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Archiv "Onkologie: Sehr gut recherchiert" (04.11.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 44

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4. November 2011 A 2341

Das Leser-Forum

Beiträge im Deutschen Ärzteblatt sollen zur Diskussion anregen. Deshalb freut sich die Redaktion über jeden Leserbrief. Wir müssen aus der Vielzahl der Zuschriften aber auswählen und uns Kürzungen vorbehalten. Leserbriefe geben die Meinung des Autors, nicht die der Redaktion wieder. E-Mails richten Sie bitte an leserbriefe@aerzteblatt.de, Briefe an das Deutsche Ärzteblatt, Ottostraße 12, 50859 Köln.

ONKOLOGIE

Individualisierte Me- dizin ist fast zum Synonym geworden für die Medizin der Zukunft (DÄ 37/

2011: „Personali- sierte Medizin in der Onkologie: Fortschritt oder falsches Ver- sprechen?“ von Nicola Siegmund- Schultze).

Ergänzungen

Die für den Therapieerfolg durch Stratifizieren genannten Zahlen sind sehr ermutigend.

Leider sind sie nicht nach Tumor - entitäten aufgeschlüsselt. Es wird auch nicht erwähnt, ob Substanz- kombinationen stratifiziert und so deren eventuelle additive Wirkung erfasst wurde.

Eine prädiktive Aussage erlaubt auch das Anti-Chemogramm, auch als Chemosensitivitätstest bezeich- net. Es erfordert natives, frisches Tumorgewebe. Das ist aber auch die einzige Einschränkung und auch nur eine relative. Es werden nur 500 Zellen pro Napf in der 96-er Platte benötigt. So können zum Beispiel Feinnadelbiopsien aus Lebermetastasen und diese auch mit Substanzkombinationen getes- tet werden.

Die Ergebnisse beider Methoden zu vergleichen, findet sicher allgemei- nes Interesse. Auch ein Kosten- Nutzen-Vergleich wäre sinnreich.

Dr. med. Fritz Wosegien, 69126 Heidelberg

Sehr gut recherchiert

Ihren sehr gut recherchierten Medi- zinreport über die „Personalisierte Medizin in der Onkologie“ haben wir mit Interesse gelesen. Die auf

molekulargenetischen Informatio- nen beruhende stratifizierende Me- dizin hat sich in den vergangenen Jahren zum Zukunftsprogramm und Hoffnungssymbol der modernen Medizin entwickelt. Bei allen Be- mühungen und Investitionen in den Bereichen biomedizinische For- schung, pharmazeutische Industrie und Forschungs-/Gesundheitspolitik sollten wohlklingende, aber miss- verständliche Begriffe wie „perso- nalisierte“ oder „individualisierte“

Medizin (realistischerweise geht es um die Identifizierung von Patien- tengruppen) allerdings vermieden werden.

Gleiches gilt für medial verbreitete unbegründete Hoffnungen und Ver- sprechungen.

Für die Diagnostika und Thera- peutika der stratifizierenden Medi- zin gilt wie für alle anderen medi- zinischen Interventionen auch, dass zunächst die Wirksamkeit und der Nutzen anhand von wis- senschaftlichen Standards über- prüft werden müssen. Die bislang

vorliegenden Studienergebnisse deuten darauf hin, dass von den Fortschritten der stratifizierenden Medizin einige Subgruppen von Patienten profitieren werden, wäh- rend andere keinen Vorteil haben.

Angesichts begrenzter medizini- scher Ressourcen und hoher finan- zieller Investitionen in die stratifi- zierende Medizin stellen sich somit ethische Fragen nach Verteilungs- gerechtigkeit und demokratisch legitimierter Prioritätensetzung.

Eine zukunftsorientierte Regelung dieser Probleme wird in Deutsch- land gegenwärtig durch die ge- sundheitspolitische Tabuisierung von Prioritäten in der Medizin ebenso behindert wie durch den Mangel an Förderung von privat- wirtschaftlich unabhängiger klini- scher Forschung.

Prof. Dr. med. Dr. phil. Jochen Vollmann, Dr. med. Jan Schildmann, M.A., Tanja Kohnen,

BMBF-Verbundforschungsprojekt „Personalisierte Medizin in der Onkologie“, Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin, Ruhr-Universität Bochum, 44799 Bochum

O O OG

I d S f Z 2 s Onkologie: Fortschrit

A LTERSS IC HERUNG

Die ärztlichen Ver- sorgungswerke ha- ben die Finanzkrise bisher gut überstan- den (DÄ 34–35/

2011: „Neue Be- scheidenheit“ von Norbert Jachertz).

Was geändert werden sollte

In dem Artikel bleibt unerwähnt, dass mobile Ärzte durch Erwerb von Mini-Anwartschaften deutliche Einbußen in der späteren Renten-

zahlung hinnehmen müssen: Jede Mini-Anwartschaft wird (neben an- deren Faktoren) mit einem Alters- eintrittsfaktor zum Zeitpunkt des Eintritts in das neue Versorgungs- werk berechnet.

Im konkreten Fall wurde mir nach nur vier Jahren Einzahlung in zwei verschiedene Versorgungswerke eine Reduzierung der Rentenan- wartschaft von fast zehn Prozent berechnet, falls ich keine zusam- menführende Überleitung meiner Mini-Anwartschaften vornehmen würde. Da dieses maximal 60 Mo- nate möglich ist, führt ein Wechsel in ein anderes Bundesland zum

SS C

D s b b d 2 s N

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4. November 2011 Beispiel nach sieben Jahren zu ei-

ner Situation, in der eine später niedrigere Rentenzahlung hinzu- nehmen ist. Bei einer Rückkehr in das erste Bundesland würde im Übrigen eine dritte Mini-Renten- anwartschaft (mit noch schlechte- rem Altersfaktor) begründet, da die vergangene Zeit ohne Beitragszah- lung eine Zusammenführung zu ei- ner Rentenanwartschaft aus- schließt.

Dieses Prozedere halte ich für inak- zeptabel, da der eingezahlte Betrag, hätte man durchgehend in nur ein Versorgungswerk eingezahlt, der gleiche gewesen wäre wie die Ein- zahlung in die zwei verschiedenen Versorgungswerke.

Ein revidiertes Musterüberleitungs- abkommen sollte daher bei jedem Wechsel den Alterseintrittsfaktor der ersten Anwartschaft (also dem tatsächlichen Zeitpunkt der ersten Altersvorsorgezahlung) berücksich- tigen.

Anna Klimiuk, 13359 Berlin

Aus Versichertensicht

Es gibt Versorgungswerke, die mit einem eintrittsaltersabhängigen Multiplikator in der Rentenanwart- schaftsberechnung kalkulieren. Das bedeutet, der Arzt muss von Eintritt bis zur Verrentung in dasselbe Ver- sorgungswerk einzahlen, damit die Anwartschaften entsprechend der Verweildauer der Beiträge erwor- ben werden können. Muss er ein solches Versorgungswerk verlassen, verliert die Kollegin oder der Kolle- ge den mit dem niedrigen Eintritts- alter verbundenen hohen Multipli- kator für künftige Beiträge. Anwart- schaftsverluste bis zu 18,5 Prozent . . . können die Folge sein. Das kommt einer Versorgungslücke gleich, die nur jetzt noch geschlos- sen werden kann. Aufklärung täte also Not! – blieb aber seit 2005 (!) aus. In den angesprochenen Versor- gungswerken mit einer offenen Ka- pitaldeckung und wenigen Ausnah- men kommt diese systematische

Benachteiligung nicht vor. Diese setzen das Lokalitätsprinzip für alle gerecht und akzeptabel um.

Bisher wurde vor Gericht gegen die Einführung des Lokalitätsprinzips (Befreiung von der Pflichtversiche- rung) geklagt – die Frage nach einer gerechten Umsetzung bei erzwun- gener Neumitgliedschaft ergibt sich aber unmittelbar. Die Versorgungs- werke müssen von ihrer „Gerichts- bilanz“ die außergerichtlichen Eini- gungen, die unter ihrer Feder zu- stande kamen, für die Statistik ab- ziehen. Die durch den Stellenman- gel in den 90er Jahren oder durch Aus- und Weiterbildung zur Migra- tion gezwungenen Ärzte sind ohne Not durch das Lokalitätsprinzip zwischen die Räder der auf Landes- ebene organisierten Versorgungs- werke geraten, die in keiner Weise solidarisch miteinander umgehen.

Attraktiv ist etwas anderes.

Literatur beim Verfasser

Dr. med. Heiko Hildebrand, HELIOS Kreiskranken- haus Gotha/Ohrdruf, 99867 Gotha

A US L ÄNDI SCHE Ä RZTE

Ausländische Ärztin- nen und Ärzte, die sich in Deutschland zum Facharzt wei- terbilden, fühlen sich oft isoliert und alleingelassen (DÄ 37/2011: „Ausländische Ärzte in deut- schen Krankenhäusern: Zu wenig Will- kommenskultur“ von Gisela Albrecht).

Negative Erinnerungen

. . . Leider ist das lateinische Sprich- wort „Medicus medico amicus est“

auf deutsche ärztliche Kollegen nur selten und sehr bedingt zu übertra- gen. Als ich den Artikel las, habe ich eine Palette von negativen Erin- nerungen wieder erleben müssen.

Ich bin Ende 2001 nach Deutsch- land aus Kasachstan gekommen.

Meine erste Assistenzarztstelle habe ich an einer „renomierten“ privaten Klinik in München bekommen. Au- ßer, dass ich damals circa 600 Euro/

Monat (Steuerklasse III, Vollzeit) verdient habe, hat keiner(!) von meinen Kollegen mit mir gespro-

chen. Nur zwei kurdische Putzfrau- en haben ab und zu mit mir ein paar Worte auf gebrochenem Deutsch gewechselt. Mein Vertrag war sechs Monate lang, die Probezeit davon betrug auch sechs Monate . . . Am Ende meiner Probezeit bekam ich einen „Danke-schön-für-Ihre- gute-Mitarbeit-Brief“ und den Vor- schlag, ab sofort noch mehr zu ar- beiten (ca. zwölf Stunden/Tag) mit einer zusätzlichen „widerrufbaren“

Vergütung von 500 Euro brutto.

Selbstverständlich verlangte ich ei- ne etwas höhere Vergütung. Da kam die Absage sinngemäß „Es ist Ihnen klar, dass Sie als eine auslän- dische Ärztin das Gehalt einer deut- schen OP-Schwester(!) verlan- gen?!“.

Daraufhin wechselte ich die Ar- beitsstelle; mit einer ausgeprägten Neurodermitis als Folge monatelan- ger künstlichen Isolation.

In dem öffentlichen Dienst Aussa- gen wie: „Du kommst aus Ghetto“

(deutscher Kollege), „Hier ist Deutschland – hier wird gemacht, was der Chef sagt“ (Chefarzt, laut- hals schreiend), „Wer redet hier

überhaupt mit Ihnen?“ (Chefarzt bei täglicher Morgenbesprechung),

„Von einer Ausländerin lasse ich mir nichts sagen“ (niedergelassener Kollege beim Kontakt wegen seiner Patienten) waren an der Tagesord- nung.

Es ist einfach unglaublich, was ich bisher alles ertragen musste, ob- wohl ich fließend und fast akzent- frei Deutsch spreche! Keiner hat mich bisher gefragt: Frau Kollegin, wie grüßt man in Ihrem Land? Oder welche Sitten haben Sie dort? Egal was: Kein Interesse zeigen die Kol- legen hier!

Was die Ärztekammer mit ausländi- schen Ärzten macht: Da soll ich lie- ber meinen Mund halten . . . Weiterbildung (ich meine die nöti- gen Untersuchungszahlen) sollte ich mir wahrlich erkämpfen. Da hieß es immer: „Sie haben es nicht verdient.“ Aber ich durfte gerne die 80-Stunden-Woche regelmäßig und jahrelang arbeiten . . .

Viele ausländische Kolleginnen/

Kollegen mit Migrationshinter- grund regen sich auf und leiden, weil sie tagtäglich diskriminiert und

US SC

A n s z t s a 37/2011: Ausländis

B R I E F E

Referenzen

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