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Archiv "Die medizinische Begutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung" (02.03.2001)

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§ 6 Zusammenarbeit

Die Institutsambulanz kooperiert mit den niedergelassenen Vertragsärzten so- wie den niedergelassenen Psycholo- gischen Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychotherapeu- ten und komplementären Einrichtungen insbesondere im Einzugsgebiet, für das die Versorgungsverpflichtung übernom- men wurde. Form und Inhalte der Ko- operation sollen durch formelle Verein- barungen abgesichert werden. Dabei sind die Bedürfnisse und medizinischen Notwendigkeiten der Kranken beson- ders zu berücksichtigen. Die Instituts- ambulanz soll die Bildung von Selbsthil- fegruppen fördern und mit diesen ko- operieren.

§ 7

Qualitäts- und Wirtschaftlichkeits- prüfung

Die Prüfung der Qualität und der Wirt- schaftlichkeit der Versorgung durch die psychiatrische Institutsambulanz erfolgt auf der Grundlage des § 113 Abs. 4 SGB V. Die psychiatrische Institutsam- bulanz hat die Leistungen nachvollzieh- bar zu dokumentieren.

§ 8 In-Kraft-Treten

Dieser Vertrag tritt mit Wirkung zum 1. April 2001 in Kraft.

§ 9 Kündigung

Dieser Vertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekün- digt werden. Bis zu einer Neuvereinba- rung beziehungsweise einer Festsetzung durch das erweiterte Bundesschiedsamt gilt der Vertrag.

Protokollnotiz:

Der Schweregrad von Erkrankungen der psychiatrisch und psychotherapeutisch behandelten Patienten kann durch An- wendung von allgemein anerkannten Kriterien (Scores) näher beschrieben werden. Sobald entsprechende Scores all- gemeinverbindlich vorliegen, sind sie bei der Feststellung des Schweregrades der Erkrankung der in § 3 dieser Vereinba- rung genannten Patientengruppen einzu- setzen.

Bonn/Essen/Bergisch Gladbach/Ham- burg/Kassel/Bochum/Siegburg/Düssel- dorf/Köln, den 14. 2. 2001 ✮

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

A

A568 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 9½½½½2. März 2001

Fortbildungsveranstaltungen der Bundesärztekammer 2001

8. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer

Vom 7. bis 15. September 2001 in Würzburg, Fachhochschule Am Röntgenring

einschließlich Fachkunde „Rettungsdienst“vom 8. bis 15. September 2001

30. Interdisziplinärer Zentralkongress für die Fachberufe im Gesundheitswesen

Vom 19. bis 21. Oktober 2001 in Augsburg, Zeughaus im zeitlichen Zusammenhang mit dem

92. Augsburger Fortbildungskongress für praktische Medizin

26. Interdisziplinäres Forum „Fortschritt und Fortbildung in der Medizin“

Vom 10. bis 12. Januar 2002 in Köln,

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, Bezirksstelle Köln

Programmanforderungen richten Sie bitte an:

Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, oder per Fax: 02 21/40 04-3 88, E-Mail-Adresse: cme@

baek.dgn.de

– Änderungen und Ergänzungen vorbehalten – ✮

Würzburg 2001

Das 8. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer findet vom 7. bis 15. September 2001 in Würzburg in der Fachhochschule

am Röntgenring statt und bietet viele Einzelveranstaltungen.

Vorgesehen ist unter anderem am 15. September

Die medizinische Begutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Leitung:Jörg Schudmann/Bochum

Schwerpunkt ist die Begutachtung durch den chirurgischen und orthopädischen Sachverständigen.

Die vorherige Anmeldung ist erforderlich. Fordern Sie bitte das detaillierte und alle Veranstaltungen beinhaltende Programm an!

❃Bundesärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsförderung, Post- fach 41 02 20, 50862 Köln, Telefon: 02 21/40 04-4 15 oder -4 16, Fax: 40 04-3 88,

E-Mail: cme@baek.dgn.de ✮

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