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Haab, R. (1991). Vollzug des Moorschutzes - Aufgaben und Organisation. Informationsblatt Landschaft, 8, 1-2.

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Informationsblatt des Forschungsbereiches Landschaft

Nr. 8 / Mai 1991

Informations du secteur de recherche paysage

No. 8 / Mai 1991

Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.

Forschungsbereich Landschaft

CH-8903 Birmensdorf

~

Institut federal de recherches sur

la foret, la neige et le paysage.

Secteur de recherche paysage CH-8903 Birmensdorf

Vollzug des Moorschutzes - Aufgaben und Organisation

Roland Haab, Beratungsstelle Moorschutz

Rech/liehe Grundlagen

Seit Annahme der "Rothenthurm-Initiative" am 6. De- zember 1987 sind Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung verfassungsrechtlich geschützt.

Am 1. Februar 1991 hat der Bundesrat die auf den Ver- fassungsartikel abgestützte Verordnung über den Schutz der Hoch- und Uebergangsmoore von nationaler Bedeu- tung (Hochmoorverordnung) in Kraft gesetzt. Die Ver- ordnung über den Schutz der Flachmoore von nationaler Bedeutung (Flachmoorverordnung) ist zur Zeit in der Vernehmlassung, diejenige über die Moorlandschaften von nationaler Bedeutung soll den Kantonen im Som-'

mer dieses Jahres 2;ur Stellungnahme unterbreitet wer- den. In den Ausführungsverordnungen zum "Rothen- thurm-Artikel" bezeichnet der Bundesrat die Moore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und legt ihre Schutzziele fest.

Wissenschaftliche Grundlagen

Die Ausscheidung der Gebiete von nationaler Bedeutung erfolgt auf der Grundlage gesamtschweizerischer Inven- tare. Im Rahmen der Inventarisierungsarbeiten wurden in den vergangenen Jahren mehr als 1500 Höch- und Über- gangsmoore, 3000 Flachmoore und über 300 Moorland- schaften beurteilt. Davon ist je etwa ein Drittel von nationaler Bedeutung. Die Ge~tfläche der Hoch- und Flachmoore von nationaler Bedeutung beträgt annähernd 200 km2. Dies entspricht etwa einem Viertel der Fläche des öffentlichen Strassennetzes der Schweiz.

Die Moorbiotope sind ungleichmässig über unser Land verteilt. Mehr als die Hälfte der Biotope von nationaler Bedeutung liegt in den vier moorreichsten Kantonen Bern, Schwyz, Luzern und St. Gallen. Auf die Kantonsfläche bezogen ist der Flächenanteil der Moore von nationaler Bedeutung in Obwalden mit über drei Prozent am grössten.

Aufgaben

Der Vollzug des Moorschutzes ist Sache der Kantone.

Gemäss Hochmoorverordnung (bzw. Entwurf der Flach- moorverordnung) obliegt ihnen die Aufgabe, die Moore von nationaler Bedeutung in den nächsten drei bis sechs Jahren parzellenscharf abzugrenzen, ökologisch ausrei- chende Pufferzonen auszuscheiden und die zur Erhaltung der Objekte geeigneten Schutz- und Unterhaltsmass- . nahmen zu treffen.

Der Unterhalt der Biotope und Pufferzonen erfordert Bewirtschaftungsverträge und Entschädigungsleistungen.

Der Bundesrat hat diesem Umstand in der Verordnung . über Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft vom 20. Dezember 1989 und in der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 16. Januar 1991 Rechnung getragen. Manche Kantone verfügen heute aber noch nicht_ über eine entsprechende Anschluss- gesetzgeb1,mg. Die Bewirtschafter gehen damit beträcht- licher Beitragszahlungen des Bundes verlustig.

Selbst dort, wo die entsprechenden kantonalen Rechtsgrundlagen bereits vorhanden sind, bedarf es zu-

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sätzlicher Anstrengungen. Das Flächenziel für Bewirt~

schaftungsyerträge wurde in den Kantonen Bern, Schwyz . und Luzern für Moore und Magerwiesen im Jahre 1989 mit 3700 ha angegeben. Allein die Gesamtfläche der Moore von nationaler Bedeutung dürfte für diese drei Kantone.aber

inehr

als 9000 ha umfassen.

Der Bund unterstützt die Anstrengungen .der Kan- .tone:. indem' er Schutz- und· Unterhaltsmassnahmen in beträchtlichem Mass subventioniert. Abgestuft nach Finanzstärke. und Moorreichtum liegen die Beitrags~

. zahlungen des Bundes für Moore vpn nationaler Bedeu- tung zwischen 60 und 90 Prozent. Darüber. hinaus steht

. \

das BUW AL den kantonalen Fachstellen beratend zur Seite. Es erlässt Richtlinien über die Unterlagen, welche . . mit den Beitragsgesuchen ein~ureiclien sind.und unter- sfützt die Veröffentlichung praxisrelevanter Schriften.

Im Rahmen diese{ Tätigkeit bietet

das

BUWAL den Kantonen den Beric~t über zul~sige Nutzungen in

· Moorlandschaften, Modellverträge mit Bewirtschaftern · · und ein Handbuch zum. Moorschutz an. Das Handbuch ist als Einleg~rdner konzipiert. Die von Fachleuten erarbeiteten Beiträge erscheinen ab Herbst 199

L

Organisation

Verschiedene Kantone haben im Hinblick auf die zu bewllltigenden Aufgaben in den letzten Jahren den Personalbestand ' ihrer ' Fachstellen erhöht. . Der . Bestand

an:

. Naturichutzstellen bei Bund und Kantonen liegt gegen- wärtig bei etwa

120.:

In Anl>etracht der Dringlichkeit der anst~henden Aufgaben ist diese Zahl noch immer geriJ.lg ..

Den

~ti>Den urid den von ihnen beauftragten Öko- büros stehen drei vom Bund fi~zierte Moorberatungs~ · stellen zur Verfügung. Die. Beratungsstellen für Flach- · moore und Moorlandschaften sind privatwirtschaftlich

l

.--....,...--,,--_--w-s--i----.

Landschafts- Hoch- Datenbank moore

BUWAL

i Projektleitung Koorc:l lnatlonsstelle

Beratungsstel1en

Flach- moore

Moor.land- . schaffen

Abbildung 1: .Organigramm Moorschutz Sch~eiz.

Figure 1: Organisation de 1a protection des toürbieres en

Suisse. · ·

Inf.bl. Forsch.bereicb.Landsch. WSL Nr.

8,

1991

organisiert. Die Beratungsstelle Moorschutz, die sich der Hochmoore annimmt, ist·Teil des Forschungsbereichs Landschaft der Forsch~gsanstalt für Wald, Schnee und

. . . .

Landschaft (WSL). An allen Beratungsstellen sind frühere. Mitarbeiter/innen der• Moorbiotop~ und Moor- landschaftskartierungen tätig. Die anlässlich der Kartier~

arbeiten erhobenen Daten werden. von den Mitarbeitern·

.· der Landschafts~Datenbank an derWSL verwaltet.

. Die Koordinationsstelle für Moorschutz. beim BUWAL (Projektleiter

I>r.

E: Kohli)uriterhält den Kon- takt ·zu

clen

Kantonen und klärt deren Bedürfnisse ab. Sie

. .

koordiniert die Tätigkeit der Beratungsste~len und leitet Beratungsgesuche an.diese weiter (vgl. Abbildung 1).

Die Berabingsstelle Moorschutz an der WSL besteht aus einem Sekretariat und fünf wissenschaftlichen Mit-. . . arbeiter/innen mit einem StellenäquivalentvQn insge- . samt 400%. Sie ist

aus

der ehemaligen Koordinations- stelle für Moorschutz (KOSMOS) hervorgegat1gen. Der Aufgabenbereich der Beratungsstelle 1,1mfasst dje Nach- . führung und Ergänzung des wissenschaftlichen Inventars.

sowie die Beratung von Bund; Kantonen !-m.d weiteren Iriteress1erten in Fragen der Abgrenzung, des S<!hutzes, des Unterhalts und der Regeneration ;on Hochmooren.

. Tabelle 1: Organisation der Beratungsstelle Moorschutz (WSL}.

Tableau 1: Organisation du centre de consultation pour la protection des tourbieres (FNP). ·

Name Fachgebiet Betreute Kantone

A. Grünig. GruppenleiiUng BE,AG,SO R. Haab Geologie, Hydrologie, OW, SZ, ZG, Gl.,

Bodenkunde . .UR,NW

E. Feldmeyer Bryologie, Vegetation JU, VD, NE, FR, VS, BE

13. von Gunten Agronomie, Zoologie SG, ZH, TG, Al, AR, TG T. Held Dauerflächen, Kartie- LU,GR

rung, Vermessung M. von Euw Archiv, Administration

. Die Beratungstätigkeit haben wir innerhalb der Gruppe· nach Kantonen aufgeteilt (vgl. Tabelle 1). Die Mitar~iter/innen der Berabingsstelle spezialisieren sich . in den ihrer Ausbildung entsprechenden Fachgebieten und bilden sich _in diesen weiter. Wir hoffen, in guter Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen und Privaten einen Beitrag zum Schutz der noch verbliebenen Moore.

. zu leisten.

Referenzen

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