). Aufgrund der Richtlinien ist als Entscheidungsgrundlage für Walderschliessungs- und Zusammenlegungsprojekte sowie für Waldbau- und Aufforstungsprojekte eine Inventarisierung der schilt-. zenswerten Elemente des Natur- und Heimatschutzes er- forderlich. Bei allfälligen Nutzungskonflikten findet für Moore von regionaler und lokaler Bedeutung eine Interes- senabwägung statt.

Für die Moore von nationaler Bedeutung gelten die enger gefassten Bestimmungen des "Rothenthurm-Arti- kels" und der zugehörigen Vollzugsverordnungen. Die Eidg. Hochmoorverordnung (SR 451.32) und der Entwurf zur Eidg. Flachmoorverordnung verlangen, dass die forstliche Bewirtschaftung auf das Schutzziel der Moore ausgerichtet wird. Bauten, Anlagen und Bodenverände- rungen sind nur noch dann zulässig, wenn sie dem Schutz- ziel der Moore dienen.

Aus der Sicht des Moorschutzes lassen sich an die forstliche Planung und die Bewirtschaftung der im Waldareal liegenden Biotope und Moorrandwälder fol- gende Ansprüche ableiten:

1. Schutz und Unterhalt der Moorbiotope

Flachmoore und s~kundäre, in_ ihrem Wasserhaushalt be- einträchtigte Hochmoore benötigen meist eine regelmässige Pflege, um nicht zu verbuschen. Zur Erhaltung der licht- bedürftigen Moorvegetation sind auf diesen Flächen·bei zunehmender Verbuschung oder Bewaldung Pflegemass- nahmen erforderlich.

Die Belange des Moorschutzes wurden bei Wald-Wei- de-Ausscheidungen bisher wenig berücksichtigt. Nicht oder wenig bestockte Flachmoorflächen, welche zur Arrondierung des Waldareals abgezäunt wurden, sind der Verbuschung und Bewaldung ausgesetzt. Ihre Erhaltung kann nur durch einen regelmässigen Pflegeschnitt oder allenfalls durch das Zurücksetzen der Weidezäune ge- lnf. bl. Forsch.bereich Landsch. WSL Nr. 12, 1992

währleistet werden. Aus forstrechtlichen Gründen empfiell sich, die Wald-Weide-Ausscheidung auf den betreffenden Flächen zu überprüfen.

2. Forstliche Bewirtschaftung der Umgebungswälder

Naturnahe Rand- und Umgebungswälder haben für die Tierwelt der Moore eine grosse Bedeutung. Viele seltene Arten sind zumindest während gewisser Lebensabschnille auf die trockeneren Uebergänge zwischen Torf- und Mineralboden angewiesen. Idealerweise bildet ein breiter Krautsaum mit anschliessendem Strauchgürtel den Uebergang zu einem stufigen, mit standortheimischen Baumarten und Altholz durchsetzten Wald. Durch den Einbezug in Waldreservate können gemäss Eidg. Wald- gesetz für Schutz- und Unterhaltsmassnahmen in Umge- bungswäldern von Mooren Finanzhilfen des Bundes beansprucht werden. Die auf das Schutzziel der Moore ausgerichtete forstliche Bewirtschaftung ist in Wald- wirtschafts- oder Pflegeplänen grundeigemümer- und be- wirtschafterverbindlich festzulegen.

Auf randlich aufgeforsteten Torfkörpern sollten die Bestockungen zum Schutz der lichtbedürftigen Pflanzen- und Tierwelt der Moore gelichtet und bestehende Entwäs- serungsgräben wieder eingestaut werden. Sofern die be- treffenden Flächen innerhalb der Biotope oder der Pufferzone liegen, können für diese Massnahmen Bundes- beiträge ausgerichtet werden.

Zur Schonung von Vegetation und Moorboden sind Bäume des Moorrandes gegen die moorabgewandte Seite zu fällen. Auf diese Weise wird auch verhindert, dass durch das Liegenlassen oder das Verbrennen von Schlag- abraum undRindenteilen eine unerwünschte Eutrophierung der Moore eintritt

3. Holzbringung und -Lagerung

Die Vegetation der Moore reagiert auf Bodenveränderun- gen überaus empfindlich. Die Holzbringung mit Forsttrak- toren hinterlässt in den vemässten Oberflächenschichten der Moore oft verdichtete Fahrspuren und tiefe Geleise (Abbildung 1). Diese sind anhand der Vegetationsverän- derung meist nach Jahren noch sichtbar.

Bei nicht ocler wenig gefrorenem Untergrund ist auf das Holzrücken durch torfbildende Moore deshalb zu verzichten. In Ausnahmefällen kann die bodenschonende Bringung mit dem Seilkran angewendet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Holz über den Mooren freihän- gend transportiert wird und die Lebensräume störungsan- flllliger Tierarten (v.a. Birk- und Auerwild) gemieden

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werden.

Holzlager führen in Mooren durch die Beschattung und Verdichtung der Bodenobyrfläche zu Vegetationsver- änderungen und sind deshalb auf weniger druckempfind- lichen Böden anzulegen (Eidg. Forstdirektion 1990b).

-1. Forstliche Erschliessungsplanung

Bei der Planung neuer Erschliessungsanlagen gilt grund- sätzlich, dass Moorrandwälder und nur durch Moore zugängliche Bestände nur noch dann erschlossen werden, wenn die Erhaltung der moortypischen Pflanzen- oder Tiergemeinschaften dies erfordert Bestehende Generelle Projekte, die dem Schutzziel der Moore von nationaler Bedeutung widersprechen, sind aus Gründen der Rechts- sicherheit zu überarbeiten, bevor die Detailprojekte zur Ausführung gelangen.

Die neuen Rechtsgrundlagen lassen das Erstellen von Forststrassen und Maschinenwegen in Mooren von natio- naler Bedeutung nicht mehr zu - es sei denn, die Bauten dienten dem Schutzziel der Moore. Dies wäre beispiels- weise der Fall, wenn abgelegene, nicht mehr bewirtschaf- tete Flachmoore nur noch dann bewirtschaftet würden, wenn sie erschlossen wären. Eine solche Ausnahme- regelung bedarf umfassender Abklärungen. Dabei müsste nachgewiesen werden, dass

- eine die Moore weniger beeinträchtigende Linien- führung der Strasse nicht möglich ist;

- der durch die Strasse und begleitende Entwässe- rungsmassnahmen den Mooren und ihrer Tierwelt zuge- fügte Schaden geringer ist als der für diese Lebensräume von der Strasse ausgehende Nutzen;

- die Strasse in den umliegenden Mooren nicht zu unerwünschten Nutzungsintensivierungen durch Land- wirtschaft, Militär oder Tourismus führt;

-nach dem Bau der SLrasse die zu erschliessenden Moore tatsächlich dem Schutzziel entsprechend bewirt- schaftet werden.

Schlussfolgerung

Schutz und Unterhalt von im Waldareal liegenden Moorbiotopen und Moorrandwäldern erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen den Forst- und Naturschutz- behörden einerseits sowie mit den Bewirtschaf tem des Waldes andererseits.

Die in Aussicht stehenden Schutz- und Unterhalts- massnahmen betreffen das Waldareal auf einer Fläche von weniger als einem Prozent Die Nutzungskonflikte, die sich auf diesen oft we~ig produktiven Waldflächen erge-

Inf. bl. Forsch.bereich Landsch. WSL Nr. 12, 1992

ben, sind für die schweizerische Forstwirtschaft insgesamt von untergeordneter Bedeutung, bedürfen aber besonders in moorreichen Regionen einer sorgfültigen Bereinigung.

Das Eidg. Waldgesetz und die Eidg. Verordnung über den Natur- und Heimatschutz bieten dazu neue planerische und finanzielle Möglichkeiten, die es zu nutzen gilt.

Literatur

Eidg. Forstdirektion, 1990a: Anforderungen an forstliche Projekte aufgrund von Art. 2 und 3 NHG. Bern, 2 S.

Eidg. Forstdirektion, 1990b: Kreisschreiben zum Schutz der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und nationaler BedeuLUng. Bern, 3 S.

Der Florenatlas nach Welten und Sutter ist digitalisiert!

Die Digitalisierung des Verbreitungsatlasses der Farn- und Blütenpflanzen von Welten und Sutter ist abgeschlos- sen (vgl.Inf.Nr. 7, 1990). Diemitden Gefährdungsgraden der Roten Liste nach Landolt ergänzten Daten liegen in relationaler Fonn vor und können vorerst im ASCII- Formatabgegeben werden (im Diskettentausch). Adresse:

Thomas Wohlgemuth; Sektion Standort, Vegetalions- kunde; Tel. 01n39 23 17

Neue Mitarbeiter im Bereich Landschaft:

Seit 1.12.1991 arbeitet Dr. Martin r>hrist in der Grup~

Fauna. Er ist Zoologe und wird an der WSL als EDV- Spezialist Auswertungsverfahren für faunistische Unter- suchungen mit Wirbellosen entwickeln.

Markus Plattner ist Forstwart und arbeitet seit 1.2.1992 in der Gruppe Entomologie. Er befasst sich mit den forstlichen Aspekten der Feldversuche, fängt und züchtet Borken- und andere Käfer und ergänzt die Laborcrew der Gruppe Entomologie

Dr. Martin Schütz arbeitet seit 1.2.1992 in der Gruppe Vegetation und Erhebungsmethoden. Er istGeobotaniker und wird sich vor allem mit der Vegetation in der alpinen Stufe beschäftigen.

Peter longatti arbeitet seit 1.3.1992 in der Gruppe Land- schaftsdatenbank. Er war Englischlehrer und hat Lernpro- gramme geschrieben. An der WSL wird er am Aufbau der Landschaftsdatenbank auf Macintosh mitarbeiten.

~ Telefonnummern im Bereich Landschaft

Susanne Tanner (Bereichssekretariat): 01/739'24 '60 PD Dr. Otto Wildi (Bereichsleiter Landschaft): 01/739'23'61 Dr. Thomas Dalang (Landschaftsdatenbank): 01/739'23'64 PD Dr. Peter Duelli (Zoologie): 01/739'23 '76 Dr. Beat Wermelinger (Entomologie): 01/739'22'58 Dr. Felix Kienast (Landschaftsentwicklung): 01/739'23 '66 Dr. Bertil 0. Krüsi (Vegetation und Erhebungs-

methoden): 01/739'23'73

Margrit von Euw (Sekretariat Moorschutz): 01/739'24'75 Andreas Grünig (Moorschutz): 01/739'23'09 Impressum:

Redaktion: Felix Kienast und Urs Fischbacher

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